Ortsabwesenheit aus medizinischen Gründen

Begonnen von Stocki, 30. September 2025, 19:00:05

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Stocki

Hallo,

ich bin schon länger krankgeschrieben udn wurde vom ÄD der Agentur der Arbeit deswegen als erwerbsunfähig eingestuft. Die weitere Entscheidung liegt noch bei der RV.

Bei mir muss eine Erkrankung interdisziplinär abgeklärt werden. Dafür gibt es nur wenige Spezialambulanzen in Deutschland.

Frage 1) Muss ich Ortsabwesenheit auch anzeigen, wenn ich im selben Bundesland zur Untersuchung/Behandlung bin? Manche Spezialuntersuchungen sind im selben Bundesland, die Fahrtzeiten sind dann zwischen 1-3 h je Strecke mit dem Zug.

Frage 2) Eine der Spezialambulanzen ist zwar bei mir in der Stadt, aber dort habe ich über ein Jahr Wartezeit. Für mich ist die Angelegenheit dringend, da ich jeden Tag schlimme Schmerzen habe.

Kann ich trotzdem woanders hinfahren? Eine Strecke dauert mindestens 4 h. Ich habe krankheitsbedingt sowieso Probleme mit dem ÖPNV, meine sichere Heimkehr wäre dadurch gefährdet. Schon aus Sicherheitsgründen auch nicht nachts im Zug sitzen. Um die Termine zu schaffen, müsste ich aber mitten in der Nacht losfahren bzw. heimfahren. Die Klinik bietet für Patienten Sonderkonditionen für eine Übernachtung in einem Ferienzimmer an. Das würde ich gern wahrnehmen und einen Tag eher anreisen und auch erst am Folgetag abreisen, weil sich ggf. noch weitere Untersuchungen vor Ort ergegeben können.

Muss ich das alles beim JC begründen für die Ortsabwesenheit oder reicht die Mitteilung? Kann das JC die Übernachtungskosten übernehmen? Was mache ich, wenn ich keine Terminbestätigung von dem Krankenhaus bekomme? Ich habe die Termine telefonisch vereinbart und auch auf meine Nachfrage per Mail noch keine Antwort bekommen.

Danke für Eure Infos.

Fettnäpfchen

Stocki

Zitat von: Stocki am 30. September 2025, 19:00:05ich bin schon länger krankgeschrieben udn wurde vom ÄD der Agentur der Arbeit deswegen als erwerbsunfähig eingestuft. Die weitere Entscheidung liegt noch bei der RV.
In der Situation hat das JC so gut wie nichts zu melden.

Aber wenn du Kosten erstattet haben willst dann musst du das natürlich mitteilen und beantragen für was und den Zeitraum.
Eine OA musst du aber nicht beantragen da es ja eine medizinische Sache ist und nicht ein "Urlaub".

Zitat von: Stocki am 30. September 2025, 19:00:05Was mache ich, wenn ich keine Terminbestätigung von dem Krankenhaus bekomme? Ich habe die Termine telefonisch vereinbart und auch auf meine Nachfrage per Mail noch keine Antwort bekommen.
was man nicht hat kann man nachreichen.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Stocki am 30. September 2025, 19:00:05Kann das JC die Übernachtungskosten übernehmen?
Das JC übernimmt hier gar nichts, wenn dann eher deine KK.
Aber da auch, nur wenn die Übernachtung notwendig ist.

Dem JC würde ich hier, erst mal gar nichts Mitteilen, da eh schon Dauerhaft AU.

Vom Krankenhaus bekommst du ganz sicher einen Nachweis, wann du dort gewesen bist.

Stocki

Danke für Eure Antworten. Ich bin jetzt tagelang nicht auf die Webseite des Forums gekommen und habe immer nur eine Fehlermeldung bekommen. Deswegen habe ich vorsorglich doch mal der Integrationsberaterin geschrieben.

@Fettnäpfchen: Inzwischen hat mir auch die Integrationsberaterin geantwortet, dass ich bei medizinischen Terminen keinen OAW beantragen muss. Ich soll ihr aber die Einladung vorlegen, damit sie wisse, wann und wieso ich nicht hier bin und sie das in der Akte erfassen könne. Generell muss ich wohl trotzdem weiterhin immer OA beantragen, auch mit der AU/EU.

Der Termin wäre kommende Woche Dienstag und ich wollte wegen der langen Reisezeit, die mich gesundheitlich so belastet, einen Tag eher anreisen. (Dass ich dann gesundheitlich auch zusammenbrechen kann, weiß die Integrationsberaterin, einen ärztlichen Nachweis habe ich aber bisher nicht vorgelegt/vorlegen müssen bzw. müsste es da einen alten in der Akte geben, wenn der noch nicht gelöscht wurde.)

Die ehere Anreise auch um pünktlich zu sein, weil jetzt bereits eine Voruntersuchung in einer anderen Stadt wegen Zugausfällen verschoben werden musste. Deswegen ist auch noch nicht klar, ob der Termin in der Klinikambulanz tatsächlich stattfindet. Die Klinik ist aber grade auch seit Tagen nicht erreichbar, weil die anscheinend irgendein Problem mit der Telefonanlage und E-Mails haben. Unterkunft habe ich deswegen auch noch keine, weil ich auch noch keine Terminbestätigung habe, die ich aber auch für die Zimmerbuchung brauche. Die Klinik hat dafür Sonderkonditionen. Und mittlerweile kostet da die günstigste Unterkunft aufgrund der Herbstferien 99 Euro pro Nacht. Das kann ich nicht leisten. Jetzt weiß ich gar nicht, was ich machen soll, auch ggü. dem JC nicht. Bin grade ein bisschen verzweifelt deswegen.

@Kopfbahnhof: Die KV übernimmt da meines Wissens gar nichts, weil es eine Untersuchung in einer Klinikambulanz ist und (noch) kein stationärer Aufenthalt. Oder doch? Weil der Termin dazu da ist, abzuklären ob eine Operation nötig ist. Aber ich weiß nicht, ob das nur für Fahrtkosten oder auch für Übernachtungskosten gilt? Und es gäbe ja eine Klinik hier, aber da wäre die Behandlung erst nächstes Jahr. Vom KH werde ich bestenfalls eine Terminbestätigung bekommen, weil es ein ambulanter Termin ist.

Fettnäpfchen

Stocki

Zitat von: Stocki am Heute um 01:18:12Generell muss ich wohl trotzdem weiterhin immer OA beantragen, auch mit der AU/EU.
Eine OA beantragt man wenn man länger außer Haus ist, egal ob Krankgeschrieben oder nicht. Ärztliche Termine wie deiner also mehrere Tage fallen da nicht drunter da du eh nicht erreichbar wärst und beim JC nicht auftauchen könntest.
Ratgeber Ortsabwesenheit

Zitat von: Stocki am Heute um 01:18:12Das kann ich nicht leisten. Jetzt weiß ich gar nicht, was ich machen soll, auch ggü. dem JC nicht.
Du hast also keinerlei Schonvermögen?
Dann bleibt dir ja nur
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Oktober 2025, 16:09:31Aber wenn du Kosten erstattet haben willst dann musst du das natürlich mitteilen und beantragen für was und den Zeitraum.
halt als Darlehen sonst macht das JC nicht mit. Darlehen gibt es nur wenn man nachweisen kann mittellos zu sein.

Ob die KK etwas bezahlt weiß ich nicht?

MfG FN
MfG FN
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Sheherazade

Weder die Krankenkasse noch das Jobcenter wird diese ambulante Maßnahme in irgendeiner Form finanzieren, solange es eine Klinik in Wohnortnähe gibt, die die erforderlichen Untersuchungen/Therapien ambulant oder auch stationär erbringen kann.

Zitat von: Stocki am Heute um 01:18:12Und es gäbe ja eine Klinik hier, aber da wäre die Behandlung erst nächstes Jahr.
Ich hoffe, du hast dich da auf die Warteliste setzen lassen bzw. einen Termin geben lassen, das nächste Jahr ist schon nahe.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Stocki am Heute um 01:18:12Die KV übernimmt da meines Wissens gar nichts
Meiner Meinung nach kann man das nicht so einfach beantworten.

Dazu gibt es zu viele verschiedene Konstellationen, wie dringend usw.

Das wirst du nur mit deiner KK klären können.
Was die meinen und warum, sie da evtl. nichts Übernehmen.