Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.

Begonnen von Andre, 13. Oktober 2025, 09:29:20

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Andre

Könnte ich das aus der Antwort 14 dem Jobcenter Schreiben?
Weil ich ja die Mietbeschinigung bis zum 16.10.2025 dort Hinschicken soll wenn keine gegenreaktion von mir kommt würde das ein grund sein mich zu 100% zu Sanktioneren.
Ich würde das ganze Morgen per Fax und Brief hinschicken.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Sheherazade

Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 09:29:20Am 11.09.2025 um 10.41Uhr habe ich bei der Dame, die für die Weiterbewilligung zuständig ist, Angerufen und unter Aufsicht von Zeugen (zuhörern) erklärt, das ich die Kosten für die Stadtwerke (Gas Strom Wasser Abwasser) selber Zahle an die Stadtwerke, weil ich den Vermietern nicht traue, also denen nicht die Komplette Miete überweise.

In Anbetracht der Tatsache, dass du nicht die im (dem Jobcenter vorliegenden) Mietvertrag aufgeführte Miete komplett an den Vermieter zahlst, wärst du besser beraten, dir eine aktuelle Mietbescheinigung zu besorgen, damit die Verträge bzw. Jahresabrechnungen des Energieversorgers und die Mietbescheinigung zusammen nachvollziehbare Beträge ergeben. Immerhin gilt es hier ein mehrjähriges Durcheinander zu klären. Eine Klärung wäre auch in deinem Sinne.

Ist nur meine Meinung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

#32
Zitat von: Sheherazade am 14. Oktober 2025, 15:39:49dass du nicht die im (dem Jobcenter vorliegenden) Mietvertrag aufgeführte Miete komplett an den Vermieter zahlst
Ich hoffe mal, dass sich die Kaltmiete nicht "geteilt" wurde.
Eigener Vertrag wegen der HK mit den Stadtwerken ist ja häufig so.
(falls das gemeint war mit der kompletten Miete)

Langsam tendiere ich hier auch zur Mietbescheinigung, da wohl einiges nicht richtig gelaufen ist?
Allerdings gibt es weiterhin keine Pflicht, den VM damit, mit ins Boot zu holen.
Das vom JC geforderte kann man auch gut selbst ausfüllen.

Schon die Häppchen an Informationen wegen der Heizkosten, wer weiß was da noch so war.


Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Oktober 2025, 16:43:01Eigener Vertrag wegen der HK mit den Stadtwerken ist ja häufig so.

Lies mal den Verlauf des Threads, im Mietvertrag sind die Energiekosten mit aufgeführt, der TE hat das in mündlicher Absprache mit dem Vorbesitzer der gemieteten Immobilie geändert und irgendwann selbst Verträge mit dem Energieversorger für Strom, Gas, Wasser und Abwasser gemacht. Diese Vorgehensweise wurde mit dem neuen Eigentümer/Vermieter fortgesetzt. Da dem Jobcenter nur der Mietvertrag vorliegt, sehen die darin auch eben nur die Zahlen für Kaltmiete, Betriebs- und Verbrauchskosten. Die Zahlungen des TE an den Vermieter weichen also davon ab.

Und ganz unabhängig von Pflicht oder Nichtpflicht: Es liegt im ureigensten Interesse des TE, diese Angelegenheit sauber zu klären, indem er alle erforderlichen und auch geforderten Belege zur Klärung vorlegt. Zum Bockigsein ist hier gerade kein Raum.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Andre

Die kaltmiete geht an den Vermieter da hat sich nichts geaändert.
Braucht man dan bei der beschinigung nicht die unterschrift des vermieters?
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Sheherazade

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 16:58:01Die kaltmiete geht an den Vermieter da hat sich nichts geaändert.

Da liegt nämlich das Problem, NUR die Kaltmiete geht an den Vermieter. Als man von dir die aktuellen Heiz und Nebenkostenabrechnungen von 2021 bis 2024 gefordert hat, ist aufgefallen, dass du -entgegen dem vorliegenden Mietvertrag- gar keine Heiz- und Nebenkosten an den Vermieter zahlst - ergo kann der Vermieter dir auch keine Heiz- und Nebenkostenabrechnungen erstellen. Jetzt fragt man sich, wohin das dir gezahlte Geld für die Heiz- und Nebenkosten hin ist.

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 16:58:01Braucht man dan bei der beschinigung nicht die unterschrift des vermieters?

Meines Wissens nach Ja.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Andre

Ok ich habe mich falsch ausgedrückt mein Fehler die kaltmiete geht an den Vermieter ja.
Die Kosten für die Müllabfuhr geht an ihn.
Die Kosten für die Schornsteinreinigung geht an ihn.
Die Strasenreinigung.
Sach und Haftpflichtversicherung.
Grundsteuer.
Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten etagenheizung und einzelöfen.

Den Mietvertrag hat die jobkomm.

An die Stadtwerke gehen Gas Strom wasser Abwasser.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 14. Oktober 2025, 17:08:10ergo kann der Vermieter dir auch keine Heiz- und Nebenkostenabrechnungen erstellen.
Was aber auch dem JC schon lange hätte auffallen müssen.

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 16:58:01Braucht man dan bei der beschinigung nicht die unterschrift des vermieters?
Du kannst das auch selbst ausfüllen, erst recht falls der VM nichts von deinem Bürgergeldbezug wissen soll.

Zitat von: Sheherazade am 14. Oktober 2025, 17:08:10Meines Wissens nach Ja

Allerdings sind das auch Daten von Dritten, auf die man im Zweifel keinen Zugang hat.
Dann muss sich das JC auf anderen Weg diese Auskünfte holen, hier erst mal beim @TE direkt.

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 17:14:18An die Stadtwerke gehen Gas Strom wasser Abwasser
Es geht hier um ein Einfamilienhaus, nehme ich an?
Dann kann das so sein, wobei Gas und Strom auch bei vielen Mietern so ist, Strom sowieso.

Andre

Ja ist ein kleine Haus 45Quadratmeter.
Also die bescheinigung ausfüllen?
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Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 17:21:31Also die bescheinigung ausfüllen?
Du ja, der VM nicht unbedingt.

Die einzelnen Posten solltest Du ja kennen.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Oktober 2025, 17:18:58Was aber auch dem JC schon lange hätte auffallen müssen.

Ja, wenn der TE die jährlichen Betriebskostenabrechnungen eingereicht hätte - was er scheinbar aber nicht hat.

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Oktober 2025, 17:18:58Es geht hier um ein Einfamilienhaus, nehme ich an?
Dann kann das so sein, wobei Gas und Strom auch bei vielen Mietern so ist, Strom sowieso.

Ja, dann stehen diese Kosten aber nicht im Mietvertrag, so wie beim TE.

Aber ich bin jetzt hier raus, für meinen Geschmack habe ich mich schon zu oft wiederholt um die Problematik aufzuzeigen. Der TE bekommt derzeit nur den Regelsatz und keine Miete bis er die geforderten Unterlagen eingereicht hat.

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Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 14. Oktober 2025, 17:33:25Ja, wenn der TE die jährlichen Betriebskostenabrechnungen eingereicht hätte
Genau das hätte ein JC merken müssen, dass da gar keine BK Abrechnungen eingegangen sind.
Hier achten sie ziemlich genau darauf.

Zitat von: Sheherazade am 14. Oktober 2025, 17:33:25Ja, dann stehen diese Kosten aber nicht im Mietvertrag, so wie beim TE.
Das passiert dann, wenn man beim JC nichts dergleichen einreicht, nun wollen sie es natürlich auch genau wissen.

Diese Änderungen hätten halt schon 2021 angegeben werden müssen.
Diese Kosten gibt es ja weiterhin.

Andre

Ich habe jetzt die Mietbeschinigungvon der Jobcenter seite Runtergeladen.
Meine Mutter die mir beim Ausfüllen geholfen hat hat festgestellt das das eine für eine Neue Wohnung ist.
Ich Brauche dafür die Unterschrift von den Vermieter und der muss seine Kontodaten dazu angeben.
Und eine Datenschutzerklärug abgeben das seine Daten gespeichert werden.
Die daten und die Unterschrift bekomme ich aber nicht.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 18:10:47Ich Brauche dafür die Unterschrift von den Vermieter und der muss seine Kontodaten dazu angeben.
Das sind Daten dritter und gehen das JC nichts an.

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 18:10:47Und eine Datenschutzerklärug abgeben das seine Daten gespeichert werden.
Worauf ein VM sich keinesfalls einlassen muss.

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 18:10:47Die daten und die Unterschrift bekomme ich aber nicht
Schreibe alles rein, was das JC haben will und dazu, dass der VM nichts vom Bürgergeldbezug erfahren soll. (halt aktuelle Miete, NK HK eben alles was die Miete angeht)
Auch die bisherigen Abrechnungen der BK vom VM.

Sowie die Nachweise über deine Mietzahlungen werden sie haben wollen. (Stadtwerke haben sie ja schon)
 

Andre

Ich habe alles angegeben was drin stand also erfordert wurde da steht aber nichts von wegen Nebenkosten.
ich Schreibe als zusatz: Diese Mieterauskunft stamt von Der offizielen Jobcenter seite und wurde demnach wie gefordert ausgefüllt was für mich bedeutet das ich meinen verpflichtungen nachkam.

Eine Unterschrift vom Vermieter ist nicht notwendig das es Daten dritter sind.
Mein Vermieter soll von meinem bezug durch Bürgergel nichts erfahren.
Weitere benötigte Daten entnehmen sie bitte dem Mietvertrag der ihnen vorliegt.

Dieses Schreiben und die benötigten Unterlagen wurde unter aufsicht von Zeugen Per Post und Fax Verschickt.
Fals diese Nicht angekommen sein sollten wird sich Der Zuständige Datenschutzbeauftragte sicher dafür interessieren wie ein nachweislich versendeter Faxbericht verschwinden kann.

Das Sozial Gericht in xxx wird dann Entscheiden ob ihre Angedrohte bzw durchgeführte Sanktion Rechtsmäsig ist.
 
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