Werden Spesen und Auslagen als Einkommen gerechnet?

Begonnen von ichunddu, 23. Oktober 2025, 23:49:13

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ichunddu

Hallo.
Ich habe nirgendwo klare Aussagen dazu gefunden daher die Fragen hier ins Forum, vielen Dank für sachdienliche Hinweise.

Werden Auslagen, die ich für meinen Arbeitgeber während des BüG-Bezuges getätigt habe und nun auszahlen lassen möchte im zu berücksichtigendes Gesamteinkommen eingerechnet?

Werden Spesen für Dienstreisen, die vor Start des BüG-Bezuges gemacht wurden also zum Beispiel die steuerfreien Reisekostenmehraufwände bei Dienstreisen im zu berücksichtigenden Gesamteinkommen eingerechnet, wenn ich sie jetzt also während dem Bezug von BüG auszahlen lasse?

Werden Spesen für Dienstreisen, die während Start des BüG-Bezuges gemacht wurden also zum Beispiel die steuerfreien Reisekostenmehraufwände bei Dienstreisen im zu berücksichtigenden Gesamteinkommen eingerechnet, wenn ich sie jetzt also während dem Bezug von BüG auszahlen lasse?

Wenn ich meiner GmbH (ich bin Gesellschafter) Geld vor Start des BüG-Bezuges geliehen habe; wird die Rückzahlung von meiner GmbH an mich im zu berücksichtigenden Gesamteinkommen eingerechnet?

xoxoxo

Geh mal davon aus das dein Konstrukt durchschaut wird.

Bedenke es ist zwar möglich Ein- und Ausgaben so zu gestalten das möglichst wenig Steuern anfallen.
Das ist aber auch das einzige was funktioniert.
Und auch das ist langfristig nicht der Bringer.





Ottokar

Zitat von: ichunddu am 23. Oktober 2025, 23:49:13Werden Auslagen, die ich für meinen Arbeitgeber während des BüG-Bezuges getätigt habe und nun auszahlen lassen möchte im zu berücksichtigendes Gesamteinkommen eingerechnet?

Werden Spesen für Dienstreisen, die vor Start des BüG-Bezuges gemacht wurden also zum Beispiel die steuerfreien Reisekostenmehraufwände bei Dienstreisen im zu berücksichtigenden Gesamteinkommen eingerechnet, wenn ich sie jetzt also während dem Bezug von BüG auszahlen lasse?

Werden Spesen für Dienstreisen, die während Start des BüG-Bezuges gemacht wurden also zum Beispiel die steuerfreien Reisekostenmehraufwände bei Dienstreisen im zu berücksichtigenden Gesamteinkommen eingerechnet, wenn ich sie jetzt also während dem Bezug von BüG auszahlen lasse?
Grundsätzlich gehören Spesenzahlungen zum zu berücksichtigenden Erwerbseinkommen, davon sind die tatsächlichen Ausgaben abzusetzen (BSG in B 4 AS 27/12 R vom 11.12.2012).
So funktioniert das im Bürgergeld mit 1-Personen-GmbHs aber ohnehin nicht.
Da sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in der Anlage EKS anzugeben.

Zitat von: ichunddu am 23. Oktober 2025, 23:49:13Wenn ich meiner GmbH (ich bin Gesellschafter) Geld vor Start des BüG-Bezuges geliehen habe; wird die Rückzahlung von meiner GmbH an mich im zu berücksichtigenden Gesamteinkommen eingerechnet?
Die Rückzahlung von geliehenem Geld ist kein Einkommen, vielmehr erhöht sich dein verwertbares Vermögen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

TE hat vergessen zu erwähnen, dass er/sie geschäftsführender GmbH-Alleingesellschafter mit Gehaltsverzicht ist, dafür aber 100% Bürgergeld bezieht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ichunddu

Herzliches Dankeschön für diese klare Antwort @Ottokar



ZitatSo funktioniert das im Bürgergeld mit 1-Personen-GmbHs aber ohnehin nicht.
Da sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in der Anlage EKS anzugeben.


Frage1:
Könntest du kurz erklären, was du mit dem letzten Satz "So funktioniert das im Bürgergeld mit 1-Personen-GmbHs aber ohnehin nicht. Da sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in der Anlage EKS anzugeben." meinst?
Die GmbH gibt natürlich die Kosten alle an in der EKS, aber trotzdem muss das von mir privat vorgestreckte Spesengeld ja an mich ausbezahlt werden (und erscheint daher in der EKS).
Ich verstehe daher nicht, auf welchen Punkt du hinaus willst.

Und Frage2:
Wenn ich mir jetzt den Teil des Gehaltes mir jetzt auszahlen lassen, auf welches ich VOR Start des Bürgergeldes verzichtet habe: Müsste das dann nicht auch analog meines Kredites an die GmbH kein Einkommen sondern verwertbares Vermögen sein, weil ich ja quasi der GmbH Geld "geliehen" habe mit dem Passus, dass ich das verzichtete Geld jederzeit nachfordern kann und es VOR dem Bürgergeld hätte zur Seite legen können als Altersvorsorge? (dass die Auszahlung von während des BG-Bezuges verzichtetem Gehaltsanteil als Einkommen gilt verstehe ich)

Vielen Dank!

Sheherazade

Bevor du dich hier weiter windest wie ein Aal: Lies dich mal über das Zuflussprinzip im Bürgergeldbezug schlau.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xoxoxo

Hatte ich mir schon gedacht der Verzicht sollte nur die Einnahmen kleinrechnen.
Du hast wenn ich das richtig verstehe der GmbH gar keinen Kredit gegeben.
Du hast auf eine Entnahme verzichtet um Bürgergeld beantragen zu können.
Rechtlich alles kein Problem.
Bedenke wenn sich herausstellt das du sehr wohl von deiner GmbH hättest leben können
darfst du selbstverständlich das Bürgergeld in entsprechender Höhe der gesetzlichen Vorgaben zurückzahlen.
Offensichtlich ist es auch jetzt möglich das dir deine GmbH ein Gehalt zahlt.
Das solltest du tun und nicht versuchen mit aller Gewalt im Bürgergeld zu bleiben.
Auch wenn das ein schönes Zubrot ist, als solches ist es nicht angedacht.

Rotti

Zitat von: Sheherazade am 24. Oktober 2025, 14:03:30Bevor du dich hier weiter windest wie ein Aal: Lies dich mal über das Zuflussprinzip im Bürgergeldbezug schlau.

bei dem ausgeklügelten System wird sich auch kein Schlupfloch finden, die sind nur in der freien Wirtschaft
zu gestalten.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Ottokar

Solche Tricksereien funktionieren im Bürgergeld nicht, für die Einkommensermittlung existiert dort das Konstrukt der 1-Personen-GmbH nicht, da zählt nur, was in der EKS unter dem Strich steht, also Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben, das ist der Gewinn und der wird nach § 11b SGB II als Einkommen angerechnet. Was du wie steuerrechtlich für das Finanzamt buchst, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Woher du also das Geld für die Spesen genommen hast, spielt für das JC überhaupt keine Rolle, da die Spesen in der EKS als Betriebsausgaben stehen, soweit sie als Spesen zulässig sind.

In der Vergangenheit nicht gezahlte Gehälter in ein Darlehen umzudeuten, ist schon reichlich abenteuerlich, das würde sich weder das Finanzamt noch das JC bieten lassen. Wobei im Bürgergeld ohnehin nicht relevant ist, was vor dem Erstantrag war.
Es spielt also für das JC keine Rolle, ob du dir vor dem Bürgergeld Gehalt ausgezahlt hast oder nicht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


ichunddu

Zitat von: Sheherazade am 24. Oktober 2025, 14:03:30Bevor du dich hier weiter windest wie ein Aal...
ich finde es sehr schade solche negativen Unterstellungen zu lesen, ich möchte meine Rechte verstehen. Lass uns also bitte über Fakten reden.



Zitat von: xoxoxo am 24. Oktober 2025, 14:41:31Du hast wenn ich das richtig verstehe der GmbH gar keinen Kredit gegeben.
Du hast auf eine Entnahme verzichtet um Bürgergeld beantragen zu können.

Falsch. Ich habe aktiv Geld in die GmbH gepumpt und nicht "auf die Entnahme verzichtet".



xoxoxo

Zitat ichunddu:
1)Ich betreibe als einziger Gesellschafter eine GmbH, bin seit Anfang 2022 im Bürgergeld mit 100% Auszahlung, habe bei der GmbH als GF seit Mitte 22 einen 100% Gehaltsverzicht weil schlichtweg nix überbleibt.
2)Falsch. Ich habe aktiv Geld in die GmbH gepumpt und nicht "auf die Entnahme verzichtet".
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Was jetzt ?

Wenn du aktiv Geld in deine GmbH gepumpt hast wirst du das ja belegen können
Fakt ist aber deine Aussagen sind nicht eindeutig genug um sich ein objektives Bild herzuleiten

Das Schöne ist vorher wäre eine Entnahme neutral gewesen, jetzt im Bürgergeld ist es Einkommen.
Was logischerweise zu einer Minderung das Anspruchs führt.

Und nur so als Randnotiz Kredite müssen verzinst werden.
Das Finanzamt gibt da Mindestsätze vor.

ichunddu dir will hier niemand etwas unterstellen
Es ist dein Konstrukt das keine anderen Schlüsse zulässt
und du glaubst doch nicht im Ernst das Niemand hier mit solchen Manövern Erfahrung hätte.

Merke wenn du Selbständig bist ist möglichst kein Bürgergeld immer die beste Lösung.
Manchmal ist es sogar besser auf einen Anspruch zu verzichten wenn das anders zu lösen ist.