Jobcenter verzögert Zahlungen + will ALLE Unterlagen der Eltern

Begonnen von vanite_triomphante, 12. Juni 2025, 16:48:28

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

vanite_triomphante

Hallo;

ich habe das Schreiben vom Jobcenter, um das es geht, hier mal geschwärzt hinzugefügt. Bitte vor dem Antworten das Schreiben lesen.

Ich bin über 25 Jahre alt, habe momentan weder Einkommen noch Vermögen und wohne dabei im Haus meiner Mutter, wobei ich für mich selbst aufkommen muss.

KdU ist nur im Bezug auf die Wohnnebenkosten beantragt worden, ansonsten zahle ich keine Miete.

Der Hauptantrag wurde vor mehreren Wochen gestellt, allerdings ist bisher keinerlei Zahlung seitens des Jobcenters erfolgt. Bisher konnte ich damit lediglich klarkommen, weil ich für Lebensmittel ein rückzahlungspflichtiges Darlehen meiner Mutter erhalten habe (inklusive Darlehensvertrag, der dem Jobcenter vorgelegt wurde). Ein rückzahlungspflichtiges Darlehen über Kleinbeträge ist bekanntlich kein Einkommen.

Ansonsten ist dem Jobcenter BEKANNT, dass ich wegen der ausbleibenden Zahlungen in einer sehr schwierigen Situation bin. Ich habe deshalb auch beantragt, einen VORLÄUFIGEN Bescheid nach § 41a SGB II zu erlassen. Darauf habe ich bisher keinerlei Antwort erhalten.

Ich habe bereits erklärt, dass mein Antrag nichts mit meiner Mutter zu tun hat, da sie nicht unterhaltspflichtig ist und da ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstelle.

Nun wurde meine Mutter heute postalisch vom Jobcenter kontaktiert - und ihr wurde mitgeteilt, dass sie ALLES offenlegen solle: Ihre Kontoauszüge, Rentenbescheide, das Grundbuch ihres Hauses.

All das soll ich als Antragsteller zu einem Termin in mehreren Wochen mitbringen. Es scheint nicht so, als ob das Jobcenter bis dahin zahlen will. Wie kann es denn sein, dass man so lange hingehalten wird, obwohl man schon jetzt in einer schwierigen Lage ist?

Normalerweise kann es doch gar nicht rechtens sein, all diese privaten Unterlagen von meiner Mutter einzufordern, obwohl ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstelle.

HINWEIS: Ich habe bereits vor einigen Jahren Leistungen nach dem SGB II erhalten, damals aber in einer eigenen Wohnung gelebt. Komischerweise kam damals NIEMAND auf die Idee, Unterlagen von meiner Mutter zu fordern. Die Leistungen wurden problemlos gezahlt. Schon seltsam, dass sie jetzt alles über meine Mutter wissen wollen, obwohl sie früher KOMPLETT davon abgesehen haben.

Wie sollte ich mich in diesem Fall am besten verhalten?

Sheherazade

Ich finde das immer noch merkwürdig. Kann es sein, dass du auch im Grundbuch stehst als Miteigentümer, vielleicht Erbteil vom Vater?

Ist deine Mutter denn alleinige Eigentümerin und wohnt ausser euch niemand dort?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

vanite_triomphante

Nein, ich stehe nicht im Grundbuch und bin auch kein Miteigentümer. Das Haus gehört allein meiner Mutter und es wohnt auch sonst niemand dort.

Sheherazade

Ich hatte dich ja schon in dem anderen Thread gebeten, das Schreiben vom Jobcenter an dich mal einzustellen, leider hast du das nicht mehr gemacht.

Das Schreiben hier ist ja an deine Mutter gerichtet und eine Folge deiner Antwort.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

vanite_triomphante

Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Der Hauptantrag wurde vor mehreren Wochen gestellt, allerdings ist bisher keinerlei Zahlung seitens des Jobcenters erfolgt.
Im Schreiben steht das du bereits Leitungen bekommst.
Wer hat jetzt Recht? bzw was stimmt?

Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Ich habe deshalb auch beantragt, einen VORLÄUFIGEN Bescheid nach § 41a SGB II zu erlassen. Darauf habe ich bisher keinerlei Antwort erhalten.
Wie lange ist das her denn darauf muss das JC zeitgleich reagieren. Leistungspflicht des Leistungsträgers

Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Nun wurde meine Mutter heute postalisch vom Jobcenter kontaktiert - und ihr wurde mitgeteilt, dass sie ALLES offenlegen solle: Ihre Kontoauszüge, Rentenbescheide, das Grundbuch ihres Hauses.
Muss sie nicht da du Ü25 bist und das JC seine Vermutungsfiktion schon selber beweisen muss und erst dann kann das JC Angaben von deiner Mutter verlangen. Das wirst du auch im Anhang lesen.

Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28All das soll ich als Antragsteller zu einem Termin in mehreren Wochen mitbringen.
siehe die oben verlinkte Leistungspflicht!
Die müssen ab Antragstellung zum Folgemonat bearbeiten und bewilligen.
Wenn natürlich erst zum Monatsende ein Antrag gestellt wurde verschiebt sich das, aber nicht über Monate hinweg
und erst recht nicht bei einem Termin der weit in der Zukunft liegt das "besprechen" der Sachlage.

Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Komischerweise kam damals NIEMAND auf die Idee, Unterlagen von meiner Mutter zu fordern. Die Leistungen wurden problemlos gezahlt. Schon seltsam, dass sie jetzt alles über meine Mutter wissen wollen, obwohl sie früher KOMPLETT davon abgesehen haben.
abgesehen davon das es in deiner damaligen Situation nicht ging hat die jetzige SB offensichtlich keine Ahnung von ihrem Job oder sie handelt auf Anweisung.

Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
und noch ein Schreiben das allerdings für ein Gericht gedacht war und das man entsprechend für das JC umarbeiten müsste im Anhang.
Und noch eine §§§ Zusammenfassung

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juni 2025, 18:16:58Im Schreiben steht das du bereits Leitungen bekommst.

Da steht "hat Leistungen beantragt bzw. bezieht sie bereits", ganz offensichtlich trifft hier nur ersteres zu.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Ich bin über 25 Jahre alt
Das allein hat nichts zu sagen, was die Unterhaltspflicht angeht.

Darum Antwort 3 wäre schon wichtig.

Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28da sie nicht unterhaltspflichtig ist
Was eben die Frage ist, ob es tatsächlich so ist.

Fettnäpfchen

Sheherazade

Ja die schwammige Formulierung habe ich auch gelesen deshalb frage ich ja nach Fakten.

bzw. bezieht sie bereits
ist ja schon als Lüge zu betrachten. Die sollten schon wissen ob sie leisten und nicht die Mutter über den Tisch zu ziehen versuchen mit einer nicht erlaubten Datenerhebung.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

turbulent

Was hast Du zu Angaben zur KdU gemacht? Wie belegst Du die Zahlungspflicht der Nebenkosten?

vanite_triomphante

#9
Zitat von: turbulent am 12. Juni 2025, 19:49:31Was hast Du zu Angaben zur KdU gemacht? Wie belegst Du die Zahlungspflicht der Nebenkosten?

Ich habe die Zahlungspflicht der Nebenkosten natürlich durch die Abrechnungen meiner Mutter belegt. Wenn ich in diesem Haus ebenfalls Energie etc verbrauche, dann sollte ich ja auch anteilig zahlen. Und das verlangt meine Mutter auch von mir. Und deshalb wurden eben ihre Abrechnungen und Belege vorgelegt, was  die Heizung angeht.

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juni 2025, 18:16:58vanite_triomphante

Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Der Hauptantrag wurde vor mehreren Wochen gestellt, allerdings ist bisher keinerlei Zahlung seitens des Jobcenters erfolgt.
Im Schreiben steht das du bereits Leitungen bekommst.
Wer hat jetzt Recht? bzw was stimmt?

Natürlich bekomme ich immer noch keine Leistungen, deshalb haben sie ja auch "hat Leistungen beantragt bzw. bezieht Leistungen" geschrieben. Eine sehr schwammige Formulierung, und "bezieht Leistungen" ist tatsächlich eine Falschbehauptung.

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juni 2025, 18:16:58Wie lange ist das her denn darauf muss das JC zeitgleich reagieren. Leistungspflicht des Leistungsträgers

Hauptantrag vor drei Wochen gestellt, Antrag auf vorläufigen Bescheid vor 10 Tagen gestellt. Termin zur Besprechung der Sachlage erst in 3 Wochen. Ich weiß also nicht, wann und wie das Jobcenter hier überhaupt weiter verfahren möchte. Zieht sich so halt Woche um Woche.

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juni 2025, 18:16:58Muss sie nicht da du Ü25 bist und das JC seine Vermutungsfiktion schon selber beweisen muss und erst dann kann das JC Angaben von deiner Mutter verlangen. Das wirst du auch im Anhang lesen.

Das hilft aber alles nichts, wenn sich das Jobcenter trotzdem weigert, irgendeine Zahlung zu leisten, nur weil sie sich irgendeine fiktive Unterhaltspflicht ausdenken.

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juni 2025, 18:16:58abgesehen davon das es in deiner damaligen Situation nicht ging hat die jetzige SB offensichtlich keine Ahnung von ihrem Job oder sie handelt auf Anweisung.

Definitiv seltsam, dass ich damals gar nichts von meiner Mutter vorlegen musste, und nun soll sie ihr ganzes Leben offenlegen. Allein daran sieht man doch schon, dass hier etwas nicht stimmt. Sonst hätte ich doch vor mehreren Jahren keine Leistungen bekommen. Habe ich aber.

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juni 2025, 18:16:58und noch ein Schreiben das allerdings für ein Gericht gedacht war und das man entsprechend für das JC umarbeiten müsste im Anhang.
Und noch eine §§§ Zusammenfassung

Danke sehr!

HINWEIS: Habe auch das ERSTE Schreiben vom Jobcenter geschwärzt hier als Anhang gepostet - dieses kam natürlich VOR dem Schreiben an meine Mutter, welches heute ankam.

Die "Vermögensumwandlung", die dort erwähnt wird, ist lediglich ein Privatverkauf bei eBay, bei dem ich sogar Verlust gemacht habe. Ansonsten wird auch in diesem Schreiben viel über die Unterlagen meiner Mutter gesprochen. Natürlich habe ich Kontoauszüge etc längst vollständig vorgelegt. Die Kontoauszüge lagen dem Jobcenter tatsächlich sogar schon VOR diesem Schreiben vor; mittlerweile haben sie die Kontoauszüge sogar schon zweimal bekommen.

Das Formular, das ich laut diesem Schreiben damals noch ausfüllen und unterschreiben sollte, war die Anlage UH1. Diese betrifft Unterhaltsanspruch wegen Trennung oder Scheidung beziehungsweise Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Ich war allerdings niemals verheiratet.

malsumis

Die Unterlagen der Mutter können nicht angefordert werden, sondern es besteht, wenn überhaupt, lediglich eine Auskunftspflicht.
Wäre darüber hinaus eine Pflicht zur Vorlage von Beweismitteln oder Urkunden vorgesehen, müsste dies wie in § 60 SGB I ausdrücklich geregelt sein. Eine entsprechende Formulierung fehlt jedoch in § 60 SGB II, was zeigt, dass der Gesetzgeber hier bewusst eine andere Regelung getroffen hat.

vanite_triomphante

Zitat von: malsumis am 13. Juni 2025, 01:58:55Die Unterlagen der Mutter können nicht angefordert werden, sondern es besteht, wenn überhaupt, lediglich eine Auskunftspflicht.
Wäre darüber hinaus eine Pflicht zur Vorlage von Beweismitteln oder Urkunden vorgesehen, müsste dies wie in § 60 SGB I ausdrücklich geregelt sein. Eine entsprechende Formulierung fehlt jedoch in § 60 SGB II, was zeigt, dass der Gesetzgeber hier bewusst eine andere Regelung getroffen hat.

Inwieweit ist dem Jobcenter denn in diesen Fall Auskunft zu erteilen?

Und gibt es irgendwas, das man tun kann, damit wenigstens ein vorläufiger Bescheid erlassen wird? Dieser wurde ja bereits beantragt, aber das Jobcenter reagiert offensichtlich nicht darauf und beharrt weiterhin auf sämtliche Unterlagen meiner Mutter. Ich denke nicht, dass es in Ordnung ist, die ganze Angelegenheit deshalb so in die Länge zu ziehen, zumal ich ja kein Einkommen oder Vermögen habe und die Situation deshalb nicht leicht ist.

Sensoriker

Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Ich habe bereits vor einigen Jahren Leistungen nach dem SGB II erhalten
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Komischerweise kam damals NIEMAND auf die Idee, Unterlagen von meiner Mutter zu fordern
Wird daran gelegen haben
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28damals aber in einer eigenen Wohnung gelebt

Zitat von: turbulent am 12. Juni 2025, 19:49:31Wie belegst Du die Zahlungspflicht der Nebenkosten?
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 20:19:12Ich habe die Zahlungspflicht der Nebenkosten natürlich durch die Abrechnungen meiner Mutter belegt.
Du hast belegt (blöderweise mit den Unterlagen deiner Mutter), dass eine Zahlungspflicht gegenüber dem Versorger besteht.
Hast du irgendwie deine Zahlungspflicht gegenüber deiner Mutter belegt?

Ich würde mal einen Rechtsanwalt in Betracht ziehen.



Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Du hast mit dem Hauptantrag die erste Seite des Bescheides über die Grundbesitzangaben deiner Mutter mit eingereicht? Wozu? Selbst die Rechnungen zu den Energiekosten wären das Jobcenter nichts angegangen, hättest du von Anfang an einfach eine schlichte Kostenbeteiligungsvereinbarung aufgesetzt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

vanite_triomphante

Zitat von: Sheherazade am 13. Juni 2025, 09:17:34Du hast mit dem Hauptantrag die erste Seite des Bescheides über die Grundbesitzangaben deiner Mutter mit eingereicht? Wozu? Selbst die Rechnungen zu den Energiekosten wären das Jobcenter nichts angegangen, hättest du von Anfang an einfach eine schlichte Kostenbeteiligungsvereinbarung aufgesetzt.

Weil auf dem Bescheid über die Grundbesitzabgaben auch einige Wohnnebenkosten genannt und abgerechnet werden. Würde ich mit heutigem Wissen natürlich auch nicht mehr so machen.

Also; wenn das Jobcenter bis jetzt immer noch keinerlei Einsicht gezeigt hat und schon mehrfach auf die Unterlagen meiner Mutter beharrt hat, am besten einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen? Könnte das heute machen.