Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.

Begonnen von Andre, 13. Oktober 2025, 09:29:20

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Rotti

Zitat von: Andre am 20. Oktober 2025, 19:38:38Die Abrechnungen von 2021 und 2022 habe ich nur nicht mehr die aus 2023.
Mein Guthaben können die nicht haben weil es aus meinem mir Zustehenend Geld bezahlt wurde.
ja ich weiß aber wenn du die letzten Jahre keine Mietminderungen hattest können sie gar nichts dagegen machen wenn du die Abrechnungen nicht mehr hast und eine eigene Nachzahlung ist ja kein Guthaben.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Andre

#76
Ok war eben Verwirrt die werden siech aber ja wie bekannt ist quer stellen da ja die Abrechnung von 2023 nicht mehr da ist.

Hat die jobkomm das gesetzliche Recht die Nebenkostenabrechnung einzufordern?
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
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Ottokar

Zitat von: Andre am 20. Oktober 2025, 11:41:22Ich habe wie schon geschrieben das ich nur die Nebenkostenabrechnungen von 2021 und 2022 gefunden habe.
Zitat von: Andre am 19. Oktober 2025, 14:23:01Den Vermieter Konnte ich Telefonisch ereichen und bat ihn mir die Unterlagen nochmal zuzuschicken.
Zitat von: Andre am 20. Oktober 2025, 11:41:22Die von 2024 ist schwer zu bekommen weil von Januar 2024 bis September 2024 der alte Vermieter noch der Besitzer war.
Ja was denn nun?
Abgesehen davon hat der Vermieter für die Nebenkostenabrechnung 2024 noch bis zum 31.12.2025 zeit, wenn er Nachzahlungen gelten machen will.

Zitat von: Andre am 19. Oktober 2025, 14:23:01Ich Habe einen neuen Vermieter das Haus in dem ich Lebe wurde Im jahr 2024 im Oktober Verkauft.
Hattest du zu diesem Zeitpunkt denn die Nebenkostenabrechnung 2023 schon erhalten?
Ansonsten kann es sein, dass der danach gar keine erstellt hat, da dies dann dem neuen Eigentümer/Vermieter als Rechtsnachfolger obliegt.
Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, seinem Rechtsnachfolger, also dem neuen Eigentümer/Vermieter, alle Verwaltungsunterlagen zu übergeben. Dazu gehören auch die Nebenkostenabrechnungen sowie die Abrechnungsbelege.
Sofern es eine Nebenkostenabrechnung für 2023 gibt, hat die somit der neue Eigentümer/Vermieter.

Zitat von: Andre am 20. Oktober 2025, 11:41:22Haben die wirklich kein gesetzliches Recht die Nebenkostenabrechnung zu Verlangen?
Natürlich haben die das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu verlangen - wenn es eine gibt. Denn wenn der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erstellt, dann kannst du dem JC auch keine geben.

Zitat von: Andre am 20. Oktober 2025, 19:38:38Mein Guthaben können die nicht haben weil es aus meinem mir Zustehenend Geld bezahlt wurde.
Ob und wieviel dir vom Guthaben zusteht, hängt davon ab, ob und wieviel Miete das JC im Abrechnungszeitraum nicht anerkannt und deshalb du selbst gezahlt hattest.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Andre

Das Guthaben entstand dadurch das ich laut Mietvertrag 225 Euro Nebenkosten zu zahlen habe aber von der jobkomm nur 105 Euro dafür bekomme heißt ich habe 120 Euro von meinem mir zustehenden Regelsatz drauf gezahlt jeden Monat dadurch entstand bei den vorhandenen Nebenkostenabrechnungen ein Guthaben das wohl mir gehört denke ich.

Der alte Vermieter rückte die Nebenkostenabrechnungen erst raus wenn mein Anwalt ihn angeschrieben hat und zwar die von 2021 und 2022.

Da ich keine Abrechnung von 2023 gefunden habe hat er sie mir noch nicht zugeschickt bzw noch nicht geschrieben.
Er wird sich wohl auch wieder weigern die von 2023 und 2024 zu erstellen bzw zuzuschicken.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
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Fettnäpfchen

Andre

Zitat von: Andre am 21. Oktober 2025, 12:44:41Der alte Vermieter rückte die Nebenkostenabrechnungen erst raus wenn mein Anwalt ihn angeschrieben hat und zwar die von 2021 und 2022.
läuft hoffentlich schon.

Ich hoffe doch das du Ottokars letzten Beitrag nicht nur gelesen sondern auch verstanden hast.
Zitat von: Ottokar am 21. Oktober 2025, 10:17:18Hattest du zu diesem Zeitpunkt denn die Nebenkostenabrechnung 2023 schon erhalten?
Ansonsten kann es sein, dass der danach gar keine erstellt hat, da dies dann dem neuen Eigentümer/Vermieter als Rechtsnachfolger obliegt.
Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, seinem Rechtsnachfolger, also dem neuen Eigentümer/Vermieter, alle Verwaltungsunterlagen zu übergeben. Dazu gehören auch die Nebenkostenabrechnungen sowie die Abrechnungsbelege.
Sofern es eine Nebenkostenabrechnung für 2023 gibt, hat die somit der neue Eigentümer/Vermieter.
Dein Text lässt nicht darauf schließen,
Zitat von: Andre am 21. Oktober 2025, 12:44:41Da ich keine Abrechnung von 2023 gefunden habe hat er sie mir noch nicht zugeschickt bzw noch nicht geschrieben.
Er wird sich wohl auch wieder weigern die von 2023 und 2024 zu erstellen bzw zuzuschicken.
denn es ist der neue VM zuständig ab 2023.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Andre

Die Nebenkostenabrechnung von 2021 und 2022 habe ich.
Ich habe den Vermieter eben nochmal angeschrieben, das er mir die Von 2023 bis zum 28.10.2025 zuschickt.
Eine Nebenkostenabrechnung von 2023 Gibt es nicht, da ich eben bei meiner Bank Angerufen habe, da ich die Kontosauszüge von Januar bis Juni 2024 nicht mehr habe, und habe Nachgefrat, ob da eine Gutbuchung statfand von Seitens meines Vermieters aus, was nicht so ist.
Heist eine Nebenkostenabrechnung von 2023 bis zum heutigen Zeitpunkt Existiert nicht.

Heist, ich Schreibe dem Jobcenter, wenn ich die Abrechnung nicht bis zum 28.10.2025 habe Folgendes.

Guten Frau X,

Hiermit Sende ich ihnen die Nebenkostenabrechnung von 2021 und 2022 zu, die Nebenkostenabrchnung von 2023 Habe ich bis Heute von meinem Vorigen Vermieter noch nicht Bekommen, obwohl ich ihm eine Frist bis zum 28.10.2025 gesetzt habe.
Das ich die Nebenkostenabrechnung von 2023 nicht einreichen kann, kann rechtlich nicht zu einer Einschränkung oder Versagung meines aktuellen Anspruchs auf Bürgergreld führen.
Die Nebenkostenabrechnung von 2024 habe ich noch nicht bekommen, da mein Vermieter sich bis ende Dezember damit Zeit lassen kann.

In den Abrechnungen sehen sie, das ein Guthaben vorhanden ist, da ich vom Jobcenter 105 Euro an Nebenkosten bekomme und im Mietvertrag 225 Euro Aufgeführt sind, bedeutet das, das ich die Restlichen 120 Euro von meinem mir Zustehenden Regelbedarf jeden Monat selber gezahlt habe, was nicht zu meinem Nachteil Anzurechnen ist.
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Rotti

Zitat von: Ottokar am 21. Oktober 2025, 10:17:18Ja was denn nun?
Abgesehen davon hat der Vermieter für die Nebenkostenabrechnung 2024 noch bis zum 31.12.2025 zeit, wenn er Nachzahlungen gelten machen will.

ZitatDie Kosten werden anteilig berechnet und der Vermieter darf einen Teil der Kaution bis zur endgültigen Abrechnung einbehalten

Andre
ich hoffe doch du hast die Kaution abgewohnt wenn dein VM dir keine Abrechnungen der vergangenen Jahre ausstellt.
Die Mietschulden übernimmt dann das JC. Lass dir doch nicht alles gefallen und befolge den Ratschlag von Ottokar.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

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Andre

Ich habe keine Mietschulden wie kommst du darauf?
Ich habe die Nebenkostenabrechnungen von 2021 und 2022 die ich dem Jobcenter zuschicken kann aber die Nebenkostenabrechnungen von 2023 habe ich nicht ich weiß nicht einmal ob der vorige vermieter eine Nebenkostenabrechnungen von 2023 erstellt hat weil ich sie nicht bekommen habe.

Und nochmal das jobcenter zahlt mir und warscheinlich allen anderen 105 Euro an Nebenkosten maximal im Monat.
Im meinem Mietvertrag steht das ich 225 Euro zu zahlen habe an Nebenkosten pro Monat was ich auch tat den Rest von 120 Euro pro Monat habe ich von meinem Regelbedarf bezahlt.
Bei den Nebenkostenabrechnungen  2021 und 2022 entstand jedes Mal ein Guthaben von über 500 Euro.
Da dieses Guthaben aus meinem Regelbedarf bezahlt wurde denke ich das es mir gehört und das jobcenter nicht zurück verlangen kann.

Heißt zusammengefasst.
Wenn mein Alter Vermieter mir nicht bis zum 28.10.2025 die Nebenkostenabrechnungen zuschickt schicke ich der jobkomm die Nebenkostenabrechnungen von 2021 und 2022 an die jobkomm und schreibe ihnen das mein alter Vermieter sich weigert Eine Nebenkostenabrechnungen von 2023 zu erstellen/schreiben und somit keine existiert.
Und das sie auf die Nebenkostenabrechnungen von 2024 warten müssen weil sie der alte und neue Vermieter Zeit lassen bis Ende 2025 und somit noch keine Nebenkostenabrechnungen für 2024 verlangen können.
Außerdem erkläre ich denen das ich von der jobkomm maximal 105 Euro an Nebenkosten bezahlt bekommen habe und im Mietvertrag 225 Euro verlangt wurden und ich die restlichen 120 Euro aus meinem regelbedarf  bezahlt habe und dadurch bei den Nebenkosten Abrechnungeng ein hohes Guthaben entstand und die nur die Nebenkosten die sie mir zahlen anrechnen können.

Wenn ich etwas falsch hier verstanden haben sollte dann sagt es mir bitte bis ich dahinter komme ist es warscheinlich zu spät.
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Rotti

Zitat von: Andre am 21. Oktober 2025, 21:04:01Ich habe keine Mietschulden wie kommst du darauf?
ok du hast mit deinen Vermieter keinen Ärger gehabt aber jetzt mit dem JC.
Zitat von: Andre am 21. Oktober 2025, 15:34:10Heist, ich Schreibe dem Jobcenter, wenn ich die Abrechnung nicht bis zum 28.10.2025 habe Folgendes.

Zitat von Ottokar wäre doch schlüssig bei dir einfach abschreiben und mit der Post Einschreiben Einwurf zum JC.
Zitat [Verringern]
Leider kann ich ihrer Forderung nicht nachkommen, da ich für den Zeitraum 2021-2024 keine Betriebskostenabrechnungen erhalten habe.
Ich könnte natürlich die fehlenden Betriebskostenabrechnungen einklagen, allerdings ist es mir unmöglich, die Kosten eines solchen Verfahrens zu tragen, oder auch nur vorzufinanzieren.
Hinzu kommt, dass auch der aktuelle Aufenthalt des Vermieters erst ermittelt werden müsste, wobei nicht bekannt ist, ob dieser überhaupt noch lebt.
Für einen solchen Schritt benötige ich also die schriftliche Zusage von ihnen, dass sie alle damit verbundenen Anwalts- und Verfahrenskosten tragen.
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Andre

Ok nochmal das jobcenter verlangt die Nebenkostenabrechnungen von 2021 2022 2023 und 2024.
Von 2017 bis September 2024 gehörte das Haus dem alten Vermieter.
Ab Oktober 2024 haben die neuen Vermieter das Haus übernommen.
Die Nebenkostenabrechnungen von
2021 und 2022 habe ich die von 2023 nicht weil der alte Vermieter sie mir bis heute nicht zugeschickt hat bzw Zweifel ich daran das er sie überhaupt geschrieben hat.
Die Nebenkostenabrechnungen von 2024 in dem Jahr wo der alte Vermieter von Januar bis September 2024 und der neue Vermieter von Oktober bis Dezember (der er immer noch ist) können sich bis Ende 2025 Zeit lassen um die Nebenkostenabrechnungen für 2025 zu erstellen heißt die jobkomm kann die Nebenkostenabrechnungen von 2024 noch nicht verlangen.

Ich habe die Nebenkostenabrechnungen von 2021 und 2022 die ich dem Jobcenter zuschicken kann aber die Nebenkostenabrechnungen von 2023 habe ich nicht ich weiß nicht einmal ob der vorige vermieter eine Nebenkostenabrechnungen von 2023 erstellt hat weil ich sie nicht bekommen habe.

Und nochmal das jobcenter zahlt mir und warscheinlich allen anderen 105 Euro an Nebenkosten maximal im Monat.
Im meinem Mietvertrag steht das ich 225 Euro zu zahlen habe an Nebenkosten pro Monat was ich auch tat den Rest von 120 Euro pro Monat habe ich von meinem Regelbedarf bezahlt.
Bei den Nebenkostenabrechnungen  2021 und 2022 entstand jedes Mal ein hohes Guthaben.

Da dieses Guthaben aus meinem Regelbedarf bezahlt wurde denke ich das es mir gehört und das jobcenter nicht zurück verlangen kann.

Heißt zusammengefasst.
Wenn mein Alter Vermieter mir nicht bis zum 28.10.2025 die Nebenkostenabrechnungen zuschickt schicke ich der jobkomm die Nebenkostenabrechnungen von 2021 und 2022 an die jobkomm und schreibe ihnen das mein alter Vermieter sich weigert Eine Nebenkostenabrechnungen von 2023 zu erstellen/schreiben und somit keine existiert.
Und das sie auf die Nebenkostenabrechnungen von 2024 warten müssen weil sie der alte und neue Vermieter Zeit lassen bis Ende 2025 und somit noch keine Nebenkostenabrechnungen für 2024 verlangen können.
Außerdem erkläre ich denen das ich von der jobkomm maximal 105 Euro an Nebenkosten bezahlt bekommen habe und im Mietvertrag 225 Euro verlangt wurden und ich die restlichen 120 Euro aus meinem regelbedarf  bezahlt habe und dadurch bei den Nebenkosten Abrechnungeng ein hohes Guthaben entstand und die nur die Nebenkosten die sie mir zahlen anrechnen können.

Wenn ich etwas falsch hier verstanden haben sollte dann sagt es mir bitte bis ich dahinter komme ist es warscheinlich zu spät
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Rotti

Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 09:29:20Am 11.10.2025 (Samstag) hatte ich meinen Weiterbewilligungsbescheid im Briefkasten, der bereits am 30.09.2025 Gefertigt wurde.

Ich habe die Dame heute 13.10.2025 gegen 08.20 Uhr angerufen und nachgefragt, wieso es so Wenig ist.

Einen Widerspruch gegen den Bescheid und das schreiben von Ottokar wer anruft wird nichts bekommen alles andere interessiert die nicht. Was man hat legt man vor und was nicht kannst du nicht.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Andre

Ok dan, Schreibe ich Folgendes.

Guten Tag, Frau x,
Hiermit lege ich  Fristgerecht Widerspruch gegen den Weiterbewilligungsbescheid vom 13.10.2025 ein den ich erst Am  18.2025  erhalten habe.
Die Nebenkostenabrechnungen von 2021 bis 2024 sind für den aktuellen und zukünftigen Anspruch auf Bürgergeld rechtlich unrelevant.
Hierfür zählt allein der Mietvertrag,
Zudem haben sie hier sogar noch eine Miebescheinignung bekommen, obwohl die zu fordern i.d.R. nicht zulässig ist Laut BFDI.

Die Nebenkostenabrechnungen von 2021 und 2022 Liegen diesem Schreiben Bei, Die Nebenkostenabrechnung von 2023 Existiert nicht, da mein Alter Vermieter Herr F Sie nicht Erstellt hat.
Das ich die Betriebskostenabrechnungen von 2023 nicht besitze, kann rechtlich nicht zu einer Einschränkung oder Versagung meines aktuellen Anspruchs auf Bürgergreld führen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Die Nebenkosteabrechnung von 2024 Kann nicht Einfeordert werden, da sie Ebenfals nicht Existiert bzw Der Vermieter sich bis Ende des Jahres zeit lassen kann damit.

Die Nebenkosntenabrechnungen Beinhalten ein Guthaben, da ich an Nebenkosten 105 Euro jeden Monat von der Jobkomm bekomme und im Mietvertrag 225 Euro verlangt werden, bedeutet das, das ich die Restlichen 120 Euro von meinem mir Zustehenden Regelbedarf bezahhlt habe, was nicht anzurechnen ist.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
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Fettnäpfchen

Andre

Zitat von: Andre am 21. Oktober 2025, 21:33:41Wenn ich etwas falsch hier verstanden haben sollte dann sagt es mir bitte bis ich dahinter komme ist es warscheinlich zu spät
habe nur mal ein bißerl "die Schreibe" ausgebessert. Deinen Stil habe ich gelassen.
Zitat von: Andre am 21. Oktober 2025, 23:30:24Guten Tag, Frau x,
H hiermit lege ich  Ffristgerecht Widerspruch gegen den Weiterbewilligungsbescheid vom 13.10.2025 ein den ich erst A am  18.10.2025  erhalten habe.
Die Nebenkostenabrechnungen von 2021 bis 2024 sind für den aktuellen und zukünftigen Anspruch auf Bürgergeld rechtlich unrelevant.
Hierfür zählt allein der Mietvertrag,.
Zudem haben sie hier sogar noch eine Mietbescheinign ung bekommen, obwohl die zu fordern i.d.R. nicht zulässig ist L laut BFDI.

Die Nebenkostenabrechnungen von 2021 und 2022 L liegen diesem SchreibenB bei, D die Nebenkostenabrechnung von 2023Eexistiert nicht, da mein Alter voriger  Vermieter Herr F.S sie nicht E erstellt hat.
Das ich die Betriebskostenabrechnungen von 2023 nicht besitze, kann rechtlich nicht zu einer Einschränkung oder Versagung meines aktuellen Anspruchs auf Bürgergr eld führen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Die NebenkosteN nabrechnung von 2024 K kann nicht E eingef e ordert werden, da sie Ebenfals nicht E existiert bzw D der Vermieter sich bis Ende des Jahres z Zeit lassen kann damit.

Die Nebenkosn tenabrechnungen B beinhalten ein Guthaben, da ich an Nebenkosten 105 Euro jeden Monat von der Jobkomm bekomme und im Mietvertrag 225 Euro verlangt werden, bedeutet das, dass ich die R restlichen 120 Euro von meinem mir Z zustehenden m Regelbedarf bezahh lt habe, was nicht anzurechnen ist.

MfG FN
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Andre

Danke Fettnäpfchen ich habe es nicht so mit der Rechtschreibung.
Ich warte jetzt bis zum 28.10.2025 und Hoffe das mein Alter Vermieter mir bis dahin die Nebenkostenabrechnung zugeschickt hat.
Wenn nicht schicke ich den Brief an die Jobkomm per Post und Fax dorthin.
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Andre

Bevor ich es Vergesse am 20.10.2025 hatte ich einen Termin beim jobcenter.
Die Fm hat mir mitgeteilt das ab 2026 keine Briefe mehr verschickt werden in denen hingewiesen wird das ihr weiterbewilligungsbescheid bald abläuft.
Also es wird nicht mehr darauf hingewiesen das sie einen neue weiterbewilligung einreichen müssen.
Außerdem werden auch keine neuen weiterbewilligungsbescheide mehr versendet man muß sich dann einen neuen direkt beim jobcenter holen oder selber ausdrucken.
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