Weiterbewilligungsantrag Nachweis von Mutter verlangt

Begonnen von Unwissender, 23. Oktober 2025, 09:53:16

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Unwissender

Hallo zusammen!

Ich bräuchte mal eure Einschätzung in folgendem Fall:

Ein Freund hat einen WBW gestellt und alles erforderliche eingereicht! Jetzt wird von JC bemängelt, dass auf seinem Kontoauszug (Jan - Juni - steht nur Überweisung und als Referenz: Einzahlung drauf) und er soll erklären, was es mit diesen Überweisungen auf sich hat.  Dazu muss am wissen, das er mit seiner VISA Debit Karte kein Geld abheben konnte (Karte vermutlich defekt?) Ersatzkarte ab Juli bekommen!
Darum hat er das Geld auf das Konto seiner Mutter eingezahlt und diese hat ihm dann das Geld bar ausgezahlt (nachdem sie bei der örtlich Bank abgeheben hatte)!

Das hat er so mitgeteilt! Jetzt will das JC von der Mutter einen Nachweis (Kontoauszüge etc.)! Da diese aber keine mehr hat (hebt sie ja nicht ein halbes Jahr auf, sie ist auch schon über 80!) Muss sie diese Auszüge überhaupt bringen?

Daraufhin habe ich ihm den Tipp gegeben, er soll sich die Einzahlungen auf ihr Konto und die darauffolgende Barauszahlung von ihr schriftlich bestätigen lassen!

Glaubt ihr dem JC wird das genügen? Oder was kann er außerdem machen?
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Verstehe ich das richtig, dass dein Freund getätigte Ausgaben (Überweisungen) erklären muss, weil er einen absolut sinnfreien Überweisungszweck gewählt hat?

Seine Mutter muss da gar nichts nachweisen mit ihren Kontoauszügen. Gibt es da was schriftliches zu oder ist das alles nur Gerede?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

@Unwissenender , deine Mutter bekommt keine Bürgergeldleistungen also musd Sie auch keine Kontoauszüge dem Jobcenter einreichen .
Ich würde dem Jc mitteilen Sie möchten die Rechtsgrundlage nennen wo deine Mutter die keine Leistungen erhält dies im Gesetz geregelt ist wo deine Mutter als dritte Person verpflichtet wäre kontoauszüge zu übermitteln

Und um Missverständnisse zukünftigt aus zu räumen würde ich auf der Überweisung Mietanteil den Monat und jahr aufschreiben  dann kann das jc garnichts machen

Rotti

Zitat von: Unwissender am 23. Oktober 2025, 09:53:16Ein Freund hat einen WBW gestellt und alles erforderliche eingereicht! Jetzt wird von JC bemängelt, dass auf seinem Kontoauszug (Jan - Juni - steht nur Überweisung und als Referenz: Einzahlung drauf) und er soll erklären, was es mit diesen Überweisungen auf sich hat.  Dazu muss am wissen, das er mit seiner VISA Debit Karte kein Geld abheben konnte (Karte vermutlich defekt?) Ersatzkarte ab Juli bekommen!
Darum hat er das Geld auf das Konto seiner Mutter eingezahlt und diese hat ihm dann das Geld bar ausgezahlt (nachdem sie bei der örtlich Bank abgeheben hatte)!
er kann mit seinen Geld überall hin Überweisen nur hätte er den Grund der Überweisung angeben müssen als Referenz.Jetzt wollen sie natürlich wissen für was das Geld wohin geflossen ist einen Schriftlichen Nachweis ist doch klar. Schreiben seiner Bank für die neu beantragte Visa Karte z.b.
würde ja auch ausreichen.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Sensoriker

Ernsthaft. Liest ihr beide auch mal den Thread durch bevor ihr was postet? Oder Hauptsache irgendwas posten egal ob richtig oder nicht.

Der Freund hat Geld überwiesen. Wofür geht das JC gar nichts an. Er kann mit seinem Geld machen was er will.
Und den Rat Mietanteil rein zu schreiben kann ihn erst Recht in Schwierigkeiten bringen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Rotti

Bei der Vorlage der Kontoauszüge sind Schwärzungen grundsätzlich zulässig. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur bei Ausgabenbuchungen, nicht bei Einnahmen. Geschwärzt werden dürfen nur bestimmte Passagen der Empfänger*in und Buchungstextes bei Ausgabenbuchungen. Dabei muss der zu Grunde liegende Geschäftsvorgang für die Prüfung durch das Jobcenter plausibel bleiben.
https://www.schleswig-flensburg.de/index.php?ModID=7&FID=3333.9849.1&object=tx%7C3333.9849.1

Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Unwissender

Zitat von: Sheherazade am 23. Oktober 2025, 10:29:06Verstehe ich das richtig, dass dein Freund getätigte Ausgaben (Überweisungen) erklären muss, weil er einen absolut sinnfreien Überweisungszweck gewählt hat?

Seine Mutter muss da gar nichts nachweisen mit ihren Kontoauszügen. Gibt es da was schriftliches zu oder ist das alles nur Gerede?


Er hat gar keine Zweck reingeschrieben (also wählt das Programm automatisch eine referenz. In diesem Fall "Einzahlung" (War es ja eigentlich auch eine Einzahlung aufs Konto der Mutter (Halt ohne angezeigter bzw. angegebenr Kontonummer auf dem Auszug) hab ich selber gesehen! Das stand nur Überweisung und drunter als "Referenz" Einzahlung!

Also du meinst das die Bestätigung seiner Mutter (wie ich ihm geraten habe) ausreicht?!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Grundsätzlich gehen das JC Zahlungsausgänge nichts an, die muss man auch nicht erklären.
Bei der vom JC geforderten Erklärung handelt es sich um eine Datenerhebung, diese muss grundsätzlich begründet werden.
Ich würde das JC schriftlich auffordern, zu erklären, für welche Aufgabe des SGB II das JC konkret diese Daten benötigt und warum ohne diese Daten eine Entscheidung über den Leistungsanspruch oder dessen Höhe nicht möglich ist.

Sollte sich die Sache zuspitzen, kann man hier einen Darlehensvertrag mit der Mutter über die Höhe der Zahlungen aufsetzen und die Überweisungen als Rückzahlung erklären.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Unwissender am 23. Oktober 2025, 12:13:25Also du meinst das die Bestätigung seiner Mutter (wie ich ihm geraten habe) ausreicht?!

Kannst du bitte vorher meine Frage beantworten?
Zitat von: Sheherazade am 23. Oktober 2025, 10:29:06Gibt es da was schriftliches zu oder ist das alles nur Gerede?

Ansonsten siehe Beitrag von @Ottokar.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Unwissender

Er hat mir das Schreiben des JC gezeigt, in dem eine Erklärung für die Überweisungsreferenz "Einzahlung" verlangt wird!
Und was er nun machen kann, schließlich hat seine Mutter die Auszüge als Nachweis nicht mehr! Deswegen habe ich vorgeschlagen, er soll sich von seiner Mutter bestätigen lassen, das er das Geld auf ihr Konto eingezahlt hat und sie es abgehoben und ihm gegeben hat!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Zitat von: Unwissender am 24. Oktober 2025, 08:33:30Er hat mir das Schreiben des JC gezeigt, in dem eine Erklärung für die Überweisungsreferenz "Einzahlung" verlangt wird!
Das ist eine rechtswidrige Datenerhebung.
Zitat von: Ottokar am 23. Oktober 2025, 12:17:11Ich würde das JC schriftlich auffordern, zu erklären, für welche Aufgabe des SGB II das JC konkret diese Daten benötigt und warum ohne diese Daten eine Entscheidung über den Leistungsanspruch oder dessen Höhe nicht möglich ist.

Zitat von: Unwissender am 24. Oktober 2025, 08:33:30Deswegen habe ich vorgeschlagen, er soll sich von seiner Mutter bestätigen lassen, das er das Geld auf ihr Konto eingezahlt hat und sie es abgehoben und ihm gegeben hat!
Zitat von: Ottokar am 23. Oktober 2025, 12:17:11Sollte sich die Sache zuspitzen, kann man hier einen Darlehensvertrag mit der Mutter über die Höhe der Zahlungen aufsetzen und die Überweisungen als Rückzahlung erklären.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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