Erbschaft Haus und Zufluss Vermögen

Begonnen von Robert22, 10. April 2025, 22:11:02

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Ottokar

Die Bayer Pensionskasse zahlt kein Sterbegeld, das macht die Bayer Beistandskasse, deshalb gibt es zwei Kassen.
Der Bezugsberechtigte einer Versicherung ist nicht das Gleiche wie ein Erbe.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Robert22

Ah, ok.

Bei mir wurde das Geld von der "Beistandskasse" gezahlt.

Ottokar

Dann solltest du abklären, ob im Versicherungsvertrag dieser Sterbegeldversicherung ein vom Versicherungsnehmer abweichender Bezugsberechtigter vreinbart wurde und ob du das bist.
Bist du lt. Versicherungsvertrag der Bezugsberechtigte, wäre das Sterbegeld mangels Zweckbindung bei dir als einmaliges Einkommen zu berückichtigen.
Wurde im Versicherungsvertrag kein vom Versicherungsnehmer abweichender Bezugsberechtigter eingetragen, dann zählt das Sterbegeld zum Erbe.
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Robert22

Ich werde es am bestem so handhaben: Werde die Reaktion von der Arbeitsagentur erst einmal abwarten.

Bislang, mal etwas anekdotisches, bin ich von ihnen sehr gut behandelt worden, es gab nie einen Grund zu meckern.

Medea

Huhu Robert22,

was macht Deine Erbschaft ? Wie kommst Du mit der Abwicklung zurecht ?  :smile:

LG Medea

Robert22

 .. ach .. alles soo kompliziert. Der Erbschein ist noch immer nicht erstellt - aber das Grundstück ist (über den Notar) verkauft. Doch ohne Erbschein fließt natürlich auch kein Geld, habe das Amt die ganze Zeit auf dem laufendem gehalten.

Zum Glück läuft ja meine Bewilligung bis 01.26 .. bisher haben die sich dort noch nicht bei mir gemeldet.

Mal sehen, wie es ausgeht.


Ottokar

Wie kann man denn ohne Erbschein eine Immobilie verkaufen?
Gibt es ein notarielles Testament?
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Robert22

Nein, es ist ein handschriftliches, privates Testament. Für den gültigen (?) Abschluß ist zwingend ein Erbschein (Grundbuchamt) notwendig, richtig. Das Eröffnungsprotokoll liegt immerhin schon vor.

Der Kaufvertrag wurde, beim Notar, von allen Beteiligten, also auch vom Notar, unterschrieben - die fällige Zahlung wird erst bei Vorlage des Erbscheines fällig.

Dooferweise lässt sich das Nachlassgericht mit der Erstellung des Erbscheines soo viel Zeit, bei Nachfragen dort wird man ziemlich schräg von der Seite angemault .. es sind auch keinerlei "Einsprüche" etc. zu erwarten, die der Erteilung eines Erbscheines im Wege stehen könnten :/

EDiT: Zitat Notar dazu: "Die Beurkundung des Kaufvertrages kann auch schon erfolgen, bevor der Erbschein vorliegt. Nur der Kaufpreis wird dann erst gezahlt, wenn der Erbschein vorliegt."