Fahrtkostenerstattung Krankenkasse

Begonnen von eder, 09. März 2025, 08:12:13

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

eder

Die Erstattung meiner Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung ist mit der Begründung "abulant" abgelehnt.

Bis dato war es kein Problem, egal ob stationär oder ambulant.

Nun lässt man mich gefühlt da auflaufen, sicher ist es nicht zum Schaden der KV wenn ich nicht jeweils die obligatorischen 3tage stationär gehe. Was schreibe ich den nun als Wiederspruch ?

turbulent

Zitat von: eder am 09. März 2025, 08:12:13Bis dato war es kein Problem, egal ob stationär oder ambulant.
Du hast bisher Fahrtkosten zu ambulanten Terminen erstattet bekommen?

Zitat von: eder am 09. März 2025, 08:12:13sicher ist es nicht zum Schaden der KV
Das ist nicht das erste, was geprüft wird. Sondern ob das, was Du forderst, abgedeckt ist. Und das sind Fahrtkosten zu diesen ambulanten Terminen in Deinem Fall anscheinend nicht.

Zitat von: eder am 09. März 2025, 08:12:13Was schreibe ich den nun als Wiederspruch ?
Ich würde schreiben, dass es am xx. und am yy. erstattet wurde. Dass ambulante Behandlungen die für alle günstigere Variante zu einer dreitägigen stationären Aufnahme sind (wenn dem so ist und Du das belegen kannst). Und vielleicht noch, dass Du die günstigste Variante gewählt hast (und Auto- und Taxi- (Transportschein!) und ICE-Preise mit aufführen).

Und ich würde mir, hieraus gelernt habend, zukünftig vorher die Bestätigung holen, dass die Kosten erstattet werden.

Sheherazade

Ich kenne die Fahrtkostenerstattung zu ambulanten Terminen nur, wenn die medizinische Versorgung über die Berufsgenossenschaft läuft, die Krankenkasse gibt da nix.

Ansonsten einfach mal hier schauen: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/fahrkosten_krankentransport/fahrkosten_krankentransport.jsp
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Fahrkosten zu ambulanten Behandlungsterminen erstattet die KK nur, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (Grund der Beförderung):
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Liegt eine genehmigungsfreie Voraussetzung vor, reicht die Verordnung.
Liegt eine genehmigungspflichtige Voraussetzung vor, muss die Verordnung vorab zur Genehmigung bei der KK eingereicht werden.
"ambulant" ist also kein Ablehnungsgrund, sondern nur das Fehlen einer für die Kostenerstattung benötigten Voraussetzung.
Du müsstest somit mal prüfen, ob und welche Voraussetzung bei dir zutrifft.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


eder

Tja, im voraus genehmigen lassen. :weisnich: Seit zig Jahren bekomme ich die Fahrten zur Hochschulambulanz erstattet und nun sowas.

Also doch nur noch stationär und fertig, erspare ich mir dass Theater,ob jetzt ein passendes Merkzeichen überhaupt infrage kommt   :scratch:  ist wohl nur temporär der Fall "aktive Herde" wenn's ruhig
ist ,ist nur eine milde
Ataxie vorhanden also kein Merkzeichen.

ärgerlich, aber doch die Fahrradkette

oldtom

Also ich kenne das von Muttern und hatte jetzt auch selber schon das Vergnügen...

Ambulante Behandlungen - nada - es sei denn du hast Pflegegrad 4 oder sonst eine spezialität (siehe Ottokar)
Ich hab es aber auch schon erlebt, dass ich 2x letztes Jahr stationär aufgenommen wurde, direkt operiert und am nächsten Tag weil nichts schief gegangen ist - wieder entlassen.

Das waren halt 4 Fahrten und nur eine wurde erstattet... da müssen halt auch noch alle die richtigen Kreuze und Kreise in Formularen machen... sonst  :wand:

PS.: Den weg in die Klinik musste ich übrigens insgesamt (je hin und zurück) zur Voruntersuchung und 2x zur Narkoseaufklärung machen und selbst bezahlen (Taxi) - erst nach bei der 2. OP  konnte ich dann zurück mit der S-Bahn fahren. Das waren insgesamt ca. 250,-€