Antrag auf einmalige Beihilfen & Mehrbedarf für Schwangere

Begonnen von Wolf27, 25. November 2008, 16:09:48

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Wolf27

Hallo @ all,

da leider auch Schwangere häufig nicht rechtzeitig und/oder nicht korrekt informiert werden, hier ein Beispiel-Antrag für einmalige Beihilfen und den Mehrbedarf. Bitte dieses Beispiel nicht einfach kopieren, sondern unbedingt auf den jeweiligen persönlichen Fall anpassen!

Name, Vorname
Strasse
PLZ Ort
Datum

Anschrift JobCenter/Behörde
........................
........................

Antrag auf einmalige Beihilfen gem. § 24 Abs. 3 S. 1, 2 SGB II, § 31 SGB XII*  und
Antrag auf Mehrbedarf für Schwangere gem. § 21 SGB II bzw. § 30 SGB XII*
BG-Nummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin schwanger und beantrage daher die o. g. Leistungen, da die nötigen Bedarfe nicht von der Regelleistung umfasst sind und gesondert erbracht werden müssen.

Auflistung aller erforderlichen Anschaffungen, die benötigt werden.

A) Schwangerschaftskleidung
2 Umstandskleider
2 Umstandshosen
3 BH's/Still-BH's
x Unterhosen, x Unterhemden
3 Blusen
2 Pullover


B) Klinikausstattung
{Ergänzen, falls benötigt.}

C) Babykleidung und -ausstattung
{Ergänzen, was benötigt wird.}

D) Kinderwagen
1 Kinderwagen
1 Kinderwagenmatraze
{Ergänzen, falls nötig.}

E) Kinderbett
1 Kinderbett
1 Kinderbett-Matratze
1 Bettdecke, 1 Kopfkissen
3 Garnituren Bettwäsche (3 Laken, 3 Bettbezüge, 3 Kopfkissenbezüge)
{Ergänzen, falls nötig.}

F) Pflegeutensilien
{Ergänzen, falls benötigt - sonst Punkt streichen.}

G) Hausrat, Möbel
1 Kleiderschrank
1 Wickelauflage
{Ergänzen, falls benötigt.}

H) Mehrbedarf gemäß § 21 SGB II / § 30 SGB XII* ab der 13. Schwangerschaftswoche

Ich erwarte Ihren schriftlichen Bescheid gemäß § 33/35 SGB X bzw. § 37/39 VwVfG* mit Angabe der jeweils zugrunde gelegten Einzelpreise der bewilligten Positionen.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Update: 14.04.2017 / ©Wolf27




Hinweis: Die o. g. Einzelpositionen erheben keinen Anspruch auf Aktualität und dienen lediglich als grobe Richtschnur. Entscheidend ist der jeweilige tatsächliche Bedarf (Wickelauflage ist z. B. bereits vorhanden, dann besteht kein Bedarf mehr).

Schwanger und Hartz IV, Eltern von Kindern unter 3 Jahren - und danach





*Bitte beachten: Je nachdem, ob Leistungen nach SGB II oder SGB XII bezogen werden, die nicht zutreffenden Gesetzesverweise bitte streichen bzw. weglassen.
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...? [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/o050.gif[/img]