Bürgergeld-Bezieher müssen jetzt hohe Heizkostenzuschüsse zurückzahlen

Begonnen von selbiger, 15. August 2025, 16:44:18

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

selbiger

Vom Jobcenter ,,vorläufig" gezahlte Heizkostenzuschüsse an eine Grundsicherungsempfängerin können bei einer Überzahlung wieder zurückgefordert werden. Auf Vertrauensschutz können sich Bürgergeldbezieher bei vorläufigen Zahlungen nicht berufen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Dienstag, 12. August 2025, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 11 AS 597/23).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-bezieher-muessen-jetzt-hohe-heizkostenzuschuesse-zurueckzahlen

damit werden erst recht viele in die bedürftigkeit getrieben..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Zitat von: selbiger am 15. August 2025, 16:44:18damit werden erst recht viele in die bedürftigkeit getrieben..

Du denkst, viele Leistungsbezieher streichen unberechtigt jeden Monat 480€ zuviel ein ohne was zu sagen? Also ich persönlich halte den Großteil der Bürgergeldempfänger für ehrliche Menschen.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

Rotti

ZitatFür ihre Unterkunft, ein Halbhaus mit Keller und Dachgeschoss, fielen von März 2019 bis Februar 2020 eine monatliche Miete in Höhe von 219,86 Euro an. Zusätzlich kamen noch Heizkosten für den Kauf von Heizöl hinzu.

Sie beantragte daher beim Jobcenter für eine einmalige Heizöllieferung im Frühjahr 2019 einen Heizkostenzuschuss. Sie legte hierfür einen Kostenvoranschlag des Heizölanbieters in Höhe von 480 Euro vor.
JC bezahlte 480 € Monatlich an Heizöl  :grins: mehr als ihre Miete ausmacht im Monat sowas zu übersehen ist schon ein wenig fahrlässig von der Frau da hatte die über 5 jährige Erkenntnis schon lange gedauert um das feststellen zu müssen. Versuchung machte sie klug.  :lachen:
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas