Pflichtteilserlassvertrag Muster Formulierung

Begonnen von milahu, 21. August 2025, 13:30:06

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milahu

Angenommen ...

- SWIM bezieht Bürgergeld vom Jobcenter (SWIM = someone who isnt me)
- SWIM hat Schulden in Höhe von 80.000 Euro
- SWIM sein Vater ist gestorben
- SWIM wurde "enterbt" im Testament vom Erblasser
- SWIM hat Anspruch auf einen Pflichtteil von 100.000 Euro
- Es gibt keinen Pflichtteilsverzichtvertrag zwischen SWIM und Erblasser
- Es gibt kein Bedürftigentestament für SWIM
- SWIM ist nicht "behindert", höchstens "psychisch auffällig" ("zu schlau für diese Welt"...)
- SWIM war ein "Problemkind", also eine Belastung für seine Eltern (die mussten viel "Lehrgeld" zahlen...)

Also SWIM kommt einfach nur "zu spät".
Hätte SWIM rechtzeitig gehandelt,
dann hätte er einen notariellen Pflichtteilsverzichtvertrag (vor dem Erbfall)
mit dem Erblasser geschlossen,
so dass SWIM seine Gläubiger und das Jobcenter leer ausgehen.
Solche Pflichtteilsverzichtverträge sind nicht sittenwidrig,
weil die Privatautonomie (Art. 2 Abs. 1 GG) steht hier höher als das Wohl der Allgemeinheit.

Jetzt will SWIM "sein" Erbe retten mit einem Pflichtteilserlassvertrag (nach dem Erbfall).

SWIM kann nicht bedingungslos seinen Anspruch erlassen,
weil sonst könnte das Jobcenter einen Schenkungsregress nach § 528 BGB fordern.

SWIM kann keine Geldleistungen festlegen,
weil die würde das Jobcenter als "Einkommen" werten.

Also muss SWIM in den Pflichtteilserlassvertrag schreiben:
Die anderen Erben müssen dem SWIM Sachleistungen erbringen.
Regelmäßige Sachleistungen mit einem bestimmten Gegenwert,
so dass die Summe aller Sachleistungen gleichwertig ist
mit dem Pflichtteil von 100.000 Euro

SWIM hat schon mehrere Stellen um Hilfe gebeten
am meisten geholfen hat die "gute alte" Künstliche Intelligenz...
aber SWIM braucht noch fähige Menschen
die sich auskennen im Bereich Sozialrecht, Erbrecht, Steuerrecht, ...
die SWIM seinen Pflichtteilserlassvertrag prüfen (Vertragsprüfung).
SWIM ist bereit, dafür Geld zu bezahlen,
immerhin geht es um einen Streitwert von 100.000 Euro.

SWIM kennt die Urteile
OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2021 - 10 U 19/21
BGH, Urteil vom 19.01.2011 - IV ZR 7/10
wo die Gerichte gegen die Sozialleistungsträger entschieden haben
weil Privatautonomie, weil Familienlastenausgleich,
weil Wünschen und Vorstellungen der Familie, weil Kindeswohl, ...
eben weil Pflichtteilsverzichtverträge (vor dem Erbfall) nicht "sittenwidrig" sind
und das gleiche muss doch gelten
für Pflichtteilserlassverträge (nach dem Erbfall)

SWIM hat kein Internet, deswegen frage ich hier um Hilfe für den SWIM

Ich habe dem SWIM ein Git Repo auf GitHub gemacht
https://github.com/milahu/pflichtteilserlassvertrag-entwurf
die aktuelle version ist
https://github.com/milahu/pflichtteilserlassvertrag-entwurf/blob/main/doc/2025-08-21.deepseek.com.v1.md

... so kann SWIM seinen Prozess transparent machen
und hoffentlich können auch Andere profitieren von einem
Muster-Pflichtteilserlassvertrag
ähnlich wie bei
https://www.abmahnwahn-dreipage.de/mod-ue/
Musterschreiben einer mod. UE (Filesharing)

What should SWIM do?
Aktuell sucht SWIM fähige Anwälte, die seinen Pflichtteilserlassvertrag prüfen.
Vielleicht einfach solche Anwälte, die auf ihrer Website
das Urteil "OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2021 - 10 U 19/21" zitieren...
die müssten schonmal ziemlich nah dran sein

Sheherazade

Wenn SWIM so klug ist wie er/sie tut, dann nimmt er seinen Pflichtteil von 100.000€, hat dann ab dem Monat des Zuflusses keinen Anspruch auf Bürgergeld, bezahlt dann einen Großteil (oder idealerweise alles) von den Schulden in Höhe von 80.000€ und beantragt bei erneuter Bedürftigkeit bzw. Erreichen der Vermögensfreigrenze wieder Bürgergeld.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

SWIM wird keinen Anwalt finden, weil das was er vor hat sittenwidrig ist und gegen geltendes Recht verstößt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


milahu

Gut dass SWIM diese dämlichen Kommentare nicht lesen muss...
Ich überbringe dem SWIM nur konstruktives Feedback

Wenn Familien so schlau sind und vor dem Erbfall Pflichtteilsverzichtverträge schließen
dann gehen Gläubiger und Jobcenter auch leer aus, das ist legal und nicht sittenwidrig

Nach OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2021 - 10 U 19/21
sind Pflichtteilserlassverträge nach dem Erbfall gleichrangig
mit Pflichtteilsverzichtverträgen vor dem Erbfall

SWIM seine Strategie ist vielleicht "kontrovers" aber nicht illegal

xoxoxo

Dümmer geht immer.
Ab SWIM Vorhaben bzw. Gedankenspiel sind die Hürden es noch dümmer zu gestalten höher.
Das was hier geplant ist grenzt schon an Idiotie.
SWIM ist ein Parasit der ganz üblen Sorte.
Er möchte nicht nur der Allgemeinheit sein Erbe vorenthalten, er möchte zusätzlich zur Alimentierung
durch die Allgemeinheit das Erbe nutzen um sein Leben angenehmer zu gestalten.
Nur so blöd ist die Allgemeinheit nicht das zu dulden.

SWIM kann auf alles verzichten wenn er nicht von der Allgemeinheit alimentiert wird, nur mal zur Info.

milahu

Lies mal ein paar Stunden zu den Themen
Bedürftigentestament
Pflichtteilsverzichtvertrag
Pflichtteilserlassvertrag

Aber lass mich raten:
Solage du nicht selber in so einer Situation steckst, hast du keine Zeit zum Lesen.
Aber du hast genug Zeit, mich 2 Minuten lang über deine "Moral" zu belehren... armselig

anne

Zitat von: milahu am 21. August 2025, 13:30:06Die anderen Erben müssen dem SWIM Sachleistungen erbringen.
Sind die anderen Erben denn damit einverstanden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass denen vorgeschrieben werden kann, wie die Leistungen zu erbringen sind.
Aber mal davon abgesehen
wäre es nicht besser, sich in einem Juraforum zu informieren statt in einem Forum für BG Empfänger.

Rotti

Zitat von: anne am 21. August 2025, 15:12:53wäre es nicht besser, sich in einem Juraforum zu informieren statt in einem Forum für BG Empfänger.
gute Idee @anne ich glaube da will einer wieder den Troll hier geben.  :grins:
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

2_Gerhaard

Zitat von: Ottokar am 21. August 2025, 13:57:02SWIM wird keinen Anwalt finden, weil das was er vor hat sittenwidrig ist und gegen geltendes Recht verstößt.
gibt es keine Anwälte, die sittenwidrige Sachen vertreten?
ich dachte , für Geld ....

xoxoxo

Niemand ist gezwungen sich darüber Gedanken zu machen wie Betrug an der Allgemeinheit möglich ist.
Und wenn Er schon so hell ist, Sachleistungen sind Leistungen, die vom Bedarf abgezogen werden.
Hier wäre also erst mal zu prüfen ob, was ziemlich wahrscheinlich ist, in der Vergangenheit Sachleistungen angenommen wurden die anrechenbar sind.
Was hier ansteht ist eine Anzeige wegen absehbarem oder vollzogenem Sozialbetrug.
Das Strafmaß kann durchaus durch eine Selbstanzeige gemildert werden.
Wäre also eine  Überlegenswerte Alternative zum beabsichtigten Betrug, erst Altlasten loswerden.

milahu

was für eine traurige gesellschaft hier...

https://www.erbrecht-heute.de/ratgeber/beduerftigentestament/

ZitatBedürftigentestament

Der Begriff "Bedürftigentestament" ist den meisten Menschen nicht so geläufig.
Wer im Testament Personen begünstigen will, z.B. den Ehepartner oder einen Abkömmling,
die sich in einer Privatinsolvenz befinden oder Hartz-IV-Empfänger sind, ist ein Ratgeber gefordert.
Dieser  benötigt neben einer juristischen Qualifikation
ein gutes Einfühlungsvermögen in die zu regelnden Erbsachverhalte.
Der kleinste Fehler kann dazu führen,
dass der gesamte Nachlass nicht einem bedürftigen Erben,
sondern dem Sozialamt zugute kommt.
Auch die Gläubiger dieses überschuldeten Abkömmlings werden sich am Nachlass schadlos halten.
Der Gedanke, dass das in harter Arbeit erworbene Vermögen
zur Hälfte an die Gläubiger eines Kindes geht, gefällt sicherlich keinem Erblasser.

Sheherazade

Zitat von: milahu am 21. August 2025, 16:08:09was für eine traurige gesellschaft hier...

Natürlich. Nur, weil man dir nicht schreibt, was du lesen willst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

milahu

Zitatweil man dir nicht schreibt, was du lesen willst

ja, so kann man euere inkompetenz und ignoranz auch beschreiben : D

aber keine sorge, in deutschland gibt es 1200 fachanwälte für erbrecht
da wird SWIM schon einen finden der ihm ne beratung für 250 euro verkauft
(oder "das volle programm" für 2500 euro, aber auch da gibts keine erfolgsgarantie...)

vielleicht schreib ich nochmal in ein paar jahren
wie dem SWIM seine sache ausgegangen ist
wahrscheinlich geht das vors sozialgericht, und das dauert...

2_Gerhaard

Gut, dass es dies mal die SIM Karte betrifft und nicht mich :grins:

Kopfbahnhof

Zitat von: milahu am 21. August 2025, 18:15:10ja, so kann man euere inkompetenz und ignoranz auch beschreiben : D

Besser wird sein, du  :troll: holst dir woanders dein Futter.

Hier gibt es keine Rechtsberatung, so wie du sie gern hättest.

Nur so viel, dazu braucht es zwingend einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.