Neuigkeiten:




  Das Forum-Team wünscht allen Mitgliedern
  und Gästen ein geruhsames Weihnachtsfest

Hauptmenü

Kann Jobcenter Weiterbewilligungsantrag "sperren"?

Begonnen von Luigi, 03. Dezember 2025, 12:16:39

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Luigi

Hallo an alle Forumsmitglieder,

ich bin ganz neu hier, habe mich schon etwas eingelesen und muss aber einmal eine spezielle Frage stellen:

Ich bin (als Selbständiger) im Bürgergeld und hatte nun einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, für weitere 6 Monate, ab Dezember. Das Jobcenter schrieb aber nun, dass "eine Bearbeitung nur nach persönlicher Vorsprache" geschehen könne. An allen anderen Stellen liest man allerdings, dass der WBA nicht mehr persönlich geschehen muss, sondern postalisch oder digital eingereicht werden soll. Der vorherige WBA ging problemlos vonstatten, und ich habe jetzt etwas das Gefühl, dass der Sachbearbeiter die Bearbeitung irgendwie willkürlich "sperrt". Da die Frage: ist das überhaupt rechtens? Auf welcher Grundlage könnten die dies machen? Hat sich hier irgendetwas geändert in den letzten Wochen/Monaten? Ich hatte gelesen, dass ja auch das Jobcenter eine Leistungspflicht hat, wenn jemand etwas beantragt.

Nun ist es nämlich inzwischen schon Dezember geworden, ich erhalte keine Leistung, habe aber auch keine Sanktion erhalten, sondern mein Antrag wird offenbar einfach nicht bearbeitet.

Hat jemand das schon einmal erlebt, kann jemand dazu etwas sagen?
Vielen Dank schon mal an alle!  :smile:

Sheherazade

Wie lange warst du schon nicht mehr beim Jobcenter persönlich vorstellig? Die dürfen durchaus in regelmäßigen Abständen einladen, dann muss aber auch ein Grund in der Einladung stehen.

Sitzt du das gerade aus oder hast du keinen Termin bekommen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Luigi

Danke für die Antwort, hätte das vielleicht doch mit in den ersten Post nehmen sollen, wollte es aber nicht zu lang machen:

Einladungen bekomme ich quasi ständig, auch jetzt wieder, wo der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist und der neue nicht bearbeitet/bewilligt ist. Man möchte mit mir üblicherweise über "meine berufliche Situation" sprechen oder kürzlich auch einfach aus gar keinem Grund, sondern nur zur "persönlichen Vorsprache", da sonst angeblich mein Antrag nicht bearbeitet werden könne. Das sind alles sehr generische "Gründe", ich denke, so etwas steht bei jedem in den Briefen.

Im Prinzip war ich deswegen erst letzte Woche persönlich beim Jobcenter, wurde aber nur von Etage zu Etage schickt, habe gewartet bis ich keine Zeit mehr hatte und dann halt wieder gehen musste, ohne dass etwas passiert ist.

Das sei mal dahingestellt; meine Frage ist ja: kann denn das Jobcenter einfach den Antrag nicht bearbeiten, statt mir beispielsweise einen Ablehnungsbescheid zu senden?  :scratch:  Das ganze fühlt sich so an wie eine "Zwischenwelt", die eigentlich gar nicht existieren dürfte.


Sensoriker

Und wo wäre das Problem einmal persönlich bei der Leistungsabteilung vorstellig zu werden?
Du möchtest ja auch dein Geld haben oder?

Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2025, 13:00:49Sitzt du das gerade aus oder hast du keinen Termin bekommen?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Luigi am 03. Dezember 2025, 13:38:24Einladungen bekomme ich quasi ständig

Nimmst du die auch wahr?

Und noch mal meine Frage
Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2025, 13:00:49Wie lange warst du schon nicht mehr beim Jobcenter persönlich vorstellig?
Also nicht einfach nur so als Stippvisite ohne Termin, sondern regulär mit Termin und Vorsprache beim Sachbearbeiter?

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"


Luigi

Uff.

Hat jemand meine Frage überhaupt gelesen? Ich stelle sie noch einmal anders:

Darf das Jobcenter die Bearbeitung eines Weiterbewilligungsantrages vom persönlichen, körperlichen Erscheinen im Büro des Sachbearbeiters im Resort Arbeitsvermittlung abhängig machen? Und noch einmal anders formuliert: Darf ein Sachbearbeiter im Resort Arbeitsvermittlung die Bearbeitung eines Weiterbewilligungsantrages in der Leistungsabteilung willkürlich "sperren"? Wenn ja, durch welchen Paragraphen, etc.?

Über sachdienliche Antworten freue ich mich sehr!



Und ja, der Avatar ist von thispersondoesnotexist. Das bedeutet aber nicht, dass ich ein "Troll" bin, sondern hat einfach nur mit Online-Privatsphäre zu tun. Das ist etwas ganz Normales, denn wie wir sehen, hat jeder der bisher geantwortet hat, einen Phantasienamen und entweder gar keinen Avatar oder ein Foto von einem tschechischen Fernsehturm. Also bitte. Das sollte kein Thema sein.


Fettnäpfchen

Luigi

Zitat von: Luigi am 03. Dezember 2025, 19:25:35Darf das Jobcenter die Bearbeitung eines Weiterbewilligungsantrages vom persönlichen, körperlichen Erscheinen im Büro des Sachbearbeiters im Resort Arbeitsvermittlung abhängig machen? Und noch einmal anders formuliert: Darf ein Sachbearbeiter im Resort Arbeitsvermittlung die Bearbeitung eines Weiterbewilligungsantrages in der Leistungsabteilung willkürlich "sperren"? Wenn ja, durch welchen Paragraphen, etc.?
Beim ersten ist das möglich wenn du der Mitwirkungsaufforderung nicht Folge leistet
Beim zweiten kann die Leistung gesperrt werden dafür braucht es aber einen Grund wie z.B.: Verdacht auf OA (Ortsabwesenheit)

Genauer geht es vllt. wenn man mal die Mitwirkungsaufforderung lesen könnte, anonymisiert natürlich!
Da, oder in einem Folgeschreiben muss es drinstehen.

Zitat von: Luigi am 03. Dezember 2025, 13:38:24Im Prinzip war ich deswegen erst letzte Woche persönlich beim Jobcenter, wurde aber nur von Etage zu Etage schickt, habe gewartet bis ich keine Zeit mehr hatte und dann halt wieder gehen musste, ohne dass etwas passiert ist.
Ist das Aktenkundig?
Kannst du das mal ausführlich darlegen. Sobald es Aktenkundig ist dass du persönlich vorstellig warst gibt es keinen Grund denn du hast deine Mitwirkungspflicht nach den 60er § erfüllt das wäre dann der 67 §
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii_ba147565.pdf

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Luigi

Danke für die Nachricht und den Link! Das war schon sehr aufschlussreich.

Ich denke, im §61 und den dazugehörigen "fachlichen Weisungen" steht eigentlich alles drin, was hier in meinem Fall gerade stattfindet. Was sie aber eigentlich nicht gemacht haben, ist einen spezifischen Grund für die Aufforderung zum persönliche Erscheinen anzugeben. Es stand, wie gesagt, nur da, dass ansonsten "mein Antrag nicht bearbeitet werden" könne. Das ist quasi Grund und Rechtsfolge in einem.

(Genau dieses spezielle Schreiben habe ich nun jetzt nicht mehr, da ich das in der Eingangshalle abgegeben hatte und das wurde einbehalten. Also ich denke: ja, die Sache ist so gesehen aktenkundig. Nützt ja aber nichts. Die entscheiden, wann ich einer "Mitwirkungspflicht" zu deren Zufriedenheit entsprochen habe.)

Wie dem auch sei, ich erwarte jetzt also, dass man mich zu meinem nächsten Termin mündlich in ein Gespräch verwickelt, mir daraufhin allerlei neue Mitwirkungspflichten mitteilt und wenn ich diese erfülle, man jede Menge Material hat, um noch mehr Mitwirkungspflichten und Nachforderungen zu erfinden und mich so schließlich aus der Leistung zu kegeln, weil mein Antrag so nie bearbeitet werden kann. Würde mich überraschen, wenn es nicht so wäre.


Auf jeden Fall: Danke, Fettnäpfchen, Du hast mir gut geholfen!  :ok:  Die Infos klingen nach der richtigen Spur.

Fettnäpfchen

Luigi

Zitat von: Luigi am 07. Dezember 2025, 13:55:20Ich denke, im §61 und den dazugehörigen "fachlichen Weisungen" steht eigentlich alles drin, was hier in meinem Fall gerade stattfindet. Was sie aber eigentlich nicht gemacht haben, ist einen spezifischen Grund für die Aufforderung zum persönliche Erscheinen anzugeben. Es stand, wie gesagt, nur da, dass ansonsten "mein Antrag nicht bearbeitet werden" könne. Das ist quasi Grund und Rechtsfolge in einem.
Ohne den Wortlaut kann man da sonst nichts schreiben. Und der Grund steht da wo die Betreffzeile ist also noch vor dem Text.

Zitat von: Luigi am 07. Dezember 2025, 13:55:20(Genau dieses spezielle Schreiben habe ich nun jetzt nicht mehr, da ich das in der Eingangshalle abgegeben hatte und das wurde einbehalten.
Man gibt keine Originale aus der Hand dass gilt überall, mit ein o. zwei Ausnahmen.
Also in Zukunft nimmst du Kopien mit!

Zitat von: Luigi am 07. Dezember 2025, 13:55:20Also ich denke: ja, die Sache ist so gesehen aktenkundig.
Kommt darauf an was mit "Eingangshalle" gemeint ist und ob das weitergeleitet wird liegt auch daran. Wenn es ein Sicherheitsdienst war dann  :weisnich:

Zitat von: Luigi am 07. Dezember 2025, 13:55:20Die entscheiden, wann ich einer "Mitwirkungspflicht" zu deren Zufriedenheit entsprochen habe.)
das ist die falsche Einstellung. Da hat sich das JC schon an die gesetzlichen Regelungen zu halten.

Zitat von: Luigi am 07. Dezember 2025, 13:55:20Wie dem auch sei, ich erwarte jetzt also, dass man mich zu meinem nächsten Termin mündlich in ein Gespräch verwickelt, mir daraufhin allerlei neue Mitwirkungspflichten mitteilt und wenn ich diese erfülle, man jede Menge Material hat, um noch mehr Mitwirkungspflichten und Nachforderungen zu erfinden und mich so schließlich aus der Leistung zu kegeln, weil mein Antrag so nie bearbeitet werden kann. Würde mich überraschen, wenn es nicht so wäre.
Das kann alles passieren auch das Gegenteil. Wie gesagt ohne die Schreiben im Original zu lesen kann man da nichts "vernünftigeres" schreiben.
Deine Befürchtungen werden ganz gerne bei eLB die sich alles gefallen lassen und dem Amt alles glauben besonders gerne umgesetzt zumindest von den JC die nicht zwingend rechtskonform arbeiten.

Wieso beim nächsten Termin? Hast du den schon? Ist schon ein Bescheid/Zahlung gekommen?
Das JC sollte ab Dezember leisten wann hast du denn den WBA abgegeben?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.