GEZ - Ermäßigung bei Wohngeld?

Begonnen von hannelore54, 06. März 2025, 11:32:05

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

hannelore54

Guten Tag,

kann mir bitte jemand sagen wie bzw. ob ein Wohngeldempfänger eine Ermäßigung bei den Rundfunkgebühren erhalten kann, weil es in diesem Artikel hier steht:
https://www.gegen-hartz.de/news/gez-nur-noch-5-euro-rundfunkbeitrag-zahlen-so-gehts

Leider steht auf der Rundfunkgebühren Seite jedoch "Erhalten Sie eine andere soziale Leistung, die hier nicht zur Auswahl steht, ist eine Befreiung nicht möglich. Zum Beispiel sind Wohngeld oder ALG I keine Voraussetzung für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht."

Beste Grüße

Ottokar

Praxis und Theorie ...
Voraussetzung für eine Härtefallbefreiung ist, dass das Einkommen den sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro überschreitet.
Dass das so ist, muss man nachweisen. Wenn man den Antrag online stellt, erhält man dazu folgende Mitteilung:
"Fügen Sie dem Antrag bitte unbedingt den folgenden Nachweis bei:
Bescheinigung oder ablehnender Bescheid, aus dem die Höhe der Überschreitung der Bedarfsgrenze ersichtlich ist
"
Der Beitragsservice rechnet also nicht selbst nach.
In der Praxis muss man also beim JC bzw. Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung stellen, man bekommt dann einen Ablehnungsbescheid in dem drin steht, das und wieviel Einkommen man zuviel hat.
Mit diesen Ablehnungsbescheid kann man dann bei der GEZ eine Härtefallbefreiung beantragen.
Das macht natürlich nur dann Sinn, wenn man nur knapp - also zwischen 0,01 Euro und 18,36 Euro - über der Leistungsgrenze liegt.
Da eine solche Antragstellung recht umfangreich ist, sollte man das vorher selbst durchrechnen, was relativ einfach ist.
Zudem muss jeder selbst wissen, ob er sich wegen ein paar Euro weniger GEZ gegenüber JC oder Sozialamt "nackig" macht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.