Einstellung der Leistungen / Totalsanktion

Begonnen von noa, 01. August 2025, 11:20:43

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Bimimaus5421

Zitat von: turbulent am 01. August 2025, 14:36:10
Zitat von: noa am 01. August 2025, 14:23:13eine Totaleinstellung ist nach derzeitiger Rechtslage ja nicht möglich.
Dann wäre es ein bedingungsloses [sic!] Grundeinkommen. Beim Bürgergeld gibt es aber Bedingungen. (Kennst Du, hast Du unterschrieben.)
Es ist keine "Totalsanktion". Es gibt keine "Totalsanktion".
Das Existenzminimun hat jederzeit gewährt zu werden  ,und ist unerveräußerlich. Das entschied schon das Bverfg 1 bvl1/09 und jetzt 1bvl 7/16 .
Das Grundrecht auf Menschenwürdige Existenz muss gewährt werden.
Ein Entzug der Leistungen ist ein Mordanschlag .
Denn der Bedürftige kann nicht mehr sein überleben Essen sichern und die Wohnung gehört auch dazu .
Das gibt unsere Grundrechte   dar.
Wer nur sich auf das Sgb 2 einlässt und auf seine Grubdrechte verzichtet  bekommt die Prügel des Jc .
Sgb 2 ist ein Austausch vertrag nach 55 sgb x .
Ausserdem sind wir ein Sozialstaat .
Das  in Behörden und leider auch bei Gerichte Verfassungsfeindliche Gesinnung einzelner haben steht auf ein anderes Blatt geschrieben , die gerne jeden Bürgergeldempfänger sofort erschießen würden
Ein bedingungslose Grubdeinkommen ist ohne Bedingung .
Sgb 2 Bürgergeld ist an die Bedingung der Bedürftigkeit gebunden ,deswegen ist es kein Bedingungslose Grundeinkommen .
Grundrechte sind nicht verhandelbar .
Sogar das Sgb 1 sagt hier :(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Daran müssen sich die Jc halten und nicht schikane und Willkür ausüben .
Sie sind verpflichtet die Menschenwürde jeden einzelnen zu schützen .

Wenn wir kein Sozialstaat wehren ,dann würden nicht Millionen Menschen aus Kriegsgebiete her kommen und deren Leben wird auch geschützt ,weil genau das so geregelt ist .
Sozialleistungen bzw Grundrechte gibt es keine Gegenleistungen dann wehren es keine Grundrechte .
Wer arm ust hat den Anspruch auf das Existenzminimum .
Der betroffene Person würde ich empfehlen widerspruch gegen den Versagungsbescheid nach 60/66 einzulegen und einen Einstweiligen Rechtschutz auf Leistungen Existenzsicherung zu beantragen .
Widerspruch hat aufschiebende Wirkung

noa

Ein kleines Update: Gericht hat noch nicht entschieden, nur die Stellungnahme vom JC eingeholt.
Heute hat das JC die Entziehung vollumfänglich zurückgenommen und die Summe für den August auf das Konto angewiesen.
Noch dazu, eine damalige Sanktion gegen mich - quasi der Vorläufer der ganzen Causa - ebenfalls zurückgenommen und den damals geminderten Betrag ebenfalls an mich überwiesen.

Also ein voller Erfolg für mich, insbesondere wenn man bedenkt, dass ich den Eilantrag an das Sozialgericht selber geschrieben habe nebst Anlage.
Bin natürlich etwas stolz auf mich, aber ehrlich gesagt brauche ich so ein Theater (und die Ängste) nicht noch einmal.

Gruß,
Noa

Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Bimimaus5421

@ noa, herzlichen Glückwunsch .
Ein Wunder das dass Jobcenter von sich einsiehst einen Fehler begangen zu haben .
Das ist nicht die Regel

noa

Vielen Dank für eure Beiträge. Dann kann ich ja froh sein, dass ich ein JC habe, welches von sich aus einsichtig ist.

Interessant ist auch folgendes: Ich habe den Eilantrag ja selber bei Gericht eingereicht. Nach Kontaktaufnahme mit Sanktionsfrei.de - welche man mir hier im Forum empfohlen hat - vermittelten die mir eine Anwaltskanzlei, die sodann Kontakt mit mir aufnahm.
Diese legitimierte sich dann gegenüber dem Gericht. Wollte dann noch einen Prozesskostenhilfe-Antrag stellen, aber zeitgleich kamen dann die Schreiben des JC, mit der entsprechende Rücknahme. Das teilte ich der Kanzlei dann natürlich auch mir. Forderten für den Prozesskostenhilfe-Antrag noch meinen Mietvertrag und meine Betriebskostenabrechnung an (?????), welche ich denen dann auch zusandte.

Tage vergehen. Keine weitere Aktivität der Kanzlei. Reagieren auf meine E-Mail-Nachfragen nicht, ghosten mich also quasi.

Kennt das jemand? Ist das normal von Anwälten?
Ich bin schon sehr froh, dass ich das alles selber ans Gericht geschrieben habe, denn wenn man sich auf Dritte verlässt bzw. verlassen muss, kann das sehr nervig sein.....

Fettnäpfchen

noa

Zitat von: noa am 15. August 2025, 15:30:49Kennt das jemand? Ist das normal von Anwälten?
Ich bin schon sehr froh, dass ich das alles selber ans Gericht geschrieben habe, denn wenn man sich auf Dritte verlässt bzw. verlassen muss, kann das sehr nervig sein.....
in deinem Fall
Zitat von: noa am 15. August 2025, 15:30:49zeitgleich kamen dann die Schreiben des JC, mit der entsprechende Rücknahme. Das teilte ich der Kanzlei dann natürlich auch mir.
kommtes darauf an ob sie sich die Arbeit noch machen. Schließlich ist dein Fall erledigt.

Ja das mit den Dritten ist gerne auch mal ein Vabanquespiel.

MfG FN
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