Amt stoppt Mietzahlung für bewohnte Wohnung SGB XII/GSiA

Begonnen von kleine unruh, 03. Juli 2025, 19:09:14

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kleine unruh

Hallo zusammen,
 
ich bräuchte einmal Eure Einschätzung und Euren Rat.

Die Vorgeschichte: Ich beziehe schon länger Altersregelrente und aufstockend Grundsicherung im Alter (SGB XII). Nach einer Eigenbedarfskündigung samt Räumungsklage mit Vergleichsurteil muss ich in Kürze aus meiner Wohnung ausziehen, in der ich Jahrzehnte gewohnt habe. Nach langer vergeblicher Suche fand ich im April eine Wohnung. Diese ist zwar in einem sehr schlechten Zustand und sehr renovierungsbedürftig, aber angesichts der drohenden Räumung immerhin eine Lösung.

Nicht nur die Wohnung in einem schlechten Zustand, sondern ich auch. Problematisch ist, dass mir die Renovierungsarbeiten aufgrund der Beschwerden und Schmerzen in LWS/HWS/Schulter extrem schwer fallen. Ich komme kaum voran. Jegliche Art von Bücken, Heben oder Rauf-/Runter verursacht starke Schmerzen und Verkrampfungen. Zuletzt halfen selbst die Medikamente gegen die Schmerzen nicht mehr. Der Orthopäde schickte mich nun mit Verdacht auf Bandscheibenvorfall ins MRT und ich erhielt 4 Injektionen in die LWS. Ende dieser Woche bekomme ich die zweite Spritzenrunde, danach ist die Praxis leider für 4 Wochen in Urlaub.

Der Kontakt zum Amt war bisher ok. Ich habe den Sachbearbeiter immer über die Lage auf dem Laufenden gehalten und mir die Zustimmung für die Anmietung und den Umzug geben lassen.

Mit der Anmietung habe ich um Übernahme der Mietzahlungen für die ,,neue" Wohnung gebeten. Auch dies wurde mir zugesagt. Als ich Mitte/Ende Mai den Bescheid erhielt, staunte ich jedoch nicht schlecht. Zwar war die neue Miete aufgenommen, allerdings hatte der Sachbearbeiter mich eigenmächtig ,,umgezogen" und den Bescheid auch schon an die neue Adresse versandt. Die Miete für meine Wohnung, in der ich nach wie vor wohne, wurde nicht mehr übernommen. Die neue Miete ist übrigens deutlich günstiger und insofern ist zudem meine Grundsicherung geschrumpft.

Ich habe daraufhin Widerspruch gegen die unangekündigte Verweigerung der KdU für die von mir seit Jahren und nach wie vor bewohnte Wohnung eingelegt. Weiter habe ich um Anerkennung der vollen Unterkunftskosten für beide Wohnungen bis zum vollzogenen Umzug sowie um zeitnahe Überweisung gebeten. Mittlerweile war natürlich die alte Miete für Juni vom Konto abgebucht und hatte ein großes Loch hinterlassen. Ich habe, wie der Sachbearbeiter auch weiß, keinerlei finanzielle Polster.

Begründet habe ich den Widerspruch damit, dass ich frühzeitig auf die Problematik hinsichtlich des enormen Renovierungsbedarfs in der neuen Wohnung sowie der Weigerung seitens des Vermieters, mir die Wohnung wie weithin üblich für einen Monat zur Renovierung mietfrei zu stellen, hingewiesen. Vor allem ist die doppelte Mietzahlung nicht vermeidbar. In meiner alten Wohnung lebe ich, die neue renoviere ich und mache sie Stück für Stück einzugsfertig. In meinem Fall war es nicht möglich, die Laufzeiten der vertraglichen Verpflichtungen für beide Wohnungen so aufeinander abzustimmen, dass keine Doppelmiete entsteht und die tatsächliche Nutzung beider Wohnungen im Umzugsmonat zu unterlassen. Beide Mieten sind für sich genommen angemessen, in Zukunft werden die Kosten der Wohnung immerhin sogar deutlich günstiger.

Nach etwa 10 Tagen habe ich nachgefragt, ob der Widerspruch angekommen sei und auf meine finanziell prekäre Lage hingewiesen. Die Bearbeitung  könne aufgrund Überlastung dauern und event. müsse mein Widerspruch noch zur Widerspruchsstelle. Ich möge bitte die Kündigungsbestätigung des Vermieters für die ,,alte" Wohnung zusenden. Daraufhin habe ich auf das vorliegende Vergleichsurteil verwiesen, wonach ich jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen kann. Daher würde ich erst kündigen, wenn ich umgezogen sei. Die zwei Wochen Kündigungsfrist würde ich für die notwendigen Arbeiten in der alten Wohnung benötigen.

Irgendwann erhielt ich dann eine Antwort: Mir wurde mitgeteilt, dass Mitte Juni für den Monat Juni die alte Miete überwiesen wurde. (Das Geld kam dann eher in den letzten Tagen des Monats.) Eine weitere Prüfung könnte aber erst erfolgen, wenn die Kündigungsbestätigung des Vermieters beim Amt vorliegen würde.

Man möchte die alte Miete also nicht weiterzahlen. Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Die Miete fällt an und wurde abgebucht. Was hat das mit der Kündigungsbestätigung zu tun? Ich habe doch erklärt, warum ich derzeit nicht kündige und es ist auch bekannt, dass ich nicht überblicken kann, wann ich mit der Wohnung fertig werde.
Letztlich ist man meinem Widerspruch mit einer einmaligen Zahlung der alten Miete begegnet und einer Verweigerung jeder weiteren Zahlung, solange ich nicht gekündigt habe.

Wie kann ich mich jetzt dazu verhalten? Einstweiliger Rechtsschutz?

Sorry wegen des langen Beitrags und Danke fürs Lesen.






Fettnäpfchen

kleine unruh

Zitat von: kleine unruh am 03. Juli 2025, 19:09:14Einstweiliger Rechtsschutz?
wäre in deiner Lage in Betracht zu ziehen.
Allerdings wenn du einen RA dazu brauchst dann sollte das ein Fachanwalt fürs SGB XII / II sein.

Zitat von: kleine unruh am 03. Juli 2025, 19:09:14Nicht nur die Wohnung in einem schlechten Zustand, sondern ich auch. Problematisch ist, dass mir die Renovierungsarbeiten aufgrund der Beschwerden und Schmerzen in LWS/HWS/Schulter extrem schwer fallen. Ich komme kaum voran. Jegliche Art von Bücken, Heben oder Rauf-/Runter verursacht starke Schmerzen und Verkrampfungen. Zuletzt halfen selbst die Medikamente gegen die Schmerzen nicht mehr.
Da beantragt man dass das JC diese Kosten übernimmt!
Ratgeber Umzug
ZitatUmzugsgenehmigung
Lt. § 22 Abs. 4 S. 2 SGB II ist der kommunale Träger nur zur Zusicherung der Übernahme der Kosten der neuen Unterkunft verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Das trifft für alle Fälle eines erforderlichen Umzuges zu! Der Leistungsträger darf damit einen Mietvertrag über eine angemessene Wohnung nicht ablehnen, wenn er der Erforderlichkeit eines Umzuges bereits zugestimmt hat.

Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten
Wenn der Umzug erforderlich ist, z.B. weil die Wohnung vom Vermieter gekündigt wurde, wegen Mängel nicht mehr bewohnbar ist, oder Aufgrund einer Mitteilung über unangemessene Unterkunftskosten erfolgt, muss der Leistungsträger die Übernahme dieser Kosten i.d.R. bewilligen.
Bis auf die Kaution (Darlehen) muss alles als einmalige Beihilfe übernommen werden, dazu gehören:
- Renovierungskosten, wenn sie lt. Mietvertrag vereinbart und geschuldet sind,
- Maklergebühr, wenn ansonsten eine angemessene Wohnung nicht angemietet werden kann,
- Transportkosten, i.d.R. aber nur in der Höhe, wie sie bei einem Umzug innerhalb desselben Ortes entstehen würden,
- Kosten für private Helfer, wenn man keine findet, die uneigennützig und unentgeltlich helfen.
Selbsthilfe geht herbei vor, d.h. der Hilfebedürftige hat die Kosten so gering wie möglich zu halten. Kann und darf man jedoch Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen einen Umzug nicht selbst machen (gegebenenfalls ärztl. Attest) und hat man keine private Hilfe zur Verfügung, muss der Leistungsträger ein Umzugsunternehmen bezahlen - allerdings auch hier nur die Kosten für einen Umzug innerhalb desselben Ortes.
Will man nicht nur die Wohnung sondern gleich den Ort wechseln, muss man id.R. die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst tragen.
so in etwa schaut ein Umzugskostenübernahme Antrag aus
ZitatAntrag auf Übernahme von Umzugskosten


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich für den Umzug am xx.xx.2013 für mich und mein Kind xy die Übernahme von Umzugskosten in Höhe von 1700,- Euro. Zwei weitere Kostenvoranschläge zum Vergleich liegen bei.

Die Umzugskosten enthalten nur die absolut notwendigen Aufwendungen, die ich selbst nicht ausführen kann. Ich habe mich von meinem Mann getrennt und habe hier weder Verwandte noch Freunde, die mir helfen könnten. Was ich selber machen kann (Möbel abbauen und zusammenlegen, Kartons packen usw.) tue ich selbst, bei allem anderen jedoch bin ich auf fremde Hilfe angewiesen.

Ich bin jetzt alleinerziehend mit einem 6-jährigen Kind und hier, in meinem jetzigen Wohnort, habe ich keinerlei Unterstützung. Bei Arbeitgebern habe ich eine weit größere Chance auf einen Arbeitsplatz, wenn z. B. die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Das ist in Köln gegeben, da ich dort durch meine Verwandtschaft unterstützt werde und auch kurzfristig Hilfe finden kann. Daher beantrage ich die Übernahme der Umzugskosten in voller Höhe. Ich bitte um einen baldigen schriftlichen Bescheid. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
In deinem Fall kannst du natürlich überhaupt nichts machen und beantragst dass dies von Firmen übernommen wird. Also nicht nur den Umzug sondern auch die Renovierung und was dann noch im Umzugsratgeber aufgelistet ist und du es benötigst.Dazu brauchst du natürlich ein entsprechendes Attest vom Arzt.

Zitat von: kleine unruh am 03. Juli 2025, 19:09:14Ich habe daraufhin Widerspruch gegen die unangekündigte Verweigerung der KdU für die von mir seit Jahren und nach wie vor bewohnte Wohnung eingelegt. Weiter habe ich um Anerkennung der vollen Unterkunftskosten für beide Wohnungen bis zum vollzogenen Umzug sowie um zeitnahe Überweisung gebeten.


Zitat von: kleine unruh am 03. Juli 2025, 19:09:14Der Kontakt zum Amt war bisher ok. Ich habe den Sachbearbeiter immer über die Lage auf dem Laufenden gehalten und mir die Zustimmung für die Anmietung und den Umzug geben lassen.
schriftlich ?
Zitat von: kleine unruh am 03. Juli 2025, 19:09:14Als ich Mitte/Ende Mai den Bescheid erhielt, staunte ich jedoch nicht schlecht. Zwar war die neue Miete aufgenommen, allerdings hatte der Sachbearbeiter mich eigenmächtig ,,umgezogen" und den Bescheid auch schon an die neue Adresse versandt.
dann wäre das ja ein Eigentor vom SB.

Zitat von: kleine unruh am 03. Juli 2025, 19:09:14Die Miete für meine Wohnung, in der ich nach wie vor wohne, wurde nicht mehr übernommen.
Dafür muss man einen Antrag stellen und der muß bewilligt werden. Kann man normal nachholen.
Doppelmieten bei Umzug: In der Regel vom Jobcenter zu ...

Zitat von: kleine unruh am 03. Juli 2025, 19:09:14Ich habe daraufhin Widerspruch gegen die unangekündigte Verweigerung der KdU für die von mir seit Jahren und nach wie vor bewohnte Wohnung eingelegt. Weiter habe ich um Anerkennung der vollen Unterkunftskosten für beide Wohnungen bis zum vollzogenen Umzug sowie um zeitnahe Überweisung gebeten.
:scratch:
HMMM also solltest du alles was vorgeschlagen wurde als Nachtrag für den Widerspruch vom xx.xx.XX betiteln.
Und das was Anträge sind solltest du extra als Anträge stellen, dabei auf die Dringlichkeit verweisen und das sie nach § 17 SGB 1 umgehend zu bescheinigen.
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

Zitat von: kleine unruh am 03. Juli 2025, 19:09:14Irgendwann erhielt ich dann eine Antwort: Mir wurde mitgeteilt, dass Mitte Juni für den Monat Juni die alte Miete überwiesen wurde. (Das Geld kam dann eher in den letzten Tagen des Monats.) Eine weitere Prüfung könnte aber erst erfolgen, wenn die Kündigungsbestätigung des Vermieters beim Amt vorliegen würde.
:weisnich: schriftlich? müsste man natürlich lesen können.

Zitat von: kleine unruh am 03. Juli 2025, 19:09:14Man möchte die alte Miete also nicht weiterzahlen. Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Die Miete fällt an und wurde abgebucht. Was hat das mit der Kündigungsbestätigung zu tun? Ich habe doch erklärt, warum ich derzeit nicht kündige und es ist auch bekannt, dass ich nicht überblicken kann, wann ich mit der Wohnung fertig werde.
Letztlich ist man meinem Widerspruch mit einer einmaligen Zahlung der alten Miete begegnet und einer Verweigerung jeder weiteren Zahlung, solange ich nicht gekündigt habe.
Das Amt hält sich an seine Aufgabe und Gesetze und nicht an das was die Realität abbildet. Ohne Anträge etc geht normal nichts.
Mich wundert ja schon das die Juni Miete ohne Antrag als Doppelmiete bezahlt wurde.

Was gibt es in schriftlicher Form vom Amt?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: kleine unruh am 03. Juli 2025, 19:09:14Ich beziehe schon länger Altersregelrente und aufstockend Grundsicherung im Alter (SGB XII).

Ich denke nicht, dass das Sozialamt Doppelmieten für einen nicht näher bestimmbaren Zeitraum übernehmen wird. Wenn überhaupt, werden Doppelmieten nur für 1 bis maximal 3 Monate übernommen, wobei letzteres schon extrem unwahrscheinlich ist. Logischerweise braucht das Sozialamt die Kündigungsbestätigung um den Zeitraum eingrenzen zu können.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

kleine unruh

Zitat von: Sheherazade am 04. Juli 2025, 14:58:10
Zitat von: kleine unruh am 03. Juli 2025, 19:09:14Ich beziehe schon länger Altersregelrente und aufstockend Grundsicherung im Alter (SGB XII).

Ich denke nicht, dass das Sozialamt Doppelmieten für einen nicht näher bestimmbaren Zeitraum übernehmen wird. Wenn überhaupt, werden Doppelmieten nur für 1 bis maximal 3 Monate übernommen, wobei letzteres schon extrem unwahrscheinlich ist. Logischerweise braucht das Sozialamt die Kündigungsbestätigung um den Zeitraum eingrenzen zu können.

Danke für Deine Zeilen.

Es sind ja zwei unterschiedliche Probleme: Ich erhalte nur noch eine GS in Höhe der kleinen Miete (und das auch nicht vollständig, da um Darlehen € 28,50 für Kaution gemindert), muss aber ich meine eigentliche Wohnungsmiete (höher) übernehmen. Insgesamt hat sich das Amt jenseits der Doppelmietenproblematik einen Vorteil von ca. € 80 verschafft, indem man m.E. ungerechtfertigt die neue Wohnung/Baustelle als maßgeblich für die KdU herangezogen hat.

Doppelmiete ist ein kritisches Thema, da kann ich Dir folgen. Aber wenn die Kosten nun einmal unvermeidbar und von ihm nicht zu verantworten auf den GS-Bezieher einprasseln, dann müsste doch zumindest eine Information des "Kunden" und idealerweise eine Beratung stattfinden, oder?

Tatsächlich hat mir der Sachbearbeiter einen Bescheid zugeschickt, in dem die Übernahme der kleinen Miete für die Baustelle mitgeteilt wird, ohne aber darauf hinzuweisen, dass er die eigentliche Miete gecancelt hat. Finde ich ein ziemlich fragwürdiges Verhalten. Ich habe aber wohl nicht konkret genug in meinem Widerspruch die Rücknahme der eigenmächtigen Maßnahme gefordert.

"Logischerweise" finde ich es eigentlich nicht, dass man eine Kündigungsbstätigung braucht, um den Zeitraum einzugrenzen. Sie könnten z.B. vom Monat zu Monat freigeben. Der Zeitraum ist ja alleine dadurch eingegrenzt, dass in wenigen Wochen der Gerichtsvollzieher kommt und die Räumung verlangt. Das Amt ist dahingehend genauestens informiert und fordern immer alle wesentlichen Dokumente oder Informationen an. Außerdem sind die Umstände halt, wie sie sind.

Es ist leider so, dass seit der Pandemie ein persönlicher Kundenkontakt vermieden wird. Die Sachbearbeiter scheinen sich einzuigeln und nur noch schriftlich korrespondieren - und dies halt in sparsamster Art und Weise. Ich bekomme den Sachbearbeiter nie ans Telefon.

Also: Was tun in solch einem Fall? Kann man einen Widerspruch "erweitern"? Eine Frist setzen?


Sheherazade

Zitat von: kleine unruh am 05. Juli 2025, 15:17:31Tatsächlich hat mir der Sachbearbeiter einen Bescheid zugeschickt, in dem die Übernahme der kleinen Miete für die Baustelle mitgeteilt wird, ohne aber darauf hinzuweisen, dass er die eigentliche Miete gecancelt hat.

Du hast offenbar im Rahmen der Beantragung von Umzugskosten keine Doppelmiete(n) beantragt. Dann geht jeder Sachbearbeiter davon aus, dass es sich um einen fließenden Übergang handelt. Man bekommt nunmal nichts, was man nicht beantragt hat und vom Amt bewilligt wurde.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Zitat von: kleine unruh am 03. Juli 2025, 19:09:14Diese ist zwar in einem sehr schlechten Zustand und sehr renovierungsbedürftig
Das ist Aufgabe des Vermieters. Kann nicht sein, dass der sich seine Wohnung auf Staatskosten instand setzen lässt.

Zitat von: kleine unruh am 03. Juli 2025, 19:09:14Mit der Anmietung habe ich um Übernahme der Mietzahlungen für die ,,neue" Wohnung gebeten. Auch dies wurde mir zugesagt.
Du bekommst also ab Anmietung der neuen Wohnung diese bezahlt.
Doppelte Mieten werden bei Notwendigkeit übernommen. "Ich muss die neue Wohnung noch renovieren" gehört soviel ich weiß nicht dazu.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Fettnäpfchen

kleine unruh

Zitat von: kleine unruh am 05. Juli 2025, 15:17:31Also: Was tun in solch einem Fall?
Du solltest deinen Schriftverkehr mit dem Amt hier einstellen damit wir genau wissen um was es geht.

Zitat von: kleine unruh am 05. Juli 2025, 15:17:31dann müsste doch zumindest eine Information des "Kunden" und idealerweise eine Beratung stattfinden, oder?
Aber nur auf Antrag bzw. während des Gespräches auf Wunsch.
Sind die §§§ 13-15 SGB 1 und selbst da musst du zielgerichtet Fragen um die Antworten zu bekommen die du brauchst.

Zitat von: kleine unruh am 05. Juli 2025, 15:17:31Tatsächlich hat mir der Sachbearbeiter einen Bescheid zugeschickt, in dem die Übernahme der kleinen Miete für die Baustelle mitgeteilt wird, ohne aber darauf hinzuweisen, dass er die eigentliche Miete gecancelt hat. Finde ich ein ziemlich fragwürdiges Verhalten. Ich habe aber wohl nicht konkret genug in meinem Widerspruch die Rücknahme der eigenmächtigen Maßnahme gefordert.
Jetzt weißt du warum ich geschrieben habe das man den Schriftverkehr braucht.

Zitat von: kleine unruh am 05. Juli 2025, 15:17:31"Logischerweise"
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2025, 12:58:44Das Amt hält sich an seine Aufgabe und Gesetze und nicht an das was die Realität abbildet. Ohne Anträge etc geht normal nichts.

Zitat von: kleine unruh am 05. Juli 2025, 15:17:31Kann man einen Widerspruch "erweitern"?
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2025, 12:58:44HMMM also solltest du alles was vorgeschlagen wurde als Nachtrag für den Widerspruch vom xx.xx.XX betiteln.

Zitat von: kleine unruh am 05. Juli 2025, 15:17:31Eine Frist setzen?
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2025, 12:58:44Und das was Anträge sind solltest du extra als Anträge stellen, dabei auf die Dringlichkeit verweisen und das sie nach § 17 SGB 1 umgehend zu bescheinigen.

Ich bin schon am überlegen ob man evtl. Ottokar um Mithilfe bittet. Hier geht es ja auch um das SGB 12 und da bin ich bei weitem nicht so fit wie beim SGB 2. Es könnte durchaus sein das man da den einen oder nderen § aus dem SGB 2 gar nicht anwenden kann bzw. es nicht zielführend ist/wäre.

MfG FN
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kleine unruh

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2025, 12:58:44kleine unruh

Hallo Fettnäpfchen,
ich antworte Dir hier auf Deinen Beitrag v. 4.07.25 und verzichte auf die Zitierfunktion des Forums, dass bekomme ich gerade nicht hin. Deine Antworten hier jetzt in ,,".
,,wäre in deiner Lage in Betracht zu ziehen.
Allerdings wenn du einen RA dazu brauchst dann sollte das ein Fachanwalt fürs SGB XII / II sein."
Bis man einen hat, der einem wirklich helfen will, vergeht viel Zeit, fürchte ich. Die ich im Moment nicht habe. Ich hatte irgendwo hier im Forum von jemand gelesen, der den ,,Einstweiligen Rechtsschutz" selbst ohne Anwalt erfolgreich durchgezogen hat. Man kann wohl sein Anliegen mit der Bitte versehen, dass das Gericht wohlwollend prüft und etwaige Rechtsfehler nicht zum Tragen kommen. Oder so ähnlich.... 😉  Hier ein paar Links:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/verfahrensrecht/verfahrensrecht/themen/beitrag/ansicht/verfahrensrecht/wenns-pressiert-einstweiliger-rechtsschutz-beim-sozialgericht/details/anzeige/
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/
https://www.gegen-hartz.de/eilverfahren-am-sozialgericht-dauer-kosten-und-antrag

,,Da beantragt man dass das JC diese Kosten übernimmt!"
Ja, aber ich wollte nicht zuviel fordern, sondern erstmal versuchen, dass selbst zu schaffen. War blöd.
Den Umzugsratgeber hatte ich auch vorher gelesen.
Schriftlich habe ich die Mietzusage, die Bestätigung der Erforderlichkeit wg. Eigenbedarf, die besondere Dringlichkeit v. Wohnungsamt, die Kaution als Darlehen mit Abtretungsvereinbarung.Renovierungskosten habe ich beantragt, aber leider nur das Material (Farben etc. ...)
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Kopie aus meinem Antrag von 12.05.25:
Betreff:
Antrag auf Gewährung eines Darlehens für die Mietkaution
Antrag auf Übernahme der Kosten des Umzugs sowie Kosten der Renovierung der neuen Wohnung sowie Erstausstattung

.....anbei übersende ich Ihnen den Antrag auf Gewährung eines Darlehens für die Mietkaution sowie die geforderten Unterlagen.
Teilmiete für Mai sowie Teilkaution 1 wurde von mir bereits überwiesen (Anlagen).
Anbei auch die Kopie des Lastschriftmandats – von nun an zieht die Fa. Vermieter am Ersten des Monats die Miete ein.
Gleichzeitig möchte ich hiermit auch den Antrag stellen auf:

Übernahme der Kosten des Umzugs durch ein Umzugsunternehmen/Helfer sowie
Übernahme der Nebenkosten des Umzugs wie Nachsendeauftrag, Umzugsgebühr Telekomunternehmen, Ummeldung Einwohnermeldeamt sowie
Übernahme der Kosten der Renovierung (Material). Bei letzterem Punkt fallen etwa Kosten für Farben (Wand/Türrahmen) in Höhe von ca. € 250 an. Die Wohnung ist unrenoviert und stark renovierungsbedürftig.
Übernahme der Kosten für Gardinen u. -schiene/Vorhänge/Jalousien sowie Bodenbeläge für Küche (6 m² - Linoleum) und Schlafzimmer (11m² - Teppichboden).
Falls einzelne der o.a. Kosten nur als Darlehen übernommen werden können, bitte ich dieses Schreiben und die beigefügten Unterlagen als Antrag auf Gewährung eines Darlehens für diese Positionen anzuerkennen.
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,,In deinem Fall kannst du natürlich überhaupt nichts machen und beantragst dass dies von Firmen übernommen wird. Also nicht nur den Umzug sondern auch die Renovierung und was dann noch im Umzugsratgeber aufgelistet ist und du es benötigst.Dazu brauchst du natürlich ein entsprechendes Attest vom Arzt.[/u]"
Ja, das war ein großer Fehler. Ich habe den Umfang an Arbeit und die Anstrengung unter- und mich selbst überschätzt. Atteste würde ich problemlos bekommen. Nur jetzt sind Ferien und weder Ärzte noch Handwerker schnell zu bekommen, schätze ich. Allerdings hat mir das Amt ohnehin jegliches Ansinnen auf privat organisierte kostenpflichtige Helfer (z.B. Möbelauf- und Abbau) recht rigoros abgelehnt.
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Zitat von: kleine unruh am 03. Juli 2025, 19:09:14Der Kontakt zum Amt war bisher ok. Ich habe den Sachbearbeiter immer über die Lage auf dem Laufenden gehalten und mir die Zustimmung für die Anmietung und den Umzug geben lassen.
,,schriftlich ?"
Ja, alles schriftlich per Brief oder Mail.

Zitat von: kleine unruh am 03. Juli 2025, 19:09:14Als ich Mitte/Ende Mai den Bescheid erhielt, staunte ich jedoch nicht schlecht. Zwar war die neue Miete aufgenommen, allerdings hatte der Sachbearbeiter mich eigenmächtig ,,umgezogen" und den Bescheid auch schon an die neue Adresse versandt.
,,dann wäre das ja ein Eigentor vom SB."
Warum Eigentor? Die sparen durch diesen ,,Trick" jeden Monat Geld.
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Die Miete für meine Wohnung, in der ich nach wie vor wohne, wurde nicht mehr übernommen.[/quote]
,,Dafür muss man einen Antrag stellen und der muß bewilligt werden. Kann man normal nachholen."
Habe ich ja mittels Widerspruch gemacht, dachte ich. Tatsächlich habe ich jedoch geschrieben:
...hiermit lege ich Widerspruch gegen den Änderungsbescheid vom 21.05.25 ein.
Wenn ich den Bescheid richtig verstehe, dann haben Sie mir unangekündigt die Übernahme der Kosten der Unterkunft für die von mir seit 2001 – und nach wie vor - bewohnte Wohnung in der ALTStr verweigert und stattdessen die Kosten meiner neuen Wohnung übernommen.
.... (Erläuterung finanz. Auswirkungen...)
Ich bitte daher um Anerkennung der vollen Unterkunftskosten für beide Wohnungen bis zum vollzogenen Umzug und – wenn es irgend geht – um zeitnahe Überweisung.

Begründung: In meiner Mail an Sie vom 13.04.25 habe ich die Problematik hinsichtlich des Renovierungsbedarfs in der Rotterdamer Str. sowie der Weigerung seitens Fa. Vermieter, mir die Wohnung wie weithin üblich für einen Monat zur Renovierung mietfrei zu stellen, beschrieben.

Die doppelte Mietzahlung ist nicht vermeidbar. In meiner alten Wohnung lebe ich, die neue renoviere ich und mache sie Stück für Stück einzugsfertig. In diesem meinen Fall war es nicht möglich, die Laufzeiten der vertraglichen Verpflichtungen für beide Wohnungen so aufeinander abzustimmen, dass keine Doppelmiete entsteht und die tatsächliche Nutzung beider Wohnungen im Umzugsmonat zu unterlassen. Beide Mieten sind für sich angemessen, in Zukunft werden die Kosten der Wohnung immerhin sogar deutlich günstiger.
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,,HMMM also solltest du alles was vorgeschlagen wurde als Nachtrag für den Widerspruch vom xx.xx.XX betiteln.
Und das was Anträge sind solltest du extra als Anträge stellen, dabei auf die Dringlichkeit verweisen und das sie nach § 17 SGB 1 umgehend zu bescheinigen."

Danke für den Hinweis. Ich glaube, das hatte ich wenigstens intuitiv richtig gemacht. Aber:

Ich glaube, ich muss einen neuen Widerspruch schreiben, denn es gibt seit gestern einen neuen Bescheid – wiederum entgegen meiner ausdrücklichen Bitte an die neue Adresse geschickt. Und wiederum nur die kleine Miete als KdU eingerechnet.
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,,:weisnich: schriftlich? müsste man natürlich lesen können."
Mehr (2 Sätze) als von mir wiedergegeben steht da nicht in der Antwort auf meinen Widerspruch.
,,Mich wundert ja schon das die Juni Miete ohne Antrag als Doppelmiete bezahlt wurde."
Ich hatte ja vorher widersprochen. Die Miete für die Altwohnung wurde ja 3 Wochen verzögert gezahlt.


Sheherazade

Zitat von: kleine unruh am 06. Juli 2025, 14:23:47Ich bitte daher um Anerkennung der vollen Unterkunftskosten für beide Wohnungen bis zum vollzogenen Umzug und – wenn es irgend geht – um zeitnahe Überweisung.

Begründung: In meiner Mail an Sie vom 13.04.25 habe ich die Problematik hinsichtlich des Renovierungsbedarfs in der Rotterdamer Str. sowie der Weigerung seitens Fa. Vermieter, mir die Wohnung wie weithin üblich für einen Monat zur Renovierung mietfrei zu stellen, beschrieben.

Die doppelte Mietzahlung ist nicht vermeidbar. In meiner alten Wohnung lebe ich, die neue renoviere ich und mache sie Stück für Stück einzugsfertig. In diesem meinen Fall war es nicht möglich, die Laufzeiten der vertraglichen Verpflichtungen für beide Wohnungen so aufeinander abzustimmen, dass keine Doppelmiete entsteht und die tatsächliche Nutzung beider Wohnungen im Umzugsmonat zu unterlassen. Beide Mieten sind für sich angemessen, in Zukunft werden die Kosten der Wohnung immerhin sogar deutlich günstiger.

Und deshalb ist eine Kündigungsbestätigung unabdingbar, eine Ende muss in Sicht sein. Oder glaubst du ernsthaft, das Sozialamt zahlt doppelte Mieten bis du irgendwann mit dem Renovieren fertig bist, 2 Monate oder 6 Monate oder ein Jahr?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

kleine unruh

Zitat von: Sheherazade am 06. Juli 2025, 14:56:44
Zitat von: kleine unruh am 06. Juli 2025, 14:23:47Ich bitte daher um Anerkennung der vollen Unterkunftskosten für beide Wohnungen bis zum vollzogenen Umzug und – wenn es irgend geht – um zeitnahe Überweisung.

Begründung: In meiner Mail an Sie vom 13.04.25 habe ich die Problematik hinsichtlich des Renovierungsbedarfs in der Neu Str. sowie der Weigerung seitens Fa. Vermieter, mir die Wohnung wie weithin üblich für einen Monat zur Renovierung mietfrei zu stellen, beschrieben.

Die doppelte Mietzahlung ist nicht vermeidbar. In meiner alten Wohnung lebe ich, die neue renoviere ich und mache sie Stück für Stück einzugsfertig. In diesem meinen Fall war es nicht möglich, die Laufzeiten der vertraglichen Verpflichtungen für beide Wohnungen so aufeinander abzustimmen, dass keine Doppelmiete entsteht und die tatsächliche Nutzung beider Wohnungen im Umzugsmonat zu unterlassen. Beide Mieten sind für sich angemessen, in Zukunft werden die Kosten der Wohnung immerhin sogar deutlich günstiger.

Und deshalb ist eine Kündigungsbestätigung unabdingbar, eine Ende muss in Sicht sein. Oder glaubst du ernsthaft, das Sozialamt zahlt doppelte Mieten bis du irgendwann mit dem Renovieren fertig bist, 2 Monate oder 6 Monate oder ein Jahr?

kleine unruh

Zitat von: Sheherazade am 06. Juli 2025, 14:56:44
Zitat von: kleine unruh am 06. Juli 2025, 14:23:47Ich bitte daher um Anerkennung der vollen Unterkunftskosten für beide Wohnungen bis zum vollzogenen Umzug und – wenn es irgend geht – um zeitnahe Überweisung.

Begründung: In meiner Mail an Sie vom 13.04.25 habe ich die Problematik hinsichtlich des Renovierungsbedarfs in der NeuStr. sowie der Weigerung seitens Fa. Vermieter, mir die Wohnung wie weithin üblich für einen Monat zur Renovierung mietfrei zu stellen, beschrieben.

Die doppelte Mietzahlung ist nicht vermeidbar. In meiner alten Wohnung lebe ich, die neue renoviere ich und mache sie Stück für Stück einzugsfertig. In diesem meinen Fall war es nicht möglich, die Laufzeiten der vertraglichen Verpflichtungen für beide Wohnungen so aufeinander abzustimmen, dass keine Doppelmiete entsteht und die tatsächliche Nutzung beider Wohnungen im Umzugsmonat zu unterlassen. Beide Mieten sind für sich angemessen, in Zukunft werden die Kosten der Wohnung immerhin sogar deutlich günstiger.

Und deshalb ist eine Kündigungsbestätigung unabdingbar, eine Ende muss in Sicht sein. Oder glaubst du ernsthaft, das Sozialamt zahlt doppelte Mieten bis du irgendwann mit dem Renovieren fertig bist, 2 Monate oder 6 Monate oder ein Jahr?
Und deshalb??? Weshalb? Was passt Dir nicht an dieser Begründung, die ja nun der Faktenlage entspricht?

Warum diese Empörung und Polemik? Jetzt noch die Unterstellungen. Ich hatte Dir übrigens auf Deine These bereits geantwortet. Hier noch einmal:

""Logischerweise" finde ich es eigentlich nicht, dass man eine Kündigungsbstätigung braucht, um den Zeitraum einzugrenzen. Sie könnten z.B. vom Monat zu Monat freigeben. Der Zeitraum ist ja alleine dadurch eingegrenzt, dass in wenigen Wochen der Gerichtsvollzieher kommt und die Räumung verlangt. Das Amt ist dahingehend genauestens informiert..."

Jetzt würde ich mich freuen, wenn Du einmal etwas Konstruktives beiträgst. Zum Beispiel könntest Du mir die Frage beantworten, was Du an meiner Stelle machen würdest. Keine Doppelmiete fordern? Ok. Womit bezahlst Du dann die knapp € 700 für die gecancelte Hauptmiete? Bitte einen konkreten Vorschlag. Betteln gehen?

turbulent

Zitat von: kleine unruh am 06. Juli 2025, 18:05:50Zum Beispiel könntest Du mir die Frage beantworten, was Du an meiner Stelle machen würdest.
Was alle Menschen in dieser Lage machen (bzw. zumindest versuchen): Doppelmiete vermeiden. Hilfe suchen beim Renovieren. Die Wohnung nicht komplett sondern Zimmer für Zimmer renovieren (und im Rest wohnen).
Es gibt ganz viele Menschen, die keine finanzielle Unterstützung bekommen. Die machen das so.

[Dein Tonfall]
Wenn Du keine Hilfe möchtest, kannst Du das auch direkt sagen, musst Du nicht durch Vergraulen und Anpampen machen. Vermeidet allgemeine Stimmungsverschlechterung.

Edit:
Meine persönliche Meinung: Deine Anspruchshaltung ist unangemessen.

Fettnäpfchen

kleine unruh

Zitat von: kleine unruh am 06. Juli 2025, 14:23:47Bis man einen hat, der einem wirklich helfen will, vergeht viel Zeit, fürchte ich.
Das kann passieren, aber versuchen sollte man es doch.
Das geht ja telefonisch und auf deine Nachfrage ob der RA sich im SGB 12 auskennt und er einen über einen Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) vertritt bekommt man auch von der Sekretärin Auskunft.

Zitat von: kleine unruh am 06. Juli 2025, 14:23:47hier im Forum von jemand gelesen, der den ,,Einstweiligen Rechtsschutz" selbst ohne Anwalt erfolgreich durchgezogen hat.
Ja das kann man selber, es gibt da noch keine Anwaltspflicht.
Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht

Zitat von: kleine unruh am 06. Juli 2025, 14:23:47Schriftlich habe ich die Mietzusage, die Bestätigung der Erforderlichkeit wg. Eigenbedarf, die besondere Dringlichkeit v. Wohnungsamt, die Kaution als Darlehen mit Abtretungsvereinbarung.Renovierungskosten habe ich beantragt, aber leider nur das Material (Farben etc. ...)
Also das wichtigste von allem gibt es schriftlich und damit nachweislich und zugesichert.! :ok:

Zitat von: kleine unruh am 06. Juli 2025, 14:23:47Antrag auf Übernahme der Kosten des Umzugs.....sowie Erstausstattung
gab es da einen Bescheid dazu?

Zitat von: kleine unruh am 06. Juli 2025, 14:23:47Übernahme der Kosten für Gardinen u. -schiene/Vorhänge/Jalousien sowie Bodenbeläge für Küche (6 m² - Linoleum) und Schlafzimmer (11m² - Teppichboden).
Falls einzelne der o.a. Kosten nur als Darlehen übernommen werden können, bitte ich dieses Schreiben und die beigefügten Unterlagen als Antrag auf Gewährung eines Darlehens für diese Positionen anzuerkennen.
Da es keinen Teppich als Erstausstattung gibt, mit der Ausnahme Kleinkind/Kinderzimmer, wird es sich zeigen ob es als Darlehen bewilligt wird.

Zitat von: kleine unruh am 06. Juli 2025, 14:23:47Atteste würde ich problemlos bekommen. Nur jetzt sind Ferien und weder Ärzte noch Handwerker schnell zu bekommen, schätze ich.
Das kann man im Anschreiben erwähnen und dass das dann zeitnah nach Erhalt nachgereicht wird.

Zitat von: kleine unruh am 06. Juli 2025, 14:23:47Allerdings hat mir das Amt ohnehin jegliches Ansinnen auf privat organisierte kostenpflichtige Helfer (z.B. Möbelauf- und Abbau) recht rigoros abgelehnt.
Klar entweder eine Eigenleistung oder eine reguläre Firma.
Ich habe hier zwar oft gelesen dass es für private Helfer so etwas wie eine Verpflegungspauschale geben kann aber das ist nicht mit Kostenersatz zu vergleichen.

Zitat von: kleine unruh am 06. Juli 2025, 14:23:47Warum Eigentor? Die sparen durch diesen ,,Trick" jeden Monat Geld.
Das was du einen Trick nennst nenne ich ganz frech Betrug.
Außer natürlich wenn der Fehler bei mir liegt und ich dass:
Die sparen durch diesen ,,Trick" jeden Monat Geld.
falsch interpretiere. Beides ist möglich da es sich dabei ja um die Übernahme der doppelten Mietzahlung handelt.
Und genau das ist ja noch offen solange du dem Amt nicht klar machst wie lange die doppelte Mietzahlung beantragt wird.
Siehe auch Sheherazade Beiträge dazu.

Jetzt noch etwas komplizierter denn das Amt weiß es ja sonst hätten sie dir aufgrund der Eigenbedarfskündigung zum xx.xx.xxxx
deine Anträge nicht bewilligen. Jetzt kannst du mit denen Kommunizieren in deine Akte zu schauen denn dazu sind sie verpflichtet.(sprich doppelt Miete bis spätestens Datum der Eigenbedarfskündigung)
Oder du reichst einfach die entsprechenden Papiere nochmal nach.
Da kann man auch erwähnen das die geforderten Unterlagen in der Akte zu finden sind.

Du hast die schriftliche Zusage der Notwendigkeit sowie die Kostenübernahme der neuen KdUH und das bekommt man nur auf Antrag.
Des weiteren ist nach deinen Worten das Amt über dich und deine Situation auf dem neuesten (laufend informiert) Stand.
Und das ganze aufgrund der Eigenbedarfskündigung. ERGO aus meiner Sicht hat das Amt alles bekommen. Habe ich aber schon geschrieben fällt mir auf, ich lasse es einfach mal stehen.

Zitat von: kleine unruh am 06. Juli 2025, 14:23:47Ich glaube, ich muss einen neuen Widerspruch schreiben, denn es gibt seit gestern einen neuen Bescheid – wiederum entgegen meiner ausdrücklichen Bitte an die neue Adresse geschickt. Und wiederum nur die kleine Miete als KdU eingerechnet.
Da steht was drin?
und die kleine Miete wird es bleiben bis dass was das JC will bekommt. Siehe den/die Abschnitte wegen Beantragung/Kündigungsbestätigung und evtl Eigenbedarfskündigung bekommen hat.
Die können nicht einfach so eine "unbegrenzte" Doppelmiete bewilligen. Könnten schon wenn das Datum auch in der Eigenbedarfskündigung steht und somit ja schon vorliegt.
Aber das wäre ja mit Arbeit verbunden das rauszusuchen da wälzen die es dann lieber über eine Datenanforderung an dich ab.

Zitat von: kleine unruh am 06. Juli 2025, 14:23:47Ich hatte ja vorher widersprochen. Die Miete für die Altwohnung wurde ja 3 Wochen verzögert gezahlt.
da hast du einfach nur Glück gehabt.

MfG FN
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