Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I

Begonnen von falke278, 10. Juni 2025, 17:16:40

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Rotti

ja mehrere Nebeneinkünfte oder andere Steuerpflichtige Einkünfte ist klar aber ALG I alleine wird sicher keinen Finanzbeamten verpflichten dich anzuschreiben wenn klar ist du bekommst Geld zurück nur mal so am Rande. Eine Aufforderung vom JC wäre da eine Pflicht für mich.
ich hab die letzten Jahre wo ich als Arbeitnehmer gearbeitet habe Alg I bezogen habe noch nie eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen und nach 2 Jahren einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragt und auch ALG I rückwirkend angegeben solang der Staat einem was Schuldet, wird er sicher sich nicht melden.
Keine Einkommenssteuererklärung zu machen wäre ja dumm als Arbeitnehmer der alleine ALG I bezogen hat denn es kommt meistens Geld zurück
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Papagena

Hallo in die Runde,

Sheherazade hat Recht, man wird aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben, wenn mann ALG 1 bezogen hat.

Und Sheherazade hat wieder Recht, ich darf die 30 EUR behalten.   :zwinker:


Herzlichen Dank und Grüßle
Papagena
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Bundspecht

Zitat von: Papagena am 18. September 2025, 15:45:24Sheherazade hat Recht, man wird aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben, wenn mann ALG 1 bezogen hat.


Sorry, aber eine Frage.... war das schon immer so ? Weil ich habe noch nie (werden mit Job oder ALG I ) eine Aufforderung bekommen , eine Steuererklärung abzugeben....

Darum interessiert mich das jetzt mal.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 18. September 2025, 17:52:44Sorry, aber eine Frage.... war das schon immer so ?

Eigentlich schon, es wird nur in den letzten Jahren dank Digitalisierung verstärkt durchgezogen. Ausser, man hatte vorher noch nie (oder wenigstens viele Jahre nicht) eine Steuererklärung abgegeben, dann ist man nicht "im System" bzw. bei der Finanzbehörde nicht auf dem Radar.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Papagena

Guten Morgen Allerseits, :coffee:


das Thema bei mir ist leider noch nicht zu Ende:

Nachdem ich den Zufluß der Steuerrückerstattung brav gemeldet habe, bekam ich zweimal Post vom Jobcenter:

1. "Trifft dieser Sachverhalt zu?" & 2. "Überweisen Sie noch nichts, warten sie ab"

Nachdem ich alles beantwortet hatte, kam nichts mehr, also rief ich bei der Hotline an und fragte nach, wie denn nun der Stand der Dinge sei?

Die Hotline bat mich, Geduld zu haben und Ende Oktober nochmals anzurufen, es sei alles noch in Bearbeitung.

Also, habe ich Ende Oktober nochmals angerufen, mehrmals & stundenlang, kam aber nicht durch, wegen zu hohem Aufkommen von Anrufen, ich solle in den nächsten Tagen, sprich Anfang November nochmals anrufen laut Tonansage.

Jetzt bin ich gestern 03.11.2025 endlich bei der Hotline durchgekommen und habe der Dame erklärt, daß ich immer noch warte, wohin ich das Geld zurücküberweisen soll und den Verwendungssungszweck, da bei mir im Viertel die Postzustellung, als auch die Paketzustellung nicht mehr richtig funktionieren. Dies habe ich der Dame erläutert, da ein Brief zu einer Einladung zum persönlichen Gespräch nicht bei mir eingetroffen ist und ich es nur über das Onlinetool feststellen konnte. (Zum Glück habe ich dies rechtzeitig im Tool erblickt und konnte den kurzfristigen Termin pünktlich wahrnehmen)

Die Dame war sehr nett und meinte, ein Brief an mich sei bereits raus vom 30.10.2025 und darin würde stehen, daß ich nicht überweisen müßte, sondern daß ab Januar 2026 der Betrag in Raten über 6 Monate hinweg abgezogen würde.

Jetzt zu meiner Frage, da der Brief noch nicht eingegangen ist:

Ist das Usus, oder eine Ausnahme daß der Gesamtbetrag der Steuerrückerstattung in monatlichen Raten abgezogen wird mit einer Zeitverzögerung von mehreren Monaten?

Ich kannte es bisher nur so, entweder wurde der gesamte Betrag auf einmal abgezogen bei der monatlichen Auszahlung, oder man wurde aufgefordert den gesamten Betrag an ein spezielles Konto selbstständig zu überweisen mit einem separaten Verwendungszweck?

(PS: Ich muß anmerken, daß es ein Unding ist, daß man nicht mehr mit den Sachbearbeitern kommunizieren darf, weder telefonisch, noch via Mail und das Onlinetool ist wirklich eine Katastrophe!)


Vielen Dank im Voraus! :danke:

Grüßle Papagena
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Sheherazade

Zitat von: Papagena am 04. November 2025, 07:43:43Ist das Usus, oder eine Ausnahme daß der Gesamtbetrag der Steuerrückerstattung in monatlichen Raten abgezogen wird mit einer Zeitverzögerung von mehreren Monaten?

Ich nehme an, dass die Steuerrückerstattung gleich oder höher als deine monatlichen Leistungen ist - dann wird in monatlichen Raten vom Jobcenter einbehalten. Zu der Zeitverzögerung kann ich nichts sagen, wann ist die Rückerstattung denn bei dir eingegangen und wie lange geht noch dein aktueller Bewilligungszeitraum?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Papagena

Hallo liebe Sheherazade, :bye:

die Rückerstattung ist Mitte September auf meinem Konto eingegangen und ja, es sind mehrere Hundert Euro, etwas geringer, als der übliche Regelsatz. Mein Bewilligungszeitraum endet im April 2026.

Was passiert, wenn ich vorher in Arbeit komme und raus bin aus H4, muß ich die Raten dann weiter tilgen, oder muß ich dann alles auf einmal zurück erstatten?

Bis jetzt ist der Brief noch nicht bei mir eingetroffen und ich habe Angst, daß der Postbote wieder schlampert. Vereinzelte Briefe und 2 Pakete sind nicht bei mir eingetroffen, dies hat auch die Dame von der Lottostation/DHL-Annahme bestätigt, daß viele Anwohner in meinem Viertel sich beschwert haben bei Ihr, wo die Post bleibe und daß wir anscheinend einen neuen Postboten und DHL-Fahrer haben.

Gerade jetzt, wo alles verschärft wird vom Jobcenter, wehe man versäumt etwas, oder reagiert nicht, dann soll es knallharte Sanktionen geben, deshalb bin ich dazu übergegangen bei der Hotline anzurufen und habe auch meinem Sachbearbeiter Bescheid gegeben, daß es nicht mehr sicher ist, ob ich die Briefe auch wirklich erhalte.

(Da das Onlinetool so disaströs ist und ich Old-School bin, möchte ich keineswegs umstellen auf nur noch digital, ohne Postversand.)

Bin gerade ziemlich verzweifelt und danke Dir für Deine Hilfe! :danke:

Grüßle
Papagena

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August Wilhelm von Schlegel

Sheherazade

Zitat von: Papagena am 04. November 2025, 09:48:33Was passiert, wenn ich vorher in Arbeit komme und raus bin aus H4, muß ich die Raten dann weiter tilgen, oder muß ich dann alles auf einmal zurück erstatten?

In der Regel kann man dann auch eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen.

Zitat von: Papagena am 04. November 2025, 09:48:33Bis jetzt ist der Brief noch nicht bei mir eingetroffen und ich habe Angst, ....

Unnötig. Lass dich nicht verrückt machen. Wenn dieser Brief in einer Woche noch nicht da ist, reicht es, wenn du noch mal beim Jobcenter anrufst und eine Abschrift verlangst, weil mal wieder was nicht zugestellt wurde.

Selbst, wenn der Brief verloren geht: Das Jobcenter zieht dir die Raten ab Januar von den monatlichen Leistungen ab, dafür musst du gar nichts tun.


"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Papagena

Mein Dank gilt Dir!   :yes:

Dann bin ich erleichtert, habe das Geld nicht angerührt und die ganze Zeit gewartet, daß endlich Post kommt.

Es war genauso, wie Du gesagt hattest, 30 EUR darf ich davon behalten.

Ich starte jetzt mit einer Maßnahme und hoffe, daß ich dann schnell wieder in Arbeit komme und wenn es die Möglichkeit geben sollte, das in Raten abzubezahlen, dann werde ich die Raten einfach etwas erhöhen, damit das schneller getilgt ist. Habe keinerlei Schulden und möchte gerne auch in Zukunft schuldenfrei bleiben.

Herzlichen Dank & Grüßle
Papagena


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August Wilhelm von Schlegel

Quinky

Was passiert, wenn ich vorher in Arbeit komme und raus bin aus H4, muß ich die Raten dann weiter tilgen, oder muß ich dann alles auf einmal zurück erstatten?

weder noch!
WENN Du in Arbeit kommst und kein Bürgergeld/neue Grundsicherung/HartzIV mehr benötigst, erlischt diese Forderung ab dem Monat, in dem Du vom Jobcenter nichts mehr bekommst. Du mu0t eventuelle Restbeträge NICHT bezahlen. Exakt für die 6 Monate, für die dieses Einkommen angerechnet wird, ist dieses Einkommen gültig, danach erlischt es.
Selbst wenn Du eine Abeit aufnimmst, keine Aufstockung mehr benötigst bzw. nichts mehr benötigst, und nach 2 Monaten wieder Bürgergeld benötigst, wird nur ab dann bis die 6 Monate vorbei sind Einkommen berechnet.
Kleines Beispiel zum besseren Verständnis:
Erstattung gesamt 600€.
diese 600€ werden auf die Monate Januar bis Juni als 100€ jeweils angerechnet.
Januar und Februar kein weiteres Einkommen, jeweils 100€ werden angerechnet
März bis Mai, Arbeit aufgenommen, keine Aufstockung benötigt, Anspruch vonn monatlich 100€ erlischt, da keine Forderung auf Bürgergeld besteht.
Juni wieder arbeitslos, kein ALGI, kein weiteres Einkommen, 100€ werden für den Juni angerechnet.
ab Juli die komplette Einkommensanrechnung erloschen.
EINMAL vom Jobcenter die Monate festgelegt, in denen das Einkommen verteilt angerechnet wird, sind STARR, Vorziehen, verschieben in die weitere Zukunft nicht möglich, Einmalforderung wegen erfolgreicher Arbeit nicht möglich.

Ernie

Rotti

Zitat von: Papagena am 04. November 2025, 10:16:19dann werde ich die Raten einfach etwas erhöhen, damit das schneller getilgt ist. Habe keinerlei Schulden und möchte gerne auch in Zukunft schuldenfrei bleiben.

Zitat von: Papagena am 04. November 2025, 09:48:33deshalb bin ich dazu übergegangen bei der Hotline anzurufen und habe auch meinem Sachbearbeiter Bescheid gegeben, daß es nicht mehr sicher ist, ob ich die Briefe auch wirklich erhalte.

du bist ja hier im Forum einzigartig, übertreib jetzt bitte aber auch nicht und Nerv dein JC nicht übermäßig.  :grins:
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

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Papagena

Lieber Rotti,

ich habe einfach Angst, daß ich sanktioniert werde, oder noch schlimmer: "Einstellung der kompletten Leistungen bis Sachverhalt geklärt ist."

ALG1: Das hatte ich nämlich schon, damals nach meinem anderen Job und zwar für ganze 3 Monate. Damals konnte ich nur überleben, weil ich meine Überstunden und die teambasierte Gewinnpauschale nach dem Arbeitsverhältnis ausbezahlt bekommen habe von dem Ex-Arbeitgeber. Mit diesem Geld bin ich mit Ach und Krach durch diese 3 Höllenmonate gekommen, Ärger gab es damals "nur" mit der Krankenkasse, die mich ständig auf Handy anrief und ich diese vertrösten mußte, "bis der Sachverhalt geklärt ist" sich doch bitte zu gedulden. Das war noch während der Coronazeit, wo eh alles drunter und drüber lief... :heul:

Und auch diesmal gab es ordentlich Streß, denn bis das Wohngeld bewilligt und gezahlt wurde, mußte ich nur von meinem Arbeitslosengeld leben, das etwas unter dem H4-Regelsatz lag und ich dadurch gezwungen war Einspruch einzulegen beim Jobcenter. Dies hat tatsächlich 6 Monate gebraucht, bis Sie mir Recht geben mußten und ich rückwirkend für 3 Monate eine Aufstockung erhielt, für den Zeitraum bis das Wohngeld endlich bewilligt wurde.

Meine Motivation ist Existenzangst und Angst obdachlos zu werden, weil ich keine Ersparnisse habe.
Und ich bevorzuge Papier, auch die Gerichte haben alles in Papier, was nützt mir dieser ganze Onlinescheiß, wenn es hart auf hart kommt, muß man Papiere und Unterlagen vorlegen.


Grüßle
Papagena

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August Wilhelm von Schlegel

Rotti

Zitat von: Papagena am 04. November 2025, 11:59:06was nützt mir dieser ganze Onlinescheiß, wenn es hart auf hart kommt, muß man Papiere und Unterlagen vorlegen.
Zitat von: Papagena am 04. November 2025, 11:59:06Ärger gab es damals "nur" mit der Krankenkasse, die mich ständig auf Handy anrief und ich diese vertrösten mußte, "bis der Sachverhalt geklärt ist" sich doch bitte zu gedulden
ja genau die wollen am liebsten alles per Telefon klären und wenn du auf schreiben nicht antwortest kommt gleich eine Pfändung mit dem höchsten Bemessungsbetrag von über 900 € pro Monat + Mahnzuschlag + Verzugszinsen.
Die haben verdammt viel Macht dir das Geld aus der Tasche zu ziehen da kannst du noch so bitten die wollen nur Vielverdiener als Kunden. Ich bin selbst einmal in den Mühlen der KK gekommen ohne einen Grund.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Papagena

Guten Morgen Allerseits, :coffee:

@Rotti

Das stimmt, mit der Krankenkasse ist nicht zu spaßen. Da ich schon älter bin, kenne ich noch viele Selbstständige, die damals keine Krankenversicherung hatten, weil das Geschäft nicht so gut lief und man dadurch sparen konnte.

Ein Kumpel von mir hatte sich damals das Schlüsselbein gebrochen beim Frisbeespielen auf der Wiese und mußte dann wohl, oder übel ins Krankenhaus. Ich hab ein Taxi gerufen und ihn begleitet ins Krankenhaus, weil die Anderen nicht wollten, oder konnten...so wie's halt immer ist.

Ab in die Notaufnahme, dann zum Röntgen und danach bekam er so eine Armschlinge verpaßt und das ganze Theater, weil er keine Versicherung hatte...später bekam er dann die fette Krankenhausrechnung...danach hat er sich bei irgendeiner Krankenkasse angemeldet, der arme Kerl. :empathy:

Aber zurück zum Thema:

Der Brief vom Jobcenter ist endlich bei mir eingetroffen und tatsächlich wird darin eine "Einziehung" veranschlagt von 10% des Regelsatzes 563€, sprich (56,30€ x 6 Monate) + 37,20€ für die letzte Rate = 7 Monate.

Somit hat das Warten und Bangen ein Ende gefunden.


Grüßle
Papagena
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel