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Kommission will den deutschen Sozialstaat rigoros umbauen

Begonnen von neutralessential, 26. Januar 2026, 20:06:09

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neutralessential

Tiefgreifende Veränderungen im Sozialstaat sollen es den Bürgern einfacher machen und Kosten einsparen. Konkrete Schritte dafür liegen nun vor. Werden Sie auch umgesetzt, würde das einem Komplettumbau gleichkommen.

Siehe hie.:https://www.n-tv.de/politik/Kommission-will-den-deutschen-Sozialstaat-rigoros-umbauen-id30287318.html

2_Gerhaard


selbiger

Grüne bereit zu Zusammenarbeit für Verfassungsänderung.Eine Kommission will mit Reformvorschlägen den Sozialstaat effizienter und zukunftsfest machen. Doch der Weg dahin ist steinig. Ein Überblick.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101101618/sozialstaatsreform-bereitet-probleme-cdu-csu-uneins-opposition-mit-lob.html

Zitat aus dem artikel...

Die Art, wie Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet werden, soll sich ändern. Denn die derzeitige Praxis könne dazu führen, "dass eine Aufnahme oder Ausweitung von Erwerbsarbeit für Sozialleistungsbeziehende nicht attraktiv ist." Deswegen sollen höhere Einkommen künftig weniger stark auf die Transferleistungen angerechnet werden als geringe. Wer als Leistungsempfänger den Arbeitsumfang erhöht, hat dann deutlich mehr Geld zur Verfügung als nach der bisherigen Praxis.

rooosige zeiten kommen auf einem zu.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Yasha

Das dürfte so ewig dauern.

Schon mal ein Detail dessen, was ich als einen Eingriff in das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben werte und ansonsten als unzulässige Schikane, das findet keine Mehrheit

https://www.spiegel.de/wirtschaft/debatte-ueber-lifestyle-teilzeit-marcel-fratzscher-warnt-vor-einschraenkung-teilzeit-recht-a-88e00585-6abb-4a71-affe-e5413c7ed668

Das Zusammenlegen von Sozialleistungen und Wohngeld würde den Weg versperenn, wenn jemand nur mit Teilzeit und Wohngeld aus dem Sozialbezug fallen will und bisher konnte.

Das kann Willkür der Behörde auch beflügeln, wenn das alles aus einer Hand käme.

Nur noch digital? Portale sind launisch. Auch Jobcenter Digital ist fragil und der Zugang nicht gewährleistet, meine Erfahrung.

Dann verfügen deren Mitarbeiter heute noch nicht über eine einheitliche Software und die Kenntnis. Mal ganz abgesehen von den unterschiedlichen Tarifen der Mitarbeiter.

Beamte eingeschlossen.

Schon allein letzteres zu vereinheitlichen, das dürfte an der Lobby von Beamten scheitern., nach meiner Meinung.

Alles trotzdem bis Ende 2027 zu verwirklichen, das halte ich für absurd weltfremd.

Dann kommt die Wahl, was da auch wieder in 2028 Unwägbarkeiten bedeuten kann .

Frau Bas hat bestenfalls die Funktion einer Galionsfigur inne und hat zudem sehr wenig Ahnung von den internen Netzwerken zwischen BA, BMAS und den Jobcentern

Weshalb ich Ihr wenig Weitblick zutraue, da alle Interessen bedienen zu können.

Zuerst einmal muss sie nach der nächsten Wahl noch am Ruder sein, was ich stark bezweifle.

Quinky

Arbeit soll sich lohnen - was wird dafür getan?
Geht es nach der Kommission, soll der Missstand beendet werden, dass Geringverdienenden wegen des Entzugs von Leistungen oft der Anreiz für Mehrarbeit fehlt. Denn heute kann durch das Zusammenspiel von Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld ein Euro zusätzliches Einkommen das verfügbare Haushaltseinkommen netto sogar verringern. Das Gremium schlägt vor, dass bis 50 Euro das Erwerbseinkommen behalten werden darf. Danach sollen - etwa bis zur Minijobgrenze von 603 Euro - von jedem Euro noch 10 bis 20 Cent behalten werden dürfen. Mehrarbeit soll sich auszahlen, Genaueres politisch bestimmt werden.

ein lächerliches Argument wegen Mehrarbeit ist mir noch nicht unter gekommen.
Klartext:
vorgeschlagen wird 50€ wird nicht angerechnet, bis zur Minijobgrenze dann 10%/20% Selbstbehalt.
D. H.:
ALLE ca. 800.000 jetzigen Minijobber bekommen WENIGER Geld!
Eine größere Lüge wegen Beendigung des Missstandes zum besseren Anreiz zur Mehrarbeit gibt es nicht.
Hat Frau Bas überhaupt die heutigen geltenden Bedingungen gelesen?



Yasha

#5
Dann bleibt nur noch das Ehrenamt, wo Aufwandsentschädigungen Anrechnungsfrei bleiben - bis zu 3000 Euro jährlich.

Im Grunde wird aber der Anreiz auf mehr Arbeitsstunden schon heute genügend forciert- mit Zuweisungen von Aufstockern in Maßnahmen,bis alle mindestens 30 Stunden arbeiten und/ oder mindestens 900 Euro verdient.

Von einer echten Motivation ist da keine Rede. War bisher auch nie der Fall.

Insofern - ist das geschönte Gerede für jetzt schon Betroffene eher der blanke Hohn.
Zukünftig für noch weniger mehr zu arbeiten- ist ansonsten das Kennzeichen des englischen Workfare Systems.

Nachtrag. EU- Bürger, die können übrigens weiterhin Minijobs annehmen um den Rest mit Bürgergeld aufzustocken, solange das die EU nicht ändert.

Insofern verpufft da jegliche Einflussnahme. Als Abschreckung wirken die neuen Absichten da somit ohnehin nicht.

Solange jene nicht auf Vollzeit verpflichtet werden können, hätte da der Deutsche auch da das Nachsehen.

Dwight Manfredi

Zitat von: Yasha am 27. Januar 2026, 16:48:11Dann bleibt nur noch das Ehrenamt, wo Aufwandsentschädigungen Anrechnungsfrei bleiben - bis zu 3000 Euro jährlich.

Ehrenamtpauschale 840 €/Jahr / Übungsleiterpauschalen 3.000 €/Jahr. Das ist ein unterschied der sich in unterschiedliche arten von aufgaben und unterschiedlichen voraussetzungen unterscheidet.

Übungsleiterpauschale – 3.000 €/Jahr Für pädagogische, betreuende oder pflegende Tätigkeiten wie Trainer im Sportverein Chorleiter, Musiklehrer Ausbilder, Dozenten, Kursleiter Betreuung von Kindern, Senioren, Menschen mit Behinderung Pflege alter oder kranker Menschen (nicht beruflich, sondern ehrenamtlich)

Tätigkeit muss nebenberuflich sein Tätigkeit muss für eine gemeinnützige Organisation, Kirche oder öffentliche Einrichtung erfolgen Tätigkeit muss pädagogisch, ausbildend, betreuend oder pflegend sein.

Ehrenamtspauschale – 840 €/Jahr
Für alle anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten, die nicht pädagogisch sind.
Vereinsvorstand Kassierer, Schriftführer Platzwart, Hausmeister im Verein Helfer bei Veranstaltungen Ehrenamtliche Verwaltungsarbeit Ehrenamtliche Unterstützung ohne pädagogische Aufgaben.
Tätigkeit muss nebenberuflich sein

Tätigkeit muss für eine gemeinnützige Organisation, Kirche oder öffentliche Einrichtung erfolgen Tätigkeit darf nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen.

Zitat von: Yasha am 27. Januar 2026, 16:48:11Solange jene nicht auf Vollzeit verpflichtet werden können, hätte da der Deutsche auch da das Nachsehen.

Wenn du arbeitnehmer bist mit arbeitsvertrag ergibt sich deine arbeitszeit ausschließlich aus deinem Arbeitsvertrag. Eine einseitige Verpflichtung zur Vollzeit ist unzulässig.

Will der Arbeitgeber die stunden erhöhen braucht er deine zustimmung oder eine Änderungskündigung.

auch beim bürgergeld gibt es derzeit keine gesetzliche Vollzeitpflicht. Allerdings plant das Bundesarbeitsministerium laut aktuellen berichten alleinstehenden Bürgergeld‑Beziehenden künftig zur Vollzeitarbeit zu verpflichten. Das wäre ein Paradigmenwechsel weniger Fördern mehr Fordern. Diese Pläne sind politisch aber noch nicht umgesetzt.



















2_Gerhaard

Zitat von: Yasha am 27. Januar 2026, 16:48:11Nachtrag. EU- Bürger, die können übrigens weiterhin Minijobs annehmen um den Rest mit Bürgergeld aufzustocken, solange das die EU nicht ändert
über diese Leute möchte niemand sprechen , sie werden beschützt

Xellos

Das klappt eh nicht, da es nicht anderes als Sklaverei wäre.

Okay, der feuchte CDSUAfD Traum, ja. Aber Demokraten stechen sich eher die Augen aus, als das zu wollen.

selbiger

Zitat von: Yasha am 27. Januar 2026, 15:26:18das findet keine Mehrheit

nun..bisher hat das alles immer eine mehrheit bekommen.. :weisnich:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Rotti

Zitat von: Dwight Manfredi am 27. Januar 2026, 19:06:03auch beim bürgergeld gibt es derzeit keine gesetzliche Vollzeitpflicht. Allerdings plant das Bundesarbeitsministerium laut aktuellen berichten alleinstehenden Bürgergeld‑Beziehenden künftig zur Vollzeitarbeit zu verpflichten. Das wäre ein Paradigmenwechsel weniger Fördern mehr Fordern. Diese Pläne sind politisch aber noch nicht umgesetzt.
ja so wird es im Land auch wieder mehr Millionäre geben die von der Arbeit ihrer Angestellten leben.
Geld regiert die Welt

In welcher Welt wollen wir leben und was werden wir tun, um sie zu erhalten?

Kopfbahnhof

Würde das dann bedeuten, Wohngeldempfänger müssten zum Sozialamt?

Natürlich ohne den Freibetrag von derzeit 60,00 Euro.

Ob das dahintestecken mag?

Denn zu einem der beiden Ämter muss man ja eh, beide gleichzeitig geht doch kaum, wo soll da also die Vereinfachung sein?

Vollloser

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Januar 2026, 18:08:16Würde das dann bedeuten, Wohngeldempfänger müssten zum Sozialamt?

Wenn er/sie nicht mehr als arbeitsfähig gilt (warum auch immer), wohl ja.
Die wollen da - so verstehe ich das - einfach nur noch zwischen arbeitsfähig und nicht arbeitsfähig unterscheiden.
Arbeitsfähig = Jobcenter.
Nicht arbeitsfähig = Sozialamt.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Kopfbahnhof

Zitat von: Vollloser am 28. Januar 2026, 18:20:01Wenn er/sie nicht mehr als arbeitsfähig gilt
Viele Wohngeldempfänger sind allerdings Rentner.

Für mich stinkt hier irgendwas richtig gewaltig, was die Wohngeldempfänger angeht.

Genau, die haben mit dem Sozialamt nichts zu tun und wollen das sicher auch nicht.

Ich sehe hier keinerlei Erleichterung der Bürokratie (evtl. beim Kindergeld ja), sondern eher Augenwischerei.

Vollloser

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Januar 2026, 18:28:38Viele Wohngeldempfänger sind allerdings Rentner.

Tja, für die wäre da dann das Sozialamt zuständig.
So war das Übrigens, glaub ich, auch vor Hartz4.
Wer damals nicht genug Rente bekam, um seine Wohnungsmiete bezahlen zu können, war dann ein Fall für´s Sozialamt.
Also hier im Grunde genommen dann "back to the Roots" - quasi !?!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !