Gutachten MD und wie geht es weiter?

Begonnen von TG, 09. Februar 2026, 14:37:59

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TG

Hallo,
das JC hat bei einer jungen, mehrfach behinderten Frau (körperlich + psychisch)  ein ärztl. Gutachten anfertigen lassen. Unter anderem hat sie nur einen Arm, den linken. Der andere wurde als Kind nach einem Unfall am Ellenbogen amputiert. Sowohl die körperliche als auch die psychische Belastbarkeit ist deutlich eingeschränkt. Lt. Gutachten verfügt die Frau über ein unterdurchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen. Trotzdem wurde gesagt, dass sie 3-6 Std.arbeiten könne. Sie kommt aus einem Drittland, und ihre Deutschkenntnisse sind rudimentär. Es soll eine Belastungserprobung erfolgen, ob die Anforderungen jenseits des allgemeinen Arbeitsmarktes bewältbar seien.

Ich unterstütze die Frau, soweit mir möglich. Meine Fragen:
Wird beim Gutachten ein IQ Test gemacht?
Was steht in Teil A des Gutachtens? Wir haben dieses angefordert.
Bedeutet das eine Belastungserprobung in einer Werkstatt für Behinderte?
Der nächste Termin beim JC ist nächste Woche. Worauf sollte geachtet werden?
In 2 Wochen wird sie endlich eine Armprothese bekommen + sie muß lernen, damit umzugehen. Kann sie in dieser Eingewöhnungszeit vom JC zu irgend etwas verpflichtet werden?

Kann jemand dazu etwas sagen? Ich weiß, das Thema ist komplex. Eingliederungshilfe ist beantragt. Doch das dauert alles unendlich.




Fettnäpfchen

TG

Zitat von: TG am 09. Februar 2026, 14:37:59Trotzdem wurde gesagt, dass sie 3-6 Std.arbeiten könne.
Gesagt oder steht das im Teil B geschrieben?

Zitat von: TG am 09. Februar 2026, 14:37:59Wird beim Gutachten ein IQ Test gemacht?
eher nicht

Zitat von: TG am 09. Februar 2026, 14:37:59Was steht in Teil A des Gutachtens? Wir haben dieses angefordert.
Ich hoffe beim Ärztlichen Dienst direkt, sonst......
Wann wurde es angefordert?

Zitat von: TG am 09. Februar 2026, 14:37:59Bedeutet das eine Belastungserprobung in einer Werkstatt für Behinderte?
:weisnich:

Zitat von: TG am 09. Februar 2026, 14:37:59Der nächste Termin beim JC ist nächste Woche. Worauf sollte geachtet werden?
Kommt darauf an um was es geht? Du wirst ja Beistand sein das wäre schon mal gut und ansonsten halt nichts eilfertig unterschreiben und alles zur Prüfung mitnehmen.*

Zitat von: TG am 09. Februar 2026, 14:37:59Kann sie in dieser Eingewöhnungszeit vom JC zu irgend etwas verpflichtet werden?
auch eher nicht, aber da gibt es sicher etwas vom Arzt falls das JC auf so eine Idee kommen würde.

Zitat von: TG am 09. Februar 2026, 14:37:59Eingliederungshilfe ist beantragt.
Was meinst du damit?

*
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MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

martin77

Hat sie ein Schwerbehindertenausweis?

TG


TG

Es steht in Teil B, dass sie 3-6 Std. leistungsfähig sei. Gleichzeitig steht dort auch, dass die psychische Belastbarkeit geprüft werden soll + dass diese deutlich eingeschränkt sei, u.a. mit herabgesetzter Konzentrationsfähikgkeit. Sie erlebe tags- + nachts Flashbacks.
Teil A wurde letzte Woche direkt beim ÄD angefordert.

Eingliederungshilfe zur Inklusion im Arbeits- und sozialen Leben wurde beantragt.

Fettnäpfchen

TG

Zitat von: TG am 09. Februar 2026, 21:50:37Eingliederungshilfe zur Inklusion im Arbeits- und sozialen Leben wurde beantragt.
Damit kenne ich mich nicht aus kann also nicht weiterhelfen.

Zitat von: TG am 09. Februar 2026, 21:50:37Teil A wurde letzte Woche direkt beim ÄD angefordert.
Dann sollte es auch klappen!

Zitat von: TG am 09. Februar 2026, 21:50:37Es steht in Teil B,
also wie es sich gehört, keine Diagnosen.

MfG FN
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TG

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2026, 12:02:51also wie es sich gehört, keine Diagnosen.

Nein, keine Diagnosen. Ich bin gespannt auf Teil A.

Danke für Antworten.