Haushaltshilfe über Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege

Begonnen von Two1979, 10. Januar 2026, 15:58:54

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Two1979

Hallo Zusammen,

ich und meine Frau schauen regelmäßig Ihre Videos. Diese sind sehr gut erklärt und transparent. Ein großes Lob und danke dafür!

Wir haben eine Frage und hoffen das Sie uns helfen können. Im Netz und in Ihren Videos haben wir nichts gefunden, zu dieser konkreten Frage. Meine Ehefrau hatte seit Januar 2024 Pflegegrad 1 und seit Dezember 2025 Pflegegrad 2.

Nun hat eine von uns genutzte Haushaltshilfeagentur uns darauf hingewiesen, dass es angeblich möglich sei Leistungen aus der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege so zu beantragen, dass daraus eine regelmäßige, wöchentliche Haushaltshilfe (z. B. Reinigung, Einkaufen, Fahrten zu Ärzten) finanziert werden kann – zusätzlich zum Entlastungsbetrag.

Nach dieser Darstellung würde man einen Antrag stellen und bei Grund ,,sonstiges" ankreuzen, wodurch das Budget angeblich flexibel für solche Leistungen eingesetzt werden könne, über die Haushaltshilfeagentur.
In den mir bekannten Informationen finde ich dazu jedoch keine eindeutige Grundlage. Mir ist bekannt, dass Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert und z. B. über Nachbarschaftshilfe, oder anerkannte Dienste abgerechnet werden können. Unklar ist mir jedoch, ob und in welcher Form Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für eine reguläre Haushaltshilfe, ohne konkrete Verhinderung der Pflegeperson, oder ohne stationären Aufenthalt, genutzt werden dürfen.

Daher meine Frage. Gibt es tatsächlich eine rechtlich zulässige Möglichkeit, Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege so einzusetzen, dass darüber eine regelmäßige Haushaltshilfe finanziert werden kann?

Mit freundlichen Grüßen
Dirk & Sabrina Philippi

Dwight Manfredi

Nein, eine regelmäßige wöchentliche haushaltshilfe lässt sich rechtlich nicht über verhinderungs‑ oder kurzzeitpflege finanzieren, wenn keine echte verhinderung der pflegeperson oder kein kurzzeitiger pflegebedarf vorliegt. Viele agenturen suggerieren das trotzdem aus wirtschaftlichem interessen oder manchmal aus Unwissen.

szaros 25

Hallo,

über die Verhinderungspflege kann man keine Haushaltshilfe abrechnen. Aber Ihnen stehen monatlich 131,-€ zur Verfügung und da kann man über § 45 eine Haushaltshilfe beschäftigen. Nur kostet diese im Schnitt knapp 40,-€ die Stunde ,da müssten sie dann den Unterschied selbst zahlen.Viele Agenturen rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, bei manchen müssen sie in Vorkasse treten.Unsere Hushaltshilfe kommt aller 14 Tage drei Stunden, auch wir müssen dazu zahlen. Mein Mann hat Pflegestufe drei.Am Besten erkundigen sie sich bei der Pflegekasse die geben Ihnen genaue Auskunft.
szaros25