JC fordert Hauptmietvertrag von Untermieter

Begonnen von Wassermelone, 05. Juli 2025, 21:46:13

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Wassermelone

Liebe Gemeinde,

das JC fordert den Hauptmietvertrag vom Untermieter, da im Untermietvertrag auf diesen verwiesen wurde.

Hier wurde lediglich Bezug auf diesen genommen, dass die Rechte und Pflichten aus dem Hauptmietvertrag gelten, soweit nichts anderes geregelt.

Diesen habe ich nicht vorliegen und im Untermietvertrag wurde auch nicht korrekt auf diesen Bezug genommen, da diese Ausschnitte ja hätten eingefügt werden müssen oder ich zumindest für die Vorlage und Kenntnisnahme des Hauptmietvertrages unterschreiben hätte müssen. Die Klausel sollte doch nichtig sein?
Da ich selbst vorab im gleichen Haus (Verwaltung) gewohnt habe, sind mir diese aus meinem eigenen Mietvertrag bekannt gewesen. Letzendlich geht es hier auch nur um gesetzlich vorgeschriebene Dinge.

Wie sollte ich nun vorgehen, da ich selbstverständlich weder dem Hauptmieter noch Eigentümer gegenüber meine Antragstellung offenbaren möchte und es sich hier auch um personenbezogene Daten Dritter handelt?

Der Bezug besteht ausschließlich in diesem Zusammenhang und die Klausel sollte doch so nichtig sein? Oder durch eine neue ersetzt werden?

Wieso ist dieser nun relevant?

Grüße

Sensoriker

Zitat von: Wassermelone am 05. Juli 2025, 21:46:13Hier wurde lediglich Bezug auf diesen genommen, dass die Rechte und Pflichten aus dem Hauptmietvertrag gelten, soweit nichts anderes geregelt.
Der Untermietvertrag wurde doch so unterschrieben. Warum sollte dieser Passus plötzlich nichtig sein? Nur weil das JC jetzt den Hauptmietvertrag sehen möchte?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Wassermelone am 05. Juli 2025, 21:46:13Diesen habe ich nicht vorliegen und im Untermietvertrag wurde auch nicht korrekt auf diesen Bezug genommen, da diese Ausschnitte ja hätten eingefügt werden müssen oder ich zumindest für die Vorlage und Kenntnisnahme des Hauptmietvertrages unterschreiben hätte müssen. Die Klausel sollte doch nichtig sein?

Nö, nicht wirklich. Du hättest bei Unterzeichnung des Untermietvertrages die Aushändigung einer Kopie des Hauptmietvertrages verlangen müssen, wenn schon darauf Bezug genommen wird ODER diesen Absatz im Untermietvertrag streichen müssen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Wassermelone

#3
Zitat von: Sheherazade am 06. Juli 2025, 09:11:33
Zitat von: Wassermelone am 05. Juli 2025, 21:46:13Diesen habe ich nicht vorliegen und im Untermietvertrag wurde auch nicht korrekt auf diesen Bezug genommen, da diese Ausschnitte ja hätten eingefügt werden müssen oder ich zumindest für die Vorlage und Kenntnisnahme des Hauptmietvertrages unterschreiben hätte müssen. Die Klausel sollte doch nichtig sein?

Nö, nicht wirklich. Du hättest bei Unterzeichnung des Untermietvertrages die Aushändigung einer Kopie des Hauptmietvertrages verlangen müssen, wenn schon darauf Bezug genommen wird ODER diesen Absatz im Untermietvertrag streichen müssen.

Und diesen habe ich mir leider nicht aushändigen lassen, so dass ich nichts vorlegen kann.

Zitat von: Sensoriker am 06. Juli 2025, 01:19:43
Zitat von: Wassermelone am 05. Juli 2025, 21:46:13Hier wurde lediglich Bezug auf diesen genommen, dass die Rechte und Pflichten aus dem Hauptmietvertrag gelten, soweit nichts anderes geregelt.
Der Untermietvertrag wurde doch so unterschrieben. Warum sollte dieser Passus plötzlich nichtig sein? Nur weil das JC jetzt den Hauptmietvertrag sehen möchte?

Weil ich diesen nicht zu meiner Verfügung ausgehändigt bekommen habe und die Pflichten so im Mietvertrag hätten aufgenommen werden müssen?

Habe ich das recht, mir diesen noch Aushändigen zu lassen?

Ich möchte natürlich ungern den Bezug von Sozialleistungen offenbaren, erst recht dem Eigentümer gegenüber.

Müssten personenbezogene Daten von Dritten eigentlich geschwärzt werden, wenn ich diesen noch ausgehändigt bekommen sollte, dass ich mir hier keinen Ärger einhandele (Eigentümer)? Die Erlaubnis zur Untervermietung liegt mir in Kopie vor. Die ja dann wie ich hier gelesen hatte, auch mit angefordert wird? Woher weiß ich, was tatsächlich eingereicht werden muss und was nicht, gerade wegen der Daten Dritter, dass ich mir hier keinen Ärger einhandele?

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

"Mir ist aufgefallen, dass ich den Vertrag, der meinem zu Grunde liegt, gar nicht in meinen Unterlagen habe. Würden Sie mir davon, Ihrem Mietvertrag mit XY [kennst Du ja, ist ja Dein ehemaliger], bitte eine Kopie geben?"
So oder so ähnlich (in Deinen Worten natürlich).
Da ist nichts mit Sozialleistungsbezug offenbaren. Nur, dass Du eben nicht genau gelesen hast, was Du unterschriebst...

Fettnäpfchen

Wassermelone

Zitat von: Wassermelone am 06. Juli 2025, 09:36:42Die Erlaubnis zur Untervermietung liegt mir in Kopie vor. Die ja dann wie ich hier gelesen hatte, auch mit angefordert wird?
Ich weiß ja nicht wo du das gelesen hast aber diese Forderung kann das JC zwar stellen aber Tatsache ist 
das es das JC überhaupt nichts angeht,
dass es das Mietrecht und nicht das SGB betrifft.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sensoriker

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Juli 2025, 12:20:19Tatsache ist 
das es das JC überhaupt nichts angeht,
dass es das Mietrecht und nicht das SGB betrifft.
Da irrst du
Zitat von: Wassermelone am 05. Juli 2025, 21:46:13da im Untermietvertrag auf diesen verwiesen wurde
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Sensoriker am 06. Juli 2025, 12:50:00
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Juli 2025, 12:20:19Tatsache ist 
das es das JC überhaupt nichts angeht,
dass es das Mietrecht und nicht das SGB betrifft.
Da irrst du
Zitat von: Wassermelone am 05. Juli 2025, 21:46:13da im Untermietvertrag auf diesen verwiesen wurde


Es ging um die Erlaubnis zur Untervermietung, die das JC nichts angeht.
Nicht um den Untermietvertrag oder den Mietvertrag.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sensoriker

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 06. Juli 2025, 13:27:02Es ging um die Erlaubnis zur Untervermietung, die das JC nichts angeht.
Nicht um den Untermietvertrag oder den Mietvertrag.
ups  :flag:
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

Wenn man in einem Untermietvertrag auf Bestimmungen verweist, die im Hauptmietvertrag geregelt sind, dann werden diese Bestimmungen aus dem Hauptmietvertrag Bestandteil des Untermietvertrages, womit der Untermieter auch das Recht auf Einsicht und Kopie des Hauptmietvertrages hat.
Dabei können jedoch die Regelungen im Hauptmietvertrag geschwärzt werden, welche nicht Bestandteil des Untermietvertrages sind.
Eine solche Bezugnahmeklausel bedingt immer das Recht des Untermieters auf Einsicht und Kopie des Hauptmietvertrages, sowie die Pflicht des Hauptmieters, diese zu gewähren.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Wassermelone

Zitat von: turbulent am 06. Juli 2025, 11:09:47"Mir ist aufgefallen, dass ich den Vertrag, der meinem zu Grunde liegt, gar nicht in meinen Unterlagen habe. Würden Sie mir davon, Ihrem Mietvertrag mit XY [kennst Du ja, ist ja Dein ehemaliger], bitte eine Kopie geben?"
So oder so ähnlich (in Deinen Worten natürlich).
Da ist nichts mit Sozialleistungsbezug offenbaren. Nur, dass Du eben nicht genau gelesen hast, was Du unterschriebst...

Sehr gut! :sehrgut:

Wenn dieser mir vorliegt, welche Daten dürfen / sollen geschwärzt werden? Eigentümer der Wohnung?
Kaltmiete / Nebenkosten... Außer den Rechten und Pflichten spielt ja nichts eine Rolle?

Was mache ich, wenn dann immer wieder neue Sachen angefordert werden, wie hier gelesen?

turbulent

Zitat von: Wassermelone am 06. Juli 2025, 19:14:38Was mache ich, wenn dann immer wieder neue Sachen angefordert werden, wie hier gelesen?
ganz fürsorglich mit Dir selbst: Mach Dir darüber erst Gedanken, wenn es soweit ist.

Denn eigentlich sollte ja nichts weiter kommen. (Diese Forderung hier hast Du Dir selbst zuzuschreiben, bisher macht das JC nichts "Böses"/Unerlaubtes.)

Ottokar

Zitat von: Wassermelone am 06. Juli 2025, 19:14:38Wenn dieser mir vorliegt, welche Daten dürfen / sollen geschwärzt werden?
Das hatte ich bereits geschrieben.
Die Daten des Vermieters können im Hauptmietvertrag auch geschwärzt werden (8. Rundschreiben des BfDI an JC). Die Daten des Hauptmieters im Haupt- und Untermietvertrag jedoch nicht, da sonst die Verbindung zwischen beiden Verträgen nicht nachvollziehbar ist.
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