CO2 Heizkosten Erstattungsanspruch beim Vermieter

Begonnen von NRWMaster, 15. Februar 2025, 23:27:08

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NRWMaster

Haben Mieter:innen dagegen einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger (z.B. bei einer Gasetagenheizung), müssen sie selbst aktiv werden und den CO₂-Preis von der vermietenden Person einfordern. Sie müssen Ihren Anteil dafür selbst ermitteln.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/klimapaket-hier-berechnen-sie-den-co2preis-ihrer-heizkosten-43806

Jobcenter Kunden wird das egal sein da das Jobcenter die Heizkosten ja bezahlt.

Eigentlich müssten die Jobcenter sich diese Kosten von den Vermietern wiederholen.

Fakt ist: Bei schlecht isolierten Altbaugebäuden wird es richtig teuer. Der CO2 Preis wird noch richtig ansteigen

Rotti

Zitat von: NRWMaster am 15. Februar 2025, 23:27:08Fakt ist: Bei schlecht isolierten Altbaugebäuden wird es richtig teuer. Der CO2 Preis wird noch richtig ansteigen
das Baujahr des Hauses steht ja im Mietvertrag und da müssen die JC das berücksichten und die Heizkosten anpassen sonst gibt es Klagen es kann ja nicht sein das gedämmte Wohnungen genausoviel angemessene Heizkosten haben bei gleicher Nettomiete.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

NRWMaster

Naja für das kommunale Jobcenter gibt es den HEIZKOSTENSPIEGEL. Das ist eine Tabelle hatte ich auch mal angefordert gehabt.

Fakt ist der Mieter hat einen Erstattungsanspruch seit Januar 2023 gegenüber den Vermieter zur Höhe der Co2 Kosen. Das ist eine Tabelle die nach 10 Stufen geht.

Hier wurde das Haus über 30 Jahre nichts saniert/gedrämmt. Wir sind bei der höchsten Stufe, der Vermieter müsste 95 % Co2 hier übernehmen.


en Jordi

Zitat von: Rotti am 16. Februar 2025, 16:02:24das Baujahr des Hauses steht ja im Mietvertrag und da müssen die JC das berücksichten und die Heizkosten anpassen sonst gibt es Klagen es kann ja nicht sein das gedämmte Wohnungen genausoviel angemessene Heizkosten haben bei gleicher Nettomiete.

Bei uns gibt es im KdU-Konzept einen Klimabonus. Das heißt, die Bruttokaltmiete darf um einen bestimmten Betrag je m² höher sein, bei EnEV-2014 oder besser. Sieht schön aus auf dem Papier (rechnerischer Energieausweis), aber letztlich haben beispielsweise unsere Vermieter die EnEV nicht eingehalten. In der Praxis verbrauche wir viel mehr Energie.

Die Angemessenheit der Heizkosten ist immer individuell zu bewerten. Vielleicht bringt der Merz ja eine Pauschale ...

NRWMaster

Hier das ist der offizielle Rechner dafür

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/CO2Kostenaufteilung/co2kostenaufteilung.html

Mieter, die sich selbst mit Wärme und Warmwasser versorgen, etwa durch eine Gasetagenheizungen, führen die Berechnung und Aufteilung anhand der Rechnungen ihres Versorgers selbst durch und nehmen anschließend ihren Vermieter auf Erstattung seines Anteiles an den Kohlendioxidkosten in Anspruch.

NRWMaster

Dann müssten die Mitarbeiter beim Jobcenter den Kunden/Mieter schon auffordern, dem Vermieter die CO2 Berechnung vorzulegen und den Anteil des Mieters einzufordern.
Dazu sind weder die Mitarbeiter der Jobcenter und manche Mieter geistig in der Lage ?