Pfändung von Sozialleistungen

Begonnen von Ottokar, 19. Februar 2011, 12:43:52

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Ottokar

- Urteil vom 25.11.2010, Az. VII ZB 11/09:
Die Pfändung von Sozialleistungen, welche das Existenzminimum nach Art. 20 Abs. 1 GG sichern sollen, ist generell unzulässig.
Im verhandelten Fall ging es konkret um Sozialleistungen nach SGB II und XII. Da diese Sozialleistungen das vom Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG geforderte Existenzminimum sichern, dürfen sie auch im Wege der Zwangsvollstreckung nicht angegriffen werden.
D.h. konkret: ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind grundsätzlich nicht pfändbar.

- Urteil vom 13.10.2011, Az. VII ZB 7/11:
Mit diesem Urteil bestätigt der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Unpfändbarkeit von Sozialleistungen.
Lt. BGH darf eine Zwangsvollstreckung generell nicht dazu führen, dass der Schuldner seinen notwendigen Unterhalt nicht mehr bestreiten könne, zu dem nicht nur grundlegende lebensnotwendige Bedürfnisse gehören.
Die Zwangsvollstreckung ist in keinem Fall der staatlichen Sanktionsmöglichkeit eines Leistungsempfängers bei pflichtwidrigem Verhalten gleichzusetzen.
Eine Pfändung des ALG II, auch in Kleinbeträgen, kommt generell nicht in Betracht.
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