Wegen 40 Euro im Gefängnis und die Familie stand vor dem Nichts

Begonnen von Milla, 18. Februar 2025, 11:24:17

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Milla

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-wegen-40-euro-im-gefaengnis-und-die-familie-stand-vor-dem-nichts

ZitatKurz darauf erschien die Polizei bei ihm zu Hause, nahm ihn fest und brachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Dort sollte er 15 Tage bleiben, was exakt dem Geldbetrag entsprach, den er schuldig war.

da stimmt doch was nicht. Bei 40€ Strafe 15 Tage im Knast? Das wäre ein Tagessatz von 2,66€

ZitatWeder Strom noch Lebensmittel konnten in diesem Monat bezahlt werden, und eines der Kinder hatte zudem Geburtstag. Da im engen familiären Umfeld niemand aushelfen konnte, war die Notlage akut.

Wegen 40€, da hätte Sanktionsfrei doch schnell und unbürokratisch helfen können anstatt hier so einen reißerischen Artikel aufzumachen. :schaem: 

Rotti

ZitatBetroffene werden dann für eine gewisse Anzahl von Tagen inhaftiert. Bei Menschen mit niedrigem Einkommen oder Bezieherinnen und Beziehern von Sozialleistungen ist ein geringer Geldbetrag oft schon eine kaum überwindbare Hürde.

so ist es

Zitat200 Euro pro Tag für Haftstrafe

Die Unterbringung im Gefängnis verursacht Kosten von bis zu 200 Euro pro Tag. Damit liegt der finanzielle Aufwand für den Steuerzahler deutlich über dem Bußgeld, dessen Nichtzahlung zur Haft geführt hat.
wer seine Schulden nicht zahlt da gibt es bei unseren Gesetzen kein Mitleid für deutsche Bürger.
Was sagt Sanktionsfrei e.V. und wie kann man helfen?

ZitatSanktionsfrei e.V. unterstützt Menschen wie A., indem der Verein in Notsituationen kurzfristig Hilfe aus einem sogenannten ,,Solitopf" anbietet. Damit können akute Engpässe überbrückt werden, um zu verhindern, dass sich die finanzielle Schieflage weiter zuspitzt.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

orpheus

Dieser Artikel ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Keine Ahnung, ob daran überhaupt ein Wort wahr ist, kontrollieren kann es jedenfalls keiner.
Aber daß man wegen 40 Euro 15 Tage einsitzen soll, ist mit Sicherheit Unsinn. Da wird etwas verschwiegen, falls überhaupt etwas dran ist an dieser Geschichte.

Vollloser

In den Großstädten sind die Gefängnisse voll von solch Ersatzstrafen-Absitzenden.
Der Klassiker: Wegen "Schwarzfahren".

Zitat von: Rotti am 18. Februar 2025, 12:00:59Zitat Sanktionsfrei e.V. unterstützt Menschen wie A., indem der Verein in Notsituationen kurzfristig Hilfe aus einem sogenannten ,,Solitopf" anbietet. Damit können akute Engpässe überbrückt werden, um zu verhindern, dass sich die finanzielle Schieflage weiter zuspitzt.

Dieser "Solitopf"fungiert bei denen doch, glaub ich, wenn ich das da richtig verstehe, auch nur als Darlehen. Das heißt, man muss das denen auch irgendwann wieder zurück zahlen !?
Ich hab die mal angeschrieben, und danach genau gefragt - und keine Antwort bekommen.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Rotti

Zitat von: Vollloser am 18. Februar 2025, 12:41:46Dieser "Solitopf"fungiert bei denen doch, glaub ich, wenn ich das da richtig verstehe, auch nur als Darlehen. Das heißt, man muss das denen auch irgendwann wieder zurück zahlen !? Ich hab die mal angeschrieben, und danach genau gefragt - und keine Antwort bekommen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sanktionsfrei
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Vollloser

@Rotti
ZitatIm Falle eines erfolgreichen Widerspruchs bzw. erfolgreicher Klage gegen die Sanktion wird der Betrag wieder zurückgezahlt und fließt erneut in den Solidartopf.

Ja, (nur ?) die Rechtsberatung/Gerichtskosten muss/kann dann wieder zurückgezahlt werden - oder auch das sanktionierte Geld vom Regelsatz, was Sanktionsfrei einem da aus diesem Solidartopf dann auch bezahlt !?!?
Die Jobcenter zahlen doch grundsätzlich keine einmal verwehrten Regelsatzzahlungen aus, oder !?!
Da geht es doch - wenn überhaupt - immer nur noch darum, ob sie beim nächsten Monat wieder weiter normal zahlen !?
Das heißt, das sanktionierte Geld ist und bleibt dann so oder so fehlend. Auch mit Sanktionsfrei - letztendlich !
Oder verstehe ich das ganz falsch ?
Und was ist, wenn die Klage nicht gewonnen wird ??
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

LÉtranger

Moment mal, ich dachte der Schuldnerknast wurde abgeschafft?

Milla


oldtom

#8
Das ist zwar ein altes Thema .. aber doch sehr  :wand:

1.) Der Begriff "Ersatzfreiheitsstrafe" kommt im Strafrecht/Strafprozessrecht vor, wenn eine Geldstrafe nicht eingebracht werden kann § 459e StPO . Geldstrafen werden ja bekannterweise in Tagessätzen bemessen... da kann man sich vorstellen, wie lange man sitzt, wenn man nicht bezahlt  :schaem:

aber

2.) Das hat mit "Bußgeldern" (Ordnungswidrigkeiten) nichts zu tun. Die kann man auch nicht absitzen.
Da gibt es eine "Erzwingungshaft" - eine Zwangsmaßnahme (keine Strafe), die den Schuldner motivieren soll zu bezahlen. Steht im § 96 OWiG. Den darf man wohl zitieren:

Zitat§ 96  Anordnung von Erzwingungshaft

(1) Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn

1.   die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
2.   der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
3.   er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
4.   keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.

(2) 1Ergibt sich, daß dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten, so bewilligt das Gericht eine Zahlungserleichterung oder überläßt die Entscheidung darüber der Vollstreckungsbehörde. 2Eine bereits ergangene Anordnung der Erzwingungshaft wird aufgehoben.

(3) 1Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. 2Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden. 3Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.
(Aufklappen und auf das Unterstrichene achten)

Also die Geschichte bringt die Begriffe durcheinander und hat, ich sage mal... erhebliche Lücken :weisnich:

islandfeuer

also  früher  gabs  aber  mal  die  umwandlung  der  ersatzfreiheitsstrafe  in  gemeinnützige  tätigkeit  nach  zuweisung-ist  das  abgeschafft  worden ?

oldtom

Zitat von: islandfeuer am 13. März 2025, 18:21:38also  früher  gabs  aber  mal  die  umwandlung  der  ersatzfreiheitsstrafe  in  gemeinnützige  tätigkeit  nach  zuweisung-ist  das  abgeschafft  worden ?

So wie ich das sehe, kann das in  den Bundesländern ggf. verschieden sein. Guckst du:

ZitatEinführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)

Art 293 Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe und Erbringung von Arbeitsleistungen

(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen zu treffen, wonach die Vollstreckungsbehörde dem Verurteilten gestatten kann, die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 des Strafgesetzbuches durch freie Arbeit abzuwenden. Soweit der Verurteilte die freie Arbeit geleistet hat, ist die Ersatzfreiheitsstrafe erledigt. In der Rechtsverordnung ist die Zahl der Arbeitsstunden zu bestimmen, die geleistet werden müssen, um einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe zu erledigen. Die Arbeit muß unentgeltlich sein; sie darf nicht erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
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