Bundestagswahl 2025: Das passiert nach der Wahl beim Bürgergeld

Begonnen von Milla, 18. Februar 2025, 23:01:27

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Rotti

Der gute Klingbeil und die liebe Esken werden den Merz schon zurechtweisen.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Unwissender

 :offtopic: Sieht man ja jetzt bei der Ausnahme der Schuldenbremse und dem Sondervermögen! Widerspricht dem, was im Wahlkampf versprochen wurde! (Als wenn jemals das gemacht wurde, was man versprochen hat?!) :grins:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

anne

https://www.fr.de/wirtschaft/spd-naehert-sich-cdu-diese-buergergeld-aenderungen-zeichnen-sich-ab-zr-93613273.html
SPD nähert sich CDU: Diese Bürgergeld-Änderungen zeichnen sich ab

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_100627196/sondierungen-erfolgreich-union-und-spd-starten-koalitionsverhandlungen.html
Sondierungsgespräche von Union und SPD erfolgreich
Einigung bei Migration, Energiekosten und Bürgergeld

...An dritter Stelle nannte Merz die Sozialpolitik. Die neue Regierung wolle das Bürgergeld zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende umbauen. Beziehern, die ihre Mitarbeit verweigern, sollten alle Leistungen entzogen werden. ...

lt. BVerfG Urteil ist das doch gar nicht möglich oder ?


https://www.fr.de/verbraucher/wegweisendes-sozialgericht-urteil-zum-entzug-von-buergergeld-leistungen-93612502.html
Wegweisendes Sozialgericht-Urteil zum Entzug von Bürgergeld-Leistungen

NRWMaster

Neue Grundsicherung

Da muss man mal die Details abwarten

malsumis

Zitat von: anne am 08. März 2025, 16:17:56lt. BVerfG Urteil ist das doch gar nicht möglich oder ?
Nach fünf Jahren hätte man die Stelle aus dem Urteil auch schon auswendig lernen können:
ZitatAnders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.

Rotti

Zitat von: NRWMaster am 08. März 2025, 16:36:10Neue Grundsicherung

Da muss man mal die Details abwarten
Das hört sich so an alle in die Grundsicherung Sozialhilfe, Jobcenter und Arbeitslosengeld alle 3 Klassen in eine so könnte ein schlanker Staat entstehen in einem Gebäude Musk wäre da auch entzückt glaube ich. Auch 80 Jährig kann man noch in der Sozialhilfe arbeiten, so wie Trump ja auch.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

NRWMaster

Das aktuelle Sozialgesetzbuch bezeichnet das Bürgergeld bereits als Grundsicherung für Arbeitssuchende.

SGB 2 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)

Vollloser

Ja. Man muss vielleicht die entscheidenden Textpassagen hier noch mal genauer hervorheben !?

Zitat von: malsumis am 08. März 2025, 16:40:56Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.

Und
Zitat von: anne am 08. März 2025, 16:17:56Beziehern, die ihre Mitarbeit verweigern, sollten alle Leistungen entzogen werden. ...

Das ist in meinen Augen nur ein rechtswidriges spielen mit Folterinstrumenten !
Wir sollen Angst kriegen !?!
Mitarbeit verweigern !?  Himmel !
Was meint er da mit "Mitarbeit" ??
Wegen beim Jobcenter sich nicht mal melden wollen, um mal Tach zu sagen, so zu sanktionieren !?!?
Naja kann man machen - wenn es DAS sein sollte...  :wand:  :weisnich:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

oldtom

Zitat von: Davis am 19. Februar 2025, 13:24:20Als Dauerarbeitsloser rechte Wirtschaftsliberale wählen, macht natürlich phantastisch Sinn.

Glückwunsch!
Die Intelligenzverteilung in der Bevölkerung ist angeblich tatsächlich eine Gauß-Verteilung, also symmetrisch und der Median liegt tatsächlich fast genau bei 100.

Nach den Wahlergebnissen zu urteilen, benötigt es offensichtlich einen IQ von deutlich über 100 um seine Interessen vernünftig abzuwägen und danach zu wählen.

Ich sehe bei dir das Potential beim IQ rechts vom Maximum der Glockenkurve zu liegen  :grins:

Marco1982

#40
Sondierungspapier im Wortlaut.

III. Arbeit und Soziales

Mit starken Wachstumsimpulsen und einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sichern wir Beschäftigung und schaffen die Voraussetzungen für neue Arbeitsplätze. Mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik wollen wir erwerbsfähige Arbeitslose in dauerhafte Beschäftigung bringen.

Das bisherige Bürgergeldsystem gestalten wir zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende um. Es muss sichergestellt werden, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Wir stärken die Vermittlung in Arbeit. Für die Menschen, die arbeiten können, soll der Vermittlungsvorrang gelten. Diese Menschen müssen schnellstmöglich in Arbeit vermittelt werden. Für diejenigen, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, werden wir vor allem durch Qualifizierung eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Wir werden Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen. Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen. Für die Verschärfung von Sanktionen werden wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten.

Sie werden sich an das Urteil 2019 halten, wenn man das so glauben kann, das Urteil sagt aber das bei einer Arbeitsweigerung halt auch mal alles weg sein kann, das Urteil hat nie gesagt das es in dem Fall auch nur 30% sein dürfen.

Solange sie nicht bei Terminen und Maßnahmen alles Streichen ist der Plan für mich nicht Rechtswidrig.


Was für viele hier eher wichtiger sein sollte ist doch eher das hier, wenn die Wirtschaft wieder in Fahrt kommen sollte und eingestellt wird.

Mindestlohn und Stärkung Tarifbindung: Gute Löhne sind eine Voraussetzung für die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft. Der gesetzliche Mindestlohn ist dabei die Untergrenze. Wir stehen zum gesetzlichen Mindestlohn. Die Entwicklung des Mindestlohns muss einen Beitrag zu stärkerer Kaufkraft und einer stabilen Binnennachfrage in Deutschland leisten. An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission halten wir fest. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.

Das es so kommen würde in einer Groko war doch klar, beide seiten bekommen ihre Wahlversprechen, CDU die Neue Grundsicherung, Migration und die SPD ihre 15 Euro Mindestlohn und die änderung an der Schuldenbremse.

Aber es hätte noch schlimmer kommen können mit Schwarz/Gelb.

Neo333

Zitat von: Vollloser am 08. März 2025, 18:12:18Ja. Man muss vielleicht die entscheidenden Textpassagen hier noch mal genauer hervorheben !?

Zitat von: malsumis am 08. März 2025, 16:40:56Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.

Und
Zitat von: anne am 08. März 2025, 16:17:56Beziehern, die ihre Mitarbeit verweigern, sollten alle Leistungen entzogen werden. ...

Das ist in meinen Augen nur ein rechtswidriges spielen mit Folterinstrumenten !
Wir sollen Angst kriegen !?!
Mitarbeit verweigern !?  Himmel !
Was meint er da mit "Mitarbeit" ??
Wegen beim Jobcenter sich nicht mal melden wollen, um mal Tach zu sagen, so zu sanktionieren !?!?
Naja kann man machen - wenn es DAS sein sollte...  :wand:  :weisnich:

Könnte man sich schon fragen, was willentlich verweigern heißt. Wie will man das Zweifelsfrei feststellen? Das Fernbleiben von einem Gespräch ist noch kein Beleg finde ich. Gibt ja offenbar welche, die Trauen sich kaum aus dem Haus oder eben überhaupt nicht.

oldtom

Zitat von: Marco1982 am 08. März 2025, 18:53:29Was für viele hier eher wichtiger sein sollte ist doch eher das hier, wenn die Wirtschaft wieder in Fahrt kommen sollte und eingestellt wird.

Wo kommt eigentlich diese Erzählung her? Ist der Fachkräftemangel etwa vorbei?

Auflösung:
- Es gibt tatsächlich einen Mangel in Pflegeberufen, dummerweise aber hier auch ein System, das Geld in Lagerfeuern verbrennt. Erwas blödsinnigeres habe ich noch nie gesehen...
- Auch Braucht es noch viele, möglichst billige Lieferfahrer die Amazonbestellungen in den 3. Stock tragen. Aber das übernehmen gerne die ehemaligen Angestellten im Einzelhandel...

...aber sonst?

Ist das eine völlig falsche Vorstellung, das wirtschaftlicher Erfolg mit Beschäftigung einher geht. Das Gegenteil kann der Fall sein:
Mein Job bestand viele Jahre darin Abläufe zu optimieren. Das kann man positiv ausdrücken, so wie ich das verkaufen würde: "Durch Investitionen die Produktivität steigern!"

...im Grunde heißt das aber oft: Personal freisetzen.

Vor gar nicht langer Zeit habe ich einen Ehemaligen Kunden getroffen, der mir ganz stolz berichtet hat, dass er durch Corona von seinen 100 Leuten 40 günstig losgeworden ist...(um betriebsbedingt zu kündigen ist so eine Pandemie gar nicht zu verachten)...

Aber ich schweife ab... Was passiert also wenn der Laden Brummt und die Auftragsbücher voll sind?
(Ohne zuviel interna zu verraten):

Ist die Lage lau hast du in einem Betrieb eine "manuelle Vorlagenaufbereitung" und einen Produktionsschritt 3 Halbautomaten, die das Werkstück herstellen... Da brauchst du in 2 Schichten 15 vielleicht Mitarbeiter.

Sind die Auftragsbücher voll und es sieht so aus als bliebe das so, kannst du anfangen zu rechnen kannst: Es gibt Vollautomaten, sowol für produktionsschritt 1 + 2. Die teils Abgeschriebenen alten Anlagen lassen sich z.Z. noch z.B. zu 40% des Neuwertes verkaufen... das bringt z.B. noch 70.000,-€

Die neue Anlage käme so auf ca. 300.000,-€, die ich so auf z.B. 10 Jahre abschreiben kann...

Ich müsste also 230.000,-€ geld investieren (ich lasse mal die Rechnung zu einer Zinsfinanzierung weg) -
Wenn ich jetzt nur 7 der 15 Mitarbeiter dabei "freisetzen" kann und die mich je 45.000,-€/a kosten, dann habe ich die Investition schon innerhalb des Geschäftsjahres wieder drinn.

Da gibt es zig Spielarten: z.B. "Fachkräfte" durch Hilfskräfte ersetzen... KI wird da demnächst einriesen Thema.

LOL... Ich sollte mal vorschlagen zu prüfen zu welchem Teil man Jobcenter "Fallmanger" durch KI-Entscheidungssysteme zu "unterstützen" :cool:


Zitat von: Marco1982 am 08. März 2025, 18:53:29Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.

Naja, wenn 15,-€ 60% des Median sein sollen, dann läge der bei 25,-€ und das Mittlere Brutto bei Vollzeit ~4000,-€ im Monat... Klingt für mich eher "optimistisch" Aber wer weiß, welche Preissteigerungen da mit einkalkuliert sind :help:



Vollloser

Zitat von: Neo333 am 08. März 2025, 19:25:06Könnte man sich schon fragen, was willentlich verweigern heißt.

Tja, gute Frage !
Ich denke, es kommt da auf einen vorangegangenen Dialog an, in dem der Bedürftige zweifelsfrei verstanden hat (haben muss), dass ihm dies hier gerade (unmittelbar !) vor liegt:
Zitat von: Neo333 am 08. März 2025, 19:25:06Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern.
:weisnich:  :scratch:

Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

chrisi01

Schätze es werden, wie schon letztes Jahr beschlossen, die Sanktionen verschärft. Bei den Totalverweigerern ist jetzt für ein oder zwei  Monate alles weg. Die 30 Prozent Grenze bei den Sanktionen bleibt aber.