Frage nach weiterem Vorgehen bei Gesundschreibung

Begonnen von Tränenschleier, 22. Oktober 2025, 20:30:37

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Tränenschleier

Hallo Guten Abend:
Ich hoffe, dass man mir hier helfen kann, habe nach Hilfe gesucht und wurde hierher weitergeleitet vom Internet. Ich habe große Probleme und weiß nicht weiter.
Felgendes: ich schreibe das hier alles kurz, falls Fragen sind, bitte fragen:
Ich stecke in einem schlechten Kreis, könnte man sagen:
Ich bin schwer krank, der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit hat das auch anerkannt.
Daher wurde ich vom Ärztlichen Dienst für unter Stunden täglich für mehr als 6 Monate, ABER NICHT DAUERHAFT, für erwerbsunfähig geschrieben.
DESWEGEN  hat mich das Jobcenter aufgefordert, ,,vorrangige Leistungen" beim Sozialamt zu beantragen.
Das habe ich getan.
Weil die Feststellung nicht dauerhaft ist, macht jetzt das Sozialamt eine Prüfung meiner Erwerbsunfähigkeit durch den Rententräger.
Ich wollte fragen, wenn ich durch den Rententräger jetzt ,,gesund geschrieben" würde, wie es weiter geht? Wird man dann wieder zum Jobcenter müssen? Wieder krankschreiben lassen?
Wie geht es in diesem Kreis ,,Gesundschreiben lassen und nicht arbeiten können" weiter?
Frage nach Fehler des behandelnden Arztes:
Mein Gefühl sagt mir, dass mein Arzt in meinem Fall absichtlich schwere Fehler gemacht hat:
Er hat in seinem Attest an den Ärztlichen Dienst geschrieben_:
,,Eine Erwerbstätigkeit jetzt nicht zumutbar und in Zukunft nicht wahrscheinlich."
Dann hat der Ärztliche Dienst den Arzt kontaktiert und es ist wohl so, dass der Arzt wieder nicht geschrieben hat, dass ich für immer nicht arbeiten kann.
Ich vermute hier absichtliche Fehler des Arztes, weil der Ärztliche Dienst ihm gefolgt ist und seine beiden Schreiben, die Bescheinigung und das Schreiben an den Ärztlichen Dienst, berücksichtigt hat.
Denn der Ärztliche Dienst schreibt in seinem Gutachten:
Beantwortung der Fragen:
Es bestehen schwerwiegende körperliche und psychische Beeinträchtigungen. Der Kund wird einen Termin zur persönlichen Begutachtung nicht wahrnehmen können. Es wird um Begutachtung nach Aktenlage gebeten. Er wollte umfangreiche Befunde und Schweigepflichtentbindungen seiner Behandler vorlegen.
Mit Eingang des fachärztlichen Befundberichts am 19.08.2025 konnte eine ärztliche Stellungnahme nach Aktenlage erstellt werden.
Liegt eine gesundheitliche Einschränkung bzw. droht eine solche, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung für 3 Stunden täglich (im SGB ,,) nicht zulässt? Ist diese Einschränkung nur vorübergehend oder länger als6 Monate/ auf Dauer?
Ja, eine gesundheitliche Einschränkung liegt vor, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung für 3 Stunden täglich nicht zulässt. Die Dauer der Einschränkung ist nicht absehbar und voraussichtlich mindestens länger als 6 Monate.
Zitat Ende. Ich habe keinen Scanner, deswegen habe ich das Gutachten abgeschrieben.
Ich vermute hier absichtliche Fehler des Arztes, was denkt das Forum und die Experten? Denn, der Ärztliche Dienst hat schwere Krankheiten festgestellt, die seit lange andauern, aber der ärztliche Dienst musste wohl die beiden Schreiben vom Arzt auch in das Gutachten mitnehmen.
Ich habe den Ärztlichen Dienst angeschrieben, dass das nicht OK ist, was sie machen. Dann haben sie mir eine weitere Entbindung von Schweigepflicht geschickt, damit sie das Ganze an ihre Leute oben weiterleiten dürfen. Das habe ich bisher nicht hingeschickt.
Was denkt das Forum? Hat der Arzt hier Fehler gemacht? Es waren und es gibt auch andere Gutachten von anderen Gutachtern. Es ist mein Gefühl, dass der Arzt sich hinter meinem Rücken quer gestellt hat.
Dankeschön.
Das sind 2 Fragen, wie es in diesem Kreis weitergeht und ob sich der Arzt quer gestellt hat?
In seiner Bescheinigung steht ,,wahrscheinlich", er hat nicht dauerhaft reingeschrieben.
Ich würde gerne wissen, wenn man von beiden, von dem Ärztlichen Dienst und der Rentenversicherung, als ,,gesund und arbeitsfähig und erwerbsfähig" eingestuft wird und man kann aber nicht arbeiten, was man tun muss? Muss man sich vom Arzt Krankschreibung holen?

Vielen Dank im Voraus

Sheherazade

Zitat von: Tränenschleier am 22. Oktober 2025, 20:30:37Das sind 2 Fragen, wie es in diesem Kreis weitergeht und ob sich der Arzt quer gestellt hat?
In seiner Bescheinigung steht ,,wahrscheinlich", er hat nicht dauerhaft reingeschrieben.

Es hat sich niemand "quer gestelt", diese Formulierung wird immer bei der ersten Feststellung verwendet.

Das hier ist der 2. Schritt zu deiner dauernden Erwerbsunfähigkeit.
Zitat von: Tränenschleier am 22. Oktober 2025, 20:30:37Weil die Feststellung nicht dauerhaft ist, macht jetzt das Sozialamt eine Prüfung meiner Erwerbsunfähigkeit durch den Rententräger.

Es ist also alles im grünen Bereich.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Tränenschleier

Zitat von: Tränenschleier am 22. Oktober 2025, 20:30:37Daher wurde ich vom Ärztlichen Dienst für unter Stunden täglich für mehr als 6 Monate, ABER NICHT DAUERHAFT, für erwerbsunfähig geschrieben.
Fehlt da nur die 3 ?

Ansonsten siehe die Antwort von Sheherazade

Zitat von: Tränenschleier am 22. Oktober 2025, 20:30:37Weil die Feststellung nicht dauerhaft ist, macht jetzt das Sozialamt eine Prüfung meiner Erwerbsunfähigkeit durch den Rententräger.
Dieses Attest steht in der Rangfolge ganz oben und kein anderes Amt kann etwas dagegen unternehmen bzw. hat sich an den Inhalt zu halten.

Zitat von: Tränenschleier am 22. Oktober 2025, 20:30:37und man kann aber nicht arbeiten, was man tun muss? Muss man sich vom Arzt Krankschreibung holen?
Genau das!

MfG FN
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Tränenschleier

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Oktober 2025, 14:49:30Fehlt da nur die 3 ?
Ja, unter 3 Stunden + nicht dauerhaft + über 6 Monate.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Oktober 2025, 14:49:30Ansonsten siehe die Antwort von Sheherazade
Ja OK
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Oktober 2025, 14:49:30Genau das!
Ja, gut.

Vielen Dank für Hilfe. Ich merke mir das.