Elterngeld oder ALG1 während Elternzeit nach betriebsbed. Kündigung

Begonnen von Erker404, 28. Februar 2025, 09:38:30

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Erker404

Hallo zusammen,

leider wurde meine Abteilung betriebsbedingt gekündigt ( 3 Monate von heute an ). Kündigungsschutzklage wird vorbereitet aber ich möchte mich dennoch auf das "danach" vorbereiten.

Ab Mai werde ich 12 Monate in Elternzeit gehen und wollte mal fragen was nun sinnvoller ist. Macht es mehr Sinn ALG1 zu beantragen und dazu das Elterngeld und andere mögliche Leistungen oder sollte man auf ALG1 verzichten und dann nur Elterngeld beantragen und dazu KiZu, Wohngeld und Co.?

Meine Ehefrau arbeitet nicht. Muss beim ALG1 Arbeit aufgenommen werden trotz Elternzeit wenn Beide nicht arbeiten? Ich hab bisher noch kein ALG erhalten daher bin ich da etwas unerfahren.

Nach der Elternzeit werde ich zu 99,9% Vollzeit woanders arbeiten gehen, Stelle ist mir relativ sicher aber man weiß ja nie. Macht es da evtl Sinn auf ALG1 zu verzichten und das "aufzuheben" falls es nach der Elternzeit doch nicht klappt? Viele Firmen sind aktuell vorsichtig da die Wirtschaftslage angespannt ist.

Vielen dank und einen ruhigen Freitag an alle

Sheherazade

Zitat von: Erker404 am 28. Februar 2025, 09:38:30Ab Mai werde ich 12 Monate in Elternzeit gehen

Du hast doch im Mai (bzw. einen Monat später) gar nicht mehr den Arbeitgeber, bei dem du Elternzeit beantragt hast. Das dürfte also hinfällig sein.

Mein Rat: Wenn dein AG mit dieser Kündigung bei dir durchkommt, dann ALGI beantragen und die zugesagte Stelle vorziehen, wenn möglich.

Aber lies dich mal in Ruhe hier durch, bitte bis zum Ende: https://www.hrlab.de/hr-lexikon/kuendigung-elternzeit
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Erker404

Danke für den Hinweis. Vielleicht bringe ich das durcheinander. Ich möchte Elterngeld beantragen und da wird ja der Lohn der letzten 12 Monate als Maßstab genommen. Egal ob man noch angestellt ist oder nicht. Oder stimmt das nicht? Elternzeit ist dann wohl etwas anderes. Sorry.

P.S. Danke für den Link. Die Frist für die Beantragung der EZ hätte die Kündigung nicht mehr verhindert, das Unternehmen wird sich auf einen anderen Standort konzentrieren daher geht es nur noch um evtl Abfindungszahlungen.

Sheherazade

OK, ich war schon etwas verwirrt, weil im Titel Elterngeld stand und im Beitrag selbst Elternzeit. Aber gut. Ich nehme an, den folgenden Link kennst du und hast es dir auch durchgerechnet? https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/kann-ich-elterngeld-bekommen-wenn-ich-arbeitslosengeld-i-beziehe--124652

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Erker404

Jawoll, genau deswegen kamen auch die Fragen. ELG und ALG1 wären bei mir etwa gleich hoch. Soweit ich das verstanden habe kann ich, wenn ich ALG1 beantrage, etwas mehr erhalten ( 300€ anrechnungsfrei ). Muss ich dann aber Bewerbungen schreiben ? Das würde ja die "Elternzeit" ad absurdum führen. Man wollte sich das ja mal endlich gönnen nachdem man 25 Jahre durchgearbeitet hat. Bei den ersten Kids haben wir das nicht gemacht.

Es lässt sich irgendwie schwer ausrechnen welche Kombi besser wäre da jede Leistung mit einer anderen aufgerechnet wird ( oder auch nicht ).

Option 1: ALG1 + BasisELG + evtl Wohngeld, KiZu und KG
Option 2: nur ELG + WG + KiZu und KG

Oder würde keine der Optionen gehen? Ich weiß nur das beim Bürgergeld nahezu alles angerechnet wird.

Sheherazade

Ich würde Option 2 wählen und den ALGI-Anspruch für evtl. später aufheben. Für mich wäre Option 1 verschenktes Geld für nur 300€ mehr wegen der Aufrechnung des EG.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Erker404

#6
Danke für die Hilfe. Das wird auch meine Option sein nach all dem Lesen der Links.

Eine Frage hätte ich noch bzgl EG und KiZu.
Dort liest man immer das EG und KiZU verrechnet wird mit einem Freibetrag von 300€.

Wie ist das zu verstehen ? Wenn ich z.b. 1400€ EG erhalte, werden dann nur 1100€ als Einkommen sozusagen als Grundlage für die KiZu Berechnung genommen?


Sheherazade

ZitatDas Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet - dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Mehrlingskinder erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe steht das Elterngeld damit zusätzlich zur Verfügung.
Quelle

Also ja, so in etwa wie du dir das vorstellst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Erker404

Vielen dank für die schnellen Antworten. Zumindest ist man nun vorbereitet. Die Leistungen kombiniert ( Option 2 ) sind dann zumindest existenzsichernd, wenn man den Online Rechnern glauben will. Damit kommen wir gut klar.

 :sehrgut: