Unrecht gepfändeter Betrag bei Rückerhalt als einmaliges Einkommen verrechnet?

Begonnen von Raloballo, 05. Januar 2026, 17:12:12

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Raloballo

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Hallo Liebe Leute.

Danke das Ihr hier eine Refugium für die "nicht Normalverdiener" geschaffen habt.

Ich habe vor zwei Monaten einen Bürgergeldantrag (ergänzende Leistungen) gestellt, weil ich als Selbstständiger momentan (Saison und Konsumflaute) nicht mehr genug erwirtschaften kann.

Aufgrund nicht eingereichter Steuerklärungen musste ich einige zu hohe Schätzungen bezahlen. Die durch Pfändung eingetrieben wurden. Um eine Festsetzung der Steuerschätzung zu vermeiden, habe ich gerade 4 Steuererklärungen nachgereicht.

Durch die Berichtigung der Schätzung werde ich einen Betrag unter dem Schönvermögen von momentan 40t€ zurückerstattet bekommen.

Bestcase die Arge akzeptiert die Pändungsrückzahlung als Vermögensanteil aus der Vergangenheit.

Worstcase die Arge sieht es als "einmaliges Einkommen" und streckt es noch auf 6 Monate Verrechnung mit Auszahlung H4 (6 Monate gleich 0). 


Wie seht Ihr das? Soll ich lieber ganz auf den Antrag und Leistungen verzichten oder besteht die Aussicht das ich tatsächlich etwas zu den aktuellen Lebenskosten dazubekomme oder eh alles zurückzahlen muss?

Danke fürs lesen, wenn Ihr konstruktive Lösungen seht, bitte last mich daran teilhaben. Liebe Grüße.

Wandra

Ändert der zurück erstattete Betrag dein Einkommen so das der Bezug weg fallen könnte?
Es ist Einkommen so viel dürfte sicher sein.
Du musst jetzt darlegen wie sich dein Einkommen zeitlich ergeben hat.

Raloballo

Ja der Zahlungseingang wird über dem Regelbedarf sein, und der Zahlungseingang, ab dem darauffolgendem Monat als einmaliges Einkommen gewertet.

Ich sehe die erfolgte Pfändung (6 Monate vor Antragsstellung) ja als temporäre Schmälerung meines Schonvermögens.

Wäre eine Rückzahlung unberechtigt erhobener Steuerforderungen, nicht Teil meines Schonvermögens?

Die haben mir quasi den Sparstrumpf gepfändet, weil sie sehr kreativ darin waren meine Steuer so hoch zu schätzen, dass ich schnellstmöglich die Erklärung nachreiche. Pustekuchen ich war depressiv und habe es ewig aufgeschoben.
Das leibe Finanzamt hat vor 6 Monaten, für 4 Jahre (zu hohe Steuern) bei mir vollstreckt, also 30k Lebenserspartes im Räubersäckel..
Quasi ein Teil meiner zukünftigen Rente,
als Kleinunternehmer fehlt dann auch das Überbrückungspolster am Saisonende. 

So nun machte ich also besagte Steuererklärungen und die zu hohen Schätzungen werden so Gott will, zurückgezahlt, was aber dazu führt das ich keinerlei Unterstützung bekomme.....



 

Sheherazade

Zitat von: Raloballo am 06. Januar 2026, 10:39:49Ich sehe die erfolgte Pfändung (6 Monate vor Antragsstellung) ja als temporäre Schmälerung meines Schonvermögens.

Hättest du den Antrag auf Bürgergeld ohne die Pfändung auch gestellt - mal ganz ehrlich?

Zitat von: Raloballo am 05. Januar 2026, 17:12:12Wie seht Ihr das? Soll ich lieber ganz auf den Antrag und Leistungen verzichten oder besteht die Aussicht das ich tatsächlich etwas zu den aktuellen Lebenskosten dazubekomme oder eh alles zurückzahlen muss?
Hier aus einem anderen Thread was interessantes zum Schonvermögen, so als Denkhilfe.

Zitat von: Ottokar am 04. Januar 2026, 10:24:27Da ab 01.07.2026 folgende neue Regelungen für den Vermögensfreibetrag in Kraft treten sollen, stellt sich auch die Frage, welcher Vermögensfreibetrag dann für dich gilt und ob du diesbezüglich Vermögen umverteilen musst, oder sogar zusätzlich 5.000 Euro geschützt sind.
Stellt sich auch die Frage, wann du den nächsten WBA stellen musst.
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.
Quelle: https://hartz.info/index.php/topic,137829.msg1643798.html#quickreply_anchor

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Raloballo


Zitat von: Raloballo am 05. Januar 2026, 17:12:12Wie seht Ihr das?
Zitat von: Raloballo am 05. Januar 2026, 17:12:12Durch die Berichtigung der Schätzung werde ich einen Betrag unter dem Schönvermögen von momentan 40t€ zurückerstattet bekommen.
Meiner Meinung nach müsste das als Vermögen gesehen werden.
Es war VM und wenn das Finanzamt Mist gebaut hat was es mit der Rückzahlung ja belegt dann sollte es das JC nicht als Einkommen ansehen.

Zitat von: Raloballo am 05. Januar 2026, 17:12:12Soll ich lieber ganz auf den Antrag und Leistungen verzichten oder besteht die Aussicht das ich tatsächlich etwas zu den aktuellen Lebenskosten dazubekomme oder eh alles zurückzahlen muss?
Antrag stellen, was du ja gemacht hast, und schauen was das JC antwortet. Dann kann man immer noch reagieren.
Wundert mich eh das du noch keine Antwort bekommen hast.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html

MfG FN
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Wandra

Im ersten Beitrag war das nicht klar dargestellt.
Wenn das Finanzamt mit Schonvermögen bezahlt wurde, wird daraus bei Erstattung kein Einkommen
Anders wäre es wenn es aus laufenden Einnahmen bezahlt worden wäre dann ist es Einkommen
Beim Schonvermögen kommt ja nichts dazu das ist ja da und wird nur umgeschichtet.

Raloballo

Oh vielen Dank für Euren wertvollen Tipps.

Insbesondere Wandra und Fettnäpfchen können mich sogar nachvollziehen, dann hoffe ich bei einem Anruf im JC Callcenter klappt das auch  :sehrgut:

@Sherezade danke für Deine Gedanken. Genau ab dem 06.2026 sind es noch max.12.000€ Schonvermögen, welche die Rente erleichtern dürfen. Nur stellte ich den Antrag schon 11.2025. Bis zum Juni 2026 wird es mit der Selbstständigkeit wieder laufen  :mail: , ich werde nicht verlängern. 

Quote "Hättest du den Antrag auf Bürgergeld ohne die Pfändung auch gestellt - mal ganz ehrlich?"

Genau, ohne die Pfändung hätte ich mich wie gewohnt selbst durch die momentane Umsatzkrise durchgewurschtelt.
Ehrlich gesagt, habe ich nun zuwenig Puffer übrig und kann nicht völlig ausbluten, wenn z.B. mal die Karre streikt oder die Heizung ausfällt, von Krankenkassebeiträgen ganz zu schweigen.

Ich denke dafür sind die aufstockenden Leistungen (bei ausbleibendem Einkommen) wohl angedacht. :weisnich:   








JensM1

Ich würde es als Einkommen werten. Aber keine Nachzahlung aus laufenden Einkommen, sondern Einmalzahlung, die nur im Zuflussmonat Einkommen darstellt und ab dem Folgemonat dem Vermögen zuzuordnen ist. Damit keine Aufteilung auf 6 Monate und letztlich keine Nachteile bei vorheriger Antragstellung.

Wandra

Es ist kein Einkommen wenn es Schonvermögen war bleibt es das auch.

Sheherazade

Zitat von: Raloballo am 06. Januar 2026, 17:00:04Nur stellte ich den Antrag schon 11.2025. Bis zum Juni 2026 wird es mit der Selbstständigkeit wieder laufen  :mail: , ich werde nicht verlängern. 

Dann tendiere ich dazu dieser Meinung zuzustimmen.
Zitat von: JensM1 am 06. Januar 2026, 17:57:31Ich würde es als Einkommen werten. Aber keine Nachzahlung aus laufenden Einkommen, sondern Einmalzahlung, die nur im Zuflussmonat Einkommen darstellt und ab dem Folgemonat dem Vermögen zuzuordnen ist. Damit keine Aufteilung auf 6 Monate und letztlich keine Nachteile bei vorheriger Antragstellung.

Das entspricht den gegenwärtigen Regelungen. Warum hast du noch keinen Bescheid?
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"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

peter_m

Die Frage ist hier doch, ob tatsächlich zu Unrecht gepfändet wurde.
Da ist die Antwort wahrscheinlich "nein".
Wenn ein Selbständiger keine Steuererklärungen macht, wird er geschätzt.

Man kann dann gegen diese Schätzung inhaltlich vorgehen, aber dass geschätzt wird, entspricht dem Gesetz.

Und wenn dann eine Steuerrückzahlung erwirkt wird, zählt diese Steuerrückzahlung zum Einkommen.

Das ist bei allen anderen, die Steuern aus ihrer Barschaft zahlen, die unter dem Vermögensfreibetrag liegt, ganz genauso.

Ottokar

Die richtige Frage wäre, ob die Rückzahlung einer Steuervorauszahlung Einkommen darstellt.
Diese Frage hat das BSG schon mit "ja" beantwortet.

Auch ohne Bürgergeld würde eine Steuerrückzahlung den Gewinn und damit das zu berücksichtigende Einkommen erhöhen.
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