Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf

Begonnen von Ganesha, 26. Januar 2026, 14:53:41

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Ganesha

Hallo  :flag:

der Termin am 3. dauerte keine 5 Minuten, nachdem ich keine von den gewünschten Unterlagen dabei hatte, sagte die SB: "Dann ist das Gespräch beendet und der Termin auch.", stand dann und und öffnete mir die Tür.
Also ging ich wieder heim.  :weisnich:

Am 11.2. bekam ich jetzt ein Einschreiben vom SB mit Inhalt Koop-Plan und 5 Vermittlungsvorschlägen.
Laut Plan und Vermittlungsvorschlag soll ich mich nun auch für Jobs bewerben, die "Körperliche Belastbarkeit" voraussetzen.
Einer der VV verlangt als Kenntnisse "Erfahrung in MS-office, insbesondere Outlook". Kenn mich da aber überhaupt nicht aus.  :weisnich:

Im Anschreiben und Koopplan werden nun 6 Bewerbungen/Monat mit Nachweis gefordert.
Im Lagerbereich, wie gefordert, kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten.

Keinem der Blätter ist eine RFB angeheftet, also denke ich mal, weder der koop-plan noch die VV sind sanktionierbar, oder?
Im Anschreiben heißt es dazu nur: "Die Rechtsfolgenbelehrungen die unbedingt mit ihrer Mitwirkungspflicht verbunden sind, finden ihre Anwendung."

Der Koop-Plan wurde nicht gemeinsam erstellt, sondern mir einfach postalisch zugestellt. Beim Termin hatte die SB überhaupt nichts von einem KoopPlan erwähnt. Muss ich das so akzeptieren?
Und wenn ich dem inhaltlich widersprechen wollte, ginge das mit einer sog. "Schlichtung" oä ?

LG




Sheherazade

Zitat von: Ganesha am 15. Februar 2026, 16:40:55Im Lagerbereich, wie gefordert, kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten.

Das wurde bereits vom ärztlichen Dienst festgestellt?

Zitat von: Ganesha am 15. Februar 2026, 16:40:55Muss ich das so akzeptieren?

Ja. Ich wüsste auch nicht, was an dem kleinen und überschaubaren Koop-Plan einen inhaltlichen Widerspruch darstellt.

Weder der Koop-Plan noch die dir übersandten VV benötigen eine RFB, auf deine Mitwirkungspflichten wurdest du lt. dem Schreiben ja ausreichend hingewiesen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

#77
Ich sehe hier unverbindliche Stelleninformationen, diese sind mangels RFB nicht sanktionierbar. Daran ändert auch das Schreiben vom 04.02. nichts, welches keine dafür nach § 31 SGB II erforderlich RFB enthält.
Bei dem Schreiben vom 04.02. handelt es sich auch nicht um eine Aufforderung nach § 15 Abs. 5 S. 2 SGB II, da die darin erforderliche Rechtsfolgenbelehrung fehlt. Der Hinweis "Die Rechtsfolgenbelehrungen die unbedingt mit ihrer Mitwirkungspflicht verbunden sind, finden ihre Anwendung." kann eine konkrete fallbezogene Rechtsfolgenbelehrung nicht ersetzen, das hat schon das BSG klargestellt.
Zudem können aufgrund der zeitlichen Nähe zu dem erst am 03.02. erstellten KooP die Voraussetzungen für eine Aufforderung nach § 15 Abs. 5 S. 2 SGB II noch gar nicht vorliegen. Das wäre frühestens ab März gegeben.
Abgesehen davon kann das Schreiben vom 04.02. den KooP vom 03.02. inhaltlich weder ersetzen noch ergänzen, da die Voraussetzungen des § 15 Abs. 6 SGB II dafür erkennbar nicht vorliegen.
Damit ergibt sich hier lediglich aus dem KooP vom 03.02. die Pflicht, ab diesem Tag 6 Bewerbungen pro Monat auf zumutbare Jobs vorzunehmen und diese monatlich (hier erstmals im März) auf einer "Bewerbungs-Bemühungsliste" nachzuweisen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ganesha

Hallo, Danke für eure Antworten!

@Sheherazade

"Das wurde bereits vom ärztlichen Dienst festgestellt?"

Ja, das wurde es und auch so vom JC akzeptiert. Wenn ich bisher VVs bekommen habe, dann fast immer ohne Lagerarbeit o.ä.
Um so mehr wundert es mich jetzt und kann nicht nachvollziehen, wieso lediglich durch die "längere Arbeitslosigkeit" auf einmal körperlich belastbare Jobs in Frage kommen.


"Ja. Ich wüsste auch nicht, was an dem kleinen und überschaubaren Koop-Plan einen inhaltlichen Widerspruch darstellt."
siehe drüber


@Ottokar

Ok, Danke, sehr detailliert.  :cool:

Hab´s vermutlich immer noch nicht ganz verstanden, aber der Koop-Plan ist an sich nicht sanktionierbar und muss erst per Verwaltungsakt kommen, um sanktionieren zu können?

Eigentlich will ich den Koop-Plan auch so nicht akzeptieren: es wird Arbeit im Lagerbereich gefordert, was ich nicht leisten kann.
Wenn ich das jetzt so widerspruchslos akzeptiere, denke ich, zementiert sich das und das möchte ich vermeiden.
Meine Rückenprobleme sind signifikant schlimmer als bei der letzten ÄD Untersuchung vor ein paar Jahren; körperliche Arbeit ist mir schlicht momentan unmöglich.

Mit einer fixen Anzahl an 6 Bewerbungen wird es aufgrund meiner sehr eingeschränkten Gesundheit auch schwer.

Hab ich da überhaupt in diesem Stadium Möglichkeiten, oder kann ich dem frühestens mit dem Verwaltungsakt widersprechen?

LG
Ganesha




Fettnäpfchen

Ganesha

Nur nebenbei ansonsten überlasse ich dein Thema lieber Ottokar der weiß genau was er dir zu empfehlen hat.
Zitat von: Ganesha am 20. Februar 2026, 11:37:14es wird Arbeit im Lagerbereich gefordert, was ich nicht leisten kann.
Wenn ich das jetzt so widerspruchslos akzeptiere, denke ich, zementiert sich das und das möchte ich vermeiden.
Zumindest ist das gar kein Problem denn da schreibst du auf den Beilagenzettel vom JC das du dich nicht darauf bewerben wirst da dies gesundheitlich nicht in Frage kommt.
Das kann man soweit ausbauen das man dem SB schreibt das er verpflichtet ist VV auf dein Profil zu suchen und nicht willkürlich was ihm gerade so auf dem Schreibtisch liegt. Das nennt man dann Pflicht zum Aktenstudium!

Zitat von: Ganesha am 15. Februar 2026, 16:40:55und 5 Vermittlungsvorschlägen.
und das gilt auch für alle anderen VV die nicht zu dem Ergebnis deiner AÄUntersuchung passen und dann gibt es auch noch die Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung die ebenso zu beachten sind.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Zitat von: Ganesha am 20. Februar 2026, 11:37:14der Koop-Plan ist an sich nicht sanktionierbar und muss erst per Verwaltungsakt kommen, um sanktionieren zu können?
so ist es

Zitat von: Ganesha am 20. Februar 2026, 11:37:14es wird Arbeit im Lagerbereich gefordert, was ich nicht leisten kann.
...
Meine Rückenprobleme sind signifikant schlimmer als bei der letzten ÄD Untersuchung vor ein paar Jahren
Dann teile das dem JC so mit, möglichst schriftlich, und fordere eine neue Leistungseinschätzung durch den äD.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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