Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....

Begonnen von Bundspecht, 17. Dezember 2025, 08:45:21

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Tami und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Sheherazade

Hm, da steht "Einkommen der Eltern von Juni 2025 - November 2025", das ist nicht die aktuelle Einkommenssituation in dem Berechnungsbogen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 10:08:45m, da steht "Einkommen der Eltern von Juni 2025 - November 2025", das ist nicht die aktuelle Einkommenssituation in dem Berechnungsbogen.

Hallo....

nein ist sie nicht, da ich ja nun auch Rente bekomme (Ende Januar ausgezahlt)....

Was mich in dem Bescheid stutzig gemacht hat , ist das die Ablehnung sich NUR auf den Monat Dezember bezieht.

Die Familienkasse, nimmt aber zur Berechnung die letzten 6 Monate. Und da hatte nur meine Frau mit ihrer Rente ein "Einkommen" ....

Ich hingegen hatte da ja noch Bürgergeld mit den Kindern.

Laut Familienkasse bringt auch ein Wiederspruch nichts. Ein neuer Antrag soll in bummelig 5 Monaten gestellt werden, dann wäre auch ich in der Berechnung mit drin.

Ob das alles nun so stimmt  :weisnich:  :weisnich:  :weisnich:

PS: was mich an dem ganzen momentan so maßlos ärgert, ist das das JC hätte wissen müssen, wie die Familienkasse "rechnet"...

Hätte mir ne ganze Menge Stress und bummelig 10€ Porto gespart.  :wand:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Der letzte (klein gedruckte) Satz unter der Berechnung kann aber nicht stimmen. Gibt es beim Kizu nicht auch einen Aktualisierungsantrag?
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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 10:37:47Der letzte (klein gedruckte) Satz unter der Berechnung kann aber nicht stimmen

Was genau meinst Du bitte damit ? Mhhh..... Wenn ich da so rechne ....

Rente meiner Frau , Wohngeld, Kindergeld und maximalen KIZ - Miete.....

1048+648+518+594=2808-753=2055€.....Ist immer noch als beim BG .... :scratch:  :scratch:  :scratch:

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 10:37:47Gibt es beim Kizu nicht auch einen Aktualisierungsantrag?

Meines Wissens nach , kann man nur einen Neuantrag stellen, oder eine weiter Bewilligung. Frage ist nur, ob ich dann alle unterlagen nochmal einreichen muss, da diese ja "eigentlich" vorhanden sind (auch alle Rentenbescheide)

PS: ich stelle mir nur nun die Frage, warum meine Frau die ihren Bedarf ja selber decken kann mit ihrer Rente, dennoch bei der Berechnung des Regelbedarfs hinzugezogen wird ... oder ist das so richtig ? `

Zusammen besagte 1873€

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Sheherazade

Hast du den Antrag auf Kizu explizit ab 01.01.2026 gestellt? Wenn nicht, stimmt die Berechnung auch nur für diesen einen Monat, weil du im Dezember ja noch keine Rente bekommen hast als du den Antrag gestellt hast. Ich mag jetzt nicht mehr die anderen Threads durchforsten, aber zu wann habt ihr das Wohngeld bewilligt bekommen? Edit: Hab es gesehen, auch ab Januar. Dann wurde der Antrag auf Kizu ein paar Tage zu früh gestellt, im Januar wäre besser gewesen.
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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 11:11:24Hast du den Antrag auf Kizu explizit ab 01.01.2026 gestellt?

Nein, ich habe Anfang Dez.2025 vom JC ein Schreiben bekommen, wo ich unter den üblichen Androhungen, aufgefordert wurde KIZ und Wohngeld zu beantragen.

Das habe ich mit Datum vom 08.12.2025 auch getan. Wohngeld wurde mit Bescheid vom 16.12.2025 bewilligt.

Dementsprechend haben wir dann ein Schreiben vom JC bekommen mit besagten Aufhebungsbescheid, da wir mit dem Wohngeld eben nicht mehr bedürftig wären.

Kurz vor Weihnachten, wollte die Familienkassen dann noch den Bescheid über Wohngeld haben.

Und ja, zum Zeitpunkt der Antragstellung, habe ich noch keine Rente ausgezahlt bekommen. Die bekomme ich erst ab dem 01.01.2026

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 11:11:24Dann wurde der Antrag auf Kizu ein paar Tage zu früh gestellt, im Januar wäre besser gewesen.

Das habe ich ja auch  so angenommen.... Aber, laut der Familienkasse bin ICH in der Berechnung nicht mit drin. Da Ich und die Kinder die letzten 6 Monate vor Antrag Stellung noch BG bekommen haben. Sprich noch 6 Monate warten (dann habe ich ja auch Rente bekommen) und neu Antrag stellen....

Dies ist zumindest die Aussage die ich bekommen habe. Nur ob das auch so stimmt, weis ich nicht. Es klingt zumindest "Plausibel" .....
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 11:18:10Wohngeld wurde mit Bescheid vom 16.12.2025 bewilligt.

Leistungsbeginn 1. Januar?

Kizu hätte nach dem Wohngeldbescheid zum (oder ab) 1. Januar beantragt werden sollen unter Beilegung des Wohngeldbescheides.

KA ob man da jetzt Widerspruch einlegen und eine aktuelle Berechnung für den Januar fordern kann, ich würde es aber versuchen (dem Schreiben unbedingt die aktuellen Bescheide von Renten und Wohngeld in Kopie beifügen, egal ob das schon mal geschehen ist). Wenn du den Ablehnungsbescheid so akzeptierst und erst in 5 oder 6 Monaten einen neuen Antrag stellst, verlierst du nicht wenig Geld, das wird nämlich nicht rückwirkend gezahlt. 

Und löse dich mal von den Auszahlungszeitpunkten und konzentriere dich auf den jeweils im Bescheid aufgeführten Leistungsbeginn.

Die Familienkasse berechnet im Antragmonat nach dem Ist-Zustand und das war im Dezember nunmal so wie im Berechnungsbogen aufgeführt.

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Ottokar

Für Dezember 2025 wurde also Wohngeld bewilligt?
Dann würde ich mal zügig Widerspruch gg die Ablehnung des KiZ einlegen, denn dort wurde Wohngeld mit 0,00 Euro berücksichtigt, was die Berechnung und damit die Entscheidung fehlerhaft macht.
Parallel ab Januar 2026 einen neuen Antrag wg geänderter Einkommensverhältnisse stellen.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

#23
Ja, Wohngeld wurde ab dem 01.01.2026 bewilligt, und auch ende 2025 das erstmals überwiesen.

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 11:31:53Die Familienkasse berechnet im Antragmonat nach dem Ist-Zustand und das war im Dezember nunmal so wie im Berechnungsbogen aufgeführt.

Das ist nicht ganz richtig. Zur Berechnung (Einkommen usw.) werden die letzten 6 Monate genommen. Steht ja auch so im Bescheid drin.

Ich musste damals die ALG II /BG Bescheide der letzte 6 Monate mit einreichen. Und in der Zeit hatte nur meine Frau mit ihrer Rente ein "Einkommen", was zur Berechnung ran gezogen wurde.

Das ich da Geld verliere weis ich, nur was soll ich als Begründung für einen Widerspruch nehmen...? Laut dem Bescheid bezieht sich das ja NUR auf dem Dezember. Da hatte ich ja noch BG bekommen.

Ich kommen mir da echt verascht vor...Zu einem vom JC, zum anderen von der Familienkasse. Die haben doch gewusst, dass ich die 6 Monate vorher noch BG bezogen habe.

Aber  Nöööö dann auch noch unterlagen nachfordern. :teuflisch:


Zitat von: Ottokar am 20. Januar 2026, 12:00:08Für Dezember 2025 wurde also Wohngeld bewilligt?

Der Bescheid ist vom 16.12.2025 ja , bewilligt aber erst ab 01.01.2026


Zitat von: Ottokar am 20. Januar 2026, 12:00:08Parallel ab Januar 2026 einen neuen Antrag wg geänderter Einkommensverhältnisse stellen.

Laut Bescheid besteht eine "Unterdeckung" von 521,79€, obwohl Wohngeld (648€) nicht berücksichtigt wurde. Müsste die Familienkassen aber dann nicht selber sehen, dass Wohngeld ab Januar mit in die Berechnung einbliesen "müsste" , und der Bedarf dann gedeckt wäre ....?


Hätte die Familienkasse nun gesagt, "gut für Dezember gibt es nix, aber dann ab Januar" ..... Müsste da nicht ein Widerspruch reichen eben mit der Begründung, dass ab Januar Wohngeld bezogen wird...

Obwohl die das eigentlich wissen ! :wand:
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 12:05:42Laut Bescheid besteht eine "Unterdeckung" von 521,79€, obwohl Wohngeld (648€) nicht berücksichtigt wurde. Müsste die Familienkassen aber dann nicht selber sehen, dass Wohngeld ab Januar mit in die Berechnung einbliesen "müsste" , und der Bedarf dann gedeckt wäre ....?

Deine Rente wurde auch nicht berücksichtigt. Und die sehen nur, was zum Zeitpunkt der Antragstellung (hier Dezember) der Ist-Zustand ist.

Wie gesagt, ich würde einen Widerspruch verfassen. Und/oder
Zitat von: Ottokar am 20. Januar 2026, 12:00:08Parallel ab Januar 2026 einen neuen Antrag wg geänderter Einkommensverhältnisse stellen.

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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 12:37:01Deine Rente wurde auch nicht berücksichtigt. Und die sehen nur, was zum Zeitpunkt der Antragstellung (hier Dezember) der Ist-Zustand ist.

Das ist ja auch richtig so, da diese eben noch nicht zur Berechnung ran gezogen wurde, das würde erst nach weitern 6 Monaten der Fall sein.

Der Ist- Zustand ist der Familienkasse zur Berechnung egal. Die nehmen die letzten 6 Monate, und da hatte ich eben besagte Rente noch nicht. Mal davon abgesehen, dass die Familienkasse unter anderem auch meinen Rentenbescheid in Kopie erhalten hat

Was sich halt eben ändert, ist das Wohngeld ab Januar, was da in die Berechnung mit einfließen "müsste".

Und das würde ich als "Grundlage" für einen Wiederspruch nehmen. Ich werde mich da morgen mal in Ruhe für einen Entwurf dran setzten.
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Ottokar

Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 12:05:42Der Bescheid ist vom 16.12.2025 ja , bewilligt aber erst ab 01.01.2026
Dann bleibt dir hier nur der Neuantrag ab Januar 2026, ein Widerspruch wäre sinnlos.
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Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 20. Januar 2026, 12:44:57Dann bleibt dir hier nur der Neuantrag ab Januar 2026, ein Widerspruch wäre sinnlos.

Aber es ändert sich bis auf das Wohngeld ja nix weiter. Meine Rente würde ja immer nicht nicht berücksichtigt werden.

Sorry , aber bin da momentan völlig durch den Wind.... :sad:
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 12:53:29Aber es ändert sich bis auf das Wohngeld ja nix weiter. Meine Rente würde ja immer nicht nicht berücksichtigt werden.

Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 12:44:18Das ist ja auch richtig so, da diese eben noch nicht zur Berechnung ran gezogen wurde, das würde erst nach weitern 6 Monaten der Fall sein.

Nein, die müssen bei Antragstellung im Januar mit aktuellen Daten rechnen. Und bei deiner Rente ist Leistungsbeginn auch der 1. Januar, richtig?
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"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 12:59:47Nein, die müssen bei Antragstellung im Januar mit aktuellen Daten rechnen.

Wen dem so wäre , warum werden dann die letzten 6 Monate zu Berechnung genommen, und nicht der Ist- Zustand wie Du ihn nennst ??? Wenn ich jetzt wieder einen Antrag stellen würde, würden wieder die letzten 6 Monate berücksichtigt werden.

Da wirklich einzige, was sich da ändert ist das Wohngeld.

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 12:59:47Und bei deiner Rente ist Leistungsbeginn auch der 1. Januar, richtig?

Ja , richtig.

Aber in dem Bescheid ist ja zu lesen, dass zur Berechnung das Einkommen der Eltern von Juni-November 2025 genommen wurde, sprich besagte 6 Monate "vor" Antrag Stellung.
 

So steht es auch auf deren Seite

"Eltern müssen ihr Einkommen der letzten 6 Monate vor der Antragstellung nachweisen. Stellen Sie Ihren Antrag zum Beispiel im Oktober, müssen Sie das in den Monaten April bis September zugeflossene Einkommen angeben."

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