Fehlende Unterlagen: Alle Abgabenbescheide bezüglich der Hauslasten?

Begonnen von Merah, 16. November 2025, 18:43:00

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Merah

Hey, ich (Ü25) habe leider vor kurzem meinen Job verloren und konnte meinen Anspruch auf ALG1 noch nicht vollständig wieder aufbauen, weshalb ich wohl leider, hoffentlich nur für eine nicht allzu lange, aber unbestimmte Zeit, und zum ersten mal in meinem Leben auf ALG2 angewiesen sein werde. Ich habe bereits den Antrag eingereicht mit all den kuriosen Dokumenten, die man da so fordert. Nun habe ich aber erneut einen Brief mit der Bitte um Nachreichung mehrerer neuer Dokumente erhalten – gleichzeitig mit einer persönlichen Einladung zu einem Gespräch.

Neben einem Nachweis über einen eBay-Verkauf, den ich während meines Restanspruchs auf ALG1 getätigt hatte, möchte man von mir auch eine Erklärung bzw. den Beleg, warum ich im Oktober noch eine Lohnzahlung erhalten hätte (was gar nicht stimmt :schock: die letze Zahlung erfolgte im September für den September, als ich noch bei meinem ehemaligen Arbeitgeber beschäftigt war?).

Außerdem werden "alle Abgabenbescheide bezüglich der Hauslasten" verlangt.

Eine Erklärung, was genau damit gemeint ist, fehlt allerdings komplett, und auch eine Google-Suche hat zu meiner Verwunderung nur wenig Klarheit gebracht. Bisher habe ich mietfrei bei meinen Eltern gewohnt, zum Monatsanfang, aber noch vor der Beantragung von ALG2 haben wir das auf einen Mietvertrag mit einer in der Region üblichen (ehr noch niedrigeren) Monatsmiete umgestellt. Das wurde auch alles korrekt angegeben. Dementsprechend liegt aktuell aber noch keine Nebenkostenrechnung oder sonstige Abrechnung vor.

Hat jemand eine Idee, was genau da von mir verlangt wird?

Harald53

#1
Zitat von: Merah am 16. November 2025, 18:43:00Bisher habe ich mietfrei bei meinen Eltern gewohnt, zum Monatsanfang, aber noch vor der Beantragung von ALG2 haben wir das auf einen Mietvertrag mit einer in der Region üblichen (ehr noch niedrigeren) Monatsmiete umgestellt.

Das da dass Jobcenter nachhakt ist sogar für mich verständlich.
Denn damit hast du deine Hilfebedürftigkeit erhöht bzw. erst beigeführt.

Wo du noch Arbeiten warst und Geld verdient hast da dürfstest du Mietfrei dort wohnen und
jetzt wo du arbeitslos bist und kein eigenes Einkommen mehr hast will man plötzlich Miete kassieren?
Das riecht dann schon etwas nach "wie kann ich den Staat am besten besch..."

Da geht sogar mir die Hutschnur hoch, obwohl ich echt selten auf der Seite der Jobcenter stehe.
Aber so ein verhalten wirft ein schlechtes Licht auf alle Hilfeempfänger.

turbulent

Zitat von: Merah am 16. November 2025, 18:43:00Außerdem werden "alle Abgabenbescheide bezüglich der Hauslasten" verlangt.
Also habt Ihr im Mietvertrag irgendwie Bezug darauf genommen. In einem normalen Mietvertrag steht so etwas nicht.

Merah

Ehm... Ich wüsste nicht, warum meine Eltern ein Leben lang verpflichtet sein sollten, mir kostenlos eine Unterkunft zu stellen. Meine Eltern haben hier auch keine Wuchermiete verlangt, sondern, wie bereits beschrieben, einen Betrag weit unter dem Mietspiegel gewählt. Warum sollten meine Eltern eine Leistung verweigern, die so ziemlich jedem einzelnen Bürgergeldempfänger in diesem Land zusteht? Wir sind keine Bedarfsgemeinschaft und meine Eltern nicht mein persönliches Sozalamt; ihnen falle kosten für  Heizung, Strom und auch sonstigen  Wohnkosten für mich an. Sie haben jederzeit das Recht, eine Gegenleistung für mein Wohnen zu verlangen. Und da sind sie sicher nicht die Einzigen. Der Vorschlag kam übrigens von meinem Berufsberater bei der Bundesagentur – nur so nebenbei.

Wo du jetzt die große Ungerechtigkeit für den Sozialstaat siehst, weil meine Eltern eine ganz normale Durchschnittsmiete verlangen möchten – statt dass ein Konzern wie Vonovia wahrscheinlich das Dreifache abkassieren würde – erschließt sich mir wirklich nicht. Uns bzw. meinen Eltern deswegen Sozialbetrug zu unterstellen, ist dagegen schlichtweg eine Frechheit.

Zitat von: turbulent am 16. November 2025, 20:30:02
Zitat von: Merah am 16. November 2025, 18:43:00Außerdem werden "alle Abgabenbescheide bezüglich der Hauslasten" verlangt.
Also habt Ihr im Mietvertrag irgendwie Bezug darauf genommen. In einem normalen Mietvertrag steht so etwas nicht.

Durch das Startdatum des Mietvertrags.

oldtom

Ähm... Antworten.. ja..
SGB  ... ich bin wahrscheinlich einige Jahrzehnte älter als du.
Mein Problem war, das ich zu meinen Eltern , bzw. meiner Mutter gezogen bin.

In Amtslogik :  Kind Ü25 im Haushalt der Eltern..
In real life :  Kind Ü50 im Immobilienbesitz des über 80 Jährigen Pflegefall Mutter zur Vermeidung der Heimunterbringung...

Das geht leider nicht lange gut und irgendwann - beim Selbständigen - idt die Frage Mutter ins Heim, oder x Monate bis zum natürlichen Abschied durchhalten..  (ok, wer super liquide ist muss da nichts fürchten)...

Aber wehe du bist gezwungen  SGB II Leistungen zu beantragen.. ich konnte das 5 Jahre vermeiden und von Vermögen/Rücklagen leben..

Die quetschen den Letzten cent raus .... vermute , die wollen die gesamten Betriebskosten der Immobilie .. centgenau mit belegen und gerichtsfester Aufschlüsselung und das in 14 Tagen...  spätestens:cool: 

richtig?   LOL






F

Fettnäpfchen

Merah

Zitat von: Merah am 16. November 2025, 18:43:00Nun habe ich aber erneut einen Brief mit der Bitte um Nachreichung mehrerer neuer Dokumente erhalten – gleichzeitig mit einer persönlichen Einladung zu einem Gespräch.
Kannst du das mal anonymisiert einstellen
oder auflisten was das JC genau will
und was es schon von Dir bekommen hat.

Zitat von: Merah am 16. November 2025, 18:43:00gleichzeitig mit einer persönlichen Einladung zu einem Gespräch.
das darf das JC.

Zitat von: Merah am 16. November 2025, 18:43:00Neben einem Nachweis über einen eBay-Verkauf, den ich während meines Restanspruchs auf ALG1 getätigt hatte,
Wann war der Geldeingang? Vor Antragstellung, also vor dem Monat weil es ja zum ersten des Monats zurück wirkt.

Zitat von: Merah am 16. November 2025, 18:43:00warum ich im Oktober noch eine Lohnzahlung erhalten hätte (was gar nicht stimmt :schock: die letze Zahlung erfolgte im September für den September, als ich noch bei meinem ehemaligen Arbeitgeber beschäftigt war?).
das kannst du dem JC ja belegen und damit klären.

Zitat von: Merah am 16. November 2025, 18:43:00Außerdem werden "alle Abgabenbescheide bezüglich der Hauslasten" verlangt.
Was hast du für einen Mietvertrag, oder ist es ein U.-MV oder eine KbV?
Was steht da in Bezug auf den MV deiner Eltern oder ist es ihr Eigentum was ja der Abschluss eines MV impliziert.

Zitat von: Merah am 16. November 2025, 18:43:00Hat jemand eine Idee, was genau da von mir verlangt wird?
Wird normalerweise bei Eigentum nachgefragt aber du hast ja eionen MV daher kann es kein Eigentum sein von Dir sein und wenn es von den Eltern ist geht es das JC nichts an.
Ausnahme wenn dein MV einen Bezug zum Hauptmietvertrag deiner Eltern gibt. Deswegen auch die Nachfrage oberhalb.

Zitat von: Harald53 am 16. November 2025, 19:40:42Denn damit hast du deine Hilfebedürftigkeit erhöht bzw. erst beigeführt.
Schmarrn, der TE hat mit seiner Antwort darauf Recht!

Zitat von: Harald53 am 16. November 2025, 19:40:42Aber so ein verhalten wirft ein schlechtes Licht auf alle Hilfeempfänger.
So ein Verhalten bekommt niemand mit, ist sogar sein Recht und das der Eltern. Da sind die Politikdiskussionen schon eher Schuld an dem was allen Hilfeempfängern so angelastet wird.

Zitat von: Merah am 16. November 2025, 21:16:42Durch das Startdatum des Mietvertrags.
ist das JC auch verpflichtet die (angemessenen) KdUH zu bezahlen, zur Zeit sogar noch die tatsächlichen Kosten.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Birgit63

Zitat von: Merah am 16. November 2025, 21:16:42m... Ich wüsste nicht, warum meine Eltern ein Leben lang verpflichtet sein sollten, mir kostenlos eine Unterkunft zu stellen.
Das müssen deine Eltern ja auch gar nicht. Aber solange du eigenes Geld verdienst hast, wollten sie keine Miete von dir. Jetzt, wo du auf Staatskosten lebst, da soll der Staat plötzlich Miete an deine Eltern bezahlen. Das ist der Knackpunkt

Rotti

Zitat von: Birgit63 am 19. November 2025, 07:03:16Das müssen deine Eltern ja auch gar nicht. Aber solange du eigenes Geld verdienst hast, wollten sie keine Miete von dir. Jetzt, wo du auf Staatskosten lebst, da soll der Staat plötzlich Miete an deine Eltern bezahlen. Das ist der Knackpunkt
damit wird sie aber durchkommen jetzt wird nur noch Rat gesucht um das beim JC richtig stichhaltig begründen zu können und dazu ist ja nichts einzuwenden.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

Ich verstehe nicht, warum, wenn wir etwas zerstören, die von Menschen geschaffen-wir nennen es Vandalismus,
aber wenn wir etwas zerstören, geschaffen von der Natur, wir nennen es Fortschritt.

Ottokar

Zitat von: Merah am 16. November 2025, 18:43:00Neben einem Nachweis über einen eBay-Verkauf, den ich während meines Restanspruchs auf ALG1 getätigt hatte
Einnahmen vor dem Bürgergeldbezug sind Vermögen und gehen das JC nichts an. Hierbei besteht keine Nachweis- oder Mitwirkungspflicht bezüglich des Zuflusses.

Zitat von: Merah am 16. November 2025, 18:43:00möchte man von mir auch eine Erklärung bzw. den Beleg, warum ich im Oktober noch eine Lohnzahlung erhalten hätte (was gar nicht stimmt
Dann teile dem JC mit, dass du im Oktober nachweislich keine Lohnzahlung erhalten hast.

Zitat von: Merah am 16. November 2025, 18:43:00Außerdem werden "alle Abgabenbescheide bezüglich der Hauslasten" verlangt.
Das JC will Unterlagen darüber, was deine Eltern so an Betriebskosten haben.
Rechtsgrundlage für deinen Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist allein dein Mietvertrag, das ist auch höchstrichterlich geklärt.
Es gibt auch keine Rechtsgrundlage, diese Unterlagen von deinen Eltern einzufordern.
Teile dem JC mit, dass du auf diese Unterlagen deines Vermieters keinen Zugriff hast.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Merah

ZitatKannst du das mal anonymisiert einstellen
oder auflisten was das JC genau will
und was es schon von Dir bekommen hat.

Gesendet (und verlangt) hat man bisher:

- Arbeitsbescheinigung
- Arbeitsvertrag
- Kündigungsschreiben meines letzen Arbeitgebers
- Schreiben über das Ende meines Anspruchs auf AlG1 + Bewilligungsbescheid AlG1
- Lohnabrechnung September, August, Juli
- Eine unterschriebene Erklärung wie ich vor meiner Anstellung meinen Lebensunterhalt verdient hatte
- Kontoauszüge 3 Monate rückwirkend + Paypal
- Kopie meiner Krankenkassenkarte
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung
- Anlage HG zur Feststellung des Umfangs der Hilfsbedürftigkeit

.... Im drauflegenden Schreiben werden jetzt noch folgende Unterlagen zur Nachreichung verlangt:

• Die Kündigung wurde zum 30.09.2025 ausgesprochen. Warum wurde für Oktober noch Lohn ausgezahlt?)
(Wie gesagt war die letzte Zahlung meines Arbeitgebers im September für den September, Fehler vom Sachbearbeiter?

• Auf Ihrem Kontoauszug ist ein Geldeingang von 429,00 € vom
14.10.2025 ersichtlich. Schriftliche Erklärung worum es sich hierbei handelt.


ZitatWann war der Geldeingang?

14.10 Mein ALG 1 lief bis Anfang September. Den Antrag habe ich bereits Anfang Oktober gestellt, jedoch mit dem Hinweis, dass die Bedürftigkeit erst mit dem Auslaufen des ALG 1 beginnt.

• Alle Abgabenbescheide bezüglich der Hauslasten.
• Kontoauszüge November 2025

(Wieso eigentlich nochmal?)
ZitatWas hast du für einen Mietvertrag, oder ist es ein U.-MV oder eine KbV?
Was steht da in Bezug auf den MV deiner Eltern oder ist es ihr Eigentum was ja der Abschluss eines MV impliziert.

Wir hatten diesen hier als Vorlage genommen. Ja es ist ihr Eigentum. 
https://jobcenter.lra-sm.de/wp-content/uploads/2022/06/Jobcenter-LK-SM-Muster-Mietvertrag-Zimmer.pdf

ZitatEs gibt auch keine Rechtsgrundlage, diese Unterlagen von deinen Eltern einzufordern.
Teile dem JC mit, dass du auf diese Unterlagen deines Vermieters keinen Zugriff hast.

Alles klar. Ich hoffe, dass mir das während des Termins genauso leicht über die Lippen geht. Einem Sachbearbeiter beim ersten Treffen direkt ins Gesicht zu sagen, dass ich bestimmte Unterlagen die Er/Sie von mir verlangt gar nicht nachweisen muss, ist vermutlich kein guter Start.
Ich bin wirklich gespannt, wie der Termin ablaufen wird.

Bei der Bundesagentur hatte ich immer einen sehr empathischen Sachbearbeiter und nie irgendwelche Probleme.
Über das Jobcenter hört man dagegen häufig eher unschöne Geschichten, gerade was Neuanträge betrifft.


ZitatAber solange du eigenes Geld verdienst hast, wollten sie keine Miete von dir. Jetzt, wo du auf Staatskosten lebst, da soll der Staat plötzlich Miete an deine Eltern bezahlen. Das ist der Knackpunkt

Im Bürgergeld ist nun mal vorgesehen, dass die Miete übernommen wird. Wenn du das unfair findest – bitteschön. Ich fände es hingegen meinen Eltern gegenüber ziemlich ungerecht, als einer der wenigen freiwillig auf mir rechtlich zustehende Leistungen zu verzichten.

Ich fände eine einheitliche Mietpauschale für alle übrigens auch fairer, aber das ist halt in der Praxis nicht umsetzbar. Ich glaube auch kaum dass du jemanden finden würdest der hier freiwillig auf das Geld verzichten würde.

Ottokar

Zitat von: Merah am 20. November 2025, 00:39:49- Arbeitsbescheinigungv
- Arbeitsvertrag
Diese doppelte Datenerhebung war rechtswidrig.
siehe: https://hartz.info/index.php/topic,137113.msg1636300.html#msg1636300

Zitat von: Merah am 20. November 2025, 00:39:49- Lohnabrechnung September, August, Juli
Da du den Antrag auf ALG II im Oktober gestellt hast, ist diese Forderung rechtswidrig.
Zulässig sein kann sie ausschließlich für den Monat September, wenn der Lohn erst im September zugeflossen ist.

Zitat von: Merah am 20. November 2025, 00:39:49- Eine unterschriebene Erklärung wie ich vor meiner Anstellung meinen Lebensunterhalt verdient hatte
Diese Erklärung ist keine Voraussetzung für den Leistungsanspruch.
Sie ist deshalb freiwillig und kann nicht unter Androhung von Leistungskürzung oder -ablehnung gefordert werden.

Zitat von: Merah am 20. November 2025, 00:39:49- Mietvertrag
- Mietbescheinigung
Diese doppelte Datenerhebung war rechtswidrig.
Die Forderung einer Mietbescheinigung oder Vermieterbescheinigung ist i.d.R. unzulässig.
siehe: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Jobcenter/12-Rundschreiben-Jobcenter-GF.html?nn=409858

Zitat von: Merah am 20. November 2025, 00:39:49Alles klar. Ich hoffe, dass mir das während des Termins genauso leicht über die Lippen geht. Einem Sachbearbeiter beim ersten Treffen direkt ins Gesicht zu sagen, dass ich bestimmte Unterlagen die Er/Sie von mir verlangt gar nicht nachweisen muss, ist vermutlich kein guter Start.
Ich bin wirklich gespannt, wie der Termin ablaufen wird.
Auf Datenerhebungen antwortet man immer schriftlich.

Zitat von: Merah am 20. November 2025, 00:39:49• Alle Abgabenbescheide bezüglich der Hauslasten.
Zur Unzulässigkeit der Erhebung von Daten über den Hauptmieter/Vermieter hat sich auch der BfDI geäußert:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Jobcenter/4-Rundschreiben-Jobcenter-GF.html?nn=409858
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Fettnäpfchen

Merah

Zitat von: Merah am 20. November 2025, 00:39:49• Kontoauszüge November 2025
(Wieso eigentlich nochmal?)
Da kann das JC in deine Akte schauen sprich Doppelte Datenerhebung. Siehe unten im Anhang oder Ottokar sein Link.

Zitat von: Merah am 20. November 2025, 00:39:49Wir hatten diesen hier als Vorlage genommen. Ja es ist ihr Eigentum. 
Dann gilt dieser MV als verbindlich für das JC und alles andere geht das JC nichts an. Erst recht nicht die Forderung nach den Hauslasten.
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R:
Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand.
Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.
Zitat- Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 31/07 R:
Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben auch dann Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten, wenn sie bei Eltern oder anderen Verwandten zur Miete wohnen. Entscheidend sei dabei nicht, dass sie einen förmlichen Mietvertrag vorlegen können, sondern dass sie tatsächlich Geld für ihren Wohnraum zahlen.

Zitat von: Merah am 20. November 2025, 00:39:49Alles klar. Ich hoffe, dass mir das während des Termins genauso leicht über die Lippen geht. Einem Sachbearbeiter beim ersten Treffen direkt ins Gesicht zu sagen, dass ich bestimmte Unterlagen die Er/Sie von mir verlangt gar nicht nachweisen muss, ist vermutlich kein guter Start.
Ich bin wirklich gespannt, wie der Termin ablaufen wird.
Am besten nimmst du eh einen Beistand mit da läuft es erfahrungsgemäß wesentlich entspannter. Nur als Beistand bezeichnen und nicht als etwas anderes wie Zeuge und wenn er noch Notizen macht kommt das richtig gut an.
Und wenn er etwas sagt dann gilt es als ob es von dir kommt. Wenn du also nicht damit einverstanden bist dann musst du das umgehend richtigstellen.

Ansonsten dürfte alles geklärt sein. Fragen kannst du immer wenn was unklar ist.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Merah am 20. November 2025, 00:39:49Wir hatten diesen hier als Vorlage genommen. Ja es ist ihr Eigentum.

Was habt ihr da bei §4 Mietkosten angekreuzt? Dort wird nach Grundmiete, Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlungen gefragt. Aufgrund der Fußnoten 1 und 2 würde das die Nachfrage nach den Abgabebescheiden erklären. Besser wäre ein Mietvertrag mit Pauschalmiete gewesen, erst recht, wenn es sich um dein bislang bewohntes Zimmer handelt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Weder erklärt noch rechtfertigt die Vereinbarung von Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlungen die Forderung nach den Abgabenbescheiden des Vermieters. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, da der Vermieter derzeit keine Auskunfts- oder Mitwirkungspflicht hat. Das ist auch dem JC bekannt.
Nach der, von der CDU geplanten, Reform des SGB II wird sich das vermutlich ab Mitte 2026 ändern.
Dann trifft diese Auskunfts- und Mitwirkungspflicht aber direkt den Vermieter und nicht den Leistungsempfänger.
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oldtom

@Ottokar

Ich glaub die wissen selber nicht was sie wofür wollen - die haben Anforderungsschreiben mit Textbausteinen , wo keiner darüber nachdenkt. Z.B wurde ich nach "Eigenheimzulage" gefragt...   

Die gibt's fast 20 Jahre nicht mehr, soweit ich weiß....