Wohngeld Nachzahlung als Einkommen angerechnet

Begonnen von tono, 12. Februar 2025, 14:09:29

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

tono

Hallo zusammen :help:

ich brauche dringend Hilfe bei folgender Situation: Ich hatte ab November 2024 Bürgergeld beantragt. Im November 2024 hatte ich eine Wohngeld-Rückzahlung (ca.700€) für die Monate April bis August 2024 erhalten. Das Jobcenter hat diese Rückzahlung als Einkommen angerechnet, wodurch ich laut Bescheid (eingegangen Ende Januar 2025) für den November 2024 gar keinen Anspruch hätte.

Laut meiner Recherche gilt für Nachzahlungen aber folgender Paragraph und Absatz:

§ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen

(3) Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung einer als Nachzahlung zufließenden Einnahme, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht wird, in dem Monat des Zuflusses, ist die als Nachzahlung zufließende Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich beginnend mit dem Monat des Zuflusses mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

Was genau bedeutet das? Dass die 700€ Nachzahlung durch 6 geteilt werden müssten? Und mir diese 116€ jeden Monat vom Regelbedarf abgezogen werden würden?

Vielen Dank :smile:

Kopfbahnhof

Kann man sehen wie man möchte, aber leider scheint das JC korrekt zu handeln.

Ich finde das aber eine Sauerei, was kann man dafür, wenn die Wohngeldstelle Monate für den Bescheid benötigt?

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Februar 2025, 15:21:32Kann man sehen wie man möchte, aber leider scheint das JC korrekt zu handeln.

Ich finde das aber eine Sauerei, was kann man dafür, wenn die Wohngeldstelle Monate für den Bescheid benötigt?
ein ausgeklügeltes System, der Staat nimmt und gibt, meistens nimmt er aber.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

tono

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Februar 2025, 15:21:32Kann man sehen wie man möchte, aber leider scheint das JC korrekt zu handeln.

Ich finde das aber eine Sauerei, was kann man dafür, wenn die Wohngeldstelle Monate für den Bescheid benötigt?

Ja, das finde ich auch, hätte die Wohngeldstelle ein paar Wochen früher überwiesen wäre es kein Problem gewesen :sad:... Verstehe ich es richtig, dass ich tatsächlich keinerlei Ansprüche für den November habe? Auch nicht für die Krankenkasse?

Rotti

Zitat von: tono am 12. Februar 2025, 21:24:46Ja, das finde ich auch, hätte die Wohngeldstelle ein paar Wochen früher überwiesen wäre es kein Problem gewesen :sad:... Verstehe ich es richtig, dass ich tatsächlich keinerlei Ansprüche für den November habe? Auch nicht für die Krankenkasse?
man sollte auch immer Bürgergeld vorher beantragen die prüfen und nicht hinterher erst.
Zitat von: tono am 12. Februar 2025, 14:09:29ich brauche dringend Hilfe bei folgender Situation: Ich hatte ab November 2024 Bürgergeld beantragt. Im November 2024 hatte ich eine Wohngeld-Rückzahlung (ca.700€) für die Monate April bis August 2024 erhalten.
oder wenn es länger dauert beim Wohngeld auf einen Vorschuss bestehen wenn es mit der Auszahlung länger dauert dann wird das Wohngeld auch kein anrechenbares Einkommen.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

tono

Zitat von: Rotti am 12. Februar 2025, 21:31:30
Zitat von: tono am 12. Februar 2025, 21:24:46Ja, das finde ich auch, hätte die Wohngeldstelle ein paar Wochen früher überwiesen wäre es kein Problem gewesen :sad:... Verstehe ich es richtig, dass ich tatsächlich keinerlei Ansprüche für den November habe? Auch nicht für die Krankenkasse?
man sollte auch immer Bürgergeld vorher beantragen die prüfen und nicht hinterher erst.
Es geht hier um zwei verschiedene Dinge: zu dem Zeitpunkt als ich Wohngeld beantragt habe, hatte ich gar keinen Anspruch auf Bürgergeld. Meine Frage ist, ob ich für den November zumindest Anspruch auf die Krankenkasse habe? Die Krankenkassen Beiträge haben ja nichts mit dem Regelbedarf zu tun, wenn ich das richtig verstehen, oder?

Rotti

Zitat von: tono am 12. Februar 2025, 21:41:14Die Krankenkassen Beiträge haben ja nichts mit dem Regelbedarf zu tun, wenn ich das richtig verstehen, oder?
Es könnte ja auch Vermögen sein, das du jetzt wieder von der KK zurückerhältst, ist ja kein Einkommen was du zusätzlich erhalten hast.Wie da Gerichte entschieden haben, weiß ich aber nicht. Sehr gerne würden da die JC von dem Geld auch deine KK mit bezahlen.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

TripleH

Der TE bekommt nichts von der Krankenkasse wieder. Er muss wahrscheinlich für November Beiträge zur freiwilligen KV/PV zahlen, da er nicht über Bürgergeld pflichtversichert ist.

Wenn der TE durch die Beiträge wieder hilfebedürftig wird, gibt es vom Jobcenter die Differenz als Zuschuß. Also z. B. hetzt 25 Euro übersteigendes Einkommen, KV/PV Beiträge sind 200 Euro, dann gibt es vom Jobcenter 175 Euro dafür.

tono

Zitat von: TripleH am 12. Februar 2025, 21:59:53Der TE bekommt nichts von der Krankenkasse wieder. Er muss wahrscheinlich für November Beiträge zur freiwilligen KV/PV zahlen, da er nicht über Bürgergeld pflichtversichert ist.

Wenn der TE durch die Beiträge wieder hilfebedürftig wird, gibt es vom Jobcenter die Differenz als Zuschuß. Also z. B. hetzt 25 Euro übersteigendes Einkommen, KV/PV Beiträge sind 200 Euro, dann gibt es vom Jobcenter 175 Euro dafür.
Ok, danke!! Und wie kann ich nachweisen, dass ich durch die Zahlung der KV/PV Beiträge im November hilfsbedürftig bin?

TripleH

Mit wieviel Euro liegst du denn denn über dem Bedarf? Wenn der Beitrag KV/PV höher ist als der übersteigende Betrag, dann hast du Anspruch auf diese Differenz, wenn er geringer ist, dann nicht.