Sachleistungen vs Gutscheine

Begonnen von Leeres Portemonnaie, 12. Februar 2025, 13:21:54

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Leeres Portemonnaie

Ich bin gerade sehr enttäuscht, und zwar:
Ich bin Aufstocker und arbeite in einer Firma, die als Sachleistung ein Abo (die Firma betreffend) anrechnet, das sind mtl 12,00 Teuronen. Dieses Abo benötige ich eigentlich nicht, ich nutze es auch nicht.
Muss man das behalten oder kann man sich dagegen aussprechen?
Das wird als geldwerter Vorteil natürlich 1:1 abgezogen vom JC. Soweit, sogut, das verstehe ich auch noch.
(Obwohl ich lieber mtl 12,00 in die Sparbüchse stecken würde.)

Aber nun haben wir als Dezember-Extra einen Gutschein (30,-) erhalten. Dieser wurde versteuert und auf dem Lohnschein ebenfalls als Sachbezug aufgeführt, so dass er auch 1:1 abgezogen wurde vom JC.
Wäre es als "Weihnachtsgeld" deklariert worden, hätte ich wenigstens 20% bzw in meinem Fall 30% davon behalten dürfen. So wurden mir die € einfach nur "umgemünzt", ich habe sozusagen komplett 30 € an's JC durchgereicht und bin sozusagen +-0 davongekommen zu Weihnachten.
Das war also eine kurze Freude. Ich bestelle grdstzl wenig im Internet und der Gutschein nützt mir deshalb  ohnehin nicht viel. Klar findet man sicher was, aber das ist quasi wie eine Zwangsausgabe für mich, die ich sonst nicht tätigen würde.
Und dies und das - Kleinvieh macht auch Mist, ich versuche, so wenig wie möglich auszugeben, deshalb ärgert mich das.
Wie. das ist nun meine Frage, werden Gutscheine eigentlich generell vom JC behandelt?
Wird das immer 1:1 verrechnet, oder wie ist die Regelung? Gibt es Unterschiede?

Ich würde mich freuen, wenn das einer tatsächlich weiß.  :smile: 

 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 12. Februar 2025, 13:21:54Wird das immer 1:1 verrechnet, oder wie ist die Regelung? Gibt es Unterschiede?

Kommt wohl ganz darauf an, wie bzw. ob diese Gutscheine vom Arbeitgeber in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Ich sehe das so das du auf diese Gratifikationen verzichten kannst,
Setze ein formloses Schreiben auf in dem du erklärst das du auf Gratifikationen
in Form von Gutscheinen oder Abos bis auf weiteres verzichtest.
Du kannst nicht dazu gezwungen werden Gutscheine oder Abos anzunehmen.
Nur Wenn das im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgeschrieben und von Dir unterschrieben ist
das es Abos und Gutscheine als Lohnbestandteile gibt dann wird ein einfacher Verzicht nicht reichen.
In dem Fall würde ich auf einen Zusatz zum Arbeitsvertrag bestehen der das in deinem Sinne regelt.

turbulent

Hast Du niemandem, dem Du das verkaufen kannst? Ein Freund von mir hat so was auch mal gekriegt. Alle seine Bekannten haben dann Waschmaschinen (u.a. "größeren" Sachen) über seine Gutscheinkarte gekauft. Wenn er zwischendurch mal Geld brauchte, bin ich halt mit seiner Karte in den Supermarkt gegangen (war edenred oder so). Ging easy.

Sheherazade

Zitat von: turbulent am 12. Februar 2025, 19:46:05Ging easy.

Ja, meine Tochter hatte das auch mal vor Jahren im Einzelhandel. Mehrere 50€-Gutscheine, einzulösen im Markt. So als Single kaum machbar obwohl die Gutscheine ein Jahr lang gültig waren. Da habe ich ihr eben ein paar der Gutscheine abgekauft, sie musste dann nur mit zum Einkaufen, damit ich die Gutscheine auch einlösen konnte.  :grins:
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Ronald BW am 12. Februar 2025, 14:03:37Setze ein formloses Schreiben auf in dem du erklärst das du auf Gratifikationen
in Form von Gutscheinen oder Abos bis auf weiteres verzichtest.


Nur Wenn das im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgeschrieben und von Dir unterschrieben ist


Danke, so werde ich es versuchen.
Nein, im AV ist es nicht festgeschrieben.

Zitat von: Sheherazade am 12. Februar 2025, 13:45:32Kommt wohl ganz darauf an, wie bzw. ob diese Gutscheine vom Arbeitgeber in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. 
 

Ja das steht als Sachbezug in der Lohnabrechnung.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Rotti

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 12. Februar 2025, 13:21:54Ich bin Aufstocker und arbeite in einer Firma, die als Sachleistung ein Abo (die Firma betreffend) anrechnet, das sind mtl 12,00 Teuronen. Dieses Abo benötige ich eigentlich nicht, ich nutze es auch nicht.
wenn es Pflichtlektüre ist um im Beruf auf dem Laufenden zu sein, das dir oder den Kunden kein Schaden entsteht bei deiner Arbeit dann schon aber dann müsste es kostenlos sein.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Ronald BW

Ein Abo das für den Betrieb wichtig ist um Mitarbeiter weiterzubilden sollte auf keinen Fall
vom Mitarbeiter bezahlt werden.