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Selbstständigkeit aufgedrückt bekommen

Begonnen von Seido, 03. Dezember 2025, 09:53:35

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Seido

Hallo,

zuerst mal sorry, falls ich hier falsch bin. Dachte aber, dass passt hier am besten.

Ich bin nun zum ersten Mal im Bürgergeld, bis letztes Jahr hatte ich einen recht gut bezahlten Job, wurde aber Betriebsbedingt entlassen. Seitdem finde ich keinen neuen Job mehr - selbst beim Arbeitsamt sagte man mir damals schon, dass es gerade sehr schlecht aussieht.

Nun bin ich rund einen Monat im Bürgergeld und hatte da auch schon Beratung. Weil ich vor Ewigkeiten mal Freiberuflich nebenbei tätig war, kam man auch darauf mal zu sprechen und ich sagte im ersten Gespräch natürlich: "Ja, darüber hab ich auch schon nachgedacht. Wenn das sinnvoll ist, würde ich das natürlich auch machen." - was bei denen wohl ankam wie "Super, der wird definitiv Selbstständig, dann sind wir ihn los". Für mich war die Antwort eher als "ich informier mich mal und schau mal, ob es überhaupt genug Nachfrage gibt und entscheide das dann" gemeint.
Bekam dann aber sofort einen Termin bei einer anderen Beraterin und die hat auch nicht gewirkt, als wenn die Widerspruch dulden würde - als wäre das alles schon beschlossen. Und ich muss zugeben: ich bin in solchen Gesprächen ohnehin nicht gut dabei, nein zu sagen. Ich sollte dann unterschreiben, dass ich ab nächstem Jahr Februar die Selbstständigkeit beginne.

Nachdem ich nun schon ein wenig vorbereitet habe und mich informiert habe, habe ich festgestellt: in meinem Fachbereich gibt es aktuell sehr wenig Nachfrage. Selbst Leute, die bereits Freiberuflich tätig waren und davon mehrere Jahre gut leben konnten, stöhnen aktuell über die Lage. Es macht für mich also wenig Sinn, mich dann Selbstständig zu machen, weil ich ja absehen kann, dass das nur Arbeit aber keinen Nutzen bringen wird. Da würde ich die Zeit lieber in eine Umschulung oder sonstiges investieren.
Die Frage ist nur: Kann ich mich da jetzt noch irgendwie "rauswinden", sodass ich das gar nicht starten muss?

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße

Sheherazade

Zitat von: Seido am 03. Dezember 2025, 09:53:35Und ich muss zugeben: ich bin in solchen Gesprächen ohnehin nicht gut dabei, nein zu sagen. Ich sollte dann unterschreiben, dass ich ab nächstem Jahr Februar die Selbstständigkeit beginne.

Wo "solltest" du das unterschreiben? Was steht im Koop dazu? Niemand kann in die Selbstständigkeit bzw. in deinem Fall in die Freiberuflichkeit gezwungen werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Seido

Die Beraterin hat mir direkt eine "Versicherung an Eidesstat" vorgelegt, wo ich unterschreiben sollte, dass ich das ab nächsten Jahr beginne.

Sheherazade

Wie bitte? Eigentlich kann man beim Jobcenter keine Versicherung an Eides statt ablegen, dafür ist diese Behörde nicht zuständig. Kannst du mal bitte anonymisiert hier einstellen, was du schriftlich dazu hast?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Seido am 03. Dezember 2025, 10:16:33Die Beraterin hat mir direkt eine "Versicherung an Eidesstat" vorgelegt, wo ich unterschreiben sollte, dass ich das ab nächsten Jahr beginne.
WTF? Das ist grob rechtswidrig!
Also wenn das echt ist, sorry aber hier schreiben auch immer mal wieder komische Spaßvögel, wäre das ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde und sogar für eine Strafanzeige wegen Nötigung.

Mal abgesehen davon, dass diese "Versicherung an Eidesstatt" mangels gesetzlicher Regelungen keinerlei rechtliche Wirkung gegenüber dem JC entfaltet, würde ich schriftlich deren Herausgabe verlangen.
Wird das abgelehnt, würde ich mich beim Bundesdatenschutzbeauftragten beschweren, dass das JC so etwas verlsangt hat, was für dessen Aufgabenerfüllung vollkommen unnörig ist, und die Heruasgabe bzw. Vernichtung verweigert, was das Recht auf "Vergessen" bzw. Löschung zu Unrecht erhobener Daten verletzt.

Das JC kann dich nicht zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zwingen.
So eine Pflicht kann mangels gesetzlicher Regelungen weder in einen Kooperationsplan aufgenommen, noch sanktioniert werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Seido

ZitatWie bitte? Eigentlich kann man beim Jobcenter keine Versicherung an Eides statt ablegen, dafür ist diese Behörde nicht zuständig. Kannst du mal bitte anonymisiert hier einstellen, was du schriftlich dazu hast?

Ich hab leider keine Kopie davon.
Aber im Grunde stand da einfach nur, dass ich versichere, dass ich ab dem 01.02.2026 eine freiberufliche Tätigkeit beginne und dazu regelmäßig Unterlagen (Bescheinigung zu Ausgaben und Verdienst) einreiche, solange ich Bürgergeld beziehe, damit geprüft werden kann, ob und wie viel Anspruch ich währenddessen habe.

ZitatAlso wenn das echt ist, sorry aber hier schreiben auch immer mal wieder komische Spaßvögel, wäre das ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde und sogar für eine Strafanzeige wegen Nötigung.

Ich habs mir wirklich nicht ausgedacht... Von Nötigung würde ich jetzt vielleicht nicht unbedingt sprechen. Man hat mich da jetzt nicht direkt gezwungen oder mit irgendwas gedroht. Es war nur die Art, wie selbstverständlich sie das alles gemacht und vorgelegt hat, dass ich dachte, ich hab da nun eh kein echtes Mitspracherecht.

Ottokar

Eine Nötigung liegt auch vor, wenn die SB den Eindruck erweckt hat, dass du dazu verpflichtet bist, wenn du weiterhin Bürgergeld bekommen willst.
Abgesehen davon ist eine solche Vorgehensweise absolut unzulässig und stellt einen Amtsmissbrauch dar, da hier ein Amtsträger seine Amtsbefugnisse in einer Art und Weise ausgeübt hat, die gegen Recht und Gesetz verstößt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Seido

Ok, das kann ich jetzt natürlich nicht so direkt beurteilen. Aber was kann ich denn nun machen?
Ich mein, prinzipiell wäre es ja ok gewesen, wenn es auch wirklich einen Markt gäbe. Nur aktuell ist der Bedarf kaum noch vorhanden, deswegen würd ich da gerne wieder rauskommen.

Vollloser

#8
Beim Jobcenter sollllte man niiie was unterschreiben !
Was Du da unterschrieben hast, ist ja quasi so etwas wie eine Ausgliederungsvereinbarung (aus dem Bürgergeld).

Zitat von: Seido am 03. Dezember 2025, 11:51:37Von Nötigung würde ich jetzt vielleicht nicht unbedingt sprechen.
Na dann, "Tschacka" !!

Du kannst jetzt nur noch machen, was Ottokar Dir empfohlen hat !
Was Du in deren Augen da dann jetzt gemacht hast, ist, wie so eine "Eingliederungsvereinbarung" wie zu Hartz4-Zeiten unterschrieben haben...
Und DAS hatte ja auch schon "Nötigungspotential" !

Ich würde mich zunächst an Deiner Stelle auf diesen einen Satz von Dir berufen:
Zitat von: Seido am 03. Dezember 2025, 09:53:35Wenn das sinnvoll ist, würde ich das natürlich auch machen.
Und denen sagen: Es macht für Dich DOCH keinen Sinn !
Dann denen klar machen wie rechtswidrig diese komische "Versicherung an Eidesstat" da ist (Im Jobcenterkontext mit Bedürftigen !  Du hast Dich da wo einschlägig beraten lassen) !
Vielleicht am besten schriftlich, oder Du liest denen Deinen Text einfach vor Ort mal direkt vor (sag, ,,du bist nicht so gut im aus dem Stehgreif at hoc am Ausformulieren von Sachverhalten", oder so).

Ja man sollte sehr genau überlege, was man so einem Jobcenter über sich mitteilt !
In Berlin hat es vor Jahren sogar mal einen Fall gegeben, wo ein Jobcenter einer Hartz4-Bezieherin einen Job in einem Sexshop (auch mit "Hinterzimmer") vermitteln wollte - nur als Verkäuferin (erstmal zumindest), weil wahrscheinlich auch sie irgendwann mal da etwas freizügig über ihre Sexualität, oder dem Thema an sich, da geäußert hat.
Zu der Zeit hat dieses Sexshop damit den Versuch gestartet, die Sexdienstleistungsbranche weiter in die gesellschaftliche Akzeptanz zu bringen (in Deutschland ist sog. "Sexarbeit" offiziell als Beruf anerkannt !).
Nun war diese Hartz4-Bezieherin als "Anti-Hartz4-Aktivistin" auch mit linken Spitzenpolitikern in Berlin in Kontakt. Dadurch gab es durch diesen Fall etwas mediale Empörung, und dieses "Arbeitsangebot" verlor für sie dadurch wieder etwas an "Verbindlichkeit"...
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sensoriker

Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Seido

Zitat von: Vollloser am 03. Dezember 2025, 12:42:27Und denen sagen: Es macht für Dich DOCH keinen Sinn !
Dann denen klar machen wie rechtswidrig diese komische "Versicherung an Eidesstat" da ist (Im Jobcenterkontext mit Bedürftigen !  Du hast Dich da wo einschlägig beraten lassen) !
Vielleicht am besten schriftlich, oder Du liest denen Deinen Text einfach vor Ort mal direkt vor (sag, ,,du bist nicht so gut im aus dem Stehgreif at hoc am Ausformulieren von Sachverhalten", oder so).

Verstehe. Dann werd ich erstmal schriftlich mitteilen, dass ich mich erkundigt habe, und es aus meiner Sicht aktuell keinen Sinn macht und mal schauen, ob die das auf freundliche Art einfach erstmal hinnehmen.
Will da jetzt ungern direkt mit dem Vorschlaghammer antreten (so ein: das ist Rechtswidrig, ich hab mich da beraten lassen, etc. kommt ja bei Beamten schnell wie ne Kampfansage rüber).

Zitat von: Sensoriker am 03. Dezember 2025, 13:35:49:troll:

Weiß nicht, wo du hier den Troll gesehen haben willst, aber du darfst meinen Beitrag gerne ignorieren.
Aber nur so nebenbei: wir haben 2025, kaum jemand macht sich noch die Mühe in Internetforen zu trollen - schon gar nicht mit so viel Text.

Allen anderen erstmal vielen Dank für die Infos und Ratschläge.

Kopfbahnhof

Zitat von: Seido am 03. Dezember 2025, 13:58:58kaum jemand macht sich noch die Mühe in Internetforen zu trollen - schon gar nicht mit so viel Text.
Hier ist das allerdings ein zunehmendes Problem :sad:

Zitat von: Seido am 03. Dezember 2025, 10:16:33Die Beraterin hat mir direkt eine "Versicherung an Eidesstat" vorgelegt
Darum

:troll: 

Seido

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Dezember 2025, 17:27:56
Zitat von: Seido am 03. Dezember 2025, 13:58:58kaum jemand macht sich noch die Mühe in Internetforen zu trollen - schon gar nicht mit so viel Text.
Hier ist das allerdings ein zunehmendes Problem :sad:

Oder, viel wahrscheinlicher: ihr habt nur zunehmend mehr Halluzinationen und dichtet jedem an, er würde trollen. Aus meiner kurzen Erfahrung hier kann ich sagen: das wirds wahrscheinlich sein.
Ist mir aber egal; ich hab ne Antwort die ganz ok war. Mehr wollte ich nicht. Viel Spaß noch bei der Troll-Jagd - und auf nimmer wiedersehen!

Kopfbahnhof


Vollloser

Zitat von: Seido am 03. Dezember 2025, 17:47:44ihr habt nur zunehmend mehr Halluzinationen und dichtet jedem an, er würde trollen.

Es gibt hier sogar auch regelrecht gestockholmsyndromte.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !