Jobcenter: WBA wird seit 7 Wochen nicht bearbeitet

Begonnen von Nutria, 26. Oktober 2025, 11:41:02

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Nutria

Hallo an das Forum.

Ich bin Mitte 50 und anerkannt Schwerbehindert mit GdB von 50 und Merkmal G, seit 2019 bin ich im ALG II, vorher volle Dauer Krankengeld, Reha, ALG 1.

Es gab bis Sommer 2025 nie Probleme, es wurden pro Jahr 2-3 telefonische Interviews geführt, beim letzten im Sommer wurde ich gefragt ob ich nicht Rente/Sozialhilfe beantragen will, man kann beim JC für mich nichts mehr machen, das würde ich auch Schriftlich bekommen? Ich habe abgelehnt weil ich ja im Büro sitze und auch dort vollumfänglich arbeiten kann.Ich bin sehr hoch Qualifiziert und habe auch aktuell viele VG, darunter auch schon zweite Termine und Angebote Probearbeiten. Leider kann ich diese Termine nicht mehr bedienen da ich für die sehr hohen Fahrtkosten nicht in Vorleistung gehen kann, die letzten Anträge sind nach 3 Wochen noch nicht erstattet.

Die alten medizinischen Gutachten der BA haben immer mehr wie 3h täglich bescheinigt, leider wurde seit Jahren keines mehr gemacht, ich habe das auch immer abgelehnt in jüngster Vergangenheit bei jedem Förderantrag solche umfangreichen Gutachten zu machen, die ja auch dauern bis alle Ärzte ihren Senf abgegeben haben.

Mein Hausarzt ist auch Arbeitsmediziner.

Anfang September habe ich einen WBA, diesmal erstmalig Online gestellt, alle Unterlagen hochgeladen und auch zweifach per Zertifikat bestätigt bekommen. Ende September war der Status noch immer wie am Anfang. Gegen Ende September kam ein teilweise vorausgefüllter WBA und ein Anschreiben mit Erinnerung das meine Bewilligung zum 31.10.25 endet. Also habe ich Online eine Nachricht geschrieben und um Auskunft gebeten ob es Hindernisse gibt?

Keine Antwort bis heute, es gab eine Reihe von Tagen wo der Online Auftritt gar nicht ging oder Seiten nicht angezeigt wurden? Was aber immer ging waren 08/15 Vermittlungsvorschläge, die meisten habe ich als nicht Leidensgerecht abgelehnt. Ich weis aber durch meinen vorherigen PAP das dies ein Automatismus ist und keine VV die auf den Laib geschneidert werden.

Am 01.10.25 kam nochmals ein Schreiben mit Erinnerung das mein WBA ausläuft, also habe ich am 02. und am 03.10.25 je einmal einen WBA mit allen Kopien der geforderten Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein und persönlich gegen Quittung abgegeben.

Nichts passiert, nichts wird beantwortet, ich habe den Monat auch eine Fachaufsichtsbeschwerde geschrieben gegen die Leistungsabteilung, denn deren BA Online ist Dysfunktional, den BA Account habe ich am 30.09.25 entnervt gelöscht. Die Löschung war auch Thema in meiner Fachaufsichtsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde kommt auch noch.

Der neue PAP ist auch Teamleiter und will immer nur telefonisch Gespräche führen was ich abgelehnt habe, entweder Mail oder Post!

Am 31.10.2025 kann ich frühestens einen EA auf dem Sozialgericht stellen wenn ich das richtig verstanden habe? Der Antrag ist bereits geschrieben.

Allerdings würde ich diesmal auch gerne Strafanzeige gegen diejenigen in der Leistungsabteilung stellen, die trotz mehrfacher schriftlicher Nachfragen nichts beantworten, bis zum heutigen Tag.

Medizinisch bin ich auf regelmäßige Medikamente angewiesen, wenn jetzt nur kurz die KV wegfällt und ich keine Medikamnte mehr bekomme hat das extreme, mitunter lebensbedrohende Folgen. Das habe ich auch so gegenüber dem JC kommuniziert, alles immer Schriftlich per Mail und Post?

Danke für das Lesen und eure Einschätzung.

LG Nutria
 

Bimimaus5421

@ Nurita,hast du mal die jc Hotline angerufen und gefragt ob der Antrag bearbeitet worden ist ?
Dann würde ich bei Bundesagentur für Arbeit anrufen und sich beschweren denn das Existenzminimum muss im Vorraus bewilligt werden und dein Fall schildern und Druck machen
Das wäre dann unterlassende Hilfeleistung
Die Kv bleibt auch einen Monat bestehen wenn keine Beiträge bezahlt werden ,man kann weiterhin zum Arzt und die Medikamente solltest dann weiter bekommen nur eine aufwendige Zahnsanierung kann man dann nicht machen
Natürlich haben die drei Wochen Zeit zur Bearbeitung .
Strafanzeige kannste letztendlich machen wenn das Geld nicht rechtzeitig auf dem Konto anfang nächsten Monat ist und Er kannste leider erst machen wenn das Geld nicht auf dem Konto ist .
Sonst wird der Er abgelehnt

Konstantin

Die verzögerte Bearbeitung eines Weiterbewilligungsantrags (WBA) durch das Jobcenter ist keine unterlassene Hilfeleistung im strafrechtlichen Sinne, aber eine Amtspflichtverletzung.

Erinnerung schreiben: Setze dem Jobcenter eine kurze, schriftliche Frist von etwa einer Woche für die Bearbeitung und fordere einen Vorschuss.

Untätigkeitsklage vorbereiten: Wenn die Frist verstreicht, eine Untätigkeitsklage vorbereiten. Dabei kann ein Anwalt für Sozialrecht oder eine Beratungsstelle wie der Sozialverband VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) helfen.

Protokoll führen: Dokumentiere alle Versuche, mit dem Jobcenter in Kontakt zu treten. Dies kann im Falle einer Klage hilfreich sein.

Nutria

#3
Telefonisch gibt es keinerlei Möglichkeiten, hier gibt es nur Mail und Fax neben Online Account. Ich habe alles per Mail und per Post gemacht und die erste Anfrage nach dem Stand der Bearbeitung noch im Online-Portal der BA/JC.

@Konstantin

Es wurden 2x eine Erinnerung und detailiert Schilderungen per Mail, auch direkt an die BA in Nürnberg und meinen neuen PAP gesendet, alles bisher unbeantwortet. Alle Termine die ich als Frist gesetzt habe, wurden bisher ignoriert.

Ich besteh auch auf schriftlichen Verkehr eben weil ich alles Sammle.

Ich bin auch Mitglied im VDK, noch, habe ich bereits gekündigt zum Jahresende denn da kam bisher auch keine Hilfe ausser der Hinweis ich solle mir das Emotional nicht so sehr zu Herzen nehmen. Deren Funktionäre wollen auch nur an den Fressnapf der Beitragszahler!

Untätigkeitsklage vorbereiten scheidet aus denn die haben bis zu 6 Monate Zeit Anträge zu prüfen, es bleibt, so mein Wissensstand nur der Gang am 31.10.2025 zum Sozialgericht einen EA zu stellen.

Vorschuss, kann ich heute noch Schreiben und per Mail raushauen, noch geht Mail aber per Post dauert das 3-4 Tage im Schnitt und mir geht das Geld aus, fast 7 Euro für Einschreiben mit Rückschein kostet der Spaß.

Rechtssicher wäre ohnehin nur die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher, kostet nur deutlich mehr.

Strafanzeige gegen die Beteiligten MA in der Leistungsabteilung geht also nicht, ich habe das mehrfach gelesen das einige den Weg gegangen sind?

In meinem Fall sind die gesundheitlichen Folgen ohne KV/Medikamente dazustehen wirklich potetiell sehr gefährlich?


Sheherazade

Zitat von: Nutria am 26. Oktober 2025, 13:36:42so mein Wissensstand nur der Gang am 31.10.2025 zum Sozialgericht einen EA zu stellen.

Vorschuss, kann ich heute noch Schreiben und per Mail raushauen

Beides geht meines Wissens nach erst ab dem 01.11.2025, weil das Jobcenter noch bis Mitternacht des 31.10.2025 die Leistungen überweisen kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nutria

Zitat von: Sheherazade am 26. Oktober 2025, 14:14:05
Zitat von: Nutria am 26. Oktober 2025, 13:36:42so mein Wissensstand nur der Gang am 31.10.2025 zum Sozialgericht einen EA zu stellen.

Vorschuss, kann ich heute noch Schreiben und per Mail raushauen

Beides geht meines Wissens nach erst ab dem 01.11.2025, weil das Jobcenter noch bis Mitternacht des 31.10.2025 die Leistungen überweisen kann.


Danke, also Montag den 03.11.2025 den EA beim Sozialgericht abgeben.

Was mache ich mit den Vorstellungsgesprächen diese Woche? Da habe ich am 23.10.2025 noch zwei Seiten an die BA in Nürnberg und allen Beteiligten vom hiesigen JC geschrieben, wie die sich das vorstellen in Zukunft? Frist habe ich denen zum 31.10.2025 gesetzt.

Mein PAP, der auch Teamleiter ist hat auch zusätzlich eine Mail bekommen was ich denn nun machen soll mit meinem Termin, der ja das zweite Gespräch mit der Fachabteilung des AG wäre, obendrein winkt direkt diese Woche dann ein AV wenn wir uns Einig werden und Arbeitsbeginn wäre dann Montag der 03.11.2025.

Nur ohne Geld vom JC kann ich nicht Anfangen zu Arbeiten, zudem ist es die erste Zeit über ZAF, so dass eh erst am 15. bis 20. des Folgemnonats das erste Gehalt eintrudelt. In der Vergangenheit hatte es das schon gegeben, ich hatte einen unterschriebenen AV, sollte direkt am nächsten Tag anfangen und hatte kein Geld. Der damalige PAP verwies Lapidar auf den Antrag auf das Vermittlungsbudget, aber wie ich Miete etc., zahlen soll ohne Reserven das wissen die Vögel auf dem JC aber Hilfe, gibt es keine.

So geht das seit Jahren, auch Anträge auf Förderungen für Weiterbildung, nie ist Geld da heist es, Syrien und Ukraine, junge H4 Bezieher da geht das Geld hin so mein letzter PAP der da sehr offen war mir gegenüber.  Deren Budget ist im ersten Halbjahr bereits aufgezehrt.



Ottokar

Zitat von: Nutria am 26. Oktober 2025, 11:41:02Ich habe abgelehnt weil ich ja im Büro sitze und auch dort vollumfänglich arbeiten kann.
Das hört sich aber nicht so an:
Zitat von: Nutria am 26. Oktober 2025, 11:41:02seit 2019 bin ich im ALG II, vorher volle Dauer Krankengeld, Reha, ALG 1.
Danach bist du seit 2019 aus - offenbar den selben anhaltenden - gesundheitlichen Gründen arbeitslos.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Nutria

Die Gründe sind so wie ich es sage, im Büro kein Problem.

Nur war ich vorher den ganzen Tag im Blaumann, Helm unterwegs, hatte jährlich alle G Untersuchungen die es so gibt, schwere körperliche Arbeit auch, dann wieder Office, Labor und sofort wieder raus Anlage fahren.

Jetzt kann ich diese spezielle Tätigkeit, die sehr gefragt ist nicht mehr ausüben und muss mir was reines im Büro suchen, dass, mein Alter und die Schwerbehinderung 50 + G machen mich natürlich äusserst Attraktiv für neue Arbeitgeber.

Von der Ausbildung kann ich auch "nur" im Büro sitzen, gefragt ist aber zu 95% die Kombi Erst- und Zweitberuf.

Daher sind solche Angebote wie ich sie jetzt habe, ja so Wertvoll für mich und der Job ist rein im Büro.

hko

Hallo Nutria,

schon mal mit Fax probiert statt Einschreiben. Wichtig: qualifizierter Sendebeleg!

Gruß hko

Nutria

Zitat von: hko am 26. Oktober 2025, 14:47:02Hallo Nutria,

schon mal mit Fax probiert statt Einschreiben. Wichtig: qualifizierter Sendebeleg!

Gruß hko

Leider habe ich kein Faxgerät aber Mail + Post sollte ja ausreichend sein? Ich sammle ja die Empfangsbestätigungen die auf die Mails direkt kommen.


Ottokar

Verstehe ich das richtig:
Der med Grund ist im Büro - zumindest nach deiner Meinung, der äD scheint das anders zu sehen - kein Problem, aber trotzdem bist du arbeitslos, weil du keinen Bürojob findest?
Woher weist du dann, dass der med Grund im Büro kein Problem darstellt?
Und warum suchst du offenbar Vollzeit, wenn der äD bereits teilweise Erwerbsminderung festgestellt hat?
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Nutria

#11
Zitat von: Ottokar am 26. Oktober 2025, 15:07:45Verstehe ich das richtig:
Der med Grund ist im Büro - zumindest nach deiner Meinung, der äD scheint das anders zu sehen - kein Problem, aber trotzdem bist du arbeitslos, weil du keinen Bürojob findest?
Woher weist du dann, dass der med Grund im Büro kein Problem darstellt?

Nach der Meinung meines Hausarztes, der auch praktizierender Arbeitsmediziner ist ja, nach dem letzten Gutachten des MD der BA dito. Und ich habe noch ein sehr positives Gutachen vom MD der Krankenkassen, der letzte AG wollte mich loswerden und hat das angestossen.

Das Jobcenter hat nur nie, oder besser gesagt bis vor kurzem erst überhaupt realisiert, das mein Berufsbild jetzt rein Kaufmännisch ist, ich nicht wie früher in Industrieanlagen arbeiten kann wo ich Säcke schleppen oder in Anlagen herumturnen muss. Das war ein Knochenjob. VV von denen waren bis vor kurzem ua. rein solche Vakanzen.   

@Ottokar

Das letzte Gutachten von der BA/JC war Vollzeit - Büro - überwiegend sitzend! Habe es eben nachgelesen. Die Gründe liegen m.M.n. gänzlich woanders, neuer PAP, Teamleiter und dem "Kunden" seinen Platz zeigen?

Fettnäpfchen

Nutria

Zitat von: Nutria am 26. Oktober 2025, 11:41:02Leider kann ich diese Termine nicht mehr bedienen da ich für die sehr hohen Fahrtkosten nicht in Vorleistung gehen kann, die letzten Anträge sind nach 3 Wochen noch nicht erstattet.
siehe in dem veralteten Thread da habe ich was dazu geschrieben.

Zitat von: Nutria am 26. Oktober 2025, 11:41:02Gegen Ende September kam ein teilweise vorausgefüllter WBA und ein Anschreiben mit Erinnerung das meine Bewilligung zum 31.10.25 endet. Also habe ich Online eine Nachricht geschrieben und um Auskunft gebeten ob es Hindernisse gibt?
Eine Nachricht oder den WBA auch.
Das mit den Hindernissen verstehe ich jetzt nicht wirklich.

Zitat von: Nutria am 26. Oktober 2025, 11:41:02Ich weis aber durch meinen vorherigen PAP das dies ein Automatismus ist und keine VV die auf den Laib geschneidert werden.
was ja grundlegend falsch ist und dem Arbeitsauftrag eines SB widerspricht.

Zitat von: Nutria am 26. Oktober 2025, 11:41:02Der neue PAP ist auch Teamleiter und will immer nur telefonisch Gespräche führen was ich abgelehnt habe, entweder Mail oder Post!
:sehrgut:

Zitat von: Nutria am 26. Oktober 2025, 13:36:42Ich bin auch Mitglied im VDK, noch, habe ich bereits gekündigt zum Jahresende denn da kam bisher auch keine Hilfe ausser der Hinweis ich solle mir das Emotional nicht so sehr zu Herzen nehmen. Deren Funktionäre wollen auch nur an den Fressnapf der Beitragszahler!
Bei mir waren sie so ehrlich und haben, auf Nachfrage. gleich zugegeben das sie mit dem SGB 2 nicht so fit sind.

Zitat von: Nutria am 26. Oktober 2025, 13:36:42Untätigkeitsklage vorbereiten scheidet aus denn die haben bis zu 6 Monate Zeit Anträge zu prüfen, es bleibt, so mein Wissensstand nur der Gang am 31.10.2025 zum Sozialgericht einen EA zu stellen.
Bei normalen Anträgen stimmt das, aber nicht bei Leistungen die existenziell sind. Also Erstanträge, WBA und BK/NK Zahlungen.

Zitat von: Nutria am 26. Oktober 2025, 13:36:42Rechtssicher wäre ohnehin nur die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher, kostet nur deutlich mehr.
Persönlich mit Abgabebestätigung
Einwurf in den Briefkasten mit Zeuge und/oder Bestätigung im Schreiben und außerhalb des Kuvert
Oder mit Handyaufnahme in dem es offensichtlich erkennbar ist

Zitat von: Nutria am 26. Oktober 2025, 14:28:09So geht das seit Jahren, auch Anträge auf Förderungen für Weiterbildung, nie ist Geld da heist es, Syrien und Ukraine, junge H4 Bezieher da geht das Geld hin so mein letzter PAP der da sehr offen war mir gegenüber.  Deren Budget ist im ersten Halbjahr bereits aufgezehrt
Eine unverschämte Aussage denn wenn dann ist das JC schuld und im Endeffekt sind Ratgeber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget Kann Leistungen auf die kein rechtlicher Anspruch besteht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Nutria

Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 13:55:46Eine Nachricht oder den WBA auch.

Beides, der WBA liegt 3x vor, einmal 03.09.2025 Digital und 2x Schriftlich per Post und persönlicher Abgabe am 02.10. und 03.10.2025.

Und was den Termin vs. Fahrtkosten angeht, dass habe ich bereits mehrfach, zuletzt dem PAP am Freitag per Mail mitgeteilt! Jetzt warte ich bis Morgen und sage dann ab mit dem Hinweis das ich das nicht Vorleisten kann, es ist das zweite Gespräch beim Arbeitgeber, die vom JC wissen das ganz genau.

Und weil es anscheinend Nötig ist, nochmal, laut medizinischen Gutachten, auch vom ärztlichen Dienst der BA, bin ich mehr als 6h/Tag Arbeitsfähig, sogar Schicht wurde angekreuzt, überwiegend aber im Sitzen und nur leichte Tätigkeiten.

Aber, die vom JC und der BA wissen ganz genau was los ist, ich habe da nie ein Geheimnis gemacht und denen alles Aktuelle, alles Neue von den Ärzten immer zugesendet. Daher kam auch nie ein neues Gutachten, ausser, ich habe eine Förderung/Weiterbildung beantragt, dann wollten die immer das volle Programm.

Brauner Umschlag und alle sollen sich äussern, das habe ich dann immer abgelehnt und begründet mit der Dauer dieses Verfahrens, mein Hausarzt allein braucht Monate und 3 Erinnerungen bis er was ausfüllt. Aber Grundsätzlich habe ich immer signalisiert, zuletzt letzte Woche, das ich bereit bin mich jederzeit, egal von wem, Begutachtet zu werden, wenn es um die Arbeitsfähigkeit geht.

Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 13:55:46Eine unverschämte Aussage denn wenn dann ist das JC schuld und im Endeffekt sind Ratgeber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget Kann Leistungen auf die kein rechtlicher Anspruch besteht.

Ja Absolut und immer nur am Telefon!


Sheherazade

Zitat von: Nutria am Heute um 14:04:56Jetzt warte ich bis Morgen und sage dann ab mit dem Hinweis das ich das nicht Vorleisten kann, es ist das zweite Gespräch beim Arbeitgeber, die vom JC wissen das ganz genau.

Kannst du wirklich nicht oder willst du diese 22€ aus Prinzip nicht in Vorleistung erbringen? Wenn letzteres, schadest du dir mit einer Trotzabsage beim AG nur selbst, weil du dann weiter auf unbestimmte Zeit im Hamsterrad Bürgergeldbezug bleibst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"