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Kabinett beschließt Grundsicherung

Begonnen von selbiger, 17. Dezember 2025, 12:28:16

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anne

Das hat sie SPD Helmut Schmidt auch schonmal vorgesungen

Ottokar

Zitat von: Konstantin am 20. Dezember 2025, 17:53:41Darum wird auch geprüft ob die Pflege durch andere Angehörige oder einen Pflegedienst übernommen werden kann.
Nein, sowas wird nicht geprüft, weil es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.
Zunächst mal haben die PSG 1 bis 3 hauptsächlich die Stärkung der häuslichen Pflege durch Angehörige zum Ziel.
Zudem steht in der Begründung zum Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, dass die Pflege von Angehörigen durch Mitwirkungsanforderungen im Sozialrecht nicht gefährdet werden dürfen.
Dazu ebenso das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. November 2019, Az. 1 BvL 7/16, Rz 152.
Unabhängig davon entscheidet immer noch die pflegebedürftige Person selbst, wer sie pflegt. Solange diese mündig ist, darf niemand gegen deren Willen entscheiden. Das JC schon gar nicht.
Wenn die pflegebedürftige Person sich weigert, die erforderliche Pflege durch jemand anderen vornehmen zu lassen als den bestimmten Verwandten, der Bürgergeld bezieht, dann muss das JC das anerkennen, weil die Pflege nunmal nicht gegen den Willen der pflegebedürftigen Person "auf andere Weise sichergestellt werden kann".
Das JC hat somit den Willen der pflegebedürftigen Person zu achten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Josef

Wie sähe denn die ideale Grundsicherung aus? Und bitte nicht einfach mit bedingungslosem Grundeinkommen argumentieren, da hier soviel Geld umverteilt werden müsste, dass es am Ende egal ist ob man arbeitet oder nicht.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die meisten Menschen, sollte man ihnen die Wahl lassen, lieber anderen Tätigkeiten nachgehen würde als ihre aktuelle Beschäftigung.

selbiger

Zitat von: Josef am 22. Dezember 2025, 06:47:06Wie sähe denn die ideale Grundsicherung aus? Und bitte nicht einfach mit bedingungslosem Grundeinkommen argumentieren, da hier soviel Geld umverteilt werden müsste, dass es am Ende egal ist ob man arbeitet oder nicht.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die meisten Menschen, sollte man ihnen die Wahl lassen, lieber anderen Tätigkeiten nachgehen würde als ihre aktuelle Beschäftigung.

die ideale grundsicherung sieht so aus..das diese ansich an den bedürfnissen angepasst ist..so das man keine existrensängste haben muss..ohne druck,psychischer pfysicher gewalt usw..wer arbeiten kann und auch die möglichkeiten hat.sprich für sich passende angebote findet..denn soll er das ohne hindernisse ausleben dürfen..das sie so bezahlt werden..das sie absolut unabhängig vom staat sind..sich eigene existenzen aufbauen können..so wie es alles im grossem und ganzem vor 2005 war..das man ihr geld läst und die steuern auf ein gesundes faires mass setzt..logischerweise sollten erstmal genügend bezahlbare arbeitsplätze geschaffen werden..worauf den bewerbungen geschrieben werden könen..und nicht andersrum..gibt im grunde noch so vieles..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Vollloser

#49
Zitat von: Josef am 22. Dezember 2025, 06:47:06Wie sähe denn die ideale Grundsicherung aus? Und bitte nicht einfach mit bedingungslosem Grundeinkommen argumentieren

Na die Grundsicherung ist die Zusicherung des Existenzminimums für Menschen, die ihr Leben nicht durch beruflich/gewerbliches Engagement bereichern können - warum auch immer nicht !
Meinetwegen auch unter Vorgabe von Maximalvermögen, das so jemand dann haben darf.

Die Idee eines sog. "bedingungslosen Grundeinkommens" beinhaltet dagegen, dass JEDER Bürger so ein Grundeinkommen vom Staat (Regierung) monatlich ausgezahlt bekommt. Also auch ALLE schon gewerblich irgendwie engagierten !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Ottokar

Ich bin der Meinung, dass Menschen, die wegen ihrer gesundheitlichen Probleme länger als 6 Monate auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelt werden können, Grundsicherung nach SGB XII bekommen sollten. Jedenfalls solange, bis sich die gesundheitliche Situation dauerhaft bessert.
Die Grundsicherung für Kinder sollte bis zum Abschluss ihrer Schulgrundausbildung (10. Klasse bzw. Abitur) und während einer Erstausbildung (solange nicht vermittelbar) als eigenständiger Anspruch (Kindergrundsicherung) im SGB II verankert werden (ähnlich wie im SGB XII Sozialhilfe und GruSi). Elterneinkommen einschl. Kindergeld wird dabei zuerst bei diesen bedarfsdeckend angerechnet und nur der Überschuss auf die Kinder. Damit kann man dann auch das Bürokratiemonster Kinderzuschlag abschaffen.
Leistungen des SGB II sollten nur noch Personen bekommen, die keine andauernden erheblichen Vermittlungseinschränkungen haben.
Wer Vermittlungseinschränkungen wie keinen Schulabschluss und keine Ausbildung hat, für den sollte der Leistungsbezug an den Erwerb desselben gekoppelt werden.
Die Jobcenter könnte man damit auflösen und die Zuständigkeit dafür wieder den Agenturen für Arbeit übertragen.
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GoetzB

Da ist der Ansatzpunkt der AfD (Kranke unvermittelbare wegen Gesundheit) vernünftig.
Selten genug, das da was vernünftig kommt.

Zum letzten Satz, Schulabschluss/Ausbildung , wenn es nicht möglich ist, einen Abschluss zu schaffen ?
Aufwand vs. Nutzen.


Ottokar

Zitat von: Ottokar am 22. Dezember 2025, 09:39:16Wer Vermittlungseinschränkungen wie keinen Schulabschluss und keine Ausbildung hat, für den sollte der Leistungsbezug an den Erwerb desselben gekoppelt werden.
Damit meine ich einen zwingenden Ausbildungsvorrang vor Vermittlung.
Wer wegen mangelnden kognitiver Fähigkeiten keinen Schulabschluss oder Berufsabschluss schafft, aber vermittelbar ist, der landet eben (wie schon jetzt) in Hilfstätigkeiten oder im sog. 2 oder 3. Arbeitsmarkt.
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