Terminabsage an ARGE für schulpflichtiges minderjähriges Kind

Begonnen von Wolf27, 15. September 2010, 16:22:05

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Wolf27

Hallo Eltern,

das Problem ist bekannt und taucht immer wieder auf: Sobald Jugendliche das 14. oder 15. Lebensjahr vollendet haben, erhalten diese i. d. R. ein Einladungsschreiben der ARGEn/JobCenter, um die berufliche Zukunft zu besprechen. Da ein Eingliederungsversuch in Arbeit während der Schulpflicht allerdings völlig sinnfrei ist, hier mal ein Vordruck für eine Erwiderung.

===Beginn Beispiel===

Absender Erziehungsberechtigter

Anschrift ARGE

Datum

Ihr Schreiben vom xx.xx.2010
- Einladung meiner Tochter / meines Sohnes zu einem Gesprächstermin -

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem o. g. Schreiben, hier eingegangen am xx.xx.2010, nehme ich als Erziehungsberechtigte/r wie folgt Stellung:

Als Erziehungsberechtigte/r weise ich Sie darauf hin, dass meine minderjährige Tochter / mein minderjähriger Sohn [Vorname, Name] noch der Schulpflicht unterliegt. Sie / Er besucht zu der von Ihnen vorgegebenen Zeit den Schulunterricht und kann daher den Termin nicht wahrnehmen.

[Vorname] wird die Schule voraussichtlich bis zum Jahr X besuchen. Somit ist eine berufliche Vermittlung momentan nicht angezeigt. Als Anlage sende ich Ihnen in Kopie die Schulbescheinigung zur Kenntnisnahme.*

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]


Anlage


===Ende Beispiel===

Nichtzutreffende Textteile müssen natürlich entfernt werden, damit das Schreiben passt.  :zwinker:

* Sollte die aktuelle Schulbescheinigung bereits eingereicht worden sein, dann den folgenden Satz einsetzen:
Eine gültige Schulbescheinigung liegt Ihnen bereits nachweislich vor.
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...? [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/o050.gif[/img]