Muss ich den Arbeitsvertrag beim Abmelden aus der Leistung vorlegen?

Begonnen von sozialobst, 17. Februar 2026, 17:19:54

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Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 18. Februar 2026, 17:00:31Nur mal so am Rande:
Es gibt doch tatsächlich auch Jobs, wo das Gehalt jeden Monat anders ausfällt.

Auch was die Fälligkeit angeht: Es gilt, wann das Geld auf dem Konto ist.

Da kann dazu stehen, was will, in einem AV.

Jedenfalls hat man nicht die Pflicht, den AV dem JC zu zeigen.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 18. Februar 2026, 17:06:49Es gibt doch tatsächlich auch Jobs, wo das Gehalt jeden Monat anders ausfällt.

Die Angabe eines Stundenlohnes zählt auch unter Höhe der Vergütung.

Das der TE statt des Arbeitsvertrages auch eine Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers einreichen kann, habe ich schon mehrfach geschrieben - muss er halt wählen, was davon das kleinere Übel für ihn ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Kopfbahnhof am 18. Februar 2026, 17:06:49Jedenfalls hat man nicht die Pflicht, den AV dem JC zu zeigen.

Ich hatte zur Zeit der Euro Umstellung im Hartgeld Zentrum der HASPA (Hamburger Sparkasse) in HH gearbeitet. Aufgabe war es die in den Filialen gesammelten DM-Münzen abzuholen, und später auch die neuen Euro -Münzen wieder an die Filialen auszuliefern.

Ist zwar schon ne weile her, aber ich weis noch genau, dass es laut dem Vertrag unter Strafandrohung verboten war , diesen dritten zu zeigen oder gar auszuhändigen. Nicht mal in Kopie !

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 18. Februar 2026, 17:11:56Angabe eines Stundenlohnes zählt auch unter Höhe der Vergütung

Ist mir auch klar, trotzdem kann das Gehalt jeden Monat schwanken.

Zitat von: Sheherazade am 18. Februar 2026, 17:11:56habe ich schon mehrfach geschrieben
Habe ich darüber etwas geschrieben?
Hauptsache wieder mal Korinthen verteilt, oder?
Meine Antwort war für @TE und nicht für dich gedacht.

Zitat von: Bundspecht am 18. Februar 2026, 17:22:29dass es laut dem Vertrag unter Strafandrohung verboten war
Ja, solche Verträge gibt es öfter, als man denkt.
Nun gibt es immer noch JC denen das leider egal ist.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 18. Februar 2026, 17:06:49Es gibt doch tatsächlich auch Jobs, wo das Gehalt jeden Monat anders ausfällt.
genau wie ich als Versicherungsvertreter bei einer Rechtschutzvers. gearbeitet habe hatten wir Grundgehalt + Provision da hat man dann zw.800-1200€ zum Grundgehalt dazu kommt immer darauf an wie Fleißig oder Faul man bei Kundenbesuchen war.

Zitat von: Kopfbahnhof am 18. Februar 2026, 17:06:49Da kann dazu stehen, was will, in einem AV.
Jedenfalls hat man nicht die Pflicht, den AV dem JC zu zeigen
Natürlich geht ein solcher Speziele Vertrag niemand Fremden was an. Steht ja Fett gedruckt im Vertrag

Ausnahme ist wenn man Einstiegsgeld bekommt und der Ag Lohnzuschüsse vom JC.
Geld regiert die Welt

Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD geben.
Friedrich Merz

Fettnäpfchen

sozialobst

Zitat von: sozialobst am 17. Februar 2026, 18:19:55Ich will wie gesagt Kontoauszüge vorlegen, soll alles seine Richtigkeit haben und korrekt sein!

Bloß den Vertrag sollen sie nicht bekommen, und wenn dann nur ohne bzw. mit geschwärzter Adresse des Arbeitgebers, damit sie sich dort nicht melden können.
Dann mach dass doch so:
Zitat von: Rotti am 17. Februar 2026, 18:01:54und die Lohnabrechnung und Kontoauszüge bei Zufluss einreichen möchtest.
und als Begründung:
Leistungspflicht des Leistungsträgers
Zitatbei Arbeitsaufnahme:
Viele Jobcenter stellen die Leistung einfach ein, wenn sie lediglich Einkommen vermutet (weiterlesen...)
und gleich noch weitere rechtliche Schritte androhen wenn die Leistung rechtswidrig eingestellt werden sollte.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

@Fettnäpfchen: Das nützt dem TE nichts, wenn ihm zum 01.03. die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung eingestellt werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

"Bitte teilen Sie mir mit, welche Angaben aus meinem Arbeitsvertrag leistungsrelevant sind, dann schwärze ich den Rest rechtskonform."

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 19. Februar 2026, 12:21:36wenn ihm zum 01.03. die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung eingestellt werden
Wetten? Passiert nicht, weil keine Antwort auf Antwort 13.

Ich halte das alles vom TE als erfunden.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Februar 2026, 17:32:21Wetten? Passiert nicht

Nehme ich auch an, weil TE seiner Mitwirkungspflicht nachkommt.

Zitat von: sozialobst am 17. Februar 2026, 19:15:04Ich schick dann jetzt wohl nen geschwärzten Vertrag
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"