Trotz Anwalt: JC schaltet weiter auf stur

Begonnen von aks_210, 21. Mai 2025, 11:02:44

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aks_210

Moin
es geht mal wieder um Probleme, die mein Sohn mit dem JC hat.
2017 hatte er einen schweren Arbeitsunfall: gebrochener Wirbel. OP verlief super, danach kümmerte sich die BG um alles (Geld gab es vom JC); es gab eine Reha und ein Test bzgl. seiner berufl. Einsatzmöglichkeiten. Nach 78 Monaten war für die BG "der Fall" erledigt. Das JC forderte darauf 2019 von der BG, dass sie den Führerschein für meinen Sohn zahlen müssten. BG verlangte Einreichung von 3 KVA diverser Fahrschulen. Diese wurden 2020 eingereicht. Danach Sendepause. JC lehnte in der Zwischenzeit jegliche Gespräche und Aktivitäten ab. Mein Sohn kann und will aber keinen FS machen. Beide Seiten, BG und JC erklären sich inzwischen für nicht zuständig. Wie soll das weiter gehen? Eigene Versuche meines Sohnes einen Job zu finden waren bisher erfolglos. Er hat inzwischen zwei Minijobs. Er ist 34 und hat einen Rentenanspruch von 104 Euro.

Sheherazade

Zitat von: aks_210 am 21. Mai 2025, 11:02:44Mein Sohn kann und will aber keinen FS machen.

Weil...?

Zitat von: aks_210 am 21. Mai 2025, 11:02:44Beide Seiten, BG und JC erklären sich inzwischen für nicht zuständig.

Inwiefern und in welcher Form?

Zitat von: aks_210 am 21. Mai 2025, 11:02:44Er ist 34 und hat einen Rentenanspruch von 104 Euro.

Was ist das für eine Rente? Hat er eine anerkannte Schwerbehinderung? Welche Vermittlungshemmnisse liegen bei ihm vor?
 
 
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Warum arbeitet er nicht in dem Job weiter, den er 2017 hatte? Oder in der Branche? Warum bezieht er Bürgergeld?
Niemand kann ihn dazu zwingen, sich zu bemühen, eine Fahrerlaubnis zu erlangen.

Vielleicht gibt es eine Vorgeschichte, die zur Beantwortung der Fragen wichtig wäre?

Zitat von: aks_210 am 21. Mai 2025, 11:02:44Eigene Versuche meines Sohnes einen Job zu finden waren bisher erfolglos.
Warum? Hat er eine Ausbildung?

Aus reiner Neugier, Antwort natürlich nicht nötig, aber vielleicht für Dich selbst als Denkanstoß: Warum schreibst Du hier und nicht Dein Sohn? Hast Du ein größeres Interesse an seiner Karriere/an seinem Lebensunterhalt als er selbst?

Edit: Wobei ist hier ein Anwalt eingeschaltet?

aks_210

#3

Zitat von: aks_210 am 21. Mai 2025, 11:02:44Mein Sohn kann und will aber keinen FS machen.

Weil...? Er hat zum einen ganz einfach durch den damaligen Unfall Angst. zum anderen ist es ihm finanziell kaum möglich ein Auto, samt Unterhalt zu finanzieren.

Zitat von: aks_210 am 21. Mai 2025, 11:02:44Beide Seiten, BG und JC erklären sich inzwischen für nicht zuständig.

Inwiefern und in welcher Form? BG meint, mit 78 Wochen wär ihr Teil erledigt, JC meint, BG muss erst Führerschein bezahlen, vorher keine tatkräftige Hilfe

Zitat von: aks_210 am 21. Mai 2025, 11:02:44Er ist 34 und hat einen Rentenanspruch von 104 Euro.

Was ist das für eine Rente? Hat er eine anerkannte Schwerbehinderung? Welche Vermittlungshemmnisse liegen bei ihm vor?
Schwerbehinderung 2x30%, Auszug Renteninfo: "Höhe der künftigen Regelaltersrente 104,78 EUR
 

Sheherazade

Bezieht er denn jetzt Bürgergeld? Und was steht da bei der Schwerbehinderung genau, 2 x 30% gibt es so nicht. Entweder hat er einen Grad der Behinderung von 30 oder 60 oder was auch immer, eben nur eine Zahl.

Und hat er mal eine Ausbildung gemacht? Warum arbeitet er nicht mehr in dem Beruf, den er zum Zeitpunkt des Unfalls gemacht hat? Warum soll er nach Meinung des Jobcenters unbedingt einen Führerschein machen, inwieweit soll das seine Vermittlungschancen erhöhen? Wurde er von der BG bei der Aussteuerung darauf hingewiesen eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen? Die derzeitige voraussichtliche Höhe der Altersrente hat damit jetzt nicht so viel zu tun.

Und warum willst du das jetzt -nach 5 Jahren(!) Untätigkeit von allen Seiten- klären? Wäre es nicht im Interesse deines Sohnes, das selbst voranzubringen?

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

aks_210

Zitat von: Sheherazade am 21. Mai 2025, 11:28:21
Zitat von: aks_210 am 21. Mai 2025, 11:02:44Mein Sohn kann und will aber keinen FS machen.

Weil...?

Zitat von: aks_210 am 21. Mai 2025, 11:02:44Beide Seiten, BG und JC erklären sich inzwischen für nicht zuständig.

Inwiefern und in welcher Form?

Zitat von: aks_210 am 21. Mai 2025, 11:02:44Er ist 34 und hat einen Rentenanspruch von 104 Euro.

Was ist das für eine Rente? Hat er eine anerkannte Schwerbehinderung? Welche Vermittlungshemmnisse liegen bei ihm vor?
 
 
 
 
Zitat von: turbulent am 21. Mai 2025, 11:44:09Warum arbeitet er nicht in dem Job weiter, den er 2017 hatte? Oder in der Branche? Warum bezieht er Bürgergeld?
Niemand kann ihn dazu zwingen, sich zu bemühen, eine Fahrerlaubnis zu erlangen.

Vielleicht gibt es eine Vorgeschichte, die zur Beantwortung der Fragen wichtig wäre?

Zitat von: aks_210 am 21. Mai 2025, 11:02:44Eigene Versuche meines Sohnes einen Job zu finden waren bisher erfolglos.
Warum? Hat er eine Ausbildung?

Aus reiner Neugier, Antwort natürlich nicht nötig, aber vielleicht für Dich selbst als Denkanstoß: Warum schreibst Du hier und nicht Dein Sohn? Hast Du ein größeres Interesse an seiner Karriere/an seinem Lebensunterhalt als er selbst?

Edit: Wobei ist hier ein Anwalt eingeschaltet?


Ottokar

Wenn dein Sohn keinen FS machen will, kann ihn niemand dazu zwingen.

Für die Behandlung von gesundheitlichen Schäden und Folgeschäden, Reha wegen dieser Gesundheitsschäden und Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls ist die BG zuständig und zwar lebenslang.

Für die Sicherung des Lebensunterhalts und die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit ist das Jobcenter zuständig. Außer der Sohn bekommt ALG I, dann ist für die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit das Arbeitsamt zuständig.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


aks_210

Zitat von: Sheherazade am 21. Mai 2025, 13:47:19Bezieht er denn jetzt Bürgergeld?  ja

Und was steht da bei der Schwerbehinderung genau, 2 x 30% gibt es so nicht. Entweder hat er einen Grad der Behinderung von 30 oder 60 oder was auch immer, eben nur eine Zahl. [b30% (]Er hat zwei Behinderungen zu je 30%) [/b]

Und hat er mal eine Ausbildung gemacht? Ausbildung zum Hauswirtschafter
Warum arbeitet er nicht mehr in dem Beruf, den er zum Zeitpunkt des Unfalls gemacht hat? Er war als Quadfahrer im einem privaten Tierpark eingestellt. Aufgrund des Gutachtens der BG ist dieser Job gänzlich ungeeignet

Warum soll er nach Meinung des Jobcenters unbedingt einen Führerschein machen, inwieweit soll das seine Vermittlungschancen erhöhen? Dazu wurde keine Info gegeben

Wurde er von der BG bei der Aussteuerung darauf hingewiesen eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen? Die derzeitige voraussichtliche Höhe der Altersrente hat damit jetzt nicht so viel zu tun. Auch hier wurde er über nichts informiert

Und warum willst du das jetzt -nach 5 Jahren(!) Untätigkeit von allen Seiten- klären? Wäre es nicht im Interesse deines Sohnes, das selbst voranzubringen? Mein Sohn hat die ganzen 5 Jahre versucht, die Angelegenheit zu klären. Er hat keine Hoffnung mehr



Ottokar

Bitte lerne wie man richtig zitiert, damit man deine Beiträge auch lesen kann.
So schwer ist das nicht: https://hartz.info/index.php/topic,552.msg3710.html#msg3710

Wie kann er als Quadfahrer im einem privaten Tierpark beschäftig gewesen sein, wenn er keinen Führerschein hat?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sensoriker

Zitat von: aks_210 am 21. Mai 2025, 11:02:44Beide Seiten, BG und JC erklären sich inzwischen für nicht zuständig.
Zuständig für was?

Wie du schreibst bezieht er ja Bürgergeld. Also worum geht es denn jetzt hier?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

TripleH

Was soll denn der Anwalt erreichen? Worum geht es eigentlich? Wer für die berufliche Eingliederung zuständig ist? Was hat der Führerschein damit zu tun?