Streichung der Miete bei Untervermietung

Begonnen von smash, 27. März 2025, 17:14:17

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smash

Hallo zusammen,

es stand aktuell die Weiterbewilligung an.

Bisher: Regelsatz 563 € und anteilig Miete (wohne bei meinen Eltern zur Untermiete) 272,20 €.
Neu bewilligt: Nur die 563 € und folgendes wurde mir zugeschickt:

Zitat:

"Ihnen wurden für den neuen Bewilligungszeitraum (ab 01.04.2025) keine Miete anerkannt (nach § 22 SGB II).
Begründung:
Gemäß den Internen Regelungen des Landkreises Böblingen zu § 22 SGB II kann Ihnen keine Miete anerkannt
werden, da Sie mit Verwandten und/oder Verschwägerten in einem Haushalt leben, die selbst nicht hilfebedürftig
sind und Sie zudem keine rechtswirksame Verpflichtung zur Zahlung der Miete haben."

1. Die Begründung ist sehr dürftig. "Gemäß internen Regelungen.." - was bitte soll man damit anfangen?
Bisher war es kein Problem und jetzt plötzlich doch, will sagen, den wahren Grund bekomme ich nicht mitgeteilt.
2. "...keine rechtswirksame Verpflichtung..." Das steht hier aber anders:

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/untermietvertrag-buergergeld/

Unter dem Punkt: "Mit Bürgergeld zur Untermiete bei den Eltern wohnen?"

Wenn ich mir eine eigene Wohnung suche, wird diese doch noch teurer - welchen Sinn ergibt das?

Ich bin ziemlich vor den Kopf gestoßen und sitze hier gerade ziemlich ungläubig vor dem Bescheid.

Hat da jemand was zu gehört oder kann etwas dazu sagen und was mache ich nun - vermutlich erstmal  Widerspruch einlegen oder?
Davon abgesehen, das Geld fehlt direkt zum Anfang des nächsten Monats. :(

Fettnäpfchen

smash

Zitat von: smash am 27. März 2025, 17:14:17da Sie mit Verwandten und/oder Verschwägerten in einem Haushalt leben, die selbst nicht hilfebedürftig sind und Sie zudem keine rechtswirksame Verpflichtung zur Zahlung der Miete haben."
Sippenhaft ist nicht und das wäre der erste Teil des Satzes.
Du hast keinen U.-Mietvertrag oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung?? das wäre der zweite Teil des Satzes.
Hast du so etwas oder was es bis jetzt ein mündlicher Vertrag?

Zitat von: smash am 27. März 2025, 17:14:17Wenn ich mir eine eigene Wohnung suche, wird diese doch noch teurer - welchen Sinn ergibt das?
Interessiert das JC nicht.

Zitat von: smash am 27. März 2025, 17:14:17Hat da jemand was zu gehört oder kann etwas dazu sagen und was mache ich nun - vermutlich erstmal Widerspruch einlegen oder?
Nein noch nicht gehört, gelesen oder sonstiges.
Ist aber eh rechtswidrig.
Zumindest wenn du es bis jetzt bekommen hast und so liest es sich ja.

Also Widerspruch und nach Ablehnung Klage.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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smash

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. März 2025, 18:02:39Sippenhaft ist nicht und das wäre der erste Teil des Satzes.

Entschuldigung, das verstehe ich nicht, also was meinst damit bzw. was bedeutet das?

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. März 2025, 18:02:39Du hast keinen U.-Mietvertrag oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung?

Erstens habe ich vom Vermieter, also meine Eltern wohnen ja zur Miete, die Erlaubnis zur Untervermietung.
Sprich, die haben mir schriftlich bestätigt Zitat: "..wir bestätigen lhnen hiermit, dass Sie in der o.g. Wohnung lhrer Eltern wohnen dürfen. Als Vermieterin haben wir keine Einwände dagegen."
Zweitens bzw. zu deiner Frage: Nach dieser Erlaubnis, haben wir (meine Eltern und ich) einen Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und ja, das wurde akzeptiert (seit ein paar Jahren nun schon).
Also wurde bisher immer weiter bewilligt und übernommen - bis eben jetzt.

Wie muss ich den Widerspruch gestalten? Einfach quasi ein Einzeiler nach dem Motto, hiermit widerspreche ich oder muss ich da mehr dazu schreiben?

Ronald BW

Und wie hast du die Miete gezahlt
Überweisung, Bar mit Quittung.
Kann sein die wollen es genau wissen und probieren es einfach.

smash

Die Miete habe ich immer Bar übergeben, kam schon zwei oder vielleicht drei mal vor (nicht jedes Jahr),
das die Nachweise haben wollten - ist auch ok. Dann hab ich denen Quittungen zukommen lassen und Ihnen gesagt, das es auch kein Problem sei, das ich mit meinen Eltern vorbei komme und die das nochmal persönlich bestätigen. Hab nichts zu verstecken. In letzter Zeit kam das nicht mehr vor.

Wie ist denn der Vorgang genau, also bei Widerspruch (hab schon oben gefragt)?
Wie muss das aussehen, einfach ich widerspreche oderdoch lieber was dazu schreiben etc..?
Oder doch gleich zu einem Anwalt oder so?

Birgit63

Ist auf deinem Kontoauszug ersichtlich, dass du um den 1. des Monats rum, das Geld für die Miete, die du an deine Eltern zahlst abgehoben wurde?

Sheherazade

Zitat von: smash am 28. März 2025, 07:25:30Die Miete habe ich immer Bar übergeben, kam schon zwei oder vielleicht drei mal vor (nicht jedes Jahr), das die Nachweise haben wollten

Nach deinen älteren Beiträgen bist du bereits mehrfach aufgefordert worden, einen Dauerauftrag für die Miete einzurichten.

Von daher wäre eine Antwort auf diese Frage
Zitat von: Birgit63 am 28. März 2025, 07:48:34Ist auf deinem Kontoauszug ersichtlich, dass du um den 1. des Monats rum, das Geld für die Miete, die du an deine Eltern zahlst abgehoben wurde?
gut, um einschätzen zu können, in welche Richtung das Jobcenter hier geht.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Das JC handelt hier eindeutig rechtswidrig.
Das BSG hat in etlichen Urteilen längst klargestellt, dass schon eine sittliche Pflicht zur Mietzahlung ausreicht und Anspruch auf angemessene KdUH auch besteht, wenn man bei Verwandten wohnt. Lies dazu mal hier: https://hartz.info/index.php/topic,1879.0.html
Interessant, das sich der LK Böblingen anmaßt, eigenes Recht erfinden zu dürfen.
Sofort Widerspruch einlegen. Außerdem würde ich beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung der KdUH zu verurteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

smash

Zitat von: smash am 27. März 2025, 19:01:25Wie muss ich den Widerspruch gestalten? Einfach quasi ein Einzeiler nach dem Motto, hiermit widerspreche ich oder muss ich da mehr dazu schreiben?
Also wie du jetzt weißt erst:
Zitat von: Ottokar am 28. März 2025, 15:06:20Sofort Widerspruch einlegen.

Ich mach dir mal ein Muster. Rechtsschreibung prüfen Satzstellungen machen Absätze nicht vergessen und wenn du Ottokars Klage Vorschlag machst dann kannst du den letzten Satz drin lassen.

Briefkopf und BG Nr.. ist klar
Ihr Bescheid vom xxxx
sehr geehrte .......

Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom xx.xx.xxxx
Ihre Begründung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung rechtswidrig.

Hiermit fordere ich sie auf diesen Bescheid als nichtig zu erklären und mir einen Aufhebungsbescheid darüber zukommen zu lassen. Des weiteren erwarte ich umgehend einen korrekt erstellten Bescheid sowie die komplette Zahlung meiner mir zustehenden Leistungen auf mein ihnen bekanntes Konto.

Über die § und urteile brauche ich sie nicht zu belehren da diese zu ihrem Beruf Voraussetzung sind und sie diese selbst kennen müssen. Ist das nicht der Fall sollten sie bei Ihrem Vorgesetzten mal nach einer Schulung fragen.

Zusätzlich sei erwähnt das ich beim SG einen Eilantrag gestellt habe.

MfG


Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)
So schaut ein Muster aus. Das musst du natürlich inhaltlich auf deinen Fall anpassen und bevor du die Klage aufgibst solltest du sie uns querlesen lassen. Anonymisiert natürlich.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 28. März 2025, 15:06:20Interessant, das sich der LK Böblingen anmaßt, eigenes Recht erfinden zu dürfen.
Die üben evtl. schon mal, was Merz und Co. so ausbrüten wollen.

Da soll ja irgendwas kommen, was Wohnen bei Verwandten angeht, oder in einer BG.