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Kabinett beschließt Grundsicherung

Begonnen von selbiger, 17. Dezember 2025, 12:28:16

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selbiger

Zitat von: chrisi01 am 18. Dezember 2025, 10:04:15Eigentlich dürfte unser Bundespräsident das Gesetz zur neuen Grundsicherung dann nicht unterschreiben. Kann natürlich sein, das bei den Schwächsten die Gesetze, die Verfassung und die Menschenwürde egal sind.

§1..hat nur für leistungserbringer bestand..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ottokar

Zitat von: 2_Gerhaard am 17. Dezember 2025, 12:55:57Frage: kann diese Anhörung auch schriftlich gemacht werden vom Jobcenter? oder muss der Empfänger persönlich vorsprechen, wie es in dem neuen Gesetz der  neuen Grundsicherung heißt???
In der letzten bekannten Fassung des Gesetzentwurfes vom 17.12.2025 steht dazu unter § 31a Abs. 2 Satz 2 SGB II:
ZitatEine persönliche Anhörung soll erfolgen, wenn der Agentur für Arbeit psychische Erkrankungen von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bekannt sind oder andere Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass die erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nicht in der Lage sind, sich zu den
für die Entscheidung über die Minderung erheblichen Tatsachen in einer schriftlichen Anhörung
zu äußern.
"Soll" bedeutet i.d.R. "muss", ein Abweichen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn z.B. Betroffenen das Aufsuchen des JC aus med. Gründen unmöglich ist und ein Hausbesuch durch das JC nicht in Frage kommt.
(Ja, eine solche persönliche Anhörung ist eine Bringschuld des JC, diese kann sehr wohl auch beim Leistungsbezieher erfolgen, daran wird das JC sich wohl gewöhnen müssen.)
In solchen Extremfällen sollte imho ohnehin das Betreuungsgericht informiert und eine Betreuung angeregt werden, da diese Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, ihre Interessen gegenüber dem JC zu vertreten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


2_Gerhaard

Zitat von: Ottokar am 18. Dezember 2025, 12:48:48In solchen Extremfällen sollte imho ohnehin das Betreuungsgericht informiert und eine Betreuung angeregt werden, da diese Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, ihre Interessen gegenüber dem JC zu vertreten.

Das wäre sehr wenige Fälle.
Auf Psychisch Kranke kommen ganz neue Zeiten, die neue Grundsicherung hat fast nur diese Leute im Blick.

Die SPD hat ALLES wirklich ALLES mitgemacht und die Union hat ALLES wirklich ALLES durchgesetzt.

Zitat von: Unwissender am 18. Dezember 2025, 09:33:38Ruhig Blut! Das war erst der erste Entwurf! Da kann noch einiges geändert werden. Es läuft ja auch noch das Mitgliederbegehren! Nichts kommt hinten so raus wie es vorne reingekommen ist! :yes:
Es wird nichts mehr geändert, das ist vorbei.


Aber wenn ich falsch liege, kann man korrigieren.

Man muss sich diese Kuh von der SPD ansehen, wie sie lacht.


anne


2_Gerhaard

Zitat von: anne am 18. Dezember 2025, 14:49:31
Zitat von: 2_Gerhaard am 17. Dezember 2025, 13:27:42Und der Tagesspiegel schreibt, dass Psychisch Kranke strenger behandelt werden als andere.
Das sehe ich eigentlich nicht
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/gesetzentwurf-umgestaltung-grundsicherung-arbeitsuchende.html

Die Presse ist voll davon, dass diese Erkrankten strenger behandelt werden.
Der Beitrag von Ottokar zeigt es auch, wenn ich ihn richtig verstehe.

anne

Alle werden strenger behandelt, nicht nur psychisch Kranke. Aber verstehe mich nicht falsch, ich finde diese neue Grundsicherung, so wie sie aktuell "vorliegt", eines Sozialstaates noch unwürdiger als Hartz 4 es war.

2_Gerhaard

Zitat von: anne am 18. Dezember 2025, 15:01:44Alle werden strenger behandelt, nicht nur psychisch Kranke. Aber verstehe mich nicht falsch, ich finde diese neue Grundsicherung, so wie sie aktuell "vorliegt", eines Sozialstaates noch unwürdiger als Hartz 4 es war.

Richtig, ist viel schlimmer.

Könnte es noch Änderungen geben?
Zitat von: Unwissender am 18. Dezember 2025, 09:33:38Ruhig Blut! Das war erst der erste Entwurf! Da kann noch einiges geändert werden. Es läuft ja auch noch das Mitgliederbegehren! Nichts kommt hinten so raus wie es vorne reingekommen ist! :yes:

anne

Zitat von: 2_Gerhaard am 18. Dezember 2025, 15:05:49Könnte es noch Änderungen geben?
Zum Vorteil aller "Empfänger" ? Wohl eher nicht. Inhaltlich können ja nur CDU/CSU und SPD was ändern. Ob die daran Interesse haben, wage ich zu bezweifeln. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

2_Gerhaard

Zitat von: anne am 18. Dezember 2025, 15:15:15
Zitat von: 2_Gerhaard am 18. Dezember 2025, 15:05:49Könnte es noch Änderungen geben?
Zum Vorteil aller "Empfänger" ? Wohl eher nicht. Inhaltlich können ja nur CDU/CSU und SPD noch was ändern. Ob die daran Interesse haben, wage ich zu bezweifeln. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ja, die neue Grundsicherung zum Vorteil der Betroffenen, das würde ein kleiner Aufstand der SPD in parlamentarischer Abstimmung bedeuten, ist wohl vielleicht doch nicht zu erwarten.

7. Wie wird dem besonderen Schutzbedürfnis von Menschen mit psychischen Erkrankungen noch besser Rechnung getragen?
Dadurch, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen persönlich angehört werden sollen:

Künftig ist ausdrücklich geregelt, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen vor einer Leistungsminderung und auch vor Feststellung eines dritten Meldeversäumnisses, welches zum Entfall der Leistungen führt, persönlich angehört werden sollen. Damit wird verdeutlicht, dass diagnostizierte psychische Erkrankungen als besonders schutzwürdige Umstände von besonderer Relevanz für Entscheidungen des Jobcenters sind. Ein persönliches Gespräch ist hier in der Regel besser als ein ausschließlich schriftliches Anhörungsverfahren.
https://www.sgb2.info/DE/Service/Publikationen/Fragen-und-Antworten-zur-Umgestaltung-der-Grundsicherung/grundsicherung-faq-art.html

selbiger

mitgliederbegehren..alle kniken ein wenns soweit ist..war so und wird immer so bleiben..optimistisch bin ich dahingegend das sich nordkorea,südkorea anschliesst..aber hierzulande optimistisch..??never.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Fettnäpfchen

 :ironie:
Zitat von: anne am 18. Dezember 2025, 15:15:15Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
ja, mit einem selbst.   :nea:
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

§ 31a Abs. 2 SGB II beinhaltet noch mehr, die komplette Fasung lautet:

Vor der Feststellung der Minderung nach Absatz 1 soll auf Verlangen der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten die Anhörung nach § 24 des Zehnten Buches persönlich erfolgen.
Eine persönliche Anhörung soll erfolgen, wenn der Agentur für Arbeit psychische Erkrankungen von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bekannt sind oder andere Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass die erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nicht in der Lage sind, sich zu den
für die Entscheidung über die Minderung erheblichen Tatsachen in einer schriftlichen Anhörung
zu äußern. 3Eine Gelegenheit zur persönlichen Anhörung soll erfolgen, wenn ein drittes
aufeinander folgendes Meldeversäumnis geprüft wird.


Eine persönliche Anhörung soll demnach nicht nur erfolgen wenn:
a) psychische Erkrankungen bekannt sind,
sondern auch dann, wenn:
b) Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand nicht in der Lage ist, sich in einer schriftlichen Anhörung zu äußern, oder
c) ein drittes aufeinander folgendes Meldeversäumnis geprüft wird.
Punkt c) ist eine sehr weit gefasste Öffnungsklausel, denn was das für Anhaltspunkte sind, liegt im freien Ermessen des Sachbearbeiters.
Persönlich vorgeladen werden kann somit jeder, der sich nach Auffassung des zuständigen Sachbearbeiters nicht vernünftig schriftlich äußern kann, bzw. von dem dies nicht erwartet werden kann.
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2_Gerhaard

Zitat von: Ottokar am 19. Dezember 2025, 09:25:45§ 31a Abs. 2 SGB II beinhaltet noch mehr, die komplette Fasung lautet:

Vor der Feststellung der Minderung nach Absatz 1 soll auf Verlangen der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten die Anhörung nach § 24 des Zehnten Buches persönlich erfolgen.
Eine persönliche Anhörung soll erfolgen, wenn der Agentur für Arbeit psychische Erkrankungen von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bekannt sind oder andere Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass die erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nicht in der Lage sind, sich zu den
für die Entscheidung über die Minderung erheblichen Tatsachen in einer schriftlichen Anhörung
zu äußern. 3Eine Gelegenheit zur persönlichen Anhörung soll erfolgen, wenn ein drittes
aufeinander folgendes Meldeversäumnis geprüft wird.


Eine persönliche Anhörung soll demnach nicht nur erfolgen wenn:
a) psychische Erkrankungen bekannt sind,
sondern auch dann, wenn:
b) Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand nicht in der Lage ist, sich in einer schriftlichen Anhörung zu äußern, oder
c) ein drittes aufeinander folgendes Meldeversäumnis geprüft wird.
Punkt c) ist eine sehr weit gefasste Öffnungsklausel, denn was das für Anhaltspunkte sind, liegt im freien Ermessen des Sachbearbeiters.
Persönlich vorgeladen werden kann somit jeder, der sich nach Auffassung des zuständigen Sachbearbeiters nicht vernünftig schriftlich äußern kann, bzw. von dem dies nicht erwartet werden kann.

Ottokar: In einer solchen Vorladung/Einladung, könnte man dann vortragen und dem Sachbearbeiter sagen, dass man krank ist und dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verfügung steht?
Und könnte dann der Ärztliche Dienst eingeschaltet werden?

selbiger

#28
Zitat von: 2_Gerhaard am 19. Dezember 2025, 10:17:31Und könnte dann der Ärztliche Dienst eingeschaltet werden?

wenn du für dich glaubst das du krank bist und nicht arbeiten kannst etz usw..kannst du ebendso den dienst in anspruch nehmen..hat nen bekannter von mir auch gemacht...er hat aber auch vorarbeit geleistet..er ist zum psychologen gegangen..und auch zum Sozialpsychiatrischer Dienst vor ort..das steht dir zu..selbst wenns akut wird..kann man sich sogar selbst einweisen lassen..mit den daraus resultierenden unterlangen kannste alles in die wege leiten.. :weisnich: da hat sich bisher kein jc  quer gestellt..sollte das jc sich verweigern hatte er sogar angedroht damit an die presse zu gehen..da sowas auch im öffentlichem interesse steht..örtliche institutionen stehen ungern im rampenlicht..ausser bei getürkten arbeitslosenzahlen..da brüsten die sich gerne..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

2_Gerhaard

Ja, danke.
mal sehen, was Ottokar schreibt.