Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....

Begonnen von Bundspecht, 17. Dezember 2025, 08:45:21

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Bundspecht

Zitat von: JensM1 am 04. Februar 2026, 11:09:20Normalerweise schätzt die Famka das Wohngeld und fragt es nicht bei dir an. Schau mal auf die Berechnung

Die haben kurz vor Weihnachten, sogar explizit den Wohngeldbescheid in Kopie verlangt ....Und Wohngeld , ist erst ab Januar 2026 bewilligt, daher auch (wahrscheinlich) Null im Dezember....

Zitat von: JensM1 am 04. Februar 2026, 11:09:20Aber die haben nicht nachgedacht, eimfach auf Berechnung mit WG 0 geschaut und dann Blödsinn erählt.

Sieh oben ....Die wusten über alles bescheid, hatten wirklich alle Unterlagen...

Zitat von: Sheherazade am 04. Februar 2026, 11:36:55
Zitat von: Bundspecht am 04. Februar 2026, 09:56:11Hast Du Dich mal schlau gemacht, was beim KIZ als Einkommen gerechnet wird ??? Renten, Kindergeld, Wohngeld. Wird alles zur Berechnung ran gezogen ....

Und du hast scheinbar noch nicht mal das Merkblatt gelesen. Wohngeld und Kindergeld zählt beim Kizu nicht als Einkommen.

Asche auf mein Haupt, nicht als Einkommen, richtig. Dennoch fließt es mit in die Berechnung ein, wie ja ganz untern auf dem Bescheid auch geschrieben steht.

Zitat von: Ottokar am 04. Februar 2026, 12:34:08a) durch das Renteneinkommen der Ehefrau die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro in den zurückliegenden 6 Monaten erreicht wurde

Stopp Auszeit  :flag:

Ja stimmt die letzten 6 Monate hat meine Frau mit ihrer Rente die 900€ Grenze erreicht. Aber laut FK muss ich in den 6 Monaten vor der Antrag Stellung soviel Einkommen haben, dass ich immer über dem Bedarf bin. Und das haten wir nicht. 

Zitat von: Ottokar am 04. Februar 2026, 12:34:08b) durch das Renteneinkommen der Ehefrau UND durch das seit Januar zufließende Renteneinkommen des Ehemannes zzgl. Wohngeld und KiZ die Hilfebedürftigkeit nach SGB II ab Januar 2026 vermieden werden kann.

Wir  hätten ab Januar 2026 auch ohne KIZ mehr als den erforderlichen Bedarf.

Aber (nun der vielleicht springende Punkt) Es werden Einkommensnachweise der letzten 6 Monate verlangt. Da geht es aber nicht um besagte 900€ . Das ist ja eindeutig im Bescheid zu lesen, da wird als Einkommen die Rente meiner Frau genommen.

Hätte ich im Januar einen Antrag gestellt, würden die Monate Juli - Dezember berechnet werden. So zumindest, wenn man dem Bescheid glauben schenken darf.

Ergo würde der Monat Januar doch gar nicht zählen, was das zusätzliche Einkommen (meine Rente und Wohngeld)  betrifft...

:scratch:  :scratch:  :scratch:







So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Tami

@Ottokar
Die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse sind NICHT die Einkommensverhältnisse, hier werden die Anzahl der Personen, Kindergeldberechtigte usw. zugrunde gelegt.

@Bundspecht
Wenn Du JETZT einen Antrag stellst, wird der Januar mit in diesen sechs Monaten berücksichtigt. Das gibt eine Verschiebung in deinen durchschnittlichen Einkommensverhältnissen.

Bundspecht

Zitat von: Tami am 05. Februar 2026, 07:39:43@Bundspecht
Wenn Du JETZT einen Antrag stellst, wird der Januar mit in diesen sechs Monaten berücksichtigt. Das gibt eine Verschiebung in deinen durchschnittlichen Einkommensverhältnissen.

Ähm....Ja wenn ich jetzt einen Antrag stellen würde, ist der Januar mit bei. Aber was ist mit den restlichen 5 Monaten ???

Der eine Monat mit "ausreichend" Einkommen sollte da nicht ausreichen, wenn ich mir den Ablehnungsbescheid ansehe.

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sensoriker

Sollte, würde, könnte.
Ich wohne selber in S.H. Kenne also die gelegentliche "Sturheit" der Norddeutschen. Du bist, aber der Knaller.

Stell doch einfach den scheiß Antrag!
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Bundspecht

Zitat von: Sensoriker am 05. Februar 2026, 08:23:51Sollte, würde, könnte.
Ich wohne selber in S.H. Kenne also die gelegentliche "Sturheit" der Norddeutschen. Du bist, aber der Knaller.

Stell doch einfach den scheiß Antrag!

Was mischt DU dich hier nun ein !!!?  :teuflisch:

Ich stelle doch keinen Antrag, der wieder abgelehnt wird !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Zitat von: Tami am 05. Februar 2026, 07:39:43Die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse sind NICHT die Einkommensverhältnisse, hier werden die Anzahl der Personen, Kindergeldberechtigte usw. zugrunde gelegt.
Sowohl im KiZ Ratgeber der BuReg als auch in der Gesetzesbegründung steht etwas anderes.
D.h. entweder irrst du dich, oder BuReg & Bundesrat & Bundestag irren sich.

Zitat von: Bundspecht am 04. Februar 2026, 15:16:11Aber laut FK muss ich in den 6 Monaten vor der Antrag Stellung soviel Einkommen haben, dass ich immer über dem Bedarf bin. Und das haten wir nicht. 
Diese Aussage ist nachweislich falsch.
Sie steht im Übrigen auch im Widerspruch zur Begründung der KiZ Ablehnung aus Beitrag #14.
Dort steht unmissverständlich, dass die Ablehnung erfolgte, weil der Gesamtbedarf im Monat der Antragstellung nicht gedeckt werden konnte.
Stelle doch einfach den Antrag. Wenn ich recht habe, bekommst du ab Februar KiZ.
Wenn du keinen KiZ haben willst, oder nur um recht zu behalten diesen erst im Juli beantragst, ist das allein deine Sache.

Da es hier mittlerweile so weit ist, dass Behauptungen aufgestellt werden, die Aussagen von BuReg & Bundesrat & Bundestag sowie der Begründung des Widerspruchsbescheides widersprechen, sehe ich keinen Sinn, hier weiter meine Zeit zu verschwenden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sensoriker

Zitat von: Bundspecht am 05. Februar 2026, 09:10:49Was mischt DU dich hier nun ein !!!?
Ich mische mich nicht ein, ich sage meine Meinung dazu. Und das habe ich übrigens Gestern schon gemacht.

Ich verstehe das nicht. Entweder hast du Zuviel Geld (ich nehme gerne Google Play Gutscheine) oder du bist wirklich so extrem stur.
Seit 6 Seiten wird dir von allen Seiten (sogar von Ottokar) erzählt, dass du falsch liegst. Trotzdem bleibst du dabei, dass du Recht hast.

Was hast du zu verlieren wenn du jetzt den Antrag stellt?
Wird das (Rechtskonform) abgelehnt kannst du den hier posten und sagen "sieht ihr, ich hatte Recht".
Wird das hingegen Bewilligt, habt ihr ab sofort mehr Geld zur Verfügung! Und das wäre es mir allemal Wert.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
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Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.