Darf JC 129 € Zinsen komplett anrechnen?

Begonnen von Sanson6, 17. November 2025, 14:09:19

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Sanson6

Servus,
mein Kind hat einen Sparbrief vom Patenonkel erhalten
Dieser läuft 4 Jahre und wirft 129 € Zinsen aus.
JC will 129 € Zinsen nun pro Jahr von mir zurück.
Ist das korrekt? Einen Bescheid gab es nicht nur die Rückforderung
Bitte um Ratschlag
Merci

GG-liebhaber

Also Zinsen sind Einkommen, traurig dass die an die Kinder gehen.
Du kannst dich natürlich wehren aber ob das Erfolg hat glaub ich nicht.

Die Frage ist aber auch, wie kamen die darauf? 

Sheherazade

Zitat von: GG-liebhaber am 17. November 2025, 16:33:01Die Frage ist aber auch, wie kamen die darauf? 

Vermutlich war die Zinszahlung auf dem Girokonto zu sehen. Ja, Zinsen sind sonstiges Einkommen, auch von Kindern. Es bleibt zu hoffen, dass der Bürgergeldbezug vor Auszahlung des Sparbriefes (ich nehme an 5000€) beendet ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sanson6 am 17. November 2025, 14:09:19JC will 129 € Zinsen nun pro Jahr von mir zurück.
Ist das korrekt?
Nein, ist es nicht.

Dann hat man schon mal einen Freibetrag von 100 € pro Jahr, auf Kapitalerträge.
Dazu evtl. noch den von der monatlichen Versicherungspauschale.

Es kommt auch darauf an, ob diese Zinsen auf einmal, oder in mehreren Raten ausgezahlt wurden.

Eine eventuelle Möglichkeit in Zukunft, diese Zinsen einfach dem Sparbrief gutschreiben, anstatt auszahlen zu lassen?

Zitat von: Sanson6 am 17. November 2025, 14:09:19nur die Rückforderung
Müsste an wissen, was die dazu geschrieben haben.

Ottokar

Als Einkommen berücksichtigen darf das JC natürlich nur tatsächlich zugeflossene Zinsen.
Dazu regelt § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-Verordnung, dass Einnahmen aus Kapitalvermögen (aka Zinsen) bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Es ist also egal, ob die Zinsen monatlich oder jährlich ausgezahlt werden. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag pro Kalenderjahr, wobei Zinseinnahmen aus verschiedenen Kapitalanlagen zusammengerechnet werden.
Wenn das Kind also im Kalenderjahr 129 Euro Einnahmen aus Kapitalvermögen hat, darf das JC davon nur 29 Euro als Einkommen berücksichtigen.
Von diesen 29 Euro sind 30 Euro Freibetrag lt. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Bürgergeld-Verordnung abzusetzen, wenn das Kind eine private Versicherung (LV, med. Zusatzversicherung u.ä.) abgeschlossen hat, bzw. die Eltern eine solche abgeschlossen haben.
Die Rückforderung selbst muss sich zudem an das Kind richten, nicht an einen Elternteil. Wobei bei mind. Kindern natürlich der Elternteil als gesetzlicher Vertreter angeschrieben wird. Im VA muss aber klar geregelt sein, dass sich die Rückforderung an das Kind richtet.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 17. November 2025, 17:13:40Dann hat man schon mal einen Freibetrag von 100 € pro Jahr, auf Kapitalerträge.
um auf auf 100€ Zinsen zu kommen im Jahr wird das Schonvermögen aber schon grenzwertig sein mal schauen wenn die neue Grundsicherung sich wieder zu Hartz4 entpuppt und 100.000 Bürger aus dem System fliegen wegen zu viel Erspartes.
 :ironie:
Bärbocks Großfamilien aus Afghanistan natürlich ausgenommen.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 18. November 2025, 10:05:29Es ist also egal, ob die Zinsen monatlich oder jährlich ausgezahlt werden.

Aber doch nicht, wenn die Zinsen gestaffelt gezahlt werden, oder?
Da kann man doch den 30 € Freibetrag dafür auch nutzen?

Zitat von: Rotti am 18. November 2025, 11:56:26um auf auf 100€ Zinsen zu kommen im Jahr wird das Schonvermögen aber schon grenzwertig sein
Nein, das reicht locker dafür aus, um darüber zu kommen.

Lege mal 10.000 € als Festgeld an und rechne mal nach, bei 2 % Zinsen.

Zitat von: Rotti am 18. November 2025, 11:56:26Bürger aus dem System fliegen wegen zu viel Erspartes
Soweit bekannt soll es gestaffelt nach Alter, 5000 € 10.000 € und für die Älteren weiterhin 15.000 € geben.