Bürgergeld und Spendeneinnahmen für ehrenamtliche Projekte?

Begonnen von ReGa741, 24. November 2025, 16:55:42

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ReGa741

Hallo zusammen,

ich bin dabei eine weitere ehrenamtliche Tätigkeit ohne Aufwandsentschädigung, also "Einkommen" aufzunehmen: Ich möchte eine Theatergruppe auf die Beine stellen.

Für das Bühnenmaterial wäre ich normalerweise offen für Sachspenden aber eben auch für finanzielle Spenden um das eine oder andere kaufen zu können bzw. um die eine oder andere Raummiete bezahlen zu können.

Meine Frage: Darf ich als Bürgergeldbezieher ohne Nebenjob und Einkommen finanzielle Spenden entgegennehmen, welche wirklich nicht für mich sind, sondern für das ehrenamtliche Projekt selbst? Wie kann ich dem JC das glaubhaft machen? Extrakonto? Extra-PayPal? Buchführung über alles, also Spendeneinnahmen und Ausgaben mit Quittung dazu?

Oder duldet das JC so oder so keine finanziellen Spenden, obwohl diese dann nachweislich nicht für mich selbst sondern für mein nicht bezahltes "eigenes" Ehrenamt bzw. Projekt wären, also quasi für andere?

Welchen Tipp habt ihr, falls das so nicht geht?

Danke.

Fettnäpfchen

ReGa741

Zitat von: ReGa741 am 24. November 2025, 16:55:42Meine Frage: Darf ich als Bürgergeldbezieher ohne Nebenjob und Einkommen finanzielle Spenden entgegennehmen, welche wirklich nicht für mich sind, sondern für das ehrenamtliche Projekt selbst? Wie kann ich dem JC das glaubhaft machen? Extrakonto? Extra-PayPal? Buchführung über alles, also Spendeneinnahmen und Ausgaben mit Quittung dazu?
Wenn überhaupt dann nur über ein Extra Konto und das muss für die "TheaterAG" angelegt sein.
Selbst dafür bin ich mir nicht sicher. Warte mal was da andere User dazu schreiben,
oder stelle die Frage deinem JC SB, schriftlich natürlich damit die auch eine schriftliche Antwort bekommst.
Das Ganze am besten als Auskunft über die § 13-15 SGB 1 damit du Anrecht auf eine Antwort hast. Dafür hat das JC dann sechs Monate Zeit.

Alternativ kannst du natürlich auch die Moderation um Auskunft bitten.

MfG FN
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ReGa741

Ok, dann warte ich erst einmal ab, was das Forum hier dazu sagt.

Es wäre schon schade, wenn mir das JC "Geld verbietet", welches mir quasi gar nicht gehören würde, sondern nur bei mir eingeht zum Wohlwollen anderer und nicht für mich.

Sheherazade

Zitat von: ReGa741 am 24. November 2025, 16:55:42ich bin dabei eine weitere ehrenamtliche Tätigkeit ohne Aufwandsentschädigung, also "Einkommen" aufzunehmen: Ich möchte eine Theatergruppe auf die Beine stellen.

Das heißt, du gründest einen Verein?


"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

Wie soll das denn überhaupt gehen? Ja Verein wäre wohl eine Möglichkeit...    ich war Jahrelang im Vorstand unseres Schwimmverein - und da 'nur' für den Breitensport zuständig... Also nicht Vorsitzender oder Geschäftsführer oder Kassenwart ...    Das ist nicht mal eben!

Gibt's denn da keinen anderen Träger , bestehenden Verein keine Ahnung ggf. etwas von der Stadt die haben doch ggf. so Programme zur Kulturförderung. Die können dann auch spenden nehmen bis sie schwarz werden...  ich mein ihr braucht ja eh infrastruktur

ReGa741

Zitat von: Sheherazade am 24. November 2025, 17:34:47
Zitat von: ReGa741 am 24. November 2025, 16:55:42ich bin dabei eine weitere ehrenamtliche Tätigkeit ohne Aufwandsentschädigung, also "Einkommen" aufzunehmen: Ich möchte eine Theatergruppe auf die Beine stellen.

Das heißt, du gründest einen Verein?




Nein, ich gründe keinen Verein. Ich trete als Privatperson auf.

Ahnung habe ich dennoch davon, da ich früher mal bei einem Verein Schatzmeister war. Diesen gibt es jedoch seit 10 Jahren nicht mehr.

Es geht also darum, wie ich als "privater" Bürgergeldempfänger mit finanziellen Spenden für Projekte mit anderen Leuten (ohne Verein) umzugehen habe, wenn es überhaupt erlaubt ist.