Totoalsanktion unsicher

Begonnen von 2_Gerhaard, 25. Oktober 2025, 22:24:15

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2_Gerhaard

Die Zeitung Südkurier schreibt vor 4 Tagen, dass die Totalsanktion nicht sicher ist. Diese Zeitung schreibt sehr gute Artikel und Anleitungen über das Bürgergeld.
Hier Zitat:
Wer einen ersten Termin nicht wahrnimmt, erhält eine zweite Einladung.

Bleibt auch dieser Termin ungenutzt, droht eine Leistungskürzung um 30 Prozent.

Wird ein dritter Termin versäumt, kann das Bürgergeld vorübergehend vollständig gestrichen werden – auch die Unterstützung für Unterkunft und Heizung kann entfallen.

Ob die letzte Forderung wirklich umzusetzen ist, bleibt vorerst offen: Denn bislang ist diese radikale Form der Sanktionierung gesetzlich ausgeschlossen und gilt als verfassungswidrig. Formuliert wird das durch ein Urteil am Bundesverfassungsgericht von 2019. Das lautete: Eine komplette Auslassung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Menschen in Deutschland ist nicht rechtens.
https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-wann-wird-es-abgeschafft-23-10-25;art1373668,12383263

Die Forderung zu Zwangsbehandlung und dass Vermieter zu Auskunft verpflichtet werden, würde ich das Forum, vor allem Ottokar, fragen, ob diese beiden Punkte vor Sozialgerichten bei Klagen entschärft werden könnten oder einzelne Klagen gewonnen werden könnten?

selbiger

Zitat von: 2_Gerhaard am 25. Oktober 2025, 22:24:15vor Sozialgerichten bei Klagen entschärft werden könnten oder einzelne Klagen gewonnen werden könnten?

wenn da richter sitzen die unabhängig sind,nicht systemkonform sind..und bei klarrem verstand sind..nicht urteilen wie der wind grade so steht..dann dürften dahingehend auch korekte urteile zu erwarten sein..aktuell dürfen nur max.30% gekürzt werden..komme was wolle..alles andere ist verfassungswiedrig..das sollten juristen eigentlich auch wissen..sonst nehme ich solche richter definitiv nicht für voll..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ottokar

Zitat von: 2_Gerhaard am 25. Oktober 2025, 22:24:15Ob die letzte Forderung wirklich umzusetzen ist, bleibt vorerst offen: Denn bislang ist diese radikale Form der Sanktionierung gesetzlich ausgeschlossen und gilt als verfassungswidrig.
Der Südkurier hat nicht verstanden, das es sich hier nicht um eine Sanktion handelt, weshalb das auch nicht in § 31 SGB II geregelt wird, sondern um den Leistungsentzug wegen fehlender Erreichbarkeit nach § 7b SGB II, der diesbezüglich um einen Absatz erweitert wird.
Die Zulässigkeit eines solchen Leistungsentzuges hat das BSG in Bezug auf unerlaubte Ortsabwesenheit wiederholt bestätigt, die auch in § 7b SGB II geregelt ist. Grundsätzlich geregelt ist dieser Leistungsentzug in § 61 SGB I i.V.m. § 66 SGB I.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


2_Gerhaard

Die Zeitung hat sich hier allgemein ausgedruckt und nicht genau, aber bezogen auf die Totalsanktion und 100 Prozent Entzug der Leistungen geschrieben.

Rotti

Zitat von: Ottokar am 26. Oktober 2025, 14:11:39unerlaubte Ortsabwesenheit wiederholt bestätigt,

wie bei Soldaten die dürfen ja auch nicht in der Bereitschaft so einfach weg manche nehmen das wörtlich, andere verreisen einfach. Bei uns war einer auf der Stube der kam öfter vom Heimaturlaub nicht mehr in die Kaserne zurück.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."