Sachbezug vom Arbeitgeber

Begonnen von Suse, 16. September 2025, 11:33:14

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Suse

Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich eines Sachbezuges von meinem Arbeitgeber.

Zur Erklärung:

Ich herhalte von meinem Arbeitgeber (als Anerkennung meiner beruflichen Leistungen) seit kurzem eine monatliche Zahlung in Höhe von 25,00 € als Warengutschein mit der Lohnart 869, was ein Sachbezug darstellt.

Vom Arbeitgeber habe ich eine Bestätigung, dass es sich um einen steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug handelt. Und das eine Auszahlung in bar nicht möglich ist, da dieser Betrag auf eine ,,givve Card" gezahlt wird und von dieser ist eine Bargeldauszahlung oder Barabhebung nicht möglich.

Nun war der WBA angesagt, also Antrag gestellt und natürlich wurden genau diese 25,00 € abgezogen, weil diese ja den Bruttobetrag erhöht.

Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt und nun habe ich den Widerspruchsbescheid und weiß nicht so genau wer nun Recht haben könnte. Und ich finde nicht so richtig was ganz genaues darüber wie mit einem Sachbezug umzugehen ist beziehungsweise ob es stimmt, dass es ein Sachbezug bis 50,00 € anrechnungsfrei ist und wo das ganz genau steht.

Selbstverständlich wurde mein Widerspruch abgelehnt. Nach langem bla, bla, hier die entscheidende Stelle im Widerspruchsbescheid.

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Nun meine Frage. Hat das Jobcenter mit seiner Aussage recht, dass es hier um einen ,,Marktwert" geht und angerechnet werden muss? Oder gibt es auch im Sachbezug Unterschiede?


Für eure Meinung wäre ich euch dankbar.
Toleranz ist die Nächstenliebe der Intelligenz (Jules Lemaître).

Kopfbahnhof

Soweit ich es kenne, ist das so (leider) richtig, weil eben ein Geldwert.

Zitat von: Suse am 16. September 2025, 11:33:14dass es ein Sachbezug bis 50,00 € anrechnungsfrei ist
Gilt leider beim Bürgergeld nicht, sondern nur, wenn im Job ohne der Knute vom JC.