Prüfung Ihrer Ansprüche Betriebskosten/Heizkosten

Begonnen von Single-Man, 15. Februar 2025, 16:58:47

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Single-Man

Hallo an alle,
ich habe heute ein Schreiben des Jobcenters erhalten. Es wird angefordert, das ich bis zum 28.2. folgende Unterlagen vorlege:
-Jahresabrechnungen meines Vermieters für die Jahre 2022, 2023, und 2024
-Jahresabrechnungen des Heizenergieversorgers über die Heizkosten für die Jahre 2022, 2023 und 2024.
In dem Schreiben des Jobcenters heißt es: Zur weiteren Prüfung Ihrer Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II.
Ich hatte immer sehr gespart und seit Jahren das Warmwasser abgestellt und immer Wasser abgekocht, so dass immer ein Überschuß blieb, den meine Vermieterin an das Jobcenter überwiesen hatte. Außerdem erhalte ich die Abrechnung für 2024 erst im Oktober 2025.
Falls ich diese Unterlagen nicht fristgemäß einreiche, wird fehlende Mitwirkung angenommen und alle Leistungen gestrichen.
Mein Bescheid geht noch bis zum 31. Mai 2025. hat jemand einen Rat, warum das Jobcenter plötzlich diese Unterlagen verlangt? Kann ich darauf bestehen, diese Unterlagen direkt vor Ort einzureichen? habe ich ein Recht auf eine Fristverlängerung zur Einreichung der Unterlagen (weil ich vielleicht nicht mehr alle Unterlagen parat habe, ich habe meine Vermieterin um Zusendung der Kopien gebeten via Email).
Vielen Dank im Voraus für eure sachkundigen Ratschläge
LG  :smile:

Rotti

Hast du denn nie eine Nebenkostenabrechnung die ganzen Jahre dem JC vorgelegt ?
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Single-Man

Vielen Dank der Nachfrage,
nein, da es immer einen Überschuß gab und meine Vermieterin den Überschuß immer an das Jobcenter überwiesen hatte, war es auch so, dass das Jobcenter bisher niemals diese Unterlagen verlangt hat.

Rotti

Dann musst du das so schreiben, die werden das doch in deinen Akten vermerkt haben, zahlt denn das JC die Miete auch direkt an deinen VM ?
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

BigMama

Zahlt das JC die KdU direkt an den Vermieter?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Kopfbahnhof

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47Jahresabrechnungen meines Vermieters für die Jahre 2022, 2023, und 2024
Wenn niemals abgegeben, wird es jetzt vom JC eingefordert.

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47Jahresabrechnungen des Heizenergieversorgers über die Heizkosten
Du hast eigenen einen Vertrag mit dem Energieversorger?

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47so dass immer ein Überschuß blieb, den meine Vermieterin an das Jobcenter überwiesen hatte.
Kann ich mir nicht vorstellen, warum sollte sie das tun?

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47habe ich ein Recht auf eine Fristverlängerung zur Einreichung der Unterlagen
Du solltest einreichen, was Du hast und das JC informieren, dass fehlende Unterlagen noch besorgt werden müssen.
Ob es da eine Fristverlängerung gibt, kommt auf das JC an.
Immerhin wollen die ja jetzt BK Abrechnungen ab 2022.


Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47hat jemand einen Rat, warum das Jobcenter plötzlich diese Unterlagen verlangt?
Weil sie eben gemerkt haben, es fehlen diese Unterlagen.
Offenbar haben sie die ganzen Jahre, eben nichts dergleichen bekommen.

Single-Man

Zitat von: Rotti am 15. Februar 2025, 17:26:45Dann musst du das so schreiben, die werden das doch in deinen Akten vermerkt haben, zahlt denn das JC die Miete auch direkt an deinen VM ?

ja, wird direkt an die Vermieterin gezahlt.

Kopfbahnhof

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 17:54:42ja, wird direkt an die Vermieterin gezahlt.
Trotzdem bekommst du die BK Abrechnung und musst sie beim JC einreichen.

Warum sollte der VM es also beim JC einzahlen, jedenfalls kenne ich es so nicht.


Single-Man

Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Februar 2025, 18:10:28
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 17:54:42ja, wird direkt an die Vermieterin gezahlt.
Trotzdem bekommst du die BK Abrechnung und musst sie beim JC einreichen.

Warum sollte der VM es also beim JC einzahlen, jedenfalls kenne ich es so nicht.


Ehrlich gesagt, es ist so, und nie gab es Beanstandungen oder Forderungen, Unterlagen nachzureichen.
Merkwürdig ist aber, dass das Jobcenter, obwohl dort alle Daten vorliegen, ein Beiblatt (Fragebogen) dazugelegt hat, wo ich angeben soll, wie groß meine Wohnung ist sowie das Baujahr. Ergibt das irgendeinen Sinn?

turbulent

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 19:09:21nie gab es Beanstandungen oder Forderungen, Unterlagen nachzureichen
Es gehört zu Deinen Pflichten, das unaufgefordert zu tun.

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 19:09:21Ergibt das irgendeinen Sinn?
Mindestens genau so viel, wie dass Deine Vermieterin etwas ans JC überweist. Wenn sie DIR das Geld nie überwiesen hat, schuldet sie es Dir immer noch, für alle Jahre.

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47seit Jahren das Warmwasser abgestellt und immer Wasser abgekocht,
Weil Du glaubst, dass Strom günstiger ist?

Davis

Zitat von: turbulent am 15. Februar 2025, 22:16:55Mindestens genau so viel, wie dass Deine Vermieterin etwas ans JC überweist. 

Fragen wir doch erst einmal, ob es vielleicht eine diesbezügliche Abmachung mit dem Jobcenter gab. 

turbulent

Auch das würde die Vermieterin nicht davon befreien, ihrem Vertragspartner zu viel gezahlte Vorauszahlungen zurückzuzahlen.

Single-Man

Zitat von: turbulent am 15. Februar 2025, 22:16:55
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 19:09:21nie gab es Beanstandungen oder Forderungen, Unterlagen nachzureichen
Es gehört zu Deinen Pflichten, das unaufgefordert zu tun.

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 19:09:21Ergibt das irgendeinen Sinn?
Mindestens genau so viel, wie dass Deine Vermieterin etwas ans JC überweist. Wenn sie DIR das Geld nie überwiesen hat, schuldet sie es Dir immer noch, für alle Jahre.

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47seit Jahren das Warmwasser abgestellt und immer Wasser abgekocht,
Weil Du glaubst, dass Strom günstiger ist?
wenigstens hat mich die Betriebskostenabrechnung seither nie wieder erschlage, aber ja, die Stromrechnung ist dann natürlich höher. Aber beim Stromversorger muss ich mir keine Sorgen machen, dass er mich aus der  Wohnung wirft, da funktioniert es ja Gott sei Dank mit Abzahlung per Raten..
Was mich noch umtreibt ist, dass bei dem Schreiben ein Fragebogen mit im Brief war, wie groß meine Wohnung ist (obwohl die das wissen), und wann die Wohnung erbaut wurde, das sind doch merkwürdige Fragen, als hätten die vor, dass sie planen, mir eine Schlinge zu drehen, dass meine Wohnung zu groß oder zu teuer ist, so dass sie mich zwingen können, eine kleinere Wohnung zu nehmen oder sie setzen mich auf die Straße, so auf die Art, denke ich.

Single-Man

Zitat von: Davis am 15. Februar 2025, 22:59:08
Zitat von: turbulent am 15. Februar 2025, 22:16:55Mindestens genau so viel, wie dass Deine Vermieterin etwas ans JC überweist.

Fragen wir doch erst einmal, ob es vielleicht eine diesbezügliche Abmachung mit dem Jobcenter gab.
Nein, eine solche Abmachung gab es nie.
Es hat sich einfach so ergeben, als meine erste positive Betriebsabrechnung kam, ich also im Plus war, schrieb meine Vermieterin, dass sie eben den Plusbetrag an das Jobcenter überweist, weil sie ja direkt von dort die Miete auf ihr Konto bekommt. Ich dachte, dass sei so korrekt. Was mir noch ein wenig Sorge bereitet ist, dass in dem Schreiben noch ein Fragebogen im Kuvert lag, u.a. wie groß meine Wohnung ist, wieviel Miete ich zahle, (auch Baujahr der Wohnung/des Hauses), obwohl die das wissen, die überweisen ja die Miete direkt an meine Vermieterin, das ist doch seltsam. Vielleicht planen die ja, meine Wohnung als unangemessen zu groß zu bewerten, um mich leichter auf die Straße setzen zu können. Auch dass da drin steht, dass ich bis zum 28. Februar Frist habe, ansonsten bekomme ich eine 100% Sanktion macht mir ziemliche Angst. Ich weiss überhaupt nicht, wie ich mich verhalten soll.

turbulent

Spätestens jetzt hast Du gezeigt, dass Du das Schreiben nicht wörtlich zitierst. Da steht nicht, dass Du eine "100% Sanktion" bekommst, garantiert nicht.

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47-Jahresabrechnungen meines Vermieters für die Jahre 2022, 2023, und 2024
-Jahresabrechnungen des Heizenergieversorgers über die Heizkosten für die Jahre 2022, 2023 und 2024.
Was Du hast, reichst Du ein. Dann schreibst Du, dass Du angefordert hast, was Du nicht (mehr?) hast (heb so was ab jetzt auf!) und es dann umgehend unaufgefordert vorlegst, es aber höchstwahrscheinlich länger dauert als die Frist. Und die 2024-Abrechnung wirst Du auch unaufgefordert vorlegen, sobald Du sie kriegst, erfahrungsgemäß wird das im Herbst sein (oder so).

Ich nehme an, Du hast keinerlei Belege, dass Deine Vermieterin etwas ans JC gezahlt hat? Oder geht es aus Deinen JC-Bescheiden hervor?

Wie lange lebst Du denn schon in der Wohnung? Erst seit 2022? Oder hast Du vorher schon JC-unabhängig da gewohnt?