Wieviele Wohnungsabsagen bei Widerspruch

Begonnen von Slash86, 28. Februar 2025, 10:27:01

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Slash86

Hallo, ich wollte euch nochmal ein Update geben.

Der zuständige Amtsarzt hat wohl sein Gutachten korrigiert, sodass ein Umzug zumutbar wäre aber weitreichende Hilfe von Nöten ist.
Der Widerspruch wurde daher per Bescheid abgelehnt, man könnte jetzt nur noch vor dem Sozialgericht klagen.
Das Jobcenter hat angefügt, dass es genug Wohnraum innerhalb der Kostengrenze gäbe.
Da wohl in der Zwischenzeit auch Internet, Telefon und Strom gesperrt wurden, da sie ihre Rechnungen nicht mehr zahlen konnte gab es wohl für sie nur den einen Ausweg...

Lange Rede kurzer Sinn: Es gab einen, nicht erfolgreichen, Suizidversuch und jetzt ist sie erst mal mehrere Wochen auf der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie.
Wahrscheinlich wird sie jetzt auch einen gesetzlichen Vormund bekommen der sich um Wohnung etc. kümmert. Hätte sie vielleicht schon viel früher gebraucht aber gut...
manchmal bekommt man erst Hilfe wenn das Kind schon im Brunnen liegt.

Sheherazade

Zitat von: Slash86 am 02. Juli 2025, 17:33:47manchmal bekommt man erst Hilfe wenn das Kind schon im Brunnen liegt.

Andersherum kann man nur Menschen helfen, die sich helfen lassen wollen (zumindest, wenn man den Begriff Hilfe von Geld abkoppelt).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Slash86