Jc verweigert Bearbeitung WBA kommt mit Richtlinien

Begonnen von Bimimaus5421, 06. Juni 2026, 15:26:41

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Bimimaus5421

@ ottokar, eigentlich gibt's du immer gute Tips, aber hier irrst du dich gewaltig.
Schade hast wohl die Seiten gewechselt?
Vertragsfreiheit und das Grundgesetz existiert immer noch, auch wenn alle hier die Müll von sich geben der Meinung sind ihre Freiheiten abgeben zu müssen und Sacharbeiter im Amt deren Macht überlassen zu wollen

Das Existenz Minimum ist immer noch unveräußerlich

Sheherazade

Zitat von: Bimimaus5421 am 08. Juni 2026, 16:19:19@ ottokar, eigentlich gibt's du immer gute Tips, aber hier irrst du dich gewaltig.
Schade hast wohl die Seiten gewechselt?

Hm, @Ottokar ist der einzige, der dir in der letzten Zeit überhaupt noch was raten mag, du schnappst ja sonst immer um dich wie ein wilder Terrier, wenn man dir die Rechtslage erklären will.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

ich hab mal ne KI befragt... die meint:
Keine Urkundenfälschung oder Wirkungslosigkeit

Das Recht auf Streichung:

Wenn in einem Formular Fragen zu Lebenssachverhalten stehen, die auf die Person nicht zutreffen (z. B. Fragen zu Kindern, obwohl man keine hat, oder zu Vermögen, das nicht existiert), darf man diese selbstverständlich durchstreichen oder "N/A" (nicht zutreffend) hinschreiben.

Keine Verfälschung: Eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) liegt nur vor, wenn man über die Identität des Ausstellers täuscht oder den wahren Inhalt nachträglich verfälscht. Das Streichen unzutreffender Abschnitte vor der Abgabe ist eine korrekte Willenserklärung. Das Formular verliert dadurch nicht seine rechtliche Wirkung.

2. Das Jobcenter darf den Antrag nicht ignorieren

Wenn das Jobcenter behauptet, das Formular sei nun "wirkungslos", ist das rechtlich unhaltbar.Die Behörde hat eine Prüf- und Bescheidungspflicht. Sie muss den Antrag so bearbeiten, wie er eingereicht wurde.Wenn dem Jobcenter durch die Streichung Informationen fehlen, muss es den Bürger auffordern, diese nachzureichen (§ 60 SGB I).

Es darf den Antrag nicht einfach in den Müll werfen oder als "nicht existent" behandeln.

3. Der Denkfehler beim "zumutbaren Nachgeben"

Der zitierte Text behauptet, der Bürger müsse das Formular "blanko" (ungestrichen) abgeben, um eine Klage zu vermeiden. Das ist Unsinn. Zumutbar ist es, Angaben zu machen, die für die Leistung erforderlich sind (§ 65 SGB I). Es ist aber nicht zumutbar, Abschnitte auszufüllen oder ungestrichen zu lassen, die die eigene Situation komplett falsch darstellen (z. B. eine Anlage für Selbstständige auszufüllen, wenn man Angestellter ist).

Die fachliche Weisung der BA dazu:

2.3.6 Verwendung von Vordrucken (§ 60 Absatz 2 SGB I)

Das Jobcenter ist verpflichtet, durch die Verwendung allgemein ver-
ständlicher Antragsvordrucke den Zugang zu den Sozialleistungen
möglichst einfach zu gestalten (vgl. § 17 SGB I).
Die Nutzung von Vordrucken für SGB II-spezifische Angaben von
Tatsachen sowie Änderungen von Verhältnissen ist als Sollvorschrift
in § 60 Absatz 2 SGB I ausgestaltet. Vorhandene Vordrucke sind
zwar von der antragstellenden Person nach Möglichkeit zu nutzen,
die bloße Verweigerung der Nutzung führt jedoch nicht zu Rechtsfol-
gen nach § 66 SGB I, wenn alle für die Entscheidung erheblichen In-
formationen formlos mitgeteilt werden. Gerade im besonderen Kon-
text der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Antragstellung
nach spezialgesetzlicher Regelung an keine Form gebunden (vgl.
FW zu § 37 SGB II). Es empfiehlt sich jedoch, bei formlosen Anträgen
die relevanten Antragsvordrucke an die antragstellende Person zu
übermitteln und auf diesen die bereits erfolgte Antragstellung zu ver-
merken sowie auf die noch fehlenden Angaben hinzuweisen.] Das
Jobcenter hat deshalb auch Tatsachen zu würdigen, die auf andere
Weise, z. B. durch eine Einkommensbescheinigung nach § 58 SGB II
bekannt wurden.


Joschua

Der Aussichtlose Kampf gegen JC Windmühlen.
"Existenz Minimum, Meinung sind ihre Freiheiten , Vertragsfreiheit und das Grundgesetz "
Die JC Mitarbeiter amüsieren sich bestimmt bei sowas köstlich und legen die "Akte" eins tiefer unter den Stapel.

Ich verstehs nicht. Die Zeit kann man viel besser in sein privates und finanzielles Fortkommen investieren.


oldtom

Zitat von: Joschua am 08. Juni 2026, 18:24:31Der Aussichtlose Kampf gegen JC Windmühlen.
"Existenz Minimum, Meinung sind ihre Freiheiten , Vertragsfreiheit und das Grundgesetz "
Die JC Mitarbeiter amüsieren sich bestimmt bei sowas köstlich und legen die "Akte" eins tiefer unter den Stapel.

Ich verstehs nicht. Die Zeit kann man viel besser in sein privates und finanzielles Fortkommen investieren.



Du weist schon was diese "Bundesagentur für Arbeit" so macht und warum die diese Weisungen veröffentlicht?

Joschua

#20
Zitat von: oldtom am 08. Juni 2026, 18:50:04Du weist schon was diese "Bundesagentur für Arbeit" so macht
und warum die diese Weisungen veröffentlicht?

Macht das Spaß sich daran sinnlos abzuarbeiten. Immer wieder aus neue? Tja -wem es Spass und Befriedigung bring...


PS: Das nostalgie Fax "stöpslen" die auch bald ab.. garantiert. Wir allerhöchste Zeit!

Und hier ganz frisch in der 20 Uhr Tagesschau zu diesem Thema: 
https://www.tagesschau.de/video/video-1595390.html
   "dann wär Ruhe im Kartoon"

oldtom

Zitat von: Joschua am 08. Juni 2026, 19:52:09Macht das Spaß sich daran sinnlos abzuarbeiten. Immer wieder aus neue? Tja -wem es Spass und Befriedigung bring...

PS: Das nostalgie Fax "stöpslen" die auch bald ab.. garantiert. Wir allerhöchste Zeit!

Und hier ganz frisch in der 20 Uhr Tagesschau zu diesem Thema: 
https://www.tagesschau.de/video/video-1595390.html
   "dann wär Ruhe im Kartoon"
:grins: Ja, mein Auto hab ich auch online angemeldet ...   war auch ein Erlebnis .... und dann musste ich doch das Nummernschild vom Schildermacher hohlen - der einzige ist übrigens neben der Zulassungsstelle....  und bis die siegel da waren dauerte es auch ne woche ...


Achja ... und de DE-Mail haben sie gleich mal abgeschafft

Joschua

Zitat von: oldtom am 08. Juni 2026, 20:40:05
Zitat von: Joschua am 08. Juni 2026, 19:52:09Macht das Spaß sich daran sinnlos abzuarbeiten. Immer wieder aus neue? Tja -wem es Spass und Befriedigung bring...

PS: Das nostalgie Fax "stöpslen" die auch bald ab.. garantiert. Wir allerhöchste Zeit!

Und hier ganz frisch in der 20 Uhr Tagesschau zu diesem Thema: 
https://www.tagesschau.de/video/video-1595390.html
   "dann wär Ruhe im Kartoon"
:grins: Ja, mein Auto hab ich auch online angemeldet ...   war auch ein Erlebnis .... und dann musste ich doch das Nummernschild vom Schildermacher hohlen - der einzige ist übrigens neben der Zulassungsstelle....  und bis die siegel da waren dauerte es auch ne woche ...


Achja ... und de DE-Mail haben sie gleich mal abgeschafft


Hat ja keiner gesagt das es komplett geht. Vor Ort Termine werden bleiben!  :sehrgut:

Sheherazade

Zitat von: oldtom am 08. Juni 2026, 20:40:05und dann musste ich doch das Nummernschild vom Schildermacher hohlen - der einzige ist übrigens neben der Zulassungsstelle...

Es gibt seit Jahren viele gute und seriöse "Schildermacher" im Internet, da kosten die Schilder nur die Hälfte wie vor Ort und werden innerhalb von 2 Tagen zugestellt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Ohne explizite Streich-Erlaubnis im Formular führen Streichungen dazu, dass die Sachverhaltsaufklärung erheblich erschwert wird. Insbesondere dann, wenn bei "Ja" oder "Nein" Fragen statt das Zutreffende anzukreuzen der Abschnitt durchgestrichen wird, was als fehlende Mitwirkung zählt.
Wenn durch die Streichungen der Eindruck entsteht, dass erhebliche Tatsachen verschwiegen oder nicht vollständig angegeben werden, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht.
Bei manipulativen Änderungen kann die Behörde den Antrag als unvollständig behandeln.
Die entsprechenden Stellen im Formular verlieren ihre Beweiskraft. Das ist nunmal so, auch wenn eine KI das anders sieht.

Meine Ratschläge und Hinweise sind selbstverständlich unverbindlich. Es steht jedem frei, diese anzunehmen oder abzulehnen.
Wer meint, mich persönlich angreifen zu müssen, weil ihm meine Antworten nicht passen, oder er diese für unzutreffend hält, den werde ich zukünftig nicht mehr damit belästigen.
Und wer meint, KIs seien die besser Hilfe, kann selbstverständlich dort nachfragen statt im Forum und auch jene werde ich zukünftig nicht mehr damit belasten, sich mit meinen Beiträgen auf ihre Fragen auseinander setzten zu müssen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bimimaus5421

@ Ottokar, wo ja oder Nein beantwortet werden sollte, habe ich mit Nein oder ja beantwortet und angekreuzt und zusätzlich auf der Zeile durchgestrichen. Alles wurde mit Nein bzw ja was auf einen zutrifft beantwortet.
Die Mitwirkung bin ich damit nachgekommen, denn alle Fragen wurden beantwortet.
Leider haste nicht das Gesetz dazu genannt . Schade
Es ist hier eindeutig das nun Tricks angewandt werden um Leistungen einzusparen damit die Politik ihr Ziel erreicht.
Und 9 SGB x gilt immer noch das weisst du auch

Joschua

Zitat von: Bimimaus5421 am Heute um 17:31:19Es ist hier eindeutig das nun Tricks angewandt werden um Leistungen einzusparen damit die Politik ihr Ziel erreicht.

..ist völliger Blödsinn!