Wieviele Wohnungsabsagen bei Widerspruch

Begonnen von Slash86, 28. Februar 2025, 10:27:01

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Sheherazade

Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 17:52:21Wenn man danach geht würden aber auch im Prinzip Inserate reichen

Das reicht tatsächlich nicht, jedenfalls nicht für das, was ihr da durchsetzen wollt. Da braucht es für die Beweisführung schon eine vernünftige Liste mit Art der "Bewerbung" (Telefonisch, Email, Persönlich) Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner, Wohnraum in xyStr. Nr. .., Postleitzahl Ort, dahinter vermerken "noch offen" oder "abgesagt" oder "weißdergeier".
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 17:52:21Wenn man danach geht würden aber auch im Prinzip Inserate reichen, dort ist meistens ja schon hinterlegt, dass fester Job, positive Schufa, keine Haustiere usw. Voraussetzung für eine Anmietung sind.
wenn das auf dich zutrifft, dann kann es ja nur ein ruhiger Ort auf dem Land werden, wo der VM sagt ja z.b. Bayern katholische Gemeinde, aber deine beruflichen Perspektiven werden da dahin.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Slash86

Naja die Sache ist einfach die, selbst "Normalos" finden ja nur schwer eine Wohnung wie soll da eine 2- 3-fach vorbelastete Frau etwas finden.

Mal angenommen man würde über immosc...24.de Anfragen stellen, diese Speichern und als email käme zurück:

ZitatBetreff: Neue Nachricht: Frau XXX
von: Maklerin
an: Interessentin
Datum: 28.02.2025

Sehr geehrtere Frau XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Immobilie in Hauptstraße 107, XXXXX Musterstadt.

Leider kann ich Ihnen keinen Besichtigungstermin anbieten, da der Vermieter einen berufstätigen Mieter wünscht.

Bei der weiteren Wohnungssuche wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Gemütliche 2,5 Zimmer Wohnung im
1.OG in Stadt zu vermieten
Hauptstraße 107, XXXXX Stadt
535,00 €  warm 50.1 m2  2.5 Zi.

Diese email dann als pdf speichern bzw. ausdrucken. Wäre das Beweis genug?

Rotti

Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 18:14:36Diese email dann als pdf speichern bzw. ausdrucken. Wäre das Beweis genug?
eBay Kleinanzeigen, Werbezeitungen, Pfarramt, die Mischung machts. https://www.kleinanzeigen.de/s-niedersachsen/wohnung/k0l2428
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Fettnäpfchen

Zitat von: Rotti am 28. Februar 2025, 17:43:11man kann ja nicht ständig im Bürgergeld leben ausser vieleicht weil erwerbsgemindert von daher müssten sie doch die Wohnung auch weiter zahlen, wer will denn schon freiwillig in ein Viertel ziehen wo ein schlechteres Umfeld ist von daher wird das bei dir schon genehmigt werden zu bleiben.
So was kannst du dir als Beitrag sparen das ist m.M.n. blanker Hohn und widerspricht der Realität.
Hat also einen Sche....ck mit Hilfe zu tun, allerhöchstens deine eigen Meinung wie es schön wäre wenn..

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

war doch bei dir auch so kein Umzug vom Amt.
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Slash86

Moin Leute ich wollte euch mal ein Update geben.

Vorab: Entschieden ist noch nichts und wenn die so weiter "arbeiten" wird das wahrscheinlich irgendwann Ende 2028 fertig sein.

Also der Widerspruch wurde vor ca. einem Monat gestellt, Beweisführung anhand von ca. 20 exemplarischen Absagen von Wohnungen anhand von emails, chat-screenshots usw. erbracht. Angeführt wurde, dass die tatsächliche Anzahl der Absagen noch deutlich höher ist.

Auch das Gutachten vom ärztlichen Dienst wurde wie bei allen anderen Schriftwechseln angeführt. Und da liegt wohl der Knackpunkt.
Die Sachbearbeiterin der Reha ist die einzige die das Gutachten hat. Seit 1,5 Jahren rennt man nun schon Teil B hinterher, angeblich hat es selbst der beauftragte ärztliche Dienst nicht.

Während des Verfahrens hat wohl die zuständige Sachbearbeiterin der Rechtsabteilung als erste endlich mal das Gutachten von der Reha-Sachbearbeiterin angefordert.
Daraufhin hat die Reha-Sachbearbeiterin es aber nicht der Rechtsstellen-Sachbearbeiterin geschickt sondern meiner Bekannten. Die ist natürlich komplett erstaunt gewesen, dass Teil B nach 1,5 Jahren endlich doch mal den Weg zu ihr gefunden hat.
Im Teil steht auch tatsächlich drin, dass es "schwere psychische Einschränkungen gibt und man an einem festen Tagesablauf gebunden ist.
Prognose: Selbst bei voller Therapiemotivation des Patienten ist mit Besserung erst nach Jahren zu rechnen.
Voll Arbeitsunfähig"

Soviel dazu ... ob allerdings jetzt das Gutachten auch zur Rechtsstellen-Sachbearbeiterin geschickt wurde konnte keiner sagen.
Darauf hat meine Bekannte eine Kopie des Gutachtens nochmal per Einschreiben an die Rechtsabteilung geschickt.

Und jetzt kommt der Slapstick. Die Rechtsabteilung hat jetzt das Gesundheitsamt der Stadt beauftragt das Gutachten zu begutachten.
Man sei schließlich Verwaltungsangestellte und könne das Gutachten nicht deuten. Ein Arzt müsste jetzt das Gutachten in eine für die Rechtsabteilung verständliche Sprache übersetzen und entscheiden, ob ein Umzug anhand des Gutachtens zumutbar wäre oder nicht.

Aber mal nebenbei, kann man der Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung die offenbar mit Absicht das Gutachten ignoriert bzw. nicht angefordert hat irgendwie in Verantwortung ziehen ?
Man hat es sowohl beim WBA als beim Überprüfungsantrag angeführt, wurde aber nachweislich nicht berücksichtigt.

Aktuell überlegt sie einen Anwalt einzuschalten. Ein Vorgespräch ergab wohl, dass man entweder vor das Sozialgericht geht um mit einstweiliger Verfügung die Zahlung anzuordnen oder man versucht aufgrund drohender Mittellosigkeit Antrag auf Aussetzung des Kostensenkungsverfahren zu stellen.

Es bleibt also spannend ...

Beste Grüße