Betriebskostenguthaben bei Grundsicherung

Begonnen von Dagi, 15. September 2025, 12:08:55

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Dagi

Hallo Zusammen,
Ich benötige einmal Hilfe für folgendes Thema.
Ich bekomme Altersrente und da diese gering ist bin ich leider auf Grundsicherung im Alter angewiesen.
Der Anteil der Grundsicherung ist aber nur ca.39 Euro monatlich,den restlichen Teil zahle ich von meiner Rente.
Meine Frage:Ich habe jetzt meine Betriebskostenabrechnung bekommen die ein Guthaben enthält.Ist es richtig das die Grundsicherung keinen Anspruch auf dieses Guthaben hat,da ich den größten Teil selbst von meiner Rente trage?

turbulent

Wie hoch wäre denn das Guthaben ausgefallen, wenn Du 39 Euro weniger Abschlagszahlungen geleistet hättest (wenn Du keine Grundsicherung bekommen hättest)?

Dagi

Es geht ja nicht um Abschlagszahlungen.
Ich bezahle von meiner Altersrente den größten Teil an Miete,da ich von der Grundsicherung nur noch 39 Euro monatlich bekomme.

turbulent

Wie hoch wäre die Grundsicherung ausgefallen, wenn Du 39 Euro weniger Abschlagszahlung leisten würdest (also 30 Euro weniger Miete hättest)?

Fettnäpfchen

Dagi

Zitat von: Dagi am 15. September 2025, 12:08:55Ich habe jetzt meine Betriebskostenabrechnung bekommen die ein Guthaben enthält.
Der rechnerische Anteil den du aus deiner Rente bezahlt hast steht dir anteilsmäßig zu.
Der rechnerische Anteil den die Grusi bezahlt hat steht dem Amt zu.

Im Anhang etwas aus einem anderen Thema aber es geht ja nur um den Anspruch daher passt das auch für dich.

MfG FN
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Rotti

Betriebskosten sind ja meist feste kosten Bruttokaltmiete da kommt ja selten Guthaben von.Was steht denn in deinen Bescheid was das Sozialamt dir an Mietkosten bezahlt ?
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Ottokar

Zitat von: Dagi am 15. September 2025, 12:08:55Ist es richtig das die Grundsicherung keinen Anspruch auf dieses Guthaben hat,da ich den größten Teil selbst von meiner Rente trage?
Nein, das ist leider nicht richtig.

Sofern das Sozialamt die tatsächliche Miete anerkannt hat, steht dem Sozialamt das Guthaben in der Höhe zu, in der es dir im Abrechnungszeitraum Leistungen erbracht hat, denn du hast nur Anspruch auf die tatsächlichen Mietkosten.
Wäre die Miete entsprechend geringer gewesen, so dass die Betriebskostenabrechung +/- Null ausgefallen wäre, hättest du ja auch entsprechend weniger Leistung vom Sozialamt erhalten.

Bsp
Das hast du bekommen:
Regelsatz: 564€
Miete: 450€
Rente: -974€
Restanspruch GruSi: 39€

Betriebskostenguthaben: 120€, davon 1/12 = 10€
Tatsächliche monatliche Mietkosten: 450€ - 10€ = 440€

Das stand dir demnach zu:
Regelsatz: 564€
Miete: 440€
Rente: -974€
Restanspruch GruSi: 29€



Etwas Anderes gilt, wenn das Sozialamt wg Unangemessenheit die tatsächliche Miete nicht anerkannt hat, sondern nur einen Teil davon. In dem Fall steht dir ein Teil des Guthabens zu und zwar in der Höhe des unangemessenen Anteils der Miete.
Denn in dem Fall hast du ja diesen unangemessenen vom Sozialamt nicht anerkannten Teil der Miete aus der Rente bezahlt.

Bsp.
Tatsächliche Miete: 470€
angemessene anerkannte Miete: 450€
D.h. du zahlst jeden Monat zusätzlich 20€ selbst, die das Sozialamt nicht anerkannt hat, insgesamt 240€ im Jahr.
Kommt es zu einem Betriebskostenguthaben, stehen dir davon diese 240€ zu, die du zusätzlich selbst gezahlt hast.
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Dagi

Danke für die Antworten.
Also konkret ist es so.
Mein Sohn wohnt noch zu Hause,demzufolge teilen wir uns die Miete.
Mein Anteil betrug 2024 320,60 Euro warm.Meine Altersrente betrug bis Juni 2024 786 Euro und Grundsicherung somit 96 Euro.
Ab Juli durch die Rentenerhöhung bekam ich 821Euro und noch 62 Euro Grundsicherung.
Jetzt ist es doch aber so,das ich den grösseren Teil an Miete von meiner Rente beglichen habe.
Ich weiß jetzt wirklich nicht ob es gesetzlich so ist das dann die Grundsicherung sämtliches Guthaben einziehen kann.Ich hatte in der Vergangenheit ein Urteil gelesen(leider nicht abgespeichert),das wenn man den grösseren Teil an Miete selbst zahlt die Grundsicherung kein Recht auf Guthaben der BK hat.
Komm jetzt gerade nicht klar was nun richtig oder falsch ist.
Kann jemand konkret Auskunft geben?

peter_m

Du wirst im Ergebnis so gestellt, als wären die "richtigen" Nebenkostenvorauszahlungen angesetzt worden, bei denen keine Nachzahlung entstanden wäre.
Konkret heißt das für Dich: Wenn das Amt zu hohe Nebenkostenvorauszahlungen finanziert hat, dürfen sie maximal den Anteil zurückerhalten, den Du als Grundsicherung erhalten hast.
Wenn also die Rückzahlung bis 39€ pro Monat beträgt (bswp. 39 x 12 = 468€), dann ist diese Rückzahlung für das Amt.
Wenn die Rückzahlung größer ist, bspw. 50€ pro Monat, dann sind 39€ pro Monat für das Amt und der Rest, bspw. 11€, für Dich. In diesem Fall hättest Du bei "richtiger" Festsetzung der Vorauszahlung gar keine Grundsicherung gebraucht und erhälst den Rest über Deinem Grusi-Anspruch selbst zurück.

Sensoriker

Zitat von: Dagi am 19. September 2025, 09:45:21Kann jemand konkret Auskunft geben?
Liest du auch die Antworten durch die man die gibt?

Siehe #6
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.